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AZF Prüfung - Hinweise?
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10. Oktober 2022: Von Eibe Loeffler an Helge Zembold Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Helge,

leider erst jetzt gelesen. Ich hatte meine AZF-Prüfung am 28.06.22 in Bremen. Das war der einzige Standort, bei dem man im Frühjahr einen planbaren Termin buchen konnte. Also flog ich extra dafür aus MUC hoch - man gönnt sich ja sonst nichts.

Ausgerichtet wird die Prüfung von der Bundesnetzagentur. Vorbereitet habe ich mich neben den Materialen und der Schulung, die mir der Fliegerverein München bot, mit der Literatur von Hans Ulrich Kriens ("AZF - Der schnell Weg zum Flugfunkzeugnis" - ist ganz okay, aber nicht immer richtig bei den Prüfungsantworten) und vor allem "IFR Sprechfunk" von H. Zembold. Den fand ich wirklich gut, aber den kennst Du ja wohl schon ;-)

Bei der Prüfung waren wir 6 Kandidaten, alles AZFler. Es fing mit der praktischen Prüfung an. Was ganz gut war, weil dann nur noch diejenigen durch die Theorieprüfung geschickt wurden, die bestanden hatten. Der Prüfer war menschlich wirklich okay, ruhig und verbindlich. Aber auch mit zwei klaren Ansagen: 1. Es komme ihm darauf an, dass wir Situational Awareness zeigen, also wissen, wo wir gerade sind und was wir entsprechend unaufgefordert oder nur auf Anweisung tun sollen (z.B. ATIS Identifier bestätigen beim Initial Call auf Ground, Frequenzwechsel im Abflug ensprechend der SID oder Höhenangabe beim Frequenzwechsel when airborne). 2. Einmal darf sich jeder vertun, ein zweites Mal ist ein ein no go.

Dann wurden wir von 1 bis 6 in Nummern eingeteilt, denn in dieser Reihenfolge würden wir angesprochen werden bzw. unsere Meldungen abgeben. Schließlich wurde das Kartenmaterial für die Strecke des jeweiligen Kandidaten und das Flugplanformular verteilt und die Flugplanaufgabe begann. Ich wurde von der 09 in Bremen auf die 32R nach Köln-Bonn geschickt. Der Prüfer ging von Tisch zu Tisch und meinte bei einem Blick auf meine Streckenführung nur trocken, dass sich die Lotsen für die 23 in Düsseldorf bei mir wahrscheinlich dafür bedanken würden, dass ich in der Höhe durch ihren Sektor rausche. Er gebe mir da besser mal ein alternatives Routing. Einmal kurz geschluckt und gerne angenommen.

Apropos Flugplanaufgabe: Ich selbst finde die Schlüsselung für die mögliche Ausrüstung nicht wirklich selbsterklärend. Aber die entsprechende Buchstabenkombi für meinen Flieger hatte ich mir einfach auswendig gemerkt und dann passend in den Plan reingeschrieben. So spart man sich lange Überlegungen und liegt sicher nicht verkehrt.

Bei der Simulation kam es dem Prüfer dann lediglich auf den Readback der Clearance, auf Taxi, Depature und Approach an, das Enroute Segment ersparte er uns. Ich hatte mir für die Readback-Punkte im Flug (ATIS, Departure Clearance nach dem CRAFT-Schema, Taxi-, Enroute- und Approach-Instructions) extra ein Formblatt gebastelt, aber das kam mangels Komplexität der Anweisungen kaum zum Einsatz. Allerdings stellte er uns immer wieder Fragen zur jeweiligen Position („report altitude“, „report heading/radial“ usw.). Mich setzte er bspw. nach der Depature gleich inbound COLA VOR, dem IAF für die 32R in EDDK und ließ mich das ILS „abfliegen“. Beim nächsten Call fragte er mich dann „Report Altitude at 7 DME IKEN“. Wieder geschluckt (wer rechnet mit so ner Frage) und dank Adrenalinstoß den richtigen Wert in der Tabelle im Instrument Approach Chart unten rechts abgelesen.

An diesen Report-Fragen scheiterten aber tatsächlich 3 von 6 Kandidaten. Wir anderen 3 Glücklichen wurden nach Simulationsende und der nachfolgenden kurzen Beratung (Prüfer und Beisitzerin) in einen weiteren Raum zur Theorieprüfung geführt. Dort gab es erstmal ein Debriefing. Bei mir bemängelte er, dass ich die Take Off Clearance wörtlich zurücklas: „Roger, cleared for Take Off Runway Indicator, Callsign“. Das hatte bis dahin noch niemanden gestört. Leider erinnere ich seinen Korrekturvorschlag nicht mehr und habe nach einiger Recherche auch nichts eindeutiges gefunden. Vielleicht wissen es einige Foristi hier aber genau.

Die Theorieprüfung selbst war dann kein Aufreger mehr.

Fazit: Man kann die Prüfung auf Anhieb schaffen, Situational Awareness auf Basis der ausgereichten Charts und das Beherrschen der Sprechfunkgruppen sind die Schlüsselfaktoren für den Erfolg.

Viel Glück!

10. Oktober 2022: Von F. S. an Eibe Loeffler

„Roger, cleared for Take Off Runway Indicator, Callsign“

Zumindest gebräuchlicher ist der Readback "Runway indicator, cleared for takeoff, Callsign". Aber Runway und cleared rumzudrehen ist glaub ich auch nicht falsch. (Mit einer Umstellung zeigt man halt auch, dass man den Funkspruch zumindest prinzipiell verarbeitet hat und nicht nur phonetisch wiederholt - vielleicht sehen sie es deswegen lieber)

Ob das "Roger" davor Sinn macht oder ein Fehler ist hängt vom Wortlaut der Freigabe ab - wenn er mehr als die Freigabe gesagt hat (z.B. "Wind 060/5kt") dann kann man es formal wohl sagen - ist aber eher unüblöich.

10. Oktober 2022: Von Thomas R. an Eibe Loeffler Bewertung: +1.00 [1]

An diesen Report-Fragen scheiterten aber tatsächlich 3 von 6 Kandidaten.

Es gab hier im Forum schon mehrere Horrorstories zu irgendwelchen Sprechfunkprüfungen und ich frage mich immer, wo die Bundesnetzagentur eigentlich solche Prüfer ausgräbt. Never ever wird in Deutschland ein Lotse nach Deiner Höhe auf dem ILS fragen, die sieht er nämlich auf seinem Sekundärradar.

Wäre hübsch gewesen, wenn Du ihm einen um 120ft von der Tabelle abweichenden Wert gesagt hättest, dann hätte er mal im Kopf und in Echtzeit ausrechnen können, ob Du an der Stelle noch innerhalb der Half Scale Deflection bist ;-)

Und natürlich(!) ist es nicht falsch, eine Clearance wörtlich zurückzulesen, wieso sollte es auch? Wenn das falsch wäre, hätte er den Fehler bei der Clearance schon gemacht, nicht Du. Absolut unterirdische "Leistung" vom Prüfer...vielleicht sollte den mal jemand prüfen...

10. Oktober 2022: Von Name steht im Profil an Helge Zembold Bewertung: +0.33 [1]

Nein, Flugplan musste ich im LBA nicht erstellen.

Wenn ich die anderen Berichte lese bestätigt das den Verdacht, dass die Prüfung im LBA tatsächlich realer und "lockerer" im Vergleich zu den Netzagenturen abläuft. Keine fiesen Fallen und realitätsferne Aufgaben. Zusätzlich spart man 1 Theorieprüfung, da das Fach Communication als AZF Theorie anerkannt wird.

11. Oktober 2022: Von Eibe Loeffler an Thomas R.

Der Prüfer selbst war von der dfs, ein (ehemaliger) Sektorlotse, wenn ich mich recht erinnere. Die Beisitzerin war von der BNetzA. Dem Vernehmen nach (für zwei der Kandidaten war es der zweite Versuch) gibt es allerdings noch "konsequentere" Prüfer, denen schon eine wiederholte, nicht einwandfreie Verwendung von Sprechgruppen für ein failed reicht.

Ich finde das ebenfalls reichlich strikt und nicht wirklich praxisnah. Aber so ist es wohl leider in Prüfungssituationen, es wird auf das genormte Soll geprüft. Als missionierender Prüfungskandidat stehst Du da auf verlorenem Posten.

11. Oktober 2022: Von R Cepeda an Thomas R.
Hallo!

mit den Fragen über Höhe an bestimmten Punkten des Anflugs wird geprüft, ob die geprüfte Person die Anflugkarte lesen kann und die Information da finden kann. Zumindest habe ich damals so verstanden habe, als ich mich für diese Prüfung vor etwa drei Jahren vorbereitete.
11. Oktober 2022: Von Thomas R. an R Cepeda Bewertung: +1.33 [3]

mit den Fragen über Höhe an bestimmten Punkten des Anflugs wird geprüft, ob die geprüfte Person die Anflugkarte lesen kann und die Information da finden kann. Zumindest habe ich damals so verstanden habe, als ich mich für diese Prüfung vor etwa drei Jahren vorbereitete

Ja, und das ist Bullshit! Es ist eine praktische Sprechfunkprüfung. Es gibt auch noch den generellen Theorieunterricht, die Theorieprüfung, den praktischen Unterricht und die praktische Prüfung. Was hat der Quatsch in einer Sprechfunkprüfung zu suchen?

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

"Ja, und das ist Bullshit! Es ist eine praktische Sprechfunkprüfung. Es gibt auch noch den generellen Theorieunterricht, die Theorieprüfung, den praktischen Unterricht und die praktische Prüfung. Was hat der Quatsch in einer Sprechfunkprüfung zu suchen?"

Und das ist es eben nicht nur. Bei BZF ist es eigentlich eine Prüfung "hat derjenige verstanden wie er sich bei Kontrollzonen zu verhalten hat", und bei AZF "versteht er grundlegende IFR Verfahren".

Sonst regen sich alle über völlig praxisfremde Prüfungen auf, und hier wird tatsächlich mal sicherheitsrelevantes Verständnis abgeprüft, zumindest war es in Köln bei der BZF Prüfung so.

Meines Erachtens gehört zum Verhalten im Funk nicht nur das Verstehen und verwenden von Sprechgruppen, sondern auch um das Umsetzen von Anweisungen.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Und das ist es eben nicht nur. Bei BZF ist es eigentlich eine Prüfung "hat derjenige verstanden wie er sich bei Kontrollzonen zu verhalten hat", und bei AZF "versteht er grundlegende IFR Verfahren".

Ja, und Raider ist eigentlich Twix. Es gibt eine sehr ausführliche Theorie-Prüfung um zu sehen, ob jemand "grundlegende IFR-Verfahren versteht". Die dann in der Praxis trainiert und danach ebenso praktisch geprüft werden.

Kann ja sein, dass die Damen und Herren bei der Bundesnetzagentur die Prüfung so ausdehen, aber das ist, was ich oben geschrieben habe: Bullshit! Und mit "Praxisrelevanz" hat das oben Geschilderte schon mal gar nix zu tun. Du fliegst vermutlich nicht nach Instrumentenflugregeln, oder?

Das LBA macht diesen Quatsch übrigens (wie auch schon beschrieben) überhaupt nicht. Dort beschränkt sich die AZF-Prüfung auf das, was sie sein sollte: Eine Sprechfunkprüfung.

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Die Anforderungen stehen in der Verordnung über Flugfunkzeugnisse, Anlage 1:

https://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/anlage_1.html

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 186 - 187)
1
Prüfung für den Erwerb des BZF II
1.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in deutscher Sprache nachzuweisen:
1.1.1
rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;
1.1.2
Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst;
1.1.3
Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes;
1.1.4
die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung:
1.1.4.1
Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);
1.1.4.2
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1, L 145 vom 31.5.2013, S. 38) in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommt;
1.1.4.3
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
1.1.4.4
Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.
1.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
1.2.1
Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
1.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
2
Prüfung für den Erwerb des BZF I
2.1
Kenntnisse gemäß 1.1; in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, und in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, entfällt 2.1.
2.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
2.2.1
Fertigkeiten gemäß 1.2.1;
2.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren; in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, entfällt die Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache;
2.2.3
Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache;
2.2.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, sind lediglich Fertigkeiten nach 1.2 nachzuweisen.
3
Prüfung für den Erwerb des BZF E
3.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen:
3.1.1
rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;
3.1.2
Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst;
3.1.3
Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes;
3.1.4
die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung:
3.1.4.1
Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);
3.1.4.2
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommt;
3.1.4.3
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
3.1.4.4
Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.
3.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
3.2.1
Fertigkeiten gemäß 1.2.1;
3.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
4
Zusatzprüfung für den Erwerb des AZF
4.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen:
4.1.1
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Instrumentenflugregeln zur Anwendung kommt;
4.1.2
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
4.1.3
Funknavigation bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich Radarverfahren;
4.1.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, entfällt 4.1.
4.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
4.2.1
Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
4.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln;
4.2.3
in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache;
4.2.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, sind lediglich Fertigkeiten nach 1.2 nachzuweisen.
5
Zusatzprüfung für den Erwerb des AZF E
5.1
Kenntnisse gemäß 4.1
5.2
Fertigkeiten gemäß 4.2.1 und 4.2.2

