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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Juli 2021: Von Daniel K. an Erik Sünder Bewertung: +2.33 [3]
Jede Not- oder Sicherheitslandung muss ja durch die zuständige Behörde behandelt und ein erneuter Start von Not- oder Sicherheitslandefeld genehmigt werden. Dazu kommt, dass die Behörde das natürlich im Blick auf Flugvorbereitung und Flugdurchführung machen wird. Sprich einen Cowboy lässt man nicht sofort wieder aufs Pferd.
19. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Daniel K. Bewertung: +3.00 [3]

Zum Thema "Behörde": die brauche ich bei der Sicherheitslandung nicht, siehe unten:

Sicherheitslandung: Eine Sicherheitslandung dient dazu, eine bevorstehende Notlage zu vermeiden. Diese ist gegeben, wenn aufgrund einer Luftsituation das Anfliegen eines Flughafens mit zusätzlichen, vermeidbaren Risiken verbunden wäre. Der Wiederstart nach einer Sicherheitslandung bedarf keiner Genehmigung und darf nicht behindert werden.

Thema: "was soll ich auf einer Wiese mit einem erkrankten Passsgier?": Im Falle eines Herzstillstandes und keinem Flugplatz in der Nähe und Pilot ist in der Lage wiederzubeleben, kann das schon eine Möglichkeit sein. In der Regel würde natürlich jeder Pilot die Laqndung auf einem Flugplatz vorziehen.

Zur Praxis: ich habe bisher eine Sicherheitslandung auf einem Segelflugplatz gemacht, da ich aufgrund des Wetters die Sicherheitsmindesthöhe nicht mehr hätte einhalten können und mit der Sicherheitslandung einen nicht unwahrscheinlichen "CFIT" verhindern konnte.

19. Juli 2021: Von Tobias Schnell an Daniel K.

und ein erneuter Start von Not- oder Sicherheitslandefeld genehmigt werden

Bei einer Notlandung ja, bei einer Sicherheitslandung nein (§25 LuftVG).


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