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Reise | Extrakosten bei später Landung |
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Frage an die kollektive Erfahrung hier: Wenn ich spät lande, aber vor offiziellem Ende der Betriebszeit, und dann erst nach Ende der AIP Betriebszeit das Flughafengelände verlasse, ist es dann üblich (bzw zulässig) die Gebühr für späte Öffnungszeiten (PPR) in Rechnung zu bringen ? (Ich ging bisher davon aus, dass Nachlandeaktivitäten eingerechnet sind...) Betriebszeit 8-20 Uhr Landung (wg Wetterumfliegen) 19:55. Geböude/Gelände verlassen um ca 20:15. Die in Rechnung gestellte Gebühr übersteigt Landung und Parken... hat mich überrascht und der Hinweis, ich sei ja erst nach 20Uhr draussen gewesen überzeugt mich nicht. Habe unter Protest gezahlt, Klärung läuft noch. Kein entsprechender Hinweis in AIP oder Gebührentabelle - nur Hinweis auf PPR Regelung für erweiterte Betriebszeit (das kenne ich, habe ich einmal an anderem Platz nutzen müssen, dann ist es bekannt und OK) So wie hier ist es mir neu - was sagt Ihr ?
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Wann war On-Block?
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Ganz knapp vor 20.00 Off runway, 300/400m zum Parking
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Welcher Platz? (solche Praxis sollte sich rumsprechen)
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Was zählt ist die Landezeit - und die war vor Betriebsschluss. Da bin ich mir zu 95 Prozent sicher.
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Servus!
Reden wir über EDMA- Augsburg ? - man wollte mich schon nach LOWI durch EDDM-Radar am Approach diverten, weil man auf eine Landezeit vor 20:00 bestand - ich bin um 19:59 dank 160 kts im Approach gelandet und am Boden fuhr dann der Rollladen sprichwörtlich herunter ...
VG
Gottfried,
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Kein entsprechender Hinweis in AIP oder Gebührentabelle - nur Hinweis auf PPR Regelung für erweiterte Betriebszeit
In der Gebührenordnung steht kein Hinweis auf die Raten für die Spätabfertigung? Fände ich jetzt zumindest bei einem Verkehrsflughafen oder -landeplatz sehr fragwürdig, und das würde die Gebühr am Ende m.E. sogar anfechtbar machen. Ganz unabhängig von der Frage, welche Zeit denn nun zählt.
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In EDFM kommt‘s bei mir durchaus mal vor nach der offiziellen Betriebszeit das Gelände zu verlassen. Aber dafür hab ich im Leben noch nie PPR bezahlt. Auch an anderen Plätzen nicht.
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An einigen VLP gibt es über die eigentliche "Öffnungszeit" noch eine grace period von z.B. 15 min innerhalb welcher keine PPR-Gebühr fällig wird. Maßgeblich ist die tatsächliche Landezeit. In der Flugleitungssoftware kann dies entsprechend konfiguriert werden. Diese Info ist aber nicht veröffentlicht und erfolgt lediglich aus Servicegründen. Auch ein freundliches Telefonat mit dem Türmer kann dazu führen, dass keine PPR-Gebühr fällig wird sofern kein IFR-Flugplan offen steht....
Wir alle wissen, dass Service an den Tausendprozentigen nicht gerade groß geschrieben wird und die Türmer zu skrupellosen Geldeintreibern verdonnert werden. Andere (Vereins-)Plätze heben sich dagegen spürbar von der Masse ab und sind in der Regel sehr kulant. Diese Kundenfreundlichkeit folgt linear der Ablehnung von Öffnungzeiten, PPR und anderem schikanösen Unsinn sowie der eingeräumten Handlungsfreiheit der Türmer. Mit Größe des Platzes nimmt diese Handlungsfreiheit exponentiell ab.
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Ich finde es durchaus nachvollziehbar, dass der Flugplatz auch dann zusätzliche Gebühren verlangt, wenn die Landung zwar noch während der Öffnungszeit ist, die Insassen aber erst deutlich danach das Gelände verlassen. Immerhin muss das Personal in der Regel so lange da bleiben, bis alle draussen sind.
Die Betonung liegt hierbei allerdings auf "deutlich". Natürlich sollte nicht erwartet werden, dass ein Pilot nach der Landung aus dem Flieger springt und zum Ausgang rennt.
In der Beziehung ist aus meiner Sicht die Regelung in EDFE sehr transparent und fair:
- Die PPR-Gebühr für Landungen nach offiziellem Betriebsschluss ist getrennt von dieser Gebühr für "Benutzung der luftseitigen Einrichtungen". Man zahlt aber letztere nicht, wenn man ohnehin PPR-Gebühr bezahlt hat
- Diese Gebühr "für Benutzung der luftseitigen Einrichtungen" fällt erst ab 30 Minuten nach Betriebsschluss an - das sollte für jeden genug Zeit sein, das Flugzeug abzustellen, aufzuräumen und dem Flugplatz gemütlich zu verlassen
- Diese Gebühr orientiert sich in durchaus nachvollziehbarer Weise an den entstehenden Personalkosten.
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Letzte Landung 20 Uhr heißt doch nicht gleich Betriebsschuss 20 Uhr.
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„Immerhin muss das Personal in der Regel so lange da bleiben, bis alle draussen sind“ Sicherlich ist das abhängig davon, ob wir von der Homebase reden oder auf einem fremden unterwegs Platz sind. Bei ersterem dürfte es keinen interessieren was Du machst, wenn Du an Deinem Hangar angekommen bist.
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In dem beschrieben Fall - in Portoroz / LJPZ (das ergänze ich jetzt, nachdem es nachdrücklich bestätigt wurde und damit kein Fehler der Ausführenden Ground Crew ist) ist das Einzige, was man nach der Landung wirklich braucht, ein Loch im Zaun.
Das hätte uns gereicht und wir wären genauso glücklich um 2015 vor dem Zaun gestanden wie tatsächlich vor den Glastüren.
Ich kann es nur als Warnung hinterlassen - auf diesem Platz seid pünktlich draussen, sonst wird es erheblich teurer. Eigentlich kann man nur eine Landung 30min vor Schliessung planen, damit man auch bei Wetter/Go-around/sonstigen Verzögerungen noch vor Schliesszeit aus dem Gebäude ist. Schade. Vor allem, dass es keinerlei HInweis für dieses ungewöhnliche Abrechnen in AIP oder Gebührenordnung gibt.
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Antwort einfach dem letzten: Wir haben in EDLN Mönchengladbach auch diese (unsäglichen) Betriebzeiten. Vor 0800LT Uhr für jede 1/2h früher werden 240,- EUR geraubt berechnet. Immerhin ein ausgewachsener IFR Verkehrsplatz mit jeder Menge GA. Sie argumentieren mit den Kosten, aber eigentlich ist es inakzeptabel.
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Lass mich raten: Sie wollten 200 EUR von Dir ?!?
Das ist zwar nicht nett (und deswegen danke für den Hinweis), steht aber in der Gebührenordnung so drin.
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1. Auf Anforderung 2. Eweiterung der Betriebszeiten Beides liegt nicht vor
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Wegen 1.) kann man sich vielleicht streiten. Da müsste wahrscheinlich ein slowenischer Jurist sich dazu äussern, ob man dort alleine das dort sein schon als "Anforderung" werten kann, oder ob es einer expliziten Erklärung bedarf.
Zu 2.) steht aber klar drin: "Extension of operating hours means airport operation beyond the official operating hours..." - und "airport opration" sind nicht nur "flight operations".
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Da lebe ich in Mannheim wohl auf der Insel der ServiceGlückseeligen. Wenn man eine Zugangsberechtigung plus Einfahrtsgenehmigung hat (mit ZÜP, Fingerabdrücken etc.) kommt man rein und raus wann man will. D.h. Ich kann den Flieger klar machen bevor der Platz öffnet und wenn ich zu Betriebsschluss lande, kann ich noch stundenlang im Hangar die Flächen wienern.
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Da hast du in der Tag Glück. In Lübeck ist es leider auch so, dass man zur Schließzeit runter von der Airside sein muss - auch als home-based und obwohl man nur durch eine Drehtür im Zaun rausgehen muss. Die Security muss wohl, bevor sie nach Hause geht, sicherstellen, dass keiner mehr auf der Airside ist - was ja jetzt nicht gänzlich abwegig ist. Zum Glück schließt Lübeck mittlerweile sehr spät, so dass ich diesbezüglich zuletzt keine Themen mehr hatte. In Mannheim gibt es doch auch ganz minimal Linie, daher wundert mich das etwas. Aber letztlich hängt die genaue Ausformung der Sicherheitsvorgaben immer vom Airportlayout, den Verkehrsarten und vor allem der zuständigen Genehmigungsbehörde ab
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Ja raus und rein kann ich auch, ich kann es so einrichten, um genau 0800 Ground zu rufen. Aber ich würde halt gern auch mal um 0700 abfliegen und kenne jede viele die das genauso sehen. Wenn man vormittags einen Termin hat, ist 1 Stunde viel wert.
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Und wenn du EINE Stunde früher fliegen wolltest müsstest Du € 480 bezahlen?
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„In Mannheim gibt es doch auch ganz minimal Linie“ Ich kenne erst zwei Airfields aus eigener und jahrelanger Nutzung: Speyer und Mannheim. Und beide erlebe ich als sehr Piloten- und serviceorientiert. Da gibt‘s nix zu motzen (in Speyer war das mal grundlegend anders, aber das ist glücklicherweise sehr lange her).
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Ja, genau.
Flugbetrieb außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten (PPR)
Der Flugplatz kann auf Antrag (PPR) auch außerhalb der normalen Betriebszeit für Starts und Landungen geöffnet werden. Hierfür ist ein gesondertes Entgelt zu dem Landeentgelt zu entrichten. Dieses PPR-Entgelt ist weder flugzeugtypen- noch gewichtsabhängig und wird nur für den PPR-Öffnungszeitraum 06:00-08:00 Uhr bzw. 20:30-22:00 Uhr Ortszeit erhoben.
Für die oben genannten PPR-Zeiträume wird für jedes Luftfahrzeug pro angefangene halbe Stunde €240.- zuzüglich MwSt als PPR-Entgelt berechnet. Der Zeitraum, für den das vorgenannte Entgelt erhoben wird, beginnt mit der PPR-Öffnung des Flugplatzes und endet 15 Minuten nach dem Start oder bei erfolgter Landung mit der Abstellung.
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Ich glaube Philipp meinte, dass es minimalen Linienflugverkehr gibt in Mannheim.
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