Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Michael Weyrauch Bewertung: +3.00 [3]

"Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?"

Ja, Du wirst im §23 der aktuellen Fassung fündig:

"(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, über die in Anhang SERA.3225 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 enthaltenen Verpflichtungen hinaus

1.
die in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung zu beachten, insbesondere die nach § 22 getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs,

2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend.

Gruß,
KOR.

8. August 2021: Von Michael Weyrauch an Kai-Olav Roscher

"2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend."

Genau so ist es: Keiner weiss so recht Bescheid, und die Betreiber von Flugplätzen schulen die Flugleiter nicht, weil sie selbst nicht so genau wissen, was und wie der Flugleiter so alles machen soll. Also wird der Flugleiterdienst "intuitiv" ausgeführt, jeder wie er denkt dass es richtig ist. Das finde ich extrem unangenehm, weil ich öfter meine Arbeit gegenüber anderen rechtfertigen muss ("Das darfst Du nicht." "Du überschreitest Deine Kompetenzen.")

Ich bin selbst Pilot und mache gelegentlich Flugleitung, und damit ich nicht wie ein Kontroller rüberkomme garniere ich meine "Anweisungen" gerne mit "Bitte", also "Bitte Rollhalt melden". Oder: "Bitte kein Backtrack, Verkehr im Endanflug". Aber doof ist es schon wenn dann trotzdem ein Backtrack gemacht wird. Ist ja egal, dann muss dieser Flieger halt durchstarten. Die Piloten regeln das schon untereinander.

So geht es eigentlich auch nicht. Der Flugleiter ist zu Betriebszeiten vorgeschrieben, und dann sollte auch klar geregelt sein was er machen "darf" und was nicht. Anweisungen des Flugplatzunternehmers (aka Flugleiters) beachten, heisst natürlich nicht "befolgen", aber was heisst es denn?

Normalerweise ist das kein Problem, weil Piloten und Flugleiter mit "gesundem Menschenverstand" versuchen freundlich miteinader umzugehen. Aber von Zeit zu Zeit muss mir der eine oder andere unbedingt demonstrieren, dass ich "nichts zu sagen habe".


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang