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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
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EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Juli 2021: Von Theo Voss an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Kann Holger nur zustimmen. Wenn, dann sowas bitte in Ländern machen, wo es gesetzlich erlaubt ist (gibt es in Europa). Die Risiken einer Landung auf einer "Wiese" durch einen Piloten, der keine Erfahrungen mit Außenlandungen hat, sind zudem nicht zu unterschätzen.

19. Juli 2021: Von Erik Sünder an Theo Voss
Vielen Dank für die Antworten.
Natürlich ist mein Plan nicht, auf Sicherheitslandungen angewiesen zu sein.
War aber gestern Thema und mich wundert es sowieso, dass man nach einer Notlandung die Erlaubnis zum starten benötigt, nach einer Sicherheitslandung aber nicht.

Muss ich bei einer Sicherheitslandung eine Meldung an die Behörde machen?

Das mit dem eigenem Flugplatz ist sehr geil!
Aber 1. fehlt mir der eigene Flieger dafür und 2. das passende Grundstück.

Gruß Erik
19. Juli 2021: Von Bernhard Tenzler an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [1]

In der Praxis ist es vermutlich einfacher, wenn Du einaNen Wohnsitz in die Nähe eines Flugplatzes verelegst.

20. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Erik Sünder

Von einer Meldung einer Sicherheits bei einer Behörde steht zumindest nichts im §25 des LuftVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__25.html

Die Idee ist ja, dass man sich durch "gesetzliche Bürden" davon abgehalten fühlt, eine Sicherheitslandung durchzuführen, um schlimmeres zu verhindern. Diverse Unfälle hätten vermutlich verhindert werden können, wenn eine Sicherheitslandung in Betracht gezogen worden wäre.

Allerding muss man den Grundstückseigentümer, soweit ich weiß, beanachrichtigen.


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