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14. Dezember 2023: Von Steff D. an Chris _____ Bewertung: +1.67 [2]

Solche Aktionen sind leider nicht nur dem Finanzbeamten vorbehalten. Auch die des LBA konfrontieren einen sehr schnell mit haltlosen Anzeigen.

Der Beamte hat ja nichts zu befürchten. Er muss nur den Verdacht formulieren. Er trägt kein Risiko und muss auch nicht die Rechtsabteilung zahlen.

Man selbst wird erstmal konfrontiert, darf den Anwalt zahlen und im Falle der ZÜP erstmal hoffen, dass keiner da drauf kommt. Übrigens ist das nicht nur im Fall einer Verlängerung so, es wird auch mal zwischendurch gescannt und wenn sich da dann was findet, ist die auch mittendrin erstmal weg.

Während man seine PPL ausflotten kann, geht das für Zugangsberechtigung etc. nicht.

14. Dezember 2023: Von Stefan Jaudas an Steff D. Bewertung: +2.00 [2]

Und wieder stellt sich die Frage, wie all dies die Sicherheit wie genau erhöht?

Die Antwort: 6 Mark 50 ... 30 Jahre alt und aktueller denn je. Das Leben kopiert die Kunst.


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