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20. Juli 2021: Von Olaf Musch an Erik N.

Was Hubschrauber betrifft, würde ich ja zunächst einmal versuchen den Weg zu gehen, eine Außenlande-Genehmigung zu erhalten. Das ist nicht ganz so unmöglich, wie viele denken.

Tatsächlich sind mir persönlich mindestens zwei Helipiloten bekannt, die Außenlandegenehmigungen (in zwei verschiedenen Bundesländern) erwirken konnten.

Der eine Fall ist "auf einem Feld um die Ecke vom Wohnort der Eltern" und wurde - nach Vor-Ort-Prüfung und natürlich nach Entrichtung einer entsprechenden Gebühr - von der zuständigen Behörde mit bestimmten Auflagen genehmigt (Genehmigung des Grundstückseigentümers, nicht zur Erntezeit, nicht nachts, nur x-mal im Jahr, ...)

Der zweite Fall ist ein "Parkplatz" auf einem Betriebsgelände in der Nähe des Wohnorts des Piloten. Gleiches Spiel: Besichtigung, Gebühren, Auflagen, Erlaubnis.

Also ja: Machbar ist das.

Und ein eigenes "richtiges" HeliPad kostet meiner Erinnerung nach einen 5stelligen Betrag (untere Hälfte) alleine schon in der Ausstattung und Zulassung (Anflugverfahren, ...). Ohne bauliche Maßnahmen oder Grundstückserwerb. Hab mich vor ein paar Jahren mal mit jemandem unterhalten, der in dem Gebiet tätig ist.

An dieser Stelle kann es wirklich vorteilhaft sein, Helis zu fliegen :)

Olaf

20. Juli 2021: Von Sven Walter an Olaf Musch Bewertung: +2.00 [2]

Fünfstellig, unterer Bereich? Wie gehirnamputiert - aber leider nicht anders zu erwarten. Mannmannmann. Wie wird das erst, wenn Joby und falls Lilium mal dezentrale Landeplätze brauchen...

Außenlandegenehmigung, da gibt es diesen bekannten süddt. Textilunternehmer, der gerne Jetranger fliegt. Wollte zu meinem alten Platz, da dürfen aber leider keine Helis mehr landen, was wir sehr bedauern aber ihn etwas fassungslos machte am Telefon. Auf jeden Fall war er dann doch per Heli ein paar Tage vor Ort, die Nachbarstadt genehmigte anstandslos die Landung und das Parken im Stadtpark.

Eigentlich müsste man das ganz simpel liberalisieren: Zulässig, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, es maximal zwei Flugbewegungen am Tag sind und die Schallemissionen beim nächsten jeweiligen Wohnhaus XY dB nicht überschreitet. Meinetwegen auch mit einer Email vorab an die Landesbehörde mit den Landekoordinaten.

20. Juli 2021: Von Mich.ael Brün.ing an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]
In Ländern ohne Flugplatzzwang, bei weitem die meisten, genügt fast immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Deutschland ist hier mal wieder die Ausnahme.
23. Juli 2021: Von Viktor Molnar an Mich.ael Brün.ing

Nicht nur Grundstücksbesitzer müssen ihr OK geben, auch die umliegenden Gemeinden und der Landkreis wollen mitreden - das kann sich ziehen . Da brauchts sehr viel Zuversicht, dagegen mit Hartnäckigkeit durchzukommen.

Vic

24. Juli 2021: Von Stephan Kablitz an Viktor Molnar Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen,

es muß für Hubschrauber eine Sonderregelung geben und die geht ungefähr so: Wenn man ein Unternehmen hat und das liegt am Ende der Welt, ohne Anbindung an Autobahnen, ICE Trassen etc., dann kann man einen Hubschrauber für Geschäftsreisen einsetzen und am jeweiligen Zielort eine Außenlandegenehmigung bekommen. Ich kenne einen Fall, wo ein Unternehmer aus dem tiefsten Schwarzwald alle paar Monate direkt von dort auf eine Wiese in einem Industriegebiet in Darmstadt fliegt. Alles mit Segen des RP Darmstadt. Und das macht der wohl für allerlei andere Zielorte auch so.

24. Juli 2021: Von Michael Höck an Sven Walter

"Eigentlich müsste man das ganz simpel liberalisieren: Zulässig, wenn der Grundstückseigentümer zustimmt, es maximal zwei Flugbewegungen am Tag sind und die Schallemissionen beim nächsten jeweiligen Wohnhaus XY dB nicht überschreitet. Meinetwegen auch mit einer Email vorab an die Landesbehörde mit den Landekoordinaten."

Da müssts erst mal ein oder zwei Gutachten geben, möglichst vom TÜV oder so. Wir leben in D.....

24. Juli 2021: Von Sebastian G____ an Stephan Kablitz

Ich kenne einen Fall, wo ein Unternehmer aus dem tiefsten Schwarzwald alle paar Monate direkt von dort auf eine Wiese in einem Industriegebiet in Darmstadt fliegt. Alles mit Segen des RP Darmstadt. Und das macht der wohl für allerlei andere Zielorte auch so.

Ja der hat typischerweise aber einen Piloten und dessen Job besteht zu 90% daraus den ganzen Papierkram für solche Flüge zu verwalten. Bei einem Heli AOC ist doch einer der größten Schätze im Unternehmen die angesammelte Liste von möglichen Landeplätzen inkl. der erforderlichen Kontakte jeweils vor Ort.

24. Juli 2021: Von Andreas Müller an Sebastian G____
Läuft soweit ich weiß über die Allgemeinerlaubnis. Man muss aber immer die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen.

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