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27 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Mental Health Fragebogen LBA  
19. August 2020: Von Fred Schumacher 

Hallo Fliegergemeinde,

durch Zufall bekomme ich heute eine Email einer ATO die u.a. wegen der Tauglichkeitsuntersuchung (Medical) berichtet. Darin taucht dann ein Formular des LBA mit dem Titel "Mental Health" Fragebogen. Beim lesen der Fragen habe ich mich gefragt ob das wirklich ernst ist. Kennt das jemand von Euch und seit wann gibt es das oder ist das vielleicht ein Fake. Das Formular im Anhang.

Gruß

F.Schumacher



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MentalHealth.pdf
Adobe PDF | 412.0 kb | Details




19. August 2020: Von Gottfried S....k an Fred Schumacher

Servus Fred!

Dies ist kein Fake sondern ein(e) Resultat/ Konsequenz diverser Abstürze von Linienflugzeugen und Piloten, die zwar physisch iO. aber trotzdem psychisch im Eck waren ... die EASA hat nun langsam begriffen, dass die Psyche vielleicht auch ein Risikofaktor für einen Flugunfall sein könnte, neben Bluthochdruck, Diabetes und Co. No comment ;-)

VG,

Gottfried

19. August 2020: Von Sven Walter an Gottfried S....k

Wirkt eher nach Charlie yankee Alpha denn als Anamnese.

Wirkt eher nach Charlie yankee Alpha denn als Anamnese.

19. August 2020: Von Willi Fundermann an Fred Schumacher Bewertung: +1.00 [1]

Also, wer bei diesen Fragen - wenn das denn tatsächlich echt ist, unter Flugmedizin auf der Homepage des LBA finde ich das nicht - "durchfällt" hat es auch nicht besser verdient. Klingt nach "Psychologie leicht gemacht".

19. August 2020: Von Erik N. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

schön auch die zwei Fragen, die eine gegenteilige Antwort verlangen, also ein ja statt nein. Fallen ?

19. August 2020: Von Johannes König an Fred Schumacher Bewertung: +3.00 [3]

Passendes Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=J3MAv5LuMfU

Ab Minute 2:00 gehts um Formulare, der Teil davor ist aber auch sehenswert :-)

19. August 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Fred Schumacher Bewertung: +8.00 [8]

Guten Tag zusammen

Die Vorschriften zum Thema, Zitat: „Mentale Gesundheit“, wurden in Folge des Germanwings-Desasters einer Änderung unterworfen. Die Entwicklung ist in den Dokumenten der EASA TaskForce nachzuverfolgen https://www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/news/report-task-force-germanwings-flight-9525-european-commission

Mit der Verordnung (EU) 2019/27 wurde der Paragraph MED.B.055 „mentale Gesundheit“ neu formuliert, weitere Details wurden dazu in den AMC&GM to Part-MED Issue2 bekannt gemacht (die Suche kann zur alten Version führen, auf die Angabe „Issue 2“ auf dem Titelblatt achten).

Demnach werden die Fliegerärzte verpflichtet, insbesondere bei allen Klasse 1 Untersuchungen, eine spezifische Untersuchung gemäß MED.B.055 durchzuführen und zu dokumentieren.

Damit diese Dokumentation einheitlich erfolgt, wurde ein Dokumentationsbogen erarbeitet, das jetzt vorliegende Dokument.

Die Fragen und Antwortmöglichkeiten mögen vordergründig absurd anmuten. Es gibt aber in der Medizin kein „besseres“ Messverfahren im Bereich der Psychiatrie für einen solchen Anlass. Man kann Gedanken oder Verhalten nicht mit einem technischen Apparat messen, wie z.B. ein EKG oder ein Labortest. Das ist genau das Dilemma in diesem Bereich, nur mit ehrlichen Angaben kann ein Arzt eine treffende Diagnose stellen. Das jetzt angewandte Verfahren ist eine praktikable Annäherung, um mit vertretbarem Aufwand die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

vielleicht sollte ich mein neuro-time-domain-reflectometer aus der versenkung holen und es truppen- und bundestagstauglich weitereintwickeln.....

19. August 2020: Von Chris _____ an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Die Fragen und Antwortmöglichkeiten mögen vordergründig absurd anmuten.

Nicht nur vordergründig. Wie Sven schon angemerkt hat, das sieht aus, riecht und schmeckt nach CYA des Gesetzgebers, der halt "irgendwas" verlangt hat nach Germanwings, und den Leuten, die das dann "irgendwie" umsetzen müssen.

20. August 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, das ist für Jene gedacht die sonst überall "Nein" ankreuzen ohne es durchzulesen und dann plötzlich auch "keine Menstruationsbeschwerden" rauskommt.

Wir haben in Ö ein identisches Formular und es macht immer wieder Freude.

20. August 2020: Von Michael Söchtig an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Beim Zulassungsantrag als Rechtsanwalt gibt es auch so eine Frage:

Erklären Sie, dass Sie die Verfassungsmäßige Ordnung nicht in verfassungswidriger Weise bekämpfen?

Muss man j a ankreuzen, nicht nein.

JA ich mache das NICHT.

20. August 2020: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Lieber Ulrich,

danke für Deine Erläuterungen.

Kannst Du sagen, warum das LBA entschieden hat, einen neuen Fragebogen zu entwickeln, anstatt auf bestehende inventories (Beck's, Hamilton, PHQ) zurückzugreifen?

Es dauert ja in der Regel viele Jahre, ein solches Questionnaire zu entwickeln und hinsichtlich Validität und Zuverlässigkeit zu prüfen.

Einige items werfen da ja schon Fragen auf, ob sie auch nur als Indikator für mentale Gesundheit geeignet sind - aber es scheint mir ausgeschlossen, dass das LBA das wissenschaftlich untersucht hat?

herzliche Grüße

Lutz

20. August 2020: Von Michael Höck an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

"Meine Schlafgewohnheiten haben sich nicht verändert."

Ich wohne am Dorfrand an einem sog. Gemeindeverbindungsweg, vulgo asphaltierter Feldweg (zug. bis. 2,8t). Normalerweise Nachts sehr ruhig. Nun war ne größere Baustelle und die Stadtbusse, selbst die mit Gelenk, fuhren mehrere Monate so ab 5:00 an meiner Kemenate vorbei. You bet my Schlafgewohnheiten haben sich verändert - aber für den Kontext wäre das wohl eher nicht die richtige Antwort ? Und so ganz ohne Zeitangabe find ich das auch irgendwie...nunja. Ich habe definitiv JETZT andere Schlafgewohnheiten als ich Sie als Teenager hatte.

20. August 2020: Von Achim H. an Michael Höck Bewertung: +2.00 [2]

Wir sind doch alle darin geschult, Formulare mit dem gewünschten Resultat auszufüllen.

Wir bekommen was wir wollen und die Behörde ist ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Win-win.

20. August 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Lutz

Die 3 von dir zitierten sogenannten Inventories sind Testverfahren für die Diagnostik der Depression bei Krankheitsverdacht und werden z.B. von Psychiatern oder klinischen Psychologen eben in der konkreten Diagnostik angewendet. Das wäre z.B. ein Instrument, wenn man bei Buchstabe d) von MED.B.055 angekommen wäre.

Hier sind wir aber (zum Glück) erst bei Buchstabe a) tätig und prüfen in einem allerersten Schritt einen Krankheitsverdacht, wir sind noch nicht bei der Diagnosestellung einer tatsächlichen psychiatrischen Erkrankung.

Der Fragebogen hier ist ein Werkzeug der Anamnese, nicht der Diagnostik. Daher muss er nicht auf Validität geprüft werden, da am Ende keine für sich gültige Krankheitsaussage steht. Wenn man nach den Antworten in dieser Anamnese eine krankhafte Störung verdächtigt, geht man zu Buchstabe d) über und veranlasst eine psychiatrische Untersuchung, dann ggf. mit den Batterien auf Sensitivität und Spezifität validierter Testverfahren.

Andere EU-Staaten (z.B. Spanien) haben nach meiner Kenntnis ihre Verfahren übrigens direkt auf die Test-Ebene gehoben. Dort soll bei allen Klasse 1 Untersuchungen der sogenannte Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI) durchgeführt werden.

