Guten Tag zusammen
Die Vorschriften zum Thema, Zitat: „Mentale Gesundheit“, wurden in Folge des Germanwings-Desasters einer Änderung unterworfen. Die Entwicklung ist in den Dokumenten der EASA TaskForce nachzuverfolgen https://www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/news/report-task-force-germanwings-flight-9525-european-commission
Mit der Verordnung (EU) 2019/27 wurde der Paragraph MED.B.055 „mentale Gesundheit“ neu formuliert, weitere Details wurden dazu in den AMC&GM to Part-MED Issue2 bekannt gemacht (die Suche kann zur alten Version führen, auf die Angabe „Issue 2“ auf dem Titelblatt achten).
Demnach werden die Fliegerärzte verpflichtet, insbesondere bei allen Klasse 1 Untersuchungen, eine spezifische Untersuchung gemäß MED.B.055 durchzuführen und zu dokumentieren.
Damit diese Dokumentation einheitlich erfolgt, wurde ein Dokumentationsbogen erarbeitet, das jetzt vorliegende Dokument.
Die Fragen und Antwortmöglichkeiten mögen vordergründig absurd anmuten. Es gibt aber in der Medizin kein „besseres“ Messverfahren im Bereich der Psychiatrie für einen solchen Anlass. Man kann Gedanken oder Verhalten nicht mit einem technischen Apparat messen, wie z.B. ein EKG oder ein Labortest. Das ist genau das Dilemma in diesem Bereich, nur mit ehrlichen Angaben kann ein Arzt eine treffende Diagnose stellen. Das jetzt angewandte Verfahren ist eine praktikable Annäherung, um mit vertretbarem Aufwand die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner