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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. August 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Fred Schumacher Bewertung: +8.00 [8]

Guten Tag zusammen

Die Vorschriften zum Thema, Zitat: „Mentale Gesundheit“, wurden in Folge des Germanwings-Desasters einer Änderung unterworfen. Die Entwicklung ist in den Dokumenten der EASA TaskForce nachzuverfolgen https://www.easa.europa.eu/newsroom-and-events/news/report-task-force-germanwings-flight-9525-european-commission

Mit der Verordnung (EU) 2019/27 wurde der Paragraph MED.B.055 „mentale Gesundheit“ neu formuliert, weitere Details wurden dazu in den AMC&GM to Part-MED Issue2 bekannt gemacht (die Suche kann zur alten Version führen, auf die Angabe „Issue 2“ auf dem Titelblatt achten).

Demnach werden die Fliegerärzte verpflichtet, insbesondere bei allen Klasse 1 Untersuchungen, eine spezifische Untersuchung gemäß MED.B.055 durchzuführen und zu dokumentieren.

Damit diese Dokumentation einheitlich erfolgt, wurde ein Dokumentationsbogen erarbeitet, das jetzt vorliegende Dokument.

Die Fragen und Antwortmöglichkeiten mögen vordergründig absurd anmuten. Es gibt aber in der Medizin kein „besseres“ Messverfahren im Bereich der Psychiatrie für einen solchen Anlass. Man kann Gedanken oder Verhalten nicht mit einem technischen Apparat messen, wie z.B. ein EKG oder ein Labortest. Das ist genau das Dilemma in diesem Bereich, nur mit ehrlichen Angaben kann ein Arzt eine treffende Diagnose stellen. Das jetzt angewandte Verfahren ist eine praktikable Annäherung, um mit vertretbarem Aufwand die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

vielleicht sollte ich mein neuro-time-domain-reflectometer aus der versenkung holen und es truppen- und bundestagstauglich weitereintwickeln.....

19. August 2020: Von Chris _____ an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Die Fragen und Antwortmöglichkeiten mögen vordergründig absurd anmuten.

Nicht nur vordergründig. Wie Sven schon angemerkt hat, das sieht aus, riecht und schmeckt nach CYA des Gesetzgebers, der halt "irgendwas" verlangt hat nach Germanwings, und den Leuten, die das dann "irgendwie" umsetzen müssen.

20. August 2020: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Lieber Ulrich,

danke für Deine Erläuterungen.

Kannst Du sagen, warum das LBA entschieden hat, einen neuen Fragebogen zu entwickeln, anstatt auf bestehende inventories (Beck's, Hamilton, PHQ) zurückzugreifen?

Es dauert ja in der Regel viele Jahre, ein solches Questionnaire zu entwickeln und hinsichtlich Validität und Zuverlässigkeit zu prüfen.

Einige items werfen da ja schon Fragen auf, ob sie auch nur als Indikator für mentale Gesundheit geeignet sind - aber es scheint mir ausgeschlossen, dass das LBA das wissenschaftlich untersucht hat?

herzliche Grüße

Lutz

20. August 2020: Von Michael Höck an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

"Meine Schlafgewohnheiten haben sich nicht verändert."

Ich wohne am Dorfrand an einem sog. Gemeindeverbindungsweg, vulgo asphaltierter Feldweg (zug. bis. 2,8t). Normalerweise Nachts sehr ruhig. Nun war ne größere Baustelle und die Stadtbusse, selbst die mit Gelenk, fuhren mehrere Monate so ab 5:00 an meiner Kemenate vorbei. You bet my Schlafgewohnheiten haben sich verändert - aber für den Kontext wäre das wohl eher nicht die richtige Antwort ? Und so ganz ohne Zeitangabe find ich das auch irgendwie...nunja. Ich habe definitiv JETZT andere Schlafgewohnheiten als ich Sie als Teenager hatte.

20. August 2020: Von Achim H. an Michael Höck Bewertung: +2.00 [2]

Wir sind doch alle darin geschult, Formulare mit dem gewünschten Resultat auszufüllen.

Wir bekommen was wir wollen und die Behörde ist ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen. Win-win.

20. August 2020: Von Ulrich Dr. Werner an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Lutz

Die 3 von dir zitierten sogenannten Inventories sind Testverfahren für die Diagnostik der Depression bei Krankheitsverdacht und werden z.B. von Psychiatern oder klinischen Psychologen eben in der konkreten Diagnostik angewendet. Das wäre z.B. ein Instrument, wenn man bei Buchstabe d) von MED.B.055 angekommen wäre.

Hier sind wir aber (zum Glück) erst bei Buchstabe a) tätig und prüfen in einem allerersten Schritt einen Krankheitsverdacht, wir sind noch nicht bei der Diagnosestellung einer tatsächlichen psychiatrischen Erkrankung.

Der Fragebogen hier ist ein Werkzeug der Anamnese, nicht der Diagnostik. Daher muss er nicht auf Validität geprüft werden, da am Ende keine für sich gültige Krankheitsaussage steht. Wenn man nach den Antworten in dieser Anamnese eine krankhafte Störung verdächtigt, geht man zu Buchstabe d) über und veranlasst eine psychiatrische Untersuchung, dann ggf. mit den Batterien auf Sensitivität und Spezifität validierter Testverfahren.

Andere EU-Staaten (z.B. Spanien) haben nach meiner Kenntnis ihre Verfahren übrigens direkt auf die Test-Ebene gehoben. Dort soll bei allen Klasse 1 Untersuchungen der sogenannte Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI) durchgeführt werden.

Viele Grüße

Ulrich

20. August 2020: Von Dr. Oliver Brock an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

Gut erklärt, Herr Kollege!

Auch Achim hat Recht... die Fragen sind wechselnd positiv/negativ formuliert, damit man es wirköich lesen muss und adäquat reagieren kann.

Beste Grüße,

Oliver

20. August 2020: Von Sonja Bauer an Dr. Oliver Brock

So ist es doch meistens mit den ganzen Fragen. Da wollen die einen immer in die Falle locken...

26. August 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Symbolpolitik gibt es auf allen Ebenen staatlichen Handelns. Gewünschte Aktenlage schaffen, gegenzeichnen, ablegen, = Arsch an der Wand behalten.


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