Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

32 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | AOPA Crowdfunding für Schweizer Piloten  
20. Dezember 2019: Von TH0MAS N02N  Bewertung: +1.00 [1]

Hier zur Info für nicht AOPA-Mitglieder:

https://aopa.de/crowd-funding-fuer-schweizer-piloten/

Mir stellt sich die Frage ob er nicht Jeppesen verklagen sollte, oder den "Flugdienstleiter". Was nutzt mir Jepp wenn die Angaben nicht stimmen, und ich doch noch mal die AIP zu Rate ziehen muss. Haben die irgendwo einen Disclaimer?

Aufgrund der AIP von Jeppessen durfte Herr Z. auch davon ausgehen, dass der Zoll jedenfalls am Platz ist und eine Zollabfertigung durchgeführt werden kann. Um sich zu vergewissern hat er sich zusätzlich beim zuständigen Flugdienstleiter des Flugplatzes Würzburg-Schenkenturm telefonisch am Vortag wegen der Formalitäten erkundet. Er wurde in dem Glauben gelassen, alles Erforderliche gemacht zu haben.

Auch ein erfahrener Pilot sollte sich hierbei auf die Auskünfte eines Flugdienstleisters verlassen dürfen.

Hinzu tritt der Umstand, dass Herrn Z. aus früherer Zeit bekannt war, dass der Flugplatz Würzburg-Schenkenturm ein Zollflugplatz ist/war. Dass dies nicht mehr der Fall war, war ihm unbekannt geblieben. Auch hat er auf Anfrage beim Flugleiter keine anderslautenden Hinweise erhalten.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an TH0MAS N02N

Die AIP war nicht falsch, sie war nur sehr missverständlich formuliert. Die Telefonnummer des Zolls war dort sogar angegeben aber der Pilot hat sich nicht gemeldet und sich stattdessen auf "wishful thinking" verlassen.

Ich finde es von der AOPA etwas lächerlich, in Verteidigung des Piloten neben den validen Punkten anzubringen, er hätte "request customs non commercial" in item 18 des Flugplans geschrieben. Dann schreibe ich in Zukunft "request caffè latte" rein und beschwere mich.

Wer in der Schweiz fliegt, muss sich sehr genau mit den Zollformalitäten auskennen, anders geht es nicht.

Ich stimme zu, dass es jeden treffen kann, der Fehler eigentlich gering ist und die Folgen unverhältnismäßig groß. Im Recht ist es jedoch so, dass es überhaupt keine Rolle spielt, unter welchen Umständen die Verletzung erfolgte. Das Zollrecht ist erbarmungslos und kaum verständlich. 99,9% der Bevölkerung betrifft es jedoch nicht, da man im Auto/Zug/Airliner nicht viel wissen muss.

Nichtsdestotrotz halte ich die Spendenaktion für angemessen. Sie hilft dem übermäßig Bestraften und sie verschafft der Zollproblematik Aufmerksamkeit, was anderen viel Geld sparen kann. Ich wurde vor ein paar Jahren vom Zoll mit einer 30k€-Forderung belegt, habe aber gewonnen.

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Im Recht ist es jedoch so, dass es überhaupt keine Rolle spielt, unter welchen Umständen die Verletzung erfolgte.

Im ZOLLrecht mag das so sein. (in anderen Rechtsgebieten ganz und gar nicht)

Aber es verstört schon ganz gewaltig, dass - wenn ich das richtig verstehe - ein einfacher Formfehler vom Zoll dazu (rechtsmissbräuchlich) benutzt wird, einen "Flugzeugimport" zu unterstellen, so als ob die "Ware" danach im Land verbleiben sollte.

Und dass das Finanzgericht dabei Beihilfe leistet, ist m.E. ein Skandal. Und das hier. "Rechtsmittel wurde seitens des Finanzgerichts nicht zugelassen, ..." ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Wie wäre es wohl ausgegangen, wenn es sich hier um einen Jet im Wert von mehreren Mio. EUR gehandelt hätte?

Das Flugplanargument ist einfach ein Versuch, rein formal zu argumentieren, es habe doch eine "Anmeldung" gegeben. So dumm ist dieser Versuch gar nicht, auch wenn er hier leider nicht funktioniert hat.

Mich erinnert das an einen glücklicherweise glimpflich verlaufenen Flug von Calgary nach Glacier Park vor Jahren mit der Club-C210L. Ich hatte eine Anleitung der AOPA zu Flügen von/nach Kanada gelesen und befolgt. Da sollte man, wenn ich mich richtig erinnere, eine Zollanfrage per Fax (oder war's online?) schicken und bekam dann per Email ein OK des US-Zolls, dass man losfliegen dürfte.

Das hab ich erhalten und bin losgeflogen. Und dabei übersehen, dass Sonntag war. Ich hätte den Zoll nochmal anrufen müssen. Hab mich halt auf die Email verlassen.

Der Tower in Glacier Park war hilfsbereit. Er rief den Zoll an und riet mir, das Flugzeug nicht zu verlassen, bis der Zoll käme. Als ein freundlicher Beamter schließlich da war, dachte der dann erstmal laut darüber nach, ob ich nun 500 Dollar Strafe zahlen müsste. Und unter den Argumenten, die ich dann vorbrachte, gefiel ihm am besten, dass der Tower mir "Cleared to Land" gesagt hatte. Es war ihm auch klar, dass das eigentlich ein Quatschargument war, aber er wiederholte es im Telefonat mit seinem Vorgesetzten. Und die Sache blieb für mich folgenlos.

Naja, fast. Denn jetzt bin ich tatsächlich auf ewig in irgendeiner Datenbank des Grenzschutzes drin. Wurde auch schon drauf angesprochen. Ebenfalls ohne Konsequenzen.

20. Dezember 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Achim H. Bewertung: +7.00 [7]

Lieber Achim,

zu Zeiten, als Du noch dachtest, dass eine TBM 850 ein Küchengerät ist und niemand wusste, wo Schengen liegt, hat man tatsächlich in Feld 18 "RMK/REQ CUSTOMS" eingetragen. Wer das viele Jahre so gewohnt war, der macht das eben so.

Auch in der Schweizer AIP, VFR RAC 1-2 PLN 11, findet sich dieser Hinweis noch:
"RMK
Andere Angaben im Klartext, die dem Piloten notwendig erscheinen oder von der ATS verlangt werden (RMK/ REQ CUSTOMS)."

Mir hätte dieser Fehler auch passieren können.

Der Image Schaden für unser Land und die Folgen daraus sind sicher viel größer als der vereinnahmte Betrag. Recht, welches ungerecht ist, führt zu fehlender Rechtstreue. Ferner meidet nach dieser Horror Story künftig sicherlich mancher Nachbar unser Land.

Ich hatte letzte Woche das Hauptzollamt zu Gast und hatte mit der freundlichen Dame dieses unsägliche Verhalten unseres Zolls besprochen, mit der Bitte, dies auch mit Ihrem Vorgestzten zu besprechen. Da war Einsicht da. Bewegt habe ich da alleine sicher wenig. Ist wie bei Crowd Funding.

Die Crowd Funding Aktion finde ich klasse und werde diese daher mit einem kleinen Beitrag unterstützen.

20. Dezember 2019: Von thomas _koch an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem sind die Schweizer und deren Vorstellungen über ihre Verortung in Europa und in der EU.

Sie wollen nicht der EU beitreten, aber wie ein Mitglied „erster Klasse“ mit allen möglichen Sonderrechten behandelt werden.

Ich wundere mich jedesmal, wenn ich zu einem kleinen schweizer Flugplatz fliegen möchte: Auslandsein- und ausflüge nur für platzansässige Flugzeuge, aberwitzige Gebühren (Zoll) von bis zu 100 CHF und irrsinnige Regeln für die Zollkontrolle, welche dann nur stichprobenartig erfolgt.

Schweizer Flugzeuge fliegen aber gerne zum Training ins benachbarte Ausland, nur wir sind nicht sehr willkommen in der Schweiz.

Man sollte hier mal den Hebel ansetzen und dieses Land GA-freundlicher machen.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Der Fall würde heute übrigens wesentlich besser für den Piloten ausgehen. Er wurde nach damaligem EU-Recht behandelt, mittlerweile hat sich der Zollkodex geändert und er käme wohl mit einem Bußgeld oder einer Warnung davon.

Ich hatte vor ein paar Jahren ebenfalls einen Bescheid über 30k€ erhalten, weil ich nach Meinung der Zollbeamtin nicht dort hätte landen dürfen, wo ich gelandet bin. Ich war jedoch im Recht und musste am Ende nichts bezahlen, auch wenn es nur ein "Freispruch" zweiter Klasse war, denn man kann ja nicht zugeben, dass man mich ohne Rechtsgrundlage verfolgt hat.

20. Dezember 2019: Von Helmut Franz an thomas _koch Bewertung: +2.00 [2]

Guter Punkt den Du hier ansprichst. EU, nein, aber alle Rosinen rauspicken, ja. Die Strafhöhe empfinde ich trotzdem als Frechheit. Für Durschnittsverdiener ist das existenzbedrohend.

Es sei nochmal gesagt dass die AIP aus INFORMATIONEN besteht und nicht rechtlich verbindlich ist. Letzteres sind nur Gesetze. Ich sags nur weil viele Fliegerkollegen glauben die AIP ist alles was man checken muss...

Bestes Beispiel die unleidliche Handhabe mit Naturschutzgebieten in Österreich. Da setzt es richtig böse Strafen. Es handelt sich um Landesgesetze (Föderalismus) die kein Mensch außerhalb Österreichs kennen kann.

20. Dezember 2019: Von ch ess an Helmut Franz

Exkurs AT und Naturschutzgebiete.

Hast Du mal einen Bescheid mit Betrag gesehen (in nature oder Kopie oder scan) ? Ich weiss , dass die Strafbewehrung enorm ist, aber trotz intensiver Nachforschung höre ich immer nur von jemandem der jemanden kennt, der wirklich hart betraft wurde.

Nachweis der Flughöhe ?

Ich flieg öfter durch den Korridor am Grossglockner und wäre an der tatsächlichen Situation ernsthaft interessiert.

20. Dezember 2019: Von Jochen Keltsch an Achim H. Bewertung: -1.00 [10]

Hätte der "arme" Pilot das Zauberwort Asyl ausgesprochen, wäre alles gut!

20. Dezember 2019: Von Helmut Franz an ch ess

Ich kenne persönlich niemanden der betroffen ist. Hier eine gute Zusammenfassung Link

Unter RIS BKA GV AT ist evtl. Judikatur dazu zu finden.

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Jochen Keltsch Bewertung: +6.00 [6]

Den Seitenhieb "Asylantrag" finde ich ziemlich daneben. Sind jetzt die Flüchtlinge auch noch am Rechtsmissbrauch des byerischen Zolls sowie des Finanzgerichts schuld?

Im übrigen sind das verfassungsmäßige Recht politisch Verfolgter auf Asyl sowie die Genfer Konvention zum Schutz von Kriegsflüchtlingen nicht Teil irgendeines Problems, das wir gerade haben.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Sagt der Richtige...

vom Zoll dazu (rechtsmissbräuchlich) benutzt wird, [...]c das Finanzgericht dabei Beihilfe leistet, [...]

