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7. August 2021: Von Michael Weyrauch an P. K.

Also hier mal der Wortlaut von §22 LuftVO in der z.Z. gültigen Fassung

Regelung des Flugplatzverkehrs

(1)

Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen.

Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.

(2)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?

7. August 2021: Von Dieter Kleinschmidt an Michael Weyrauch

Siehe auch:

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-flugleiter-und-airmanship/

Da kann man sehen wo das herkommt.

7. August 2021: Von ch ess an Dieter Kleinschmidt
Nach dem Lesen habe ich immer noch eine entscheidende Frage - wobei ich Flugleitung, Flugaufsicht und den Türmer da etwas vermischt sehe...

Klar, die Luftaufsicjt kann Vorgaben machen, zB zur Platzrunde, umd zu Verfahren.
Und der Flgplatzeigentümer/-betreiber kann auch Vorganben auf seinen Platz bezogen machen.
Aber beide dürfen doch nicht ohne weiteresim Bereixj des anderen bestimmen ?

Der Türmer ist (nur) Teil der Flugleitung Vetreter des Betreibers, nicht der Luftaufsicht, oder ?
Wenn also doe Platzrunde nicht einen definierten Ein/Ausflugpunkt hat (gibt es ja auch) darf dann der Flugplatzbetreiber diese fliegerische Vorgabe über den Tprmer machen ?

Darf der Flugplatzbetreiber nach eigener Entscheidung eine Reihung vornehmen ?
Oder anweisen Gegenanflug zu verlängern o.ä. ?

Der Artikel macjt es sich m.E etwas zu leicht.
Gibts da Präzedenzfälle ?

(Ich meine hier nicht ggf unsicheren Kandidaten etwas zu empfehlen- leider manchmal sehr sinnvoll. Mir ist auch schon mal jemand im Endanflug mittels Backtrack entgegengekommen...)
7. August 2021: Von P. K. an Dieter Kleinschmidt
Korrekt, der Facebook Post von Ende Juni 21 verweist sogar auf den Artikel im Fliegermagazin aus 2014.

Es zeigt aber eindrucksvoll das Selbstverständnis, das dort auf dem Turm herrscht.
8. August 2021: Von Dominic L_________ an P. K.

Ich finde trotzdem, dass der Artikel das Problem nicht so ganz trifft, denn wie Achim schon sagte, ist es ein Unterschied, ob man jemanden auffordert, etwas zu melden, (was ich ohnehin immer machen würde, wenn möglich) oder ob man jemanden verbieten will, etwas zu melden oder sonstwie zu funken.

Ob man nun jemanden verpflichten kann, den Queranflug zu melden, interessiert mich weniger als die Frage, warum er sich weigert, den Queranflug zu melden. Ich finde diese Meldung sehr praktisch. Am Boden weiß man gleich: Entweder jetzt direkt aufrollen oder eben nicht, dann muss man ihn noch landen lassen.

Und wer sich ohne Flugleiter ein Bild der Lage machen will, hat es ja nun definitiv einfacher, wenn es ein paar mehr Meldungen gibt. Selbst in Hangaler gibt es seltenst ein Problem mit einer zu vollen Platzfrequenz.

8. August 2021: Von Kai-Olav Roscher an Michael Weyrauch Bewertung: +3.00 [3]

"Ich kann beim besten Willen nicht erkennen wie der Verfasser des Facebook Textes sich auf diesen Paragraphen beziehen kann.

Geht es vielleicht um eine andere Regelung die der Verfasser im Auge haben könnte?"

Ja, Du wirst im §23 der aktuellen Fassung fündig:

"(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet, über die in Anhang SERA.3225 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 enthaltenen Verpflichtungen hinaus

1.
die in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem Flugplatz oder in dessen Umgebung zu beachten, insbesondere die nach § 22 getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs,

2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend.

Gruß,
KOR.

8. August 2021: Von Michael Weyrauch an Kai-Olav Roscher

"2.die Verfügungen der Luftaufsicht und die Anweisungen des Flugplatzunternehmers zu beachten,
[...]"

Hier trifft in (1) 2. ein äußerst schwammig formulierter Verordnungstext auf eine nicht stattfindende Ausbildung der Flugleiter - das Ergebnis ist dann entsprechend."

Genau so ist es: Keiner weiss so recht Bescheid, und die Betreiber von Flugplätzen schulen die Flugleiter nicht, weil sie selbst nicht so genau wissen, was und wie der Flugleiter so alles machen soll. Also wird der Flugleiterdienst "intuitiv" ausgeführt, jeder wie er denkt dass es richtig ist. Das finde ich extrem unangenehm, weil ich öfter meine Arbeit gegenüber anderen rechtfertigen muss ("Das darfst Du nicht." "Du überschreitest Deine Kompetenzen.")

Ich bin selbst Pilot und mache gelegentlich Flugleitung, und damit ich nicht wie ein Kontroller rüberkomme garniere ich meine "Anweisungen" gerne mit "Bitte", also "Bitte Rollhalt melden". Oder: "Bitte kein Backtrack, Verkehr im Endanflug". Aber doof ist es schon wenn dann trotzdem ein Backtrack gemacht wird. Ist ja egal, dann muss dieser Flieger halt durchstarten. Die Piloten regeln das schon untereinander.

So geht es eigentlich auch nicht. Der Flugleiter ist zu Betriebszeiten vorgeschrieben, und dann sollte auch klar geregelt sein was er machen "darf" und was nicht. Anweisungen des Flugplatzunternehmers (aka Flugleiters) beachten, heisst natürlich nicht "befolgen", aber was heisst es denn?

Normalerweise ist das kein Problem, weil Piloten und Flugleiter mit "gesundem Menschenverstand" versuchen freundlich miteinader umzugehen. Aber von Zeit zu Zeit muss mir der eine oder andere unbedingt demonstrieren, dass ich "nichts zu sagen habe".


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