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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Sind wir bereit für Fliegen ohne Flugleiter?
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6. August 2021: Von P. K. an Andreas Schlager Bewertung: +2.00 [2]

Deine Frage wurde von den Kollegen ja schon beantwortet. Ein Tipp aber noch: Lass dich von übereifrigen Flugleitern nicht verunsichern!

Grade hier im Norden der Republik erlebt man manchmal die tollsten Dinge. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass auf den Türmen ex BW-Lotsen sitzen und in alten Erinnerungen schwelgen.

Da werden auf INFO-Plätzen gerne mal Roll-, Start- und Landefreigaben gegeben. Da wird vom Boden aus bestimmt, wer Nr. 1, 2 und 3 im Anflug ist oder auf welchem der vielen Taxiways man nun zu welchem der zwei Rollhalte rollen soll ("Ich brauche den Taxiway gleich für eine andere Maschine".). Oder das ausdrückliche "Verbot" aufzurollen, weil sich noch eine Maschine "im Anflug" befindet (wohlgemerkt noch nicht mal in der Platzrunde).

Kürzlich erlebt: "Melden Sie Endanflug Piste XY." - ich melde Endanflug Piste XY, da ich es eh gemacht hätte - "D-EABC, ich sehe Sie, Piste XY, Landung frei.". Der freundliche Hinweis an den Hobby-Lotsen beim Bezahlen der Landegebühren, dass wir uns an einem INFO Platz befänden, wurde dann mit einem Verweis auf das Hausrecht weggebügelt, er sei hier ja schließlich für die Sicherheit verantwortlich.

An einem Platz mit RMZ habe ich tatsächlich die "Freigabe zum Verlassen" bekommen.

And so on and on and on ...

6. August 2021: Von Justus SJ an P. K. Bewertung: +18.00 [18]
" beim Bezahlen der Landegebühren" - die Landung war doch frei? ;-)
6. August 2021: Von P. K. an Justus SJ

Guter Tipp, das Argument bringe ich nächstes Mal ... :-D

6. August 2021: Von Gerald Heinig an P. K.

Wie geil :)

Du könntest natürlich die Verarsche auf die Spitze treiben mit

"Erbitte Erlaubnis zur Meldung..."

6. August 2021: Von Erik Sünder an P. K.
Ich würde sagen, Taxiway darf dir der Flugleiter vorschreiben.
Da greift doch das Hausrecht?
(Also im vernünftigen Maße natürlich!)

Gibt auch Info-Plätze, die würden gerne wissen, wenn man über die „Querbahn“ rollt. Einfach nur zur Info eben.
(Hab beim Flugleiter nachgefragt;-)

Gruß Erik
6. August 2021: Von Chris B. K. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich hatte heute folgendes Erlebnis. ich kam aus dem Westen nach Reichelsheim und hatte im Funk mitbekommen,dass ein Aquila aus Aschaffenburg im Anflug war.es war Lehrer/Schüler. Meine Frage über Funk, wo genau die Maschine aus Reichelsheim wäre,wurde nicht beantwortet.erst als der Flugleiter den Flieger direkt fragte, einer wäre,kam Antwort.solange nicht Mal Fluglehrer das verstehen, wird das mit FoF leider nichts. Und der Fluglehrer war nicht älter hatte ihn im Vorbeirollen gesehen...

Sowas Ähnliches hatte ich auch mal. Vor mir eine Flugschulmaschine in der Platzrunde, die fleißig am Platzrunden drehen war. Die Positionsmeldungen kamen immer nur mit Kurz-Rufzeichen, so daß man auch daraus nicht auf die Art des Fliegers schließen konnte. Ich kam in die Platzrunde, meldete meine Position und das ich die Nr. 2 wäre mit Nr. 1 in Sicht. Habe dann die Nr. 1 gefragt, wie schnell sie unterwegs wäre, weil die Platzrunde riesig war. Die Flugschülerin antwortete sogar "60 kts". Anschließend gab es ein Donnerwetter vom Fluglehrer, weil sie geantwortet hatte. Ich habe zumindest den Anfang des Donnerwetters noch mitbekommen, weil sie den Sende-Knopf nicht schnell genug losgelassen hat. Da konnte ich mich dann bei aller Funkdisziplin nicht mehr zurückhalten dem FI meine Meinung kundzutun.

6. August 2021: Von Dominic L_________ an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Wieso Donnerwetter, was gibt es denn daran auch nur halbwegs plausibel auszusetzen? Muss wohl etwas Kleingedrucktes aus der DSGVO sein oder die haben gerade einen neuen PTT-Knopf in den Vereinsflieger eingebaut und der ist nur für 10.000 Betätigungen zertifiziert, die natürlich geloggt und eingetragen werden.

6. August 2021: Von Chris B. K. an Dominic L_________

Das habe ich nicht mehr im Detail mitbekommen, dafür hatte die Schülerin den Knopf dann doch zu früh losgelassen. Ging aber wohl irgendwie darum, daß man in der Platzrunde fliegt und nicht funkt. Wobei die Platzrunde so riesig war, daß vom Funkspruch bis zur Landung noch 8 Minuten vergangen sind.

7. August 2021: Von Chris _____ an P. K. Bewertung: +1.00 [1]
"wurde dann mit einem Verweis auf das Hausrecht weggebügelt, er sei hier ja schließlich für die Sicherheit verantwortlich."

Wer schult solche Leute?
7. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wer schult solche Leute?

Niemand. Das ist ein großer Teil des Problems.

Gruß,
KOR.

7. August 2021: Von Philipp Tiemann an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Das ist recht einfach. Diese Leute:

-sitzen auf einem erhobenen Türmchen, mit einem Funkgerät in der Hand

-nennen sich "Flugleiter" und teilweise dazu noch "Beauftragter für Luftaufsicht"

-haben qua Gesetz die Befugnis "zur Gefahrenabsicht Anweisungen zu erteilen"

Das zusammen lässt bei einigen Leuten über die Jahre die abwegige Vorstellung aufkommen, sie seien am Platz "für die Sicherheit verantwortlich"...

7. August 2021: Von P. K. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
Hierzu darf ich mal einen recht aktuellen Facebook Post eines Flugplatzes in Norddeutschland kopieren, der das Selbstverständnis ganz gut belegt:

- Zitat Anfang -

Welche Bedeutung hat der „Flugleiter bzw. Türmer“?

Er gehört zur Flugleitung im Sinne von §22 Abs. 3 LuftVO und wird als solcher regelmäßig für den Flugplatzunternehmer tätig. Damit befinden wir uns in § 22 Abs. 1 Ziffer 2 LuftVO, wonach der Führer eines Luftfahrzeugs die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten hat.

Mit anderen Worten: Wenn der Türmer sagt „Nächste Meldung Queranflug 07“, so hat letztendlich der Flugplatzunternehmer gesprochen und dem Piloten die Anweisung erteilt, in die Platzrunde einzufliegen und diese einzuhalten. Ob diese Anweisung sinnvoll und vernünftig ist, ist im Moment des Anflugs nicht zu diskutieren. Der Funkverkehr ist generell ein schlechter Platz für Revierkämpfe.

Auch die Tatsache, dass man den Funk bereits fünf Minuten verfolgt und festgestellt hat, dass es keinen oder nur geringen Platzrundenverkehr gibt, ändert nichts an der grundsätzlichen Verpflichtung, die Anweisung einzuhalten. Natürlich kann man aber mitteilen, dass man gern direkt anfliegen möchte. Wenn der Türmer nicht widerspricht, geht alles in Ordnung. Wobei die anschließende Zustimmung des Info-Manns natürlich keine Freigabe ist, denn so etwas gibt es auf unkontrollierten Flugplätzen ja nicht.

Der Flugleiter ist somit fast immer im Recht. Piloten müssen hinnehmen, dass der Gesetzgeber im Interesse der Sicherheit durch § 22 LuftVO festgelegt hat, wer das Sagen hat. Was die Sache meist für alle leichter macht.

Wir wünschen happy landings in (…).

- Zitat Ende -

Mich lässt das halbwegs sprachlos zurück. Vor allem der vorletzte Absatz.
7. August 2021: Von Adam Trzcinski an P. K. Bewertung: +1.00 [1]
Da gruselt es mich gar fürchterlich…
7. August 2021: Von Achim H. an P. K. Bewertung: +1.00 [1]

Mit anderen Worten: Wenn der Türmer sagt „Nächste Meldung Queranflug 07“, so hat letztendlich der Flugplatzunternehmer gesprochen und dem Piloten die Anweisung erteilt, in die Platzrunde einzufliegen und diese einzuhalten.

Platzrunden sind generell einzuhalten und ein vernünftiger Pilot meldet die Segmente der Platzrunde. Solche "Anweisungen" stören mich überhaupt nicht, stören tut mich, wenn der Flugleiter mich anweist, eine Meldung nicht zu machen oder mich abkanzelt wenn ich ein anderes Flugzeug direkt anspreche.

7. August 2021: Von Michael Weyrauch an P. K.

Also hier mal der Wortlaut von §22 LuftVO in der z.Z. gültigen Fassung

Regelung des Flugplatzverkehrs

(1)

Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen.

Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.

(2)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?

7. August 2021: Von Dieter Kleinschmidt an Michael Weyrauch

Siehe auch:

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-flugleiter-und-airmanship/

Da kann man sehen wo das herkommt.

7. August 2021: Von ch ess an Dieter Kleinschmidt
Nach dem Lesen habe ich immer noch eine entscheidende Frage - wobei ich Flugleitung, Flugaufsicht und den Türmer da etwas vermischt sehe...

Klar, die Luftaufsicjt kann Vorgaben machen, zB zur Platzrunde, umd zu Verfahren.
Und der Flgplatzeigentümer/-betreiber kann auch Vorganben auf seinen Platz bezogen machen.
Aber beide dürfen doch nicht ohne weiteresim Bereixj des anderen bestimmen ?

Der Türmer ist (nur) Teil der Flugleitung Vetreter des Betreibers, nicht der Luftaufsicht, oder ?
Wenn also doe Platzrunde nicht einen definierten Ein/Ausflugpunkt hat (gibt es ja auch) darf dann der Flugplatzbetreiber diese fliegerische Vorgabe über den Tprmer machen ?

Darf der Flugplatzbetreiber nach eigener Entscheidung eine Reihung vornehmen ?
Oder anweisen Gegenanflug zu verlängern o.ä. ?

Der Artikel macjt es sich m.E etwas zu leicht.
Gibts da Präzedenzfälle ?

(Ich meine hier nicht ggf unsicheren Kandidaten etwas zu empfehlen- leider manchmal sehr sinnvoll. Mir ist auch schon mal jemand im Endanflug mittels Backtrack entgegengekommen...)
7. August 2021: Von P. K. an Dieter Kleinschmidt
Korrekt, der Facebook Post von Ende Juni 21 verweist sogar auf den Artikel im Fliegermagazin aus 2014.

Es zeigt aber eindrucksvoll das Selbstverständnis, das dort auf dem Turm herrscht.
8. August 2021: Von Chris _____ an Achim H.

"Platzrunden sind generell einzuhalten und ein vernünftiger Pilot meldet die Segmente der Platzrunde."

Nach meiner Lesart hält man bspw eine Linksplatzrunde auch ein, wenn man direkt in den Queranflug oder Long Final einfliegt. Allerdings nicht, wenn man eine Rechtsplatzrunde fliegt. Die Gefahr bei "Nächste Meldung Queranflug" liegt darin, dass sehr viele dabei hören "Mund halten bis dorthin" und air-to-air-Klärung von Positionen unterbleibt.

Kleine Anekdote, ich hatte neulich einen Konflikt beim Starten an einem unkontrollierten Platz. Ich meldete aufrollen und starten, wie mir nachher klar wurde meldete ein anderes Flugzeug gleichzeitig den Endanflug, so dass wir uns beide gegenseitig nicht hörten. Aufgrund der Topografie an diesem Platz konnte ich den Flieger im Endanflug beim Aufrollen nicht sehen. Der Flugleiter bemerkte zwar den blockierenden Funk, war aber am Telefon für das Relay einer Radarfreigabe. Dann legte er auf und las einem Flugzeug auf dem Vorfeld die Freigabe vor, was den Funk blockerte, bis ich abgehoben hatte. Als nächstes meldete der Flieger im Endanflug sein Durchstarten wegen mir und flog rechts versetzt von der Bahn (Rechtsplatzrunde). Dann fragte der Flugleiter mich über Funk, ob ich den anderen nicht gesehen hätte, was die Frequenz wieder blockte, während ich mich fragte, wo der andere denn nun ist. Wegen Airspace C/D eines benachbarten Platzes drehte ich in den Querabflug und dann sah ich den anderen, der mir (rechts versetzt) dann doch recht nahe kam. Habe später noch mit dem Flugleiter telefoniert und ihm nichts vorgeworfen, aber im Ergebnis war die Zeit, die er am Funk war, Teil des Problems und nicht der Lösung. Gelernt habe ich, in einer solchen Situation nachzufragen, wo genau der andere ist, bevor ich meine Platzrundenkurve fliege, und notfalls eben von der Platzrunde abzuweichen. Auch gelernt habe ich, was eigentlich einfach ist, mir aber nicht bewusst war: wenn die Anflugschwelle versetzt ist, man als deutlich vor dieser aufrollt, kann es sein, dass man von dort den Endanflug gar nicht richtig einsehen kann.

8. August 2021: Von Dominic L_________ an P. K.

Ich finde trotzdem, dass der Artikel das Problem nicht so ganz trifft, denn wie Achim schon sagte, ist es ein Unterschied, ob man jemanden auffordert, etwas zu melden, (was ich ohnehin immer machen würde, wenn möglich) oder ob man jemanden verbieten will, etwas zu melden oder sonstwie zu funken.

Ob man nun jemanden verpflichten kann, den Queranflug zu melden, interessiert mich weniger als die Frage, warum er sich weigert, den Queranflug zu melden. Ich finde diese Meldung sehr praktisch. Am Boden weiß man gleich: Entweder jetzt direkt aufrollen oder eben nicht, dann muss man ihn noch landen lassen.

Und wer sich ohne Flugleiter ein Bild der Lage machen will, hat es ja nun definitiv einfacher, wenn es ein paar mehr Meldungen gibt. Selbst in Hangaler gibt es seltenst ein Problem mit einer zu vollen Platzfrequenz.

8. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Michael Weyrauch Bewertung: +3.00 [3]

"Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?"

Ja, Du wirst im §23 der aktuellen Fassung fündig:

"(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, über die in Anhang SERA.3225 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 enthaltenen Verpflichtungen hinaus

1.
die in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung zu beachten, insbesondere die nach § 22 getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs,

2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend.

Gruß,
KOR.

8. August 2021: Von B. Quax F. an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Zu erwähnen wäre noch die Ausnahme, dass auf einem unkontrollierten Platz für einen IFR-Abflug eine "Startfreigabe" (natürlich ist es keine, sondern nur ein Radar-release) erforderlich ist. Quasi als notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für den Start.

Kleine "Korrektur" es ist nur ein "release" und keine "Startfreigabe".

"You are relased" bedeutet dann man hat die Freigabe von ATC einen IFR Abflug innerhalb von, ich glaube 5 Minuten, zu starten! Der Moment des Starts liegt dann immer noch in der Verantwortung beim PIC wie auch die Luftraumbeobachtung.

"IFR starts when entering controlled Airspace!" bekommt man zur Erinnerung noch mit auf dem Weg!

8. August 2021: Von B. Quax F. an airworx Aviation

Gut so, kenne Dich auch nicht!

Aber sowas kenne ich, mehr als mir lieb ist: Anschließend gab es ein Donnerwetter vom Fluglehrer, weil sie geantwortet hatte.

So wie ich die Piloten in der Ausbildung und danach funken höre, ist es ein "Problem".

8. August 2021: Von Michael Weyrauch an Kai-Olav Roscher

"2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend."

Genau so ist es: Keiner weiss so recht Bescheid, und die Betreiber von Flugplätzen schulen die Flugleiter nicht, weil sie selbst nicht so genau wissen, was und wie der Flugleiter so alles machen soll. Also wird der Flugleiterdienst "intuitiv" ausgeführt, jeder wie er denkt dass es richtig ist. Das finde ich extrem unangenehm, weil ich öfter meine Arbeit gegenüber anderen rechtfertigen muss ("Das darfst Du nicht." "Du überschreitest Deine Kompetenzen.")

Ich bin selbst Pilot und mache gelegentlich Flugleitung, und damit ich nicht wie ein Kontroller rüberkomme garniere ich meine "Anweisungen" gerne mit "Bitte", also "Bitte Rollhalt melden". Oder: "Bitte kein Backtrack, Verkehr im Endanflug". Aber doof ist es schon wenn dann trotzdem ein Backtrack gemacht wird. Ist ja egal, dann muss dieser Flieger halt durchstarten. Die Piloten regeln das schon untereinander.

So geht es eigentlich auch nicht. Der Flugleiter ist zu Betriebszeiten vorgeschrieben, und dann sollte auch klar geregelt sein was er machen "darf" und was nicht. Anweisungen des Flugplatzunternehmers (aka Flugleiters) beachten, heisst natürlich nicht "befolgen", aber was heisst es denn?

Normalerweise ist das kein Problem, weil Piloten und Flugleiter mit "gesundem Menschenverstand" versuchen freundlich miteinader umzugehen. Aber von Zeit zu Zeit muss mir der eine oder andere unbedingt demonstrieren, dass ich "nichts zu sagen habe".

8. August 2021: Von Tobias Schnell an B. Quax F.

Kleine "Korrektur" es ist nur ein "release" und keine "Startfreigabe".

Nichts anderes schrieb ich doch, oder :-)?

"IFR starts when entering controlled Airspace!" bekommt man zur Erinnerung noch mit auf dem Weg!

Das wiederum ist aber nicht korrekt. Bei einem IFR-Abflug beginnt selbstverständlich der IFR-Teil direkt beim Start, auch auf einem unkontrollierten Platz. Sonst müsste man ja VMC einhalten. Wo gibt es denn solche "Hinweise"?


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