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33 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Fluglehrer Haftpflicht Versicherung  
17. März 2022: Von James Taskar 
Hallo Zusammen,

habt Ihr Empfehlungen zu FI Haftpflicht Versicherungen?
Evtl. auch vor- und Nachteile zu den jeweiligen?

Vielen Dank
17. März 2022: Von Joachim P. an James Taskar Bewertung: +2.00 [2]

ich kenne nur die Poolversicherung der AOPA: https://aopa.de/aopa-gruppenfluglehrerhaftpflicht-versicherung/ . Empfehlenswert ist dazu eine weitere Versicherung für die Kasko-SB (falls noch nicht vorhanden). Für die Kasko ist des weiteren wichtig zuklären, dass die Versicherung dich als PIC akzeptiert. Das bleibt außerhalb des regulären Schulbetriebs, insbesondere bei Examinern ("kannst du mal schnell...") manchmal ungeklärt.

Da ich auch gerade auf der Suche bin würden mich auch weitere Erfahrungen / Angebote interessieren.

17. März 2022: Von airworx Aviation an Joachim P.

AOPA - hab ich auch

18. März 2022: Von Alfred Obermaier an James Taskar
Haftpflicht Police für incl Versicherung für Kasko Selbstbeteiligung halte ich als FI/FE unerlässlich. Meine Police läuft über Peschke bei Allianz.
18. März 2022: Von Bernhard Tenzler an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Haftpflicht ja, den Teilkasko SB Auschluss halte ich für entbehrlich, zumal er normalerweise auf wenige tausend Euro begrenzt wird. Meiner Meinung nach sollte eine Versicherung vor allem die existentiellen Risiken abdecken.

18. März 2022: Von Joachim P. an Bernhard Tenzler
Ja, bei SEPs sehe ich so wie du, wenn es um Charter für den Eigenbedarf geht. Im FI-(Neben-)Job kann man aber schon über die Absicherung der SB nachdenken. Und es hängt auch von der SB ab. Kollegen haben die AOPA Versicherung sogar noch in der Deckung erweitern lassen, weil die Flugzeuge in der Ausbildung tlw. 30kEUR SB haben.
18. März 2022: Von Bernhard Tenzler an Joachim P.

Ich schrieb das durchaus aus der FI Perspektive, allerdings aus meiner Persönlichen. 30K SB? Das habe ich noch nicht gesehen. Allerdings auch nicht bei der AOPA (Generali) Versicherung als Absicherungsmöglichkeit.

18. März 2022: Von Joachim P. an Bernhard Tenzler
Ging um SETs. Die AOPA Tabelle auf der Homepage ist nicht umfassend ;)
19. März 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Joachim P.

Bei SETs gibt es durchaus auch Fälle, in denen das komplette Triebwerk von der Kasko ausgenommen ist. Die "SB" ist damit in der Größenordnung von mehreren 100k€. Das wird keine Zusatzversicherung abdecken bzw. nur gegen eine exorbitant hohe Prämie. Um dieses Risiko auszuschließen, ist dann nur ein Haftungsausschluß durch den Eigentümer möglich. Das gibt es auch, insbesondere bei ATOs, die z.B. für den Halter weitere Piloten auf dem eigenen Flugzeug ausbilden.

19. März 2022: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing

Motorschaden durch Fehlbedienung bei der SET ist von der Kasko nicht gedeckt. Ich hatte mir einmal Angebote eingeholt, war über 20k€ pro Jahr.

19. März 2022: Von Alfred Obermaier an Mich.ael Brün.ing

Kasko Versicherung erfasst immer bzw. nur einen Unfall, also ein von aussen auf das Flugzeug mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Nie erfasst ist der sog. Betriebschaden, das meint zB eine Turbulenz die auf den Tragflächen ein Wellblechmuster hinterlässt.

Die Turbine im sachgemäßen Betrieb kann nur duch eine sog. Maschinen Versicherung versichert werden. Auch hier nur ist der Verschleiß nicjht erfasst, sondern nur der Schaden an der Turbine der durch zB ein "fod" (foreign objekt damage) entsteht, nicht dagegen der "iod" (internal damage objekt). Beim Anlassen durch fehlerhafte Bedienung entsteht üblicherweise nur ein iod kein fod, außer es wurde ein Fremdkörper eingesaugt.

Mit anderen Worten, Schäden die sich aus der Betriebsart ergeben (zB einwirkung durch Luftströmung) sind nie versichert, ebensowenig das Nichtbeachten des POH / der Checkliste.