"Rechtsmittel wurde seitens des Finanzgerichts nicht zugelassen, ..." ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Das klingt jetzt für mich in Richtung Reichsbürger. Der Fall wurde vor ordentlichen Gerichten verhandelt und es wurde im Namen des Volkes Recht gesprochen. Gegen die Entscheidung, dass Rechtsmittel nicht mehr zugelassen sind, kann man eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

In den ganzen Kommentaren wurde nirgends von seriösen Leuten behauptet, dass das Gericht Rechtsbeugung begangen hätte wie von Dir unterstellt. Nur ist das damalige Unionsrecht (!) sowie die Umsetzung in Deutschland etwas unglücklich in diesem Fall. Richter entscheiden anhand des Gesetzes übrigens.

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Das klingt jetzt für mich in Richtung Reichsbürger.

Falsche Assoziation, Achim. Es gehört zu einem Rechtsstaat, dass man Behörden wie auch Gerichte kritisieren darf. Es ist auch nicht so schwer, hierzulande staatliche Missstände zu finden. Und erst recht nicht in Bayern, wo es für einen Richter folgenlos bleibt, in einer Strafsache die Verteidigungsschrift nicht zu lesen.

Im übrigen: wenn das hier diskutierte Urteil NICHT "Rechtsbeugung" war, dann haben wir halt eine "Schutzlücke" im Gesetz. Nur diesmal halt andersrum, als dieses Wort normalerweise benutzt wird. Nämlich im Sinne von "Schutz der Bürger vor Behörden".

Nachtrag: "Rechtsbeugung" wird übrigens äußerst selten festgestellt. Selbst wenn Urteile eklatant fehlerhaft sind. Meist fehlt es am Vorsatz bzw. dessen Nachweis. Dass ein Richter mal eben die Rechtslage nicht kennt und auch keine Lust hat nachzusehen, reicht nicht aus.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Dann führe doch einmal aus, warum die beiden Gerichte falsch entschieden haben.

Vorher solltest Du das Urteil gelesen haben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-22281?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und vergiss dabei nicht: für die Richter gilt das Gesetz.

Der Fall ist wirklich doof aber ich denke die Justiz hat korrekt gehandelt. Bereits in der Bibel wurden Schwierigkeiten mit dem Zoll ausführlich dargelegt...

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Achim, ich habe gerade nicht Rechtsbeugung behauptet, sondern von Rechtsmissbrauch geschrieben. Das ist fast das Gegenteil: nämlich die formal korrekte Nutzung des Gesetzes, um etwas Unmoralisches zu tun.

Beispiel: Cum-Ex-Geschäfte.

Zweites Beispiel: die vorliegende Art des Zolls, einem Rentner 20k Einfuhrumsatzsteuer etc. aus der Tasche zu ziehen, nur weil der sich über den Umstand geirrt hatte, dass Würzburg nicht (mehr) Zollflugplatz war.

Im übrigen muss ich bei "formal korrekten" aber im Ergebnis offensichtlich überaus harten Urteilen immer an Kafka denken.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____

Dann argumentiere bitte einmal anhand des damals geltenden Rechts wie der Richter im Sinne des Piloten hätte entscheiden können.

Übrigens hat bisher noch niemand Cum-Ex vor Gerichten als legitim durchbekommen...

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Achim, ich habe das Urteil nicht gelesen und werde es auch nicht lesen.

Gestatte mir bitte dennoch die Meinung, dass 30k Kosten als Resultat des verständlichen Versehens dieses Piloten vollkommen kafkaesk sind.

Ob das nun am Gesetz oder dessen Anwendung liegt, ob Zoll oder Richter hier anders hätten handeln können, weiß ich nicht. Möglicherweise hätte der konkrete Zollbeamte eine Wahl gehabt, ein Auge zuzudrücken und den Fall einfach nicht zu protokollieren. Vielleicht ist das in ähnlichen Fällen auch schon passiert. Keine Ahnung.

Nachtrag: du selbst schreibst oben, "Zollrecht ist erbarmungslos und kaum verständlich". Das ist es, was ich kafkaesk und missbräuchlich nenne und einfach im Ergebnis falsch finde - ohne dem Richter Rechtsbeugung oder dem Zoll Rechtsbruch vorzuwerfen.

20. Dezember 2019: Von Robert Hartmann an Achim H.

Vorher solltest Du das Urteil gelesen haben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-22281?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

"Gegenstände gelangen insbesondere dann in den Wirtschaftskreislauf der EU, wenn ihre Verwendung die Güter-, Dienstleistungs- und Geldbewegungen zwischen den Wirtschaftssubjekten (insbesondere Unternehmen, private Haushalte, Banken und Versicherungen sowie staatliche Stellen) beeinflusst. Dies war vorliegend der Fall, weil das Flugzeug zur Personenbeförderung auf zwei Inlandsflügen von Würzburg nach Jena und zurück verwendet wurde. Andere Anbieter solcher Personenbeförderungen wurden damit ausgeschlossen."

Wirklich?

20. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

Man muss sich einfach informieren.

Mir wurde vor 2 Jahren ein Mietwagen (gemietet in Lugano) and der italienischen Grenze von den Zöllnern dort konfisziert. Ersatzlos. Bei der Ausreise aus der EU in die Schweiz. Es waren dort noch mehr Mietwagen mit schweizer Nummer.

Ich hatte mich halt nicht ausreichend informiert. Blöd gelaufen

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Markus Doerr

Ja, blöd gelaufen, und aus dem Kontext vermute ich mal, das war für dich zwar blöd aber nicht ruinös. Im vorliegenden Fall war die Summe für diesen Betroffenen wohl deutlich härter.

Und es mag ja alles "korrekt gelaufen" sein. Nur wirst du es bei mir nicht erleben, dass ich dann Zoll und Gericht applaudiere und mich beruhigt schlafen lege, weil im Land ja alles korrekt läuft. Ich find's halt im Ergebnis falsch. Punkt.

(Sacht mal, vertretet ihr alle jetzt Florian S., weil er selbst nicht mehr postet? Der hätte das wohl genauso gesehen wie ihr)

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Die Textstelle ist ja wirklich "priceless". Vielleicht lese ich das Urteil doch noch.

20. Dezember 2019: Von Tobias Schnell an Achim H.

Richter entscheiden anhand des Gesetzes übrigens

In dem Urteil (vom 09.04.2019) heißt es, dass das HZA bislang noch nicht über den vom Kläger gestellten Billigkeitsantrag entschieden hat und dieser deshalb nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei.

Ist das denn inzwischen passiert? Das würde irgendwie besser zur Gesamtstory passen, und bei Ablehnung wäre auch ein Einspruch möglich, der dann nicht die rechtliche Lage, sondern den Ermessensgebrauch der Behörde überprüft. Klingt für mich im vorliegenden Fall erfolgversprechender.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Wirklich?

Ja, leider wirklich. Die Rechtsfrage war, ob das Flugzeug im Wirtschaftskreislauf war und der Inlandsflug war dann der zwingende Grund, diese Frage zu bejahen. Ohne diesen Anschlussflug wäre es besser für den Piloten ausgegangen aber das wusste er natürlich nicht.

21. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Also Achim, man meint, du hättest noch nie vor Gericht gestanden. Vertrittst du wirklich die Meinung, ein Richter hätte praktisch keinen Ermessensspielraum?

Mein Eindruck ist genau umgekehrt: nachdem erstmal Urteilsvermeidung versucht wird (Vergleichs"anregung"), wird sich dann für ein Urteil entschieden und danach Begründungsfindung betrieben. Überraschungen sind jederzeit möglich, aus einer Gesetzeslage heraus sich "sicher" fühlen ist naiv.

21. Dezember 2019: Von B. Quax F. an Chris _____

Keine Ahnung wie oft Achim vor Gericht stand, aber aus meiner Erfahrung wird oft „unrecht“ gesprochen gerade weil das Gericht nicht so was hat wie „Ermessensspielraum“ in der Art wie Du es die vorstellst hat! Wenn das Strafmaß 5.000-50.000€ ist geht man halt mit 5.000€ da raus. Alles andere ist Naiv!


32 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang