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21. Dezember 2019: Von Chris _____ an B. Quax F.

Dann lebe ich in einem Paralleluniversum.

HIER ist der bekannte Spruch "Auf hoher See und vor Gericht..." definitiv wahr. Überraschungen jedweder Art nicht ausgeschlossen. Dass Richter nach der Rechtslage "gezwungenermaßen" so oder so urteilen - das würde ja bedeuten, dass man da etwas mit Sicherheit vorhersagen könnte - nö. Höchstens Wahrscheinlichkeiten kann man da abschätzen.

Es gibt allerdings statistische Regeln. Eine davon lautet: zwingst du einen Richter zu urteilen, indem du dich partout nicht vergleichen willst, dann könnte es sein, dass das Verfahren ausufert, Rechtsfragen an Sachverständige delegiert werden und am Ende ein Urteil rauskommt, das beide Parteien maximal ärgert.

Sorry, so ist das hier in meiner Welt. Leider.

PS. Ich beziehe mich auf Zivilrecht.

22. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____

Dann argumentiere doch bitte einmal anhand des für diesen Fall gültigen Zollrechts wie ein "Freispruch" des Piloten juristisch möglich gewesen wäre. Die erwähnte Billigkeit ausgenommen, auf diesem Weg versucht er anscheinend noch weiterzukommen.

22. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Na, du sagst es doch bereits, im Verfahren auf die Billigkeit hinwirken.

Die oben zitierte Textstelle liest sich allerdings genau umgekehrt, nämlich dass man verurteilen WOLLTE. Ich glaube es einfach nicht, dass ein Inlandsflug mit (privater, unentgeltlicher) Passagierbeförderung zwingend (!) gleichzusetzen ist mit "Einführen in den Wirtschafts(!)kreislauf.

Gerichtsverfahren laufen NIE ab wie ein Computerprogramm.

Meine Meinung ist übrigens auch nur das, Meinung. Bin weder Experte noch war ich beim Vorfall oder bei der Hauptverhandlung dabei, von daher könnte ich deine Frage, Achim, auch nicht beantworten, selbst wenn ich Fachanwalt im betreffenden Gebiet wäre.

22. Dezember 2019: Von Bernd Mann an thomas _koch Bewertung: +3.00 [3]

Ich lebe seit 4 Jahren in der Schweiz, meine SR22 steht in Altenrhein, und kann über den Schweizer Zoll nur gutes sagen.

Als ich umgezogen bin hat man mich problemlos meinen Flieger für 22 CHF einführen lassen, obwohl er nicht mir direkt sondern einer Firma gehört. Kurz das Flugbuch gechecked, gesehen dass ich ihn persönlich fliege und gut wars. Umgekehrt wäre das viel schwieriger gewesen. Auch ansonsten kann ich nichts schlechtes über die Schweizer Behörden sagen.

Seitdem fliege ich im Schnitt 2x Monat zwischen Deutschland, Holland und der Schweiz hin und her. Auch der deutsche Zoll war immer sehr kooperativ, solange man sich an die Vorschriften hält und vorher eine Befreiung beantragt.

Die Regeln sind nun mal wie sie sind und wenn ich aus der Schweiz fliege sollte ich mich mit EU Zollrecht auskennen. Im konkreten Fall war der Pilot meiner Meinung nach (und ich habe nur das Urteil gelesen, keinen weiteren Hintergrund) juristisch schlecht beraten, zu klagen. Die Rechtslage war klar und ohne das Verfahren hätte er vermutlich seine Billigkeitsentscheidung schon ...

Just my 5 cent,

Bernd

22. Dezember 2019: Von thomas _koch an Bernd Mann Bewertung: +1.00 [1]

Was kostet denn eine Landegebühr zu Zollzwecken in Altenrhein für eine SR22?

Ausserden rede ich nicht von Verkehrsflughäfen, sondern von Regeln und Verfahren an vielen kleinen schweizer Flugplätzen, die ausländische Piloten gezielt benachteiligen oder mit überhöhten Gebühren abschrecken sollen.

Mein Mitleid mit dem betroffenen Piloten hält sich in Grenzen.

Beispiel 1: www.lsze.ch/fuer_piloten/zoll/page9.html

"Einflüge aus dem Ausland und Ausflüge ins Ausland sind nur möglich für (alle folgenden Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein):

- Piloten mit in Bad Ragaz ansässigen Flugzeugen! "

Beispiel 2: www.flugplatzwangen.ch/piloten/zoll-lspv

"Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung werden mit einer separaten Gebühr zusätzlich zur Lande- und Parkgebühr verrechnet. Für auswärtige Piloten gilt: Bitte die separate(n) Zollgebühr(en) von CHF 50.-- (Ankunftszoll) resp. CHF 25.-- (Abflugzoll) vor dem Start oder nach der Landung in bar im Landetaxen-Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!"

22. Dezember 2019: Von Bernd Mann an thomas _koch

"Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung werden mit einer separaten Gebühr zusätzlich zur Lande- und Parkgebühr verrechnet. Für auswärtige Piloten gilt: Bitte die separate(n) Zollgebühr(en) von CHF 50.-- (Ankunftszoll) resp. CHF 25.-- (Abflugzoll) vor dem Start oder nach der Landung in bar im Landetaxen-Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!"

Na ja, in Deutschland kostet die Abfertigung an einem nicht Zollflughafen für alle 50-100 EUR - auswärtig oder nicht. So richtig kann ich Aufregung nicht verstehen, dass die Schweizer es für ihre eigenen Piloten günstiger hin bekommen. Ein Grund mag sein, dass der durchschnittliche Schweizer ehrlich anmeldet, der durchschnittliche Deutsche sich freut, dem Zoll ein Schnippchen zu schlagen (Anwesende natürlich ausgenommen)

Eine typische SEP (SR22, <1600 kg) kostet in Altenrhein 65 CHF incl. Skyguide. Dazu kommen 3.30 CHF "emission" und ein Zuschlag, der von der Lärmklasse abhängt. Flugzeuge <3t zahlen weder Handling noch Security oder ähnliches. Finde ich für einen richtigen Flugplatz mit Winterdienst, Zoll und ILS nicht zu teuer.

Als platzansässiges Flugzeug zahle ich weniger - egal ob Schweizer oder Ausländer.

Bernd

