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Flugbuch falsch geführt – € 5000 Bußgeld?
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23. Juni 2022: Von Patrick Lean Hard an Stefan Jaudas
Ja, und weiters durch das NfL.
23. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Mike G.

"Zum Beispiel b4takeoff. Ist mir am liebsten, da sehr einfach. Aber auch Skydeamon, Foreflight etc. bieten diese Funktion."

Für Skydemon jedenfalls darf das nicht als revisionssicher durchgehen: in der Windows-Version liegen die Logs unter C:\Users\Documents\Skydemon\Logs als einzelne Dateien und SD sucht sie sich für die Erstellung des Logbuchs dort und in der SD-Cloud zusammen. Die Logs selbst sind nicht verschlüsselt (vielleicht der Header, kann ich nicht ausschließen). Das wird unter Unix/iOS nicht anders sein. D.h. jeder mit genügend Energie kann sich seine Logs selbst basteln.

Natürlich ist das eine wunderbare Gedächtnisstütze und als solche wird sie vielleicht auch ein vernünftiger Kontroletti verstehen. Aber beweiskräftig???

23. Juni 2022: Von Dominik Münsterer an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]
Hm, aber inwiefern ist denn ein handgeschriebenes Logbuch beweiskräftig?
Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?
23. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Dominik Münsterer Bewertung: +1.00 [1]

Was, außer meinem Gewissen, hindert mich dran zehn falsche Einträge für die letzte Woche zu machen?

Nichts. Das Argument ist immer, dass nachträgliche Modifikationen in einem gebundenen Papier-Log schwierig sind. Also z.B. wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen und Du auf die Idee kämst, ein paar Flüge in der Vergangenheit um jeweils ein paar Minuten zu verlängern. Bei einer simplen Excel-Tabelle kein Problem.

Aber natürlich ist es auch bei einem elektronischen Format möglich, solche Änderungen glasklar und revisionssicher nachvollziehbar zu machen. Einige Anbieter leisten das heute auch schon.

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Dominik Münsterer

Das ist alles ziemlicher Schwachfug. Der Wahrheitsgehalt meiner Einträge hängt nicht davon ab, ob ich mit der Hand schreibe oder in den Computer eintippe. Und "revisionssicher", harhar...

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

wenn Du am Tag des Ablaufs Deiner Klassenberechtigung feststellst, dass Dir noch 3 PIC-Stunden fehlen

Also vorausschauend besch*ßen.

:-)

PS. Nachträgliche Modifikationen sind in einem Papierlog relativ einfach: Zahl durchstreichen, andere Zahl danebenschreiben, fertig. Aber bestimmt verlangen die demnächst eine Blockchain (Bingo!) zur Absicherung. Man geht ja mit der Zeit :-)

23. Juni 2022: Von Joachim P. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Klar sind die Modifikationen einfach. Wenn du aber wie gefordert so durchstreichst, dass man den ursprünglichen Eintrag lesen kann, könnte man durch Abgleich mit anderen Aufzeichungen (FI Flightlog, Bordbuch, Hauptflugbuch...) durchaus eine Manipulation erkennen (im Gegensatz zur Tabellenkalkulationssoftware).

23. Juni 2022: Von Alexander Callidus an Chris _____

Ich will nicht inhaltlich diskutieren, was sinnvoll ist. Aber was ist an "revisionssicher" zum lachen? Meinst Du das Bestreben? Einem gewieften Hacker eh nicht gewachsen?

Achim H und Konsorten sind berufener, aber: man kann schon Software herstellen und nutzen, die Änderungen so protokolliert, daß Betupp dermaßen aufwendig wäre, daß Du stattdessen lieber ein paar Stunden SET real fliegst.

23. Juni 2022: Von Chris _____ an Alexander Callidus

Na klar ist das grundsätzlich möglich, sowas "revisionssicher" zu machen. Nur vollkommen pointless, weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt. Und darüber mokiere ich mich.

23. Juni 2022: Von Tobias Schnell an Chris _____ Bewertung: +7.00 [7]

weil die nachträgliche Änderung gar nicht die naheliegendste Art der Fälschung dieser "Urkunde" darstellt

Das Szenario, welches ich weiter oben beschrieben hatte, sehe ich als FI/FE ständig. Die Leute

  • blicken nicht, dass SEP-Stunden für der CR-Verlängerung in den letzten 12 Monaten geflogen sein müssen, obwohl das Rating 24 Monate gilt
  • übersehen, dass der Stichtag dafür das Ablaufdatum des Ratings und nicht das Datum des Übungsflugs ist
  • haben nicht auf dem Schirm, dass 6 Stunden davon PIC-Time sein müssen
  • haben keine 12 Landungen
  • oder merken erst beim Formular ausfüllen, dass ja doch noch irgendwas fehlt

Ich weiß nicht wie oft ich schon Leute noch zum hastigen "Stundenfliegen" geschickt habe, oder den eigentlich geplanten Verlängerungs-Übungsflug spontan in eine Befähigungsüberprüfung gewandelt habe, wenn es gar keine Chance mehr auf Erfüllung der Bedingungen gab.

Wenn man da einfach nur in einer Excel-Tabelle mal eben schnell... :-) Da wäre die Versuchung bei machen schon groß.

24. Juni 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias, mit Deiner Erfahrung stehst nicht alleine in der Gegend rum.

24. Juni 2022: Von Patrick Lean Hard an Tobias Schnell Bewertung: +5.00 [5]
Piloten überragen sich gegenseitig im Verlangen nach mehr Vorgaben. Wir diskutieren über Handschriftflugbücher oder aufwändige digital signierte Software. Für Privatpiloten. Für Airlines gelten die Vorgaben nicht…

In den USA gibts solche Vorgaben nicht… läuft auch. Just sayin‘.

Weniger Bürokratie (keine ablaufenden Ratings + jederzeitiges Flight Review mit FI/CRI reicht aus) und die „Versuchung“ besteht gar nicht erst.
24. Juni 2022: Von Thomas R. an Patrick Lean Hard

Sorry, überlesen. Nutze auch b4takeoff.

24. Juni 2022: Von Timm H. an Patrick Lean Hard

Ja, aber für IR du musst die 6 Anflüge, holds, etc. innerhalb 6 min mitplotten.
Also so ganz ohne gehts da auch nicht, Nichtsdestotrotz wesentlich (!) einfacher. Warum soll ich immer meinen Namen in MEIN (!) Flugbuch schrieben???? Was für ein blödsinn. Wofür ist es wichtig, ob ich um 1327 oder 1403 gestartet bin?? Usw...

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Timm H.

Innerhalb 6 Monaten, nicht 6 min. So viel Zeit muss sein :-)

Ja, currency musst du dokumentieren, sonst aber nichts. Es geht in USA, dem Land ohne Datenschutz, NICHT um eine lückenlose Dokumentation aller Privatflüge, anders als hierzulande im Land des Datenschutzes.

Und auch die 6 Approaches musst du nicht aufschreiben, wenn du stattdessen einfach einmal jährlich einen IPC mit einem CFII (nicht Prüfer!) machst. Selbst die 90-Tage-Regel (3 Starts und 3 Landungen) brauchst du nur aufzuzeichnen, wenn du tatsächlich Passagiere einlädst. Uhrzeiten sowieso nicht. Ich habe da eine Zeile pro Flugtag benutzt, auch wenn es 4 Legs waren. Warum auch nicht?

Alles wesentlich pragmatischer und sinnvoll begründbar.

24. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Chris _____ Bewertung: +4.67 [5]

Manche von Euch tun so, als ob sei jeden Tag fliegen würden und dann stundenlang Flugbücher ausfüllen müssten ...

Also mir hat es immer Spaß gemacht meine Flüge zu dokumentieren. Die paar Zeiten schreibe ich abends vom Kniebrett ab, und länger als 1,5 Minuten dauert das meistens nicht.

Da fallen mir wirklich andere Sachen ein, die nerven.

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Ja, manche schreiben auch gerne Tagebuch. Aber eben freiwillig.

24. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Chris _____

Du hast jetzt HIER schon mehr Zeit verbraucht als das Führen eines Flugbuchs pro Jahr benötigt :-)

Ich mache alles freiwillig!

24. Juni 2022: Von Achim H. an Charlie_ 22

Du machst Dich hier gerade wieder mal zum A****.

Mich nervt der Dokumentationsaufwand auch gehörig. Gibt ja keinen wirklichen triftigen Grund, warum das so umfänglich gefordert wird, ICAO schreibt das anders als für Flugzeuge nicht vor. Die USA erlauben auch auf ein Flugzeug-Log zu verzichten aber das gilt nur innerhalb ihrer Grenzen, bei Auslandsflügen muss man es haben.

24. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Charlie_ 22

Hier übrigens die US-amerikanischen Regelungen zu Logbooks.

https://www.ecfr.gov/on/2018-07-27/title-14/chapter-I/subchapter-D/part-61/subpart-A/section-61.51

Mein Schluss daraus: Vor allem wenn man mehrere Typen fliegt etc. ist es auch in USA absolut sinnvoll ein Logbuch zu führen.

24. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Achim H.

>>> Du machst Dich hier gerade wieder mal zum A****.

So lange es (außerhalb von Nordkorea) noch erlaubt ist, zu sagen dass man "gern ein Flugbuch führt" mache ich das einfach :-) Das hältst Du aus.

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Charlie_ 22 Bewertung: +3.00 [3]

Es ist ein Riesenunterschied, ob man etwas gerne tut,

oder

ob man befürwortet, dass dieses eine gesetzliche Auflage ist.

Mich nervt das Flugbuchführen ganz gewaltig, und wenn ich das richtig erkenne, begann dieser Thread mit einer Nachricht zu einem horrenden Bußgeld, wenn das Flugbuch nicht vorschriftsmäßig geführt wird.

---

Ich hab hier im Forum mal erwähnt, dass ich schon lange keinen Wert auf "Stundensammeln" mehr lege und daher einfach die Start- und Landezeiten (automatisch ermittelt von SkyDemon) ins Flugbuch übernehme und damit den Blockzeit-Überhang "verschenke". Oh, da gab es aber Protest. Ein Forist hielt mir vor, dass ich strafbares Handeln (no less!) öffentlich gutheißen würde. Seitdem zähle ich immer einfach 1-2min vor dem Start und nach der Landung hinzu für die "Blockzeit". Aber dass ich für jedes Leg viermal auf die Uhr sehe oder viermal klicke, um Block- und Flugzeiten separat zu erfassen - das sehe ich nicht ein. Die Zeit ist besser verwendet für situational awareness, Konzentration auf eine sichere Flugdurchführung. Manche Flugleiter sagen einem ja die minutengenaue Startzeit nach dem Start (im Anfangssteigflug) durch. Sicher nett gemeint, so fasse ich es auch auf, aber eigentlich gibt es in diesem Moment Wichtigeres.

24. Juni 2022: Von Charlie_ 22 an Chris _____

Dann lies mal die US-Regularien zu Logbooks und erkläre mir bitte wie Du ohne Log

- die 90-Tage-Regel einhalten/dokumentieren will und selbst weißt, wann Du welchen Typ das letzte Mal geflogen bist,, bzw ob Du Dein eigenes Flugzeug in den letzten 90 Tagen geflogen bist. Wie machst Du das?

- Deine Ausbildungs und Checkflüge nachweist

Schon eine Miniatur-Stichprobe bei COPA hat ergeben, dass praktisch alle US-Privatpiloten ein Logbuch führen. Ja, in etwas verkürzter Form, aber grundsätzlich ähnlich. Jedenfalls tauschen sie ständig Infos darüber aus, wie sie die Logs führen.

Summa summarum ist der Aufwand ein EU-Log zu führen ein bißchen größer.

PS: Der Thread begann mit einer Frage. Ich denke, dass es ganz anders war.

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Charlie_ 22 Bewertung: +1.00 [1]

Here we go again.

- die 90-Tage-Regel einhalten/dokumentieren will und selbst weißt, wann Du welchen Typ das letzte Mal geflogen bist,, bzw ob Du Dein eigenes Flugzeug in den letzten 90 Tagen geflogen bist. Wie machst Du das?

Die 90-Tage-Regel bezieht sich nicht auf Typen (Muster). Und man muss sie nur nachweisen, wenn man Passagiere mitnimmt. Also die letzten drei Starts und Landungen vor dem Einladen der Passagiere reichen im Flugbuch. Überdies braucht man keine minutengenauen Uhrzeiten, es reichen die Flugzeiten in Stunden mit einer Nachkommastelle - alleine das eine große Erleichterung.

- Deine Ausbildungs und Checkflüge nachweist

Ausbildungs- und Checkflüge sind natürlich geloggt. Ebenfalls in der zitierten einfachen Art und Weise. Zu DER Zeit hat's auch noch Spaß gemacht zu loggen :-) und die Notwendigkeit ist nachvollziehbar.

Und die BFRs/IPCs (weder Ausbildung noch Check, aber wesentlich für Currency) sind vom CFII unterzeichnet im Logbuch enthalten.

24. Juni 2022: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Das Szenario, welches ich weiter oben beschrieben hatte, sehe ich als FI/FE ständig.

Tobias, das finde ich interessant. Ich hätte gedacht - ist aber wohl falsch bzw. wieder aus der amerikanischen Brille gesehen - dass die häufigere Art der Fälschung das "Aufpumpen" des Logbuchs durch falsche (längere) Flugzeiten ist, um schneller auf eine Mindeststundenzahl zB für den ATPL zu kommen.

Dass es hierzulande anders ist, liegt offensichtlich direkt an den Erfordernissen der SEP-"Verlängerung". Die es in USA ja nicht gibt, stattdessen gibt es den BFR/IPC ohne jedes Stundenerfordernis. Läuft auch.


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