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Mit anderen Worten die Anforderungen zum Erteilen eines s e p a r a t e n BZF und AZF sind nationale Anforderungen, die teilweise über die EASA Regeln hinausgehen. Inwieweit das mit den EASA Regeln überhaupt geht, wäre eine andere Frage, müsste man mal prüfen.

Ändert aber nichts daran dass ich die Prüfungsinhalte und die Art der Durchführung für ziemlich praxisrelevant und sinnvoll erachte.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [4]

Ändert aber nichts daran dass ich die Prüfungsinhalte und die Art der Durchführung für ziemlich praxisrelevant und sinnvoll erachte.

Ja, genau wie Du es für sinnvoll erachtest, einen hübsch formatierten Verordnungstext, auf den Du zuvor schon verlinkt hast, als kilometerlangen Copy&Paste-Brei hier in das Forum zu posten...

Das hier sind die relevanten Punkte zur praktischen Prüfung aus dem Verordnungstext:

  • Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
  • Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln;

Wo steht da was von blödsinnigen "Reports" und Fangfragen, die in der Praxis nie und nimmer vorkommen? Fliegst Du jetzt eigentlich selbst IFR oder nicht? Falls nicht, wie kannst Du bewerten, was "praxisrelevant" und "sinnvoll" ist?

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Es geht mir einfach darum, dass eine Prüfung die grundsätzlich Verständnis für das System sowie Situational Awareness abprüft, und auch noch von tatsächlichen Fluglotsen abgehalten wird, vom Ansatz her sinnvoll ist. Ob man das AZF und BZF als solches nicht allgemein als ein überflüssiges Relikt vergangener Zeiten ansieht, ist davon ja unabhängig.

Ob dann einzelne Fragen sinnvoll sein mögen oder nicht, hängt sicher vom jeweiligen Prüfer ab. Das kennt man aber auch vom Staatsexamen, da kann man sich bei gewissen Prüfern besser gleich krank melden.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Naja, es ging doch gar nicht um die generelle Sinnhaftigkeit des AZFs / BZFs, sondern um den konkreten Ablauf der geschilderten Prüfung. Insgesamt finde ich das Prozedere schon ok...wenn man es eben in der praktischen Prüfung sinnvoll und mit Augenmaß gestaltet.

11. Oktober 2022: Von T. Magin an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]
Alleine das die AZF-Prüfung wohl noch immer die manuelle Planung eines Routings verlangt zeigt doch schon, wie unglaublich praxisnah sie ist …
11. Oktober 2022: Von Stefan Weßels an T. Magin

Für mich war der Erwerb des AZF nur zur erweiterung des Horizonts (LAPL und wohl nie PPL/IR). Aus der Perspektive fand ich den Flugplanungsteil und die Beschäfigung mit grundlegenden IFR Vefahren sehr interessant.

In meiner Prüfung (06/2020, BNA Bremen) gabe es keine Fangfragen. Es wurde auf clearance limits und das Bewusstsein wo man ist geachtet.

11. Oktober 2022: Von Wolfgang Lamminger an T. Magin Bewertung: +2.67 [3]

jetzt geb ich Mal den Spießer:

eine Prüfung (AZF/BZF und auch PPL, CPL, IR) sind KEINE Darstellung oder Beobachtung des praktischen Geschehen. Es sind Fertigkeitstests bekannten Inhalten, über das Können des Bewerbers in bestimmten Situationen. Dass da die Höhe auf dem ILS abgefragt wird, hat nichts mit der praktischen Anwendung zu tun, sondern mit dem räumlichen Vorstellungsvermögen.

Sonst könnte man ja eine BZF-Prüfung gar nicht am Boden abnehmen, sondern müsste mindestens im full-flight-Simulator, besser im realen Flug, prüfen ;-).

Mit der vorgenannten Argumentation könnte man auch beim KfZ-Mechatroniker-Azubi fragen, wozu er gewisse Werte zB. über Abgase auswendig wissen muss, macht in der Praxis ja das Gerät. Warum muss der PPL-Schüler Autobahnen auf der ICAO-Karte finden? Macht in der Praxis ja die MovingMap/GPS... warum muss der IR-Schüler die drei Entry-Procedures eines Holding lernen? Macht ihm ja das Garmin oder Foreflight...

Natürlich kann man alles hinterfragen und in Praxis ist hinterher vieles anders, aber in der Ausbildungs- und Prüfungssituation geht es auch um das Grundverständnis. Oder, andersrum: die bestandene Prüfung ist nur die Lizenz zum Weiterlernen...

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [3]

Dass da die Höhe auf dem ILS abgefragt wird, hat nichts mit der praktischen Anwendung zu tun, sondern mit dem räumlichen Vorstellungsvermögen.

Lol. Du meinst das räumliche Vorstellungsvermögen, das man braucht, um nach dem Chart für den ILS-Anflug zu greifen, um die Höhe abzulesen?

Es ist eine SPRECHFUNKPRÜFUNG. Warum in aller Welt sollte man in der das räumliche Vorstellungsvermögen prüfen??? Es geht darum, ob man FUNKEN kann. Kruzifix!!!11ELF

11. Oktober 2022: Von Wolfgang Lamminger an Thomas R.

Es geht darum, ob man FUNKEN kann. Kruzifix!!!11ELF

Auch fluchen hilft in dem Fall nix... ;-)

wenn's ausschließlich ums Funken ging, warum hats dann überhaupt einen Theorieteil in der Prüfung? mit Fragen zu Luftrecht und so?

Warum regst Dich eigentlich so auf? Die AZF und BZF Prüfungen sind normalerweise für jeden locker zu schaffen ;-)

PS. ob man überhaupt eine BZF/AZF Prüfung braucht, steht auf einem anderen Blatt... Ist aber nun Mal so: für PPL/CPL/IR braucht man diese Radio-Lizenz.

Deutschland: FlugfunkV

Österreich: BFZ, AFZ - Rechtsvorschrift dazu kenn ich nicht

USA: nix derartiges, ausser FCC erforderlich, wenn ausserhalb USA

andere Länder, andere...

12. Oktober 2022: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +5.00 [5]

Die AZF und BZF Prüfungen sind normalerweise für jeden locker zu schaffen ;-)

Du hast den Beitrag oben schon gelesen, oder? 50% der Teilnehmer sind aufgrund alberner "Report"-Fragen durchgefallen, und für viele war es schon der zweite Versuch. Es gibt in diesem Forum auch mehrere Beschreibungen von Sprechfunkprüfungen mit hohen Durchfallraten. Auch in meinem fliegerischen Umfeld habe ich das schon erlebt, es gab zwei Jahren mal eine BZF-Prüfung, bei der 7 von 8 Teilnehmern durchgefallen sind.

Die Erfolgsquote ist extrem prüferabhängig, was an sich schon gegen eine sinnvolle, objektive und faire Prüfung spricht. Scheint aber wie schon bemerkt nur bei der BNA so zu sein. Ich hab auch schon einen oder zwei BZF-Kurse gegeben, bei denen dann alle Teilnehmer bestanden haben, aber da hatten wir wohl das Glück, keinen Profilneurotiker als Prüfer zu haben.

Warum regst Dich eigentlich so auf?

Ich kann Leute wie die beschriebenen Prüfer, die offenbar ihre Positionsautorität missbrauchen, nicht leiden. Und das typisch deutsche Aufblähen von Dingen, die eigentlich straightforward sein könnten (wie eine Funksprechprüfung) auch nicht. Noch viel weniger kann ich aber leiden, wenn so Sachen dann auch noch auf Teufel komm raus gerechtfertigt werden, weil sie ja von der Obrigkeit kommen, egal wie schwachsinnig sie sind, und egal wie wenig man sie selbst einschätzen kann. Leseempfehlung: "Der Untertan" von Heinrich Mann.

PS. ob man überhaupt eine BZF/AZF Prüfung braucht, steht auf einem anderen Blatt... Ist aber nun Mal so: für PPL/CPL/IR braucht man diese Radio-Lizenz.

Gelebte Dialektik.

12. Oktober 2022: Von F. S. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

... sowie Situational Awareness abprüft, ...

"Situational Awareness" in einer Sprechfunkprüfung heisst: "Ich sitze in einem Raum mit 80er Jahre Behördeneinrichtung auf einem unbequemen Stuhl vor einem Tisch. Neben mir ..."

Das ich mir auf Grund einer verbalen Beschreibung eines bisherigen Flugverlaufes vorstellen kann, wo ich mich gerade befinde und welche Bschränkungen/Regeln/etc. dort gelten hat viel mit Vorstellungsvermögen, aber gar nix mit Situational Awareness zu tun. Für die Praxis wäre relevant, wo man die entsprechenden Informationen am Panel vor sich ablesen kann.

Das wäre wie wenn man bei einer praktischen Führerscheinprüfung einen Stadtplan bekommt und der Prüfer dann sagt: "Sie Straten vor dem Haus, biegen die erste links ab, dann die zweite Rechts, dann fahren sie 800m und biegen wieder rechts ab. Dürfen sie in die nun folgende Strasse links abbiegen?"
Mag lustig sein, aber hat mit praktischem Fahren nichts zu tun.

12. Oktober 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]

Das ist auch genau der Kern des Problems. Ein GROSSTEIL der deutschen UL- und Privatpilote kann eben nicht richtig funken. An einem typischen Samstagnachmittag korrigiert der Flugleiter an meinem Heimatplatz geschätzte 20 Mal den Ruf "Gegenanflug 25" in "Sie sind im rechten Gegenanflug 25". Funksprüche wie "D-xxxx, möchte landen" kommen regelmäßig vor, Positionsmeldungen sind regelmäßig falsch, etc etc.

Wenn bei einer BZF-Prüfung 7 von 8 durchfallen dann spricht das weder für den Funksprechkurs noch für die angehenden "Piloten" ...

12. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]

Was ich übrigens wirklich empfehlen kann zur Prüfungsvorbereitung: Vatsim. Wenn da z.B. einmal im Monat der Flughafen Köln/Bonn besetzt ist, dann macht das extrem Spaß mit dem Simulator da zu fliegen. Die "Controller" sind auch alle schön 200%ig ;).

12. Oktober 2022: Von Tobias Schnell an Thomas R. Bewertung: +9.00 [9]

Es gibt eine sehr ausführliche Theorie-Prüfung um zu sehen, ob jemand "grundlegende IFR-Verfahren versteht". Die dann in der Praxis trainiert und danach ebenso praktisch geprüft werden

Ohne jetzt hier eine Lanze für überbordende Anforderungen an Sprechfunkprüfungen brechen zu wollen (und ja: Wenn 80% der Kandidaten durch eine Prüfung fallen, dann taugt entweder die Prüfung nichts oder die Anforderungen und Prüfungsmaßstäbe sind nicht klar kommuniziert):

Man muss berücksichtigen, dass ein BZF/AZF erst mal nichts mit einer Flugausbildung zu tun hat, sondern einfach "standalone" zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs berechtigt. Und jemand, der das tut, sollte m.E. schon ein Grundverständnis von fliegerischen Verfahren haben, das über das Aufsagen von Standardphrasen und einem simplen readback hinausgeht.

Insbesondere beim AZF wäre es aber aus meiner Sicht pragmatisch, wenn man mit einer abgeschlossenen IR-Theorie- und Praxisausbildung einfach ein AZF "geschenkt" bekommen würde.

12. Oktober 2022: Von T. Magin an Tobias Schnell Bewertung: +4.00 [4]
„wenn man mit einer abgeschlossenen IR-Theorie- und Praxisausbildung einfach ein AZF "geschenkt" bekommen würde“

Die perfekte Zusammenfassung um die Diskussion (aber nicht den Thread ;-) zu beenden.

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