Viele Grüße

Ulrich

20. August 2020: Von Dr. Oliver Brock an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Gut erklärt, Herr Kollege!

Auch Achim hat Recht... die Fragen sind wechselnd positiv/negativ formuliert, damit man es wirköich lesen muss und adäquat reagieren kann.

Beste Grüße,

Oliver

20. August 2020: Von Sonja Bauer an Dr. Oliver Brock

So ist es doch meistens mit den ganzen Fragen. Da wollen die einen immer in die Falle locken...

20. August 2020: Von Robert Hartmann an Fred Schumacher

Ich habe Schuldgefühle, wenn ich Alkohol getrunken habe.

Wieso muss ich Alkohol trinken, um ein Medical zu bekommen? Trinke ich nichts, kann ich die Frage gar nicht beantworten und laufe Gefahr durchzufallen.

In letzter Zeit bin ich öfter gereizt.

Bin ich immer gleich gereizt ist alles OK?

Ich schlafe leicht ein und meistens die ganze Nacht durch

Für Leute die regelmäßig Nachtschicht machen nicht gut!

usw. ...

26. August 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Symbolpolitik gibt es auf allen Ebenen staatlichen Handelns. Gewünschte Aktenlage schaffen, gegenzeichnen, ablegen, = Arsch an der Wand behalten.

26. August 2020: Von Tobias Glombik an Robert Hartmann

Genau das ist doch das Thema - die Fragebögen ins lächerliche zu ziehen ist doch nicht zielführend. Niemand begründet einen ersten Anhaltspunkt für eine psychische Erkrankung nur weil er Nachtschichten macht. Zeigt sich aber bei den Fragen ein Gesamtbild, so ist es doch sinnvoll, das sich ein Fachmann mal damit beschäftigt. Beim Class I (bzw bei Class II bei manchen AeMC) gibts doch schon länger einen Fragenkatalog zur psychischen Verfassung. Und wenn mancher Kollege da vielleicht auch mal selbst anfängt nachzudenken (Warum bin ich denn öfter gereizt) ist doch auch ein Schritt getan.


Nur weil man selbst denn tieferen Sinn der Fragen nicht versteht ist das doch nicht gleich Teufelszeug, eine Falle oder schlimmeres. Nicht mal Symbolpolitk, wärs denn besser, den phösen Piloten zu einer Pflichtexploration zu schicken?

27. August 2020: Von Johannes König an Tobias Glombik Bewertung: +3.00 [3]

Lächerlich machen ist das eine, sich über den Gesamteindruck des Dokuments wundern ist das andere. Beim ersten drüberschauen machte das Dokument für mich den Eindruck als stand die Erstellerin unter hohem Stress bzw. zeitlichen Druck. Das fängt bei fehlenden Punkten am Satzende an, geht über fehlerhafte Einfärbungen des deutschen/englischen Textes und hört auf bei der Aufforderung "Wählen Sie bitte immer diejenige Zahl, die Ihrer Antwort entspricht.", wenn dann unten in den Auswahlboxen gar keine Zahlen zu finden sind.

Ich habe Prüfer vom Luftamt erlebt, die wegen geringerer Kleinigkeiten in Bordbüchern rumkritteln.

11. Oktober 2021: Von Matthias Belke an Erik N.

Hallo zusammen,

ich greife diesen älteren Beitrag nochmals auf, da ich nun erstmalig diesen Fragenbogen ausfüllen muss.

Erik N. schrieb: "schön auch die zwei Fragen, die eine gegenteilige Antwort verlangen, also ein ja statt nein. Fallen ?"

Ich habe mir den Fragenbogen nun mehrmals konzentriert durchgelesen und meine, dass es drei Fragen sind, die - mentale Gesundheit vorausgesetzt - ein "Ja" erfordern.

Irre ich? Bin ich mental nicht ganz gesund? Oder bin ich nur zu blöd zum Lesen?

11. Oktober 2021: Von Bernd Wolf an Matthias Belke

Yep, es sind drei Fragen.

Gruß
Bernd

11. Oktober 2021: Von Erik N. an Matthias Belke

Sofortiger Entzug aller Lizenzen ! Ja es sind glaube ich auch drei

11. Oktober 2021: Von Matthias Belke an Erik N.

Vielen Dank euch beiden!


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