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Luftrecht und Behörden | Sicherheitslandung  
18. Juli 2021: Von Erik Sünder 
Hallo Zusammen,
bei einem abendlichen „Brainstorming“ kam folgender, natürlich fiktiver Forumsbeitrag zur Sprache:
„Hallo,
Ich bin xyz und habe seit 4 Wochen ein eigenes Flugzeug. Seit 2 Wochen habe ich nun endlich auch meinen Flugschein.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Hinter meinem Haus ist eine sehr lange Wiese.
Wie oft darf ich nun hinter meinem Haus eine Sicherheitslandung (z.B. wegen Spritmangel) machen, bevor die Behörde anfängt, Fragen nach meiner Pilotentauglichkeit zu stellen?

Gruß,
Euer xyz“

Hat darauf jemand eine Antwort?

Danke und Gruß

Erik
19. Juli 2021: Von Holgi _______ an Erik Sünder Bewertung: +16.00 [16]
Du solltest Deinen Flugschein am besten gleich wieder abgeben und zwar aus mehreren Gründen.
Zu ersten ist Spritmangel keine Sicherheitslandung, sondern unausweichlich und damit eine Notlandung.
Zweitens wird die zuständige Behörde gleich beim ersten Mal tätig werden, so sie denn von der Landung und dem vorgeschobenen Spritmangel Kenntnis erhält, oder 2 und 2 zusammenzählt da die Landewiese und die Adresse des Piloten identisch sind.
Drittens bist Du offensichtlich nicht Zuverlässig ein Luftfahrzeug zu führen
nicht unzuverlässig im Sinne der ZüP, sondern Charakterlich Unzuverlässig im Sinne des Paragrafen 15 LuftPersV.

Zu guter Letzt erweist Du allen anderen Piloten einen Bärendienst.
Ich finde das nicht Lustig.
19. Juli 2021: Von Johannes König an Erik Sünder Bewertung: +2.00 [2]

Schlechte Idee, siehe z. B.: https://www.pilotundrecht.de/TEXTE/DOWNLOAD/RSPR/24_u_40_16_olg_duesseldorf.pdf

Das war der Hubschrauberführer, der wegen Übelkeit eines Passagiers auf einer Wiese sicherheitslandete und dort noch 2 Fluggäste aufnahm. Fand das Gericht eher weniger gut. Ich meine, dazu gab es auch mal einen PuF-Artikel, den finde ich aber gerade nicht.

Wies besser geht, haben ein paar engagierte Piloten am Flugplatz Gössenheim gezeigt. Hierzu gibts auch ein etwa 1-stündiges Interview im Fliegermagazin-Podcast mit dem Initiiator: https://www.fliegermagazin.de/podcasts/so-kommt-man-zu-einem-eigenen-flugplatz/

Tenor (stark verkürzt): Für jemanden, der sich die Kosten eines eigenen Flugzeugs leisten kann und entsprechende Flächen sein Eigen nennt, ist ein eigener, nur selbst genutzter Flugplatz nach §25 nicht unmöglich.

19. Juli 2021: Von Daniel K. an Erik Sünder Bewertung: +2.33 [3]
Jede Not- oder Sicherheitslandung muss ja durch die zuständige Behörde behandelt und ein erneuter Start von Not- oder Sicherheitslandefeld genehmigt werden. Dazu kommt, dass die Behörde das natürlich im Blick auf Flugvorbereitung und Flugdurchführung machen wird. Sprich einen Cowboy lässt man nicht sofort wieder aufs Pferd.
19. Juli 2021: Von Alfred Obermaier an Holgi _______
Völlig richtige Antwort.
Sicherheitslandung (eigenbestimmt) vs Notlandung (Fremdbestimmt) ist vielen nicht immer so klar. Im übrigen was soll ich auf einer Wiese mit einem erkrankten Passsgier? Dann doch bitte zum nächsten Flugplatz und bereits aus der Luft geeignetes Personal für die Hilfe anfordern.
19. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Zum Thema "Behörde": die brauche ich bei der Sicherheitslandung nicht, siehe unten:

Sicherheitslandung: Eine Sicherheitslandung dient dazu, eine bevorstehende Notlage zu vermeiden. Diese ist gegeben, wenn aufgrund einer Luftsituation das Anfliegen eines Flughafens mit zusätzlichen, vermeidbaren Risiken verbunden wäre. Der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung bedarf keiner Genehmigung und darf nicht behindert werden.

Thema: "was soll ich auf einer Wiese mit einem erkrankten Passsgier?": Im Falle eines Herzstillstandes und keinem Flugplatz in der Nähe und Pilot ist in der Lage wiederzubeleben, kann das schon eine Möglichkeit sein. In der Regel würde natürlich jeder Pilot die Laqndung auf einem Flugplatz vorziehen.

Zur Praxis: ich habe bisher eine Sicherheitslandung auf einem Segelflugplatz gemacht, da ich aufgrund des Wetters die Sicherheitsmindesthöhe nicht mehr hätte einhalten können und mit der Sicherheitslandung einen nicht unwahrscheinlichen "CFIT" verhindern konnte.

19. Juli 2021: Von Tobias Schnell an Daniel K.

und ein erneuter Start von Not- oder Sicherheitslandefeld genehmigt werden

Bei einer Notlandung ja, bei einer Sicherheitslandung nein (§25 LuftVG).

19. Juli 2021: Von Dominic L_________ an Erik Sünder

Ich frage mich gerade, ob die Trolle jetzt schon so faul geworden sind, dass sie nicht mehr selber trollen, sondern andere damit beauftragen. Mittlerweile wird aber auch alles outgesourcet.

Aber zu Gössenheim: Mit PIlot Frank und dem verlinkten Video zusammen hat man einen tollen Einblick, wie das da so läuft. Was ich mich dabei gefragt habe, ist, wie es eigentlich mit Sonderlandeplätzen für Hubschrauber aussieht. Leider habe ich davon keine Ahnung, aber grundsätzlich sind die Kosten dafür vermutlich noch viel geringer, da die Fläche viel kleiner ist. Wer hätte nicht gerne ein Helipad bei sich :)

19. Juli 2021: Von Theo Voss an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Kann Holger nur zustimmen. Wenn, dann sowas bitte in Ländern machen, wo es gesetzlich erlaubt ist (gibt es in Europa). Die Risiken einer Landung auf einer "Wiese" durch einen Piloten, der keine Erfahrungen mit Außenlandungen hat, sind zudem nicht zu unterschätzen.

19. Juli 2021: Von Erik Sünder an Theo Voss
Vielen Dank für die Antworten.
Natürlich ist mein Plan nicht, auf Sicherheitslandungen angewiesen zu sein.
War aber gestern Thema und mich wundert es sowieso, dass man nach einer Notlandung die Erlaubnis zum starten benötigt, nach einer Sicherheitslandung aber nicht.

Muss ich bei einer Sicherheitslandung eine Meldung an die Behörde machen?

Das mit dem eigenem Flugplatz ist sehr geil!
Aber 1. fehlt mir der eigene Flieger dafür und 2. das passende Grundstück.

Gruß Erik
19. Juli 2021: Von Bernhard Tenzler an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

In der Praxis ist es vermutlich einfacher, wenn Du einaNen Wohnsitz in die Nähe eines Flugplatzes verelegst.

20. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Erik Sünder

Von einer Meldung einer Sicherheits bei einer Behörde steht zumindest nichts im §25 des LuftVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__25.html

Die Idee ist ja, dass man sich durch "gesetzliche Bürden" davon abgehalten fühlt, eine Sicherheitslandung durchzuführen, um schlimmeres zu verhindern. Diverse Unfälle hätten vermutlich verhindert werden können, wenn eine Sicherheitslandung in Betracht gezogen worden wäre.

Allerding muss man den Grundstückseigentümer, soweit ich weiß, beanachrichtigen.

20. Juli 2021: Von Erik N. an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]
Was Hubschrauber betrifft, würde ich ja zunächst einmal versuchen den Weg zu gehen, eine Außenlande-Genehmigung zu erhalten. Das ist nicht ganz so unmöglich, wie viele denken.

Was den absichtlichen Missbrauch einer Sicherheitslandung angeht, denke ich ist ja bereits alles gesagt. Auch für Flugzeuge würde ich sagen, wenn das Gelände geeignet ist, der Grundstückseigentümer einwilligt, und keine wesentlichen Sicherheitsbedenken bestehen, ist es nicht ganz so abwegig, eine Außenlande-Genehmigung zu erhalten.

Der von dir geschilderte „Fall“ ist aber einfach nur dumm.
20. Juli 2021: Von Roland Schmidt an Erik N.
Da sprechen in D leider meist alle möglichen öffentlichen Belange (Naturschutz ist nur einer davon) entgegen...
20. Juli 2021: Von Olaf Musch an Erik N.

Was Hubschrauber betrifft, würde ich ja zunächst einmal versuchen den Weg zu gehen, eine Außenlande-Genehmigung zu erhalten. Das ist nicht ganz so unmöglich, wie viele denken.

Tatsächlich sind mir persönlich mindestens zwei Helipiloten bekannt, die Außenlandegenehmigungen (in zwei verschiedenen Bundesländern) erwirken konnten.

Der eine Fall ist "auf einem Feld um die Ecke vom Wohnort der Eltern" und wurde - nach Vor-Ort-Prüfung und natürlich nach Entrichtung einer entsprechenden Gebühr - von der zuständigen Behörde mit bestimmten Auflagen genehmigt (Genehmigung des Grundstückseigentümers, nicht zur Erntezeit, nicht nachts, nur x-mal im Jahr, ...)

Der zweite Fall ist ein "Parkplatz" auf einem Betriebsgelände in der Nähe des Wohnorts des Piloten. Gleiches Spiel: Besichtigung, Gebühren, Auflagen, Erlaubnis.

Also ja: Machbar ist das.

Und ein eigenes "richtiges" HeliPad kostet meiner Erinnerung nach einen 5stelligen Betrag (untere Hälfte) alleine schon in der Ausstattung und Zulassung (Anflugverfahren, ...). Ohne bauliche Maßnahmen oder Grundstückserwerb. Hab mich vor ein paar Jahren mal mit jemandem unterhalten, der in dem Gebiet tätig ist.

An dieser Stelle kann es wirklich vorteilhaft sein, Helis zu fliegen :)

Olaf

20. Juli 2021: Von Sven Walter an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]

Fünfstellig, unterer Bereich? Wie gehirnamputiert - aber leider nicht anders zu erwarten. Mannmannmann. Wie wird das erst, wenn Joby und falls Lilium mal dezentrale Landeplätze brauchen...

Außenlandegenehmigung, da gibt es diesen bekannten süddt. Textilunternehmer, der gerne Jetranger fliegt. Wollte zu meinem alten Platz, da dürfen aber leider keine Helis mehr landen, was wir sehr bedauern aber ihn etwas fassungslos machte am Telefon. Auf jeden Fall war er dann doch per Heli ein paar Tage vor Ort, die Nachbarstadt genehmigte anstandslos die Landung und das Parken im Stadtpark.

Eigentlich müsste man das ganz simpel liberalisieren: Zulässig, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, es maximal zwei Flugbewegungen am Tag sind und die Schallemissionen beim nächsten jeweiligen Wohnhaus XY dB nicht überschreitet. Meinetwegen auch mit einer Email vorab an die Landesbehörde mit den Landekoordinaten.

20. Juli 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]
In Ländern ohne Flugplatzzwang, bei weitem die meisten, genügt fast immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Deutschland ist hier mal wieder die Ausnahme.
23. Juli 2021: Von Viktor Molnar an Mich.ael Brün.ing

Nicht nur Grundstücksbesitzer müssen ihr OK geben, auch die umliegenden Gemeinden und der Landkreis wollen mitreden - das kann sich ziehen . Da brauchts sehr viel Zuversicht, dagegen mit Hartnäckigkeit durchzukommen.

Vic

24. Juli 2021: Von Stephan Kablitz an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen,

es muß für Hubschrauber eine Sonderregelung geben und die geht ungefähr so: Wenn man ein Unternehmen hat und das liegt am Ende der Welt, ohne Anbindung an Autobahnen, ICE Trassen etc., dann kann man einen Hubschrauber für Geschäftsreisen einsetzen und am jeweiligen Zielort eine Außenlandegenehmigung bekommen. Ich kenne einen Fall, wo ein Unternehmer aus dem tiefsten Schwarzwald alle paar Monate direkt von dort auf eine Wiese in einem Industriegebiet in Darmstadt fliegt. Alles mit Segen des RP Darmstadt. Und das macht der wohl für allerlei andere Zielorte auch so.

24. Juli 2021: Von Michael Höck an Sven Walter

"Eigentlich müsste man das ganz simpel liberalisieren: Zulässig, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, es maximal zwei Flugbewegungen am Tag sind und die Schallemissionen beim nächsten jeweiligen Wohnhaus XY dB nicht überschreitet. Meinetwegen auch mit einer Email vorab an die Landesbehörde mit den Landekoordinaten."

Da müssts erst mal ein oder zwei Gutachten geben, möglichst vom TÜV oder so. Wir leben in D.....

24. Juli 2021: Von Sebastian G____ an Stephan Kablitz

Ich kenne einen Fall, wo ein Unternehmer aus dem tiefsten Schwarzwald alle paar Monate direkt von dort auf eine Wiese in einem Industriegebiet in Darmstadt fliegt. Alles mit Segen des RP Darmstadt. Und das macht der wohl für allerlei andere Zielorte auch so.

Ja der hat typischerweise aber einen Piloten und dessen Job besteht zu 90% daraus den ganzen Papierkram für solche Flüge zu verwalten. Bei einem Heli AOC ist doch einer der größten Schätze im Unternehmen die angesammelte Liste von möglichen Landeplätzen inkl. der erforderlichen Kontakte jeweils vor Ort.

24. Juli 2021: Von Andreas Müller an Sebastian G____
Läuft soweit ich weiß über die Allgemeinerlaubnis. Man muss aber immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen.

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