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20. Juli 2021: Von Mark Juhrig an Erik Sünder

Von einer Meldung einer Sicherheits bei einer Behörde steht zumindest nichts im §25 des LuftVG:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__25.html

Die Idee ist ja, dass man sich durch "gesetzliche Bürden" davon abgehalten fühlt, eine Sicherheitslandung durchzuführen, um schlimmeres zu verhindern. Diverse Unfälle hätten vermutlich verhindert werden können, wenn eine Sicherheitslandung in Betracht gezogen worden wäre.

Allerding muss man den Grundstückseigentümer, soweit ich weiß, beanachrichtigen.


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