Ich kenne viele Privathalter die keine Kasko- oder gar eine Maschinen Versicherung halten. Letzteres eher ein Thema mehr ür gewerbliche Flugbetriebe.

My 2 cts.

19. März 2022: Von Tim Walter an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]
So um es mal zusammenzufassen.
Was ist den so das mindeste für einem aufstrebenden Fluglehrer Frischling für SEP.
Frage für einen Freund :P
19. März 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

ebensowenig das Nichtbeachten des POH / der Checkliste

Hm, also das scheint mir in der Allgemeinheit nicht zutreffend zu sein. Dazu kenne ich zu viele gear-up-landings oder fuel exhaustions, bei denen die Kasko anstandslos gezahlt hat.

20. März 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Tim Walter Bewertung: +2.00 [2]
Meine Empfehlung wäre die reguläre Fluglehrer-Haftpflicht mit 2 Mio. Deckung. Eine SB-Versicherung nur, wenn er viel außerhalb einer ATO schult. Bei Schulung außerhalb der ATO sollte er immer in einer evtl. vorhandenen Kasko-Versicherung eingeschlossen sein und das Restrisiko vorab mit dem Eigentümer besprechen. Ggfs. einfach nicht schulen, wenn der Halter eher seltsame Vorstellungen hat.
20. März 2022: Von Tim Walter an Mich.ael Brün.ing
Danke :)
21. März 2022: Von Toni S. an Tim Walter

Als noch relativer CRI-Frischling möchte ich mich der Frage Deines Freundes anschließen ;-)

Bei der AOPA ist ja unter "Warum Sie diese Versicherung abschließen sollten" ein Artikel verlinkt. Und außer "falls die Deckungssumme der Halter-Haftpflicht nicht ausreicht" und einen beispielhaften Fall im Theorieunterrricht steht dort als vermeintlich wichtigster Punkt:

"Etwaige Ansprüche des Flugschülers an den Fluglehrer sind über die Halterhaftpflicht-Versicherung zum Beispiel aber nur versichert, wenn der Flugschüler kein „Pilot In Command (PIC)“ ist. Ist der Flugschüler PIC, besteht kein Versicherungsschutz für Ansprüche des Flugschülers gegen den Fluglehrer. Hier greift dann der Schutz Fluglehrerhaftpflicht-Versicherung ein."

Jetzt frage ich mich: Was ist denn (bei Schulung/Einweisung/Auffrischungsschulung auf SEP) das Szenario, bei dem der FI/CRI an Bord ist, der Schüler/Einzuweisende aber PIC?

Ich schule derzeit nur im Verein bzw. würde auf meiner eigenen Maschine Piloten einweisen. Die Möglichkeit, dass ich auf einer "fremden" Maschine schule, deren Versicherungs-Status ich vll nicht komplett überprüfen kann, klammere ich daher mal aus.

21. März 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Richtig Tobias, die Versicherung zahlt natürlich an den Kunden, nimmt aber beim Verursacher Regreß, das könnte auch der FI sein. Schwierig wird es dann wenn der Pilot selber der Halter/Eigentümer des Flugzeuges ist. Dann zahlt die Versicherung (wegen grober Fahrlässigkeit) nicht und der Pilot nimmt dann den FI in Haftung. Da gibts doch den unseligen Fall mit einer R112 bei EDME im Rahmen eines Übungsfluges, der Streit zieht sich schon über mehrere Jahre hin.

In diesem Zusammenhang sei auch das Urteil des AG Augsburg erinnert, das den Regreß des Versicherers in Höhe von 350 K € gegen den Piloten zugelassen hat. Unfall vielleicht noch in Erinnerung. Anflug bei geringer Sicht, Flugzeug schlägt auf und fängt Feuer, Insassen können sich alle leicht verletzt retten.

21. März 2022: Von Alfred Obermaier an Toni S. Bewertung: +1.00 [1]

Bei Einweisungs- / Schul- / Prüfungsflügen ist immer der CRI / FI / FE der PiC.

21. März 2022: Von Mich.ael Brün.ing an Toni S.

Der Flugschüler ist nur auf den Solo-Flügen PIC. Ich vermute daher, es handelt sich um den Fall, dass man dem FI eine unzureichende Ausbildungsqualität oder das falsche Einschätzen der Tagesform des Schülers zu Lasten legen will.

21. März 2022: Von Thomas R. an Alfred Obermaier

Bei Einweisungs- / Schul- / Prüfungsflügen ist immer der CRI / FI / FE der PiC.

Das ist Unsinn. Bei gesetzlich nicht erforderlichen Einweisungsflügen (kein DT / CR / TR) kann jederzeit vereinbart werden, dass der Pilot und nicht der einweisende Lehrberechtigte PIC ist.

21. März 2022: Von Toni S. an Thomas R.

Bei gesetzlich nicht erforderlichen Einweisungsflügen (kein DT / CR / TR) kann jederzeit vereinbart werden, dass der Pilot und nicht der einweisende Lehrberechtigte PIC ist.

Ja, das kann man vereinbaren. Mache ich aber nicht. Wenn mich jemand bittet, einzusteigen, da er/sie sich unsicher fühlt und Unterstützung braucht, dann übernehme ich Verantwortung, nehme sie dann aber auch an.

OK, es gibt Fälle, da bittet z.B. jemand darum, mal in Begleitung durch eine Kontrollzone mit viel Traffic zu fliegen um das zu üben, kommt vor. Wenn der/diejenige aber sonst auf dem Muster fit ist, würde ich bei Start/Landung die Steuerung nicht anfassen und Passagier sein. Ich merke mir, genau das noch deutlicher zu kommunizieren. Aber dann bin ich eben nur Passagier und habe keinerlei Besatzungs-Rolle...

21. März 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

Richtig Tobias, die Versicherung zahlt natürlich an den Kunden, nimmt aber beim Verursacher Regreß

Kenne ich zwei Gegenbeispiele (1x Pilot = Halter --> gear-up-landing; 1x Vereinspilot --> Tanks leergeflogen) - in beiden Fällen keine Regressforderungen der Kasko.

Unfall vielleicht noch in Erinnerung. Anflug bei geringer Sicht, Flugzeug schlägt auf und fängt Feuer

Streiche "gering" - setze "weit unterhalb des Minimums, bei denen der Anflug auch nur hätte begonnen werden dürfen". Situation vollkommen transparent und CAVOK-Alternates in der Nähe...

Nicht weit entfernt vom Vorsatz, oder? Und den schließen tatsächlich alle Policen, die ich kenne, explizit aus....

22. März 2022: Von ch ess an Thomas R.
Wenn es gesetzlich nicht verordnet ist, dann kann es doch nur sein...
...entweder der Halter / Vercharterer / Verein der fordert das : dann lasse ich mich als Einzuweisender nicht auf die Verantwortung ein, denn ich will es ja gar nicht,
...oder ein unsicherer Pilot, der unter Ausicht üben will : der wäre schlecht beraten, wenn er da die PIC Verantwortung übernimmt.

Oder an welche Situation hast Du gedacht ?
22. März 2022: Von Thomas R. an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab da an gar keine konkrete Situation gedacht, mir ging es nur darum, dass die Aussage, dass es immer so ist, einfach falsch ist. Die gehört zu den hartnäckig "überlieferten Wahrheiten" in der Fliegerei, die jeder nachplappert und die nicht totzukriegen sind. So ähnlich wie dass iPads ständig kaputt gehen, man bei der Navigation mit Papierkarte mehr rausschaut, usw. usw. Meist vorgebracht von der geriatrischen Fraktion unser lieben Pilotenkollegen. Beliebte Steigerung, die man auch öft hört: Der Lehrberechtigte ist immer PIC (kann also gar nicht als Passagier mitfliegen).

Abgesehen von der Rechtslage: Ich persönlich achte übrigens auch drauf, dass ich PIC bin, wenn ich nicht als reiner Passagier / Copilot mit an Bord bin. Ausnahmen nur für gute Freunde :-)

Gründe für sonstige Ausnahmen gibt es glaube ich schon einige. Z.B. wenn Du jemanden als Lehrberechtigter auf einem Muster einweist, auf dem Du nicht PIC sein darfst, der Einzuweisende aber schon. Oder wenn der Einzuweisende die PIC-Zeit benötigt. Oder, oder. Ob man das machen will ist eine andere Frage (siehe oben), aber rechtlich geht es.

22. März 2022: Von Johannes König an Thomas R.
Auf die Gefahr hin, vom Thema abzuschweifen: Mir ist bereits 2x das iPad hitzebedingt ausgestiegen. Einmal in der Super Dimona, einmal in der PA28. Jeweils im deutschen Sommer bei >35 Grad. Und ich bin 36 :-)

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