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21. März 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Richtig Tobias, die Versicherung zahlt natürlich an den Kunden, nimmt aber beim Verursacher Regreß, das könnte auch der FI sein. Schwierig wird es dann wenn der Pilot selber der Halter/Eigentümer des Flugzeuges ist. Dann zahlt die Versicherung (wegen grober Fahrlässigkeit) nicht und der Pilot nimmt dann den FI in Haftung. Da gibts doch den unseligen Fall mit einer R112 bei EDME im Rahmen eines Übungsfluges, der Streit zieht sich schon über mehrere Jahre hin.

In diesem Zusammenhang sei auch das Urteil des AG Augsburg erinnert, das den Regreß des Versicherers in Höhe von 350 K € gegen den Piloten zugelassen hat. Unfall vielleicht noch in Erinnerung. Anflug bei geringer Sicht, Flugzeug schlägt auf und fängt Feuer, Insassen können sich alle leicht verletzt retten.

21. März 2022: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

Richtig Tobias, die Versicherung zahlt natürlich an den Kunden, nimmt aber beim Verursacher Regreß

Kenne ich zwei Gegenbeispiele (1x Pilot = Halter --> gear-up-landing; 1x Vereinspilot --> Tanks leergeflogen) - in beiden Fällen keine Regressforderungen der Kasko.

Unfall vielleicht noch in Erinnerung. Anflug bei geringer Sicht, Flugzeug schlägt auf und fängt Feuer

Streiche "gering" - setze "weit unterhalb des Minimums, bei denen der Anflug auch nur hätte begonnen werden dürfen". Situation vollkommen transparent und CAVOK-Alternates in der Nähe...

Nicht weit entfernt vom Vorsatz, oder? Und den schließen tatsächlich alle Policen, die ich kenne, explizit aus....

22. März 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Tobias, würde Deine 2 Beispiele als Ausnahme sehen bei denen der Versicherer wirtschaftliche oder auch rechtliche Gründe hatte nicht in den Regreß zu gehen. Mein Beispiel: Motor verhungert, Pilot macht Außenlandung mit Überschlag, nur Blech verbogen, Versicherer hat gezahlt und beim Piloten Regreß geholt, Musste vor AG als Zeuge zur Ausbildung aussagen, obwohl Pilot bereits Lizenzinhaber war.


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