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11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R. Bewertung: +1.00 [1]

"Ja, und das ist Bullshit! Es ist eine praktische Sprechfunkprüfung. Es gibt auch noch den generellen Theorieunterricht, die Theorieprüfung, den praktischen Unterricht und die praktische Prüfung. Was hat der Quatsch in einer Sprechfunkprüfung zu suchen?"

Und das ist es eben nicht nur. Bei BZF ist es eigentlich eine Prüfung "hat derjenige verstanden wie er sich bei Kontrollzonen zu verhalten hat", und bei AZF "versteht er grundlegende IFR Verfahren".

Sonst regen sich alle über völlig praxisfremde Prüfungen auf, und hier wird tatsächlich mal sicherheitsrelevantes Verständnis abgeprüft, zumindest war es in Köln bei der BZF Prüfung so.

Meines Erachtens gehört zum Verhalten im Funk nicht nur das Verstehen und verwenden von Sprechgruppen, sondern auch um das Umsetzen von Anweisungen.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Und das ist es eben nicht nur. Bei BZF ist es eigentlich eine Prüfung "hat derjenige verstanden wie er sich bei Kontrollzonen zu verhalten hat", und bei AZF "versteht er grundlegende IFR Verfahren".

Ja, und Raider ist eigentlich Twix. Es gibt eine sehr ausführliche Theorie-Prüfung um zu sehen, ob jemand "grundlegende IFR-Verfahren versteht". Die dann in der Praxis trainiert und danach ebenso praktisch geprüft werden.

Kann ja sein, dass die Damen und Herren bei der Bundesnetzagentur die Prüfung so ausdehen, aber das ist, was ich oben geschrieben habe: Bullshit! Und mit "Praxisrelevanz" hat das oben Geschilderte schon mal gar nix zu tun. Du fliegst vermutlich nicht nach Instrumentenflugregeln, oder?

Das LBA macht diesen Quatsch übrigens (wie auch schon beschrieben) überhaupt nicht. Dort beschränkt sich die AZF-Prüfung auf das, was sie sein sollte: Eine Sprechfunkprüfung.

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Die Anforderungen stehen in der Verordnung über Flugfunkzeugnisse, Anlage 1:

https://www.gesetze-im-internet.de/flugfunkv_2008/anlage_1.html

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 186 - 187)
1
Prüfung für den Erwerb des BZF II
1.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in deutscher Sprache nachzuweisen:
1.1.1
rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;
1.1.2
Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst;
1.1.3
Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes;
1.1.4
die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung:
1.1.4.1
Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);
1.1.4.2
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1, L 145 vom 31.5.2013, S. 38) in der jeweils geltenden Fassung, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommt;
1.1.4.3
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
1.1.4.4
Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.
1.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
1.2.1
Vorbereitung eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
1.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
2
Prüfung für den Erwerb des BZF I
2.1
Kenntnisse gemäß 1.1; in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, und in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, entfällt 2.1.
2.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
2.2.1
Fertigkeiten gemäß 1.2.1;
2.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher und englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren; in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, entfällt die Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache;
2.2.3
Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache;
2.2.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, sind lediglich Fertigkeiten nach 1.2 nachzuweisen.
3
Prüfung für den Erwerb des BZF E
3.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen:
3.1.1
rechtliche Grundlagen des mobilen Flugfunkdienstes im nationalen und internationalen Bereich;
3.1.2
Betriebsverfahren für den Sprechfunkverkehr im mobilen Flugfunkdienst;
3.1.3
Anwendung des Not- und Dringlichkeitsverfahrens im Sprechfunkverkehr des mobilen Flugfunkdienstes;
3.1.4
die wichtigsten Bestimmungen und Betriebsverfahren aus dem Bereich der Flugsicherung:
3.1.4.1
Flugsicherungssystem und Luftraumorganisation in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Such- und Rettungsdienst (SAR);
3.1.4.2
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Sichtflugregeln zur Anwendung kommt;
3.1.4.3
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge für Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
3.1.4.4
Funknavigation bei Flügen nach Sichtflugregeln.
3.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
3.2.1
Fertigkeiten gemäß 1.2.1;
3.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln und unter Verwendung der dafür festgelegten Redewendungen, Ausdrücke und Abkürzungen sowie Verfahren einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren.
4
Zusatzprüfung für den Erwerb des AZF
4.1
Kenntnisse
Im schriftlichen Teil sind folgende Kenntnisse in englischer Sprache nachzuweisen:
4.1.1
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012, einschließlich der Luftverkehrs-Ordnung, soweit sie für Flüge nach Instrumentenflugregeln zur Anwendung kommt;
4.1.2
Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsverordnungen;
4.1.3
Funknavigation bei Flügen nach Instrumentenflugregeln einschließlich Radarverfahren;
4.1.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, entfällt 4.1.
4.2
Fertigkeiten
Im praktischen Teil sind folgende Fertigkeiten nachzuweisen:
4.2.1
Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
4.2.2
Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln;
4.2.3
in Zusatzprüfungen für Bewerber, die Inhaber des BZF II sind, Lesen eines Textes in englischer Sprache aus den Luftfahrthandbüchern (etwa 800 Schriftzeichen [Buchstaben, Ziffern und Zeichen]) mit anschließender mündlicher Übersetzung in die deutsche Sprache;
4.2.4
in der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Absatz 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses sind, das nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteilt worden ist, sind lediglich Fertigkeiten nach 1.2 nachzuweisen.
5
Zusatzprüfung für den Erwerb des AZF E
5.1
Kenntnisse gemäß 4.1
5.2
Fertigkeiten gemäß 4.2.1 und 4.2.2

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Mit anderen Worten die Anforderungen zum Erteilen eines s e p a r a t e n BZF und AZF sind nationale Anforderungen, die teilweise über die EASA Regeln hinausgehen. Inwieweit das mit den EASA Regeln überhaupt geht, wäre eine andere Frage, müsste man mal prüfen.

Ändert aber nichts daran dass ich die Prüfungsinhalte und die Art der Durchführung für ziemlich praxisrelevant und sinnvoll erachte.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [4]

Ändert aber nichts daran dass ich die Prüfungsinhalte und die Art der Durchführung für ziemlich praxisrelevant und sinnvoll erachte.

Ja, genau wie Du es für sinnvoll erachtest, einen hübsch formatierten Verordnungstext, auf den Du zuvor schon verlinkt hast, als kilometerlangen Copy&Paste-Brei hier in das Forum zu posten...

Das hier sind die relevanten Punkte zur praktischen Prüfung aus dem Verordnungstext:

  • Vorbereitung eines Fluges nach Instrumentenflugregeln zwischen zwei Verkehrsflughäfen unter Verwendung amtlicher Unterlagen und Veröffentlichungen, soweit es für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs erforderlich ist;
  • Abwicklung eines Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache unter Annahme eines Fluges nach Instrumentenflugregeln;

Wo steht da was von blödsinnigen "Reports" und Fangfragen, die in der Praxis nie und nimmer vorkommen? Fliegst Du jetzt eigentlich selbst IFR oder nicht? Falls nicht, wie kannst Du bewerten, was "praxisrelevant" und "sinnvoll" ist?

11. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Thomas R.

Es geht mir einfach darum, dass eine Prüfung die grundsätzlich Verständnis für das System sowie Situational Awareness abprüft, und auch noch von tatsächlichen Fluglotsen abgehalten wird, vom Ansatz her sinnvoll ist. Ob man das AZF und BZF als solches nicht allgemein als ein überflüssiges Relikt vergangener Zeiten ansieht, ist davon ja unabhängig.

Ob dann einzelne Fragen sinnvoll sein mögen oder nicht, hängt sicher vom jeweiligen Prüfer ab. Das kennt man aber auch vom Staatsexamen, da kann man sich bei gewissen Prüfern besser gleich krank melden.

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Naja, es ging doch gar nicht um die generelle Sinnhaftigkeit des AZFs / BZFs, sondern um den konkreten Ablauf der geschilderten Prüfung. Insgesamt finde ich das Prozedere schon ok...wenn man es eben in der praktischen Prüfung sinnvoll und mit Augenmaß gestaltet.

11. Oktober 2022: Von T. Magin an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]
Alleine das die AZF-Prüfung wohl noch immer die manuelle Planung eines Routings verlangt zeigt doch schon, wie unglaublich praxisnah sie ist …
11. Oktober 2022: Von Stefan Weßels an T. Magin

Für mich war der Erwerb des AZF nur zur erweiterung des Horizonts (LAPL und wohl nie PPL/IR). Aus der Perspektive fand ich den Flugplanungsteil und die Beschäfigung mit grundlegenden IFR Vefahren sehr interessant.

In meiner Prüfung (06/2020, BNA Bremen) gabe es keine Fangfragen. Es wurde auf clearance limits und das Bewusstsein wo man ist geachtet.

11. Oktober 2022: Von Wolfgang Lamminger an T. Magin Bewertung: +2.67 [3]

jetzt geb ich Mal den Spießer:

eine Prüfung (AZF/BZF und auch PPL, CPL, IR) sind KEINE Darstellung oder Beobachtung des praktischen Geschehen. Es sind Fertigkeitstests bekannten Inhalten, über das Können des Bewerbers in bestimmten Situationen. Dass da die Höhe auf dem ILS abgefragt wird, hat nichts mit der praktischen Anwendung zu tun, sondern mit dem räumlichen Vorstellungsvermögen.

Sonst könnte man ja eine BZF-Prüfung gar nicht am Boden abnehmen, sondern müsste mindestens im full-flight-Simulator, besser im realen Flug, prüfen ;-).

Mit der vorgenannten Argumentation könnte man auch beim KfZ-Mechatroniker-Azubi fragen, wozu er gewisse Werte zB. über Abgase auswendig wissen muss, macht in der Praxis ja das Gerät. Warum muss der PPL-Schüler Autobahnen auf der ICAO-Karte finden? Macht in der Praxis ja die MovingMap/GPS... warum muss der IR-Schüler die drei Entry-Procedures eines Holding lernen? Macht ihm ja das Garmin oder Foreflight...

Natürlich kann man alles hinterfragen und in Praxis ist hinterher vieles anders, aber in der Ausbildungs- und Prüfungssituation geht es auch um das Grundverständnis. Oder, andersrum: die bestandene Prüfung ist nur die Lizenz zum Weiterlernen...

11. Oktober 2022: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [3]

Dass da die Höhe auf dem ILS abgefragt wird, hat nichts mit der praktischen Anwendung zu tun, sondern mit dem räumlichen Vorstellungsvermögen.

Lol. Du meinst das räumliche Vorstellungsvermögen, das man braucht, um nach dem Chart für den ILS-Anflug zu greifen, um die Höhe abzulesen?

Es ist eine SPRECHFUNKPRÜFUNG. Warum in aller Welt sollte man in der das räumliche Vorstellungsvermögen prüfen??? Es geht darum, ob man FUNKEN kann. Kruzifix!!!11ELF

11. Oktober 2022: Von Wolfgang Lamminger an Thomas R.

Es geht darum, ob man FUNKEN kann. Kruzifix!!!11ELF

Auch fluchen hilft in dem Fall nix... ;-)

wenn's ausschließlich ums Funken ging, warum hats dann überhaupt einen Theorieteil in der Prüfung? mit Fragen zu Luftrecht und so?

Warum regst Dich eigentlich so auf? Die AZF und BZF Prüfungen sind normalerweise für jeden locker zu schaffen ;-)

PS. ob man überhaupt eine BZF/AZF Prüfung braucht, steht auf einem anderen Blatt... Ist aber nun Mal so: für PPL/CPL/IR braucht man diese Radio-Lizenz.

Deutschland: FlugfunkV

Österreich: BFZ, AFZ - Rechtsvorschrift dazu kenn ich nicht

USA: nix derartiges, ausser FCC erforderlich, wenn ausserhalb USA

andere Länder, andere...

12. Oktober 2022: Von Thomas R. an Wolfgang Lamminger Bewertung: +5.00 [5]

Die AZF und BZF Prüfungen sind normalerweise für jeden locker zu schaffen ;-)

Du hast den Beitrag oben schon gelesen, oder? 50% der Teilnehmer sind aufgrund alberner "Report"-Fragen durchgefallen, und für viele war es schon der zweite Versuch. Es gibt in diesem Forum auch mehrere Beschreibungen von Sprechfunkprüfungen mit hohen Durchfallraten. Auch in meinem fliegerischen Umfeld habe ich das schon erlebt, es gab zwei Jahren mal eine BZF-Prüfung, bei der 7 von 8 Teilnehmern durchgefallen sind.

Die Erfolgsquote ist extrem prüferabhängig, was an sich schon gegen eine sinnvolle, objektive und faire Prüfung spricht. Scheint aber wie schon bemerkt nur bei der BNA so zu sein. Ich hab auch schon einen oder zwei BZF-Kurse gegeben, bei denen dann alle Teilnehmer bestanden haben, aber da hatten wir wohl das Glück, keinen Profilneurotiker als Prüfer zu haben.

Warum regst Dich eigentlich so auf?

Ich kann Leute wie die beschriebenen Prüfer, die offenbar ihre Positionsautorität missbrauchen, nicht leiden. Und das typisch deutsche Aufblähen von Dingen, die eigentlich straightforward sein könnten (wie eine Funksprechprüfung) auch nicht. Noch viel weniger kann ich aber leiden, wenn so Sachen dann auch noch auf Teufel komm raus gerechtfertigt werden, weil sie ja von der Obrigkeit kommen, egal wie schwachsinnig sie sind, und egal wie wenig man sie selbst einschätzen kann. Leseempfehlung: "Der Untertan" von Heinrich Mann.

PS. ob man überhaupt eine BZF/AZF Prüfung braucht, steht auf einem anderen Blatt... Ist aber nun Mal so: für PPL/CPL/IR braucht man diese Radio-Lizenz.

Gelebte Dialektik.

12. Oktober 2022: Von F. S. an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

... sowie Situational Awareness abprüft, ...

"Situational Awareness" in einer Sprechfunkprüfung heisst: "Ich sitze in einem Raum mit 80er Jahre Behördeneinrichtung auf einem unbequemen Stuhl vor einem Tisch. Neben mir ..."

Das ich mir auf Grund einer verbalen Beschreibung eines bisherigen Flugverlaufes vorstellen kann, wo ich mich gerade befinde und welche Bschränkungen/Regeln/etc. dort gelten hat viel mit Vorstellungsvermögen, aber gar nix mit Situational Awareness zu tun. Für die Praxis wäre relevant, wo man die entsprechenden Informationen am Panel vor sich ablesen kann.

Das wäre wie wenn man bei einer praktischen Führerscheinprüfung einen Stadtplan bekommt und der Prüfer dann sagt: "Sie Straten vor dem Haus, biegen die erste links ab, dann die zweite Rechts, dann fahren sie 800m und biegen wieder rechts ab. Dürfen sie in die nun folgende Strasse links abbiegen?"
Mag lustig sein, aber hat mit praktischem Fahren nichts zu tun.

12. Oktober 2022: Von Charlie_ 22 an Thomas R. Bewertung: +3.00 [3]

Das ist auch genau der Kern des Problems. Ein GROSSTEIL der deutschen UL- und Privatpilote kann eben nicht richtig funken. An einem typischen Samstagnachmittag korrigiert der Flugleiter an meinem Heimatplatz geschätzte 20 Mal den Ruf "Gegenanflug 25" in "Sie sind im rechten Gegenanflug 25". Funksprüche wie "D-xxxx, möchte landen" kommen regelmäßig vor, Positionsmeldungen sind regelmäßig falsch, etc etc.

Wenn bei einer BZF-Prüfung 7 von 8 durchfallen dann spricht das weder für den Funksprechkurs noch für die angehenden "Piloten" ...

12. Oktober 2022: Von Michael Söchtig an Charlie_ 22 Bewertung: +2.00 [2]

Was ich übrigens wirklich empfehlen kann zur Prüfungsvorbereitung: Vatsim. Wenn da z.B. einmal im Monat der Flughafen Köln/Bonn besetzt ist, dann macht das extrem Spaß mit dem Simulator da zu fliegen. Die "Controller" sind auch alle schön 200%ig ;).

12. Oktober 2022: Von Tobias Schnell an Thomas R. Bewertung: +9.00 [9]

Es gibt eine sehr ausführliche Theorie-Prüfung um zu sehen, ob jemand "grundlegende IFR-Verfahren versteht". Die dann in der Praxis trainiert und danach ebenso praktisch geprüft werden

Ohne jetzt hier eine Lanze für überbordende Anforderungen an Sprechfunkprüfungen brechen zu wollen (und ja: Wenn 80% der Kandidaten durch eine Prüfung fallen, dann taugt entweder die Prüfung nichts oder die Anforderungen und Prüfungsmaßstäbe sind nicht klar kommuniziert):

Man muss berücksichtigen, dass ein BZF/AZF erst mal nichts mit einer Flugausbildung zu tun hat, sondern einfach "standalone" zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs berechtigt. Und jemand, der das tut, sollte m.E. schon ein Grundverständnis von fliegerischen Verfahren haben, das über das Aufsagen von Standardphrasen und einem simplen readback hinausgeht.

Insbesondere beim AZF wäre es aber aus meiner Sicht pragmatisch, wenn man mit einer abgeschlossenen IR-Theorie- und Praxisausbildung einfach ein AZF "geschenkt" bekommen würde.

12. Oktober 2022: Von T. Magin an Tobias Schnell Bewertung: +4.00 [4]
„wenn man mit einer abgeschlossenen IR-Theorie- und Praxisausbildung einfach ein AZF "geschenkt" bekommen würde“

Die perfekte Zusammenfassung um die Diskussion (aber nicht den Thread ;-) zu beenden.
12. Oktober 2022: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Amen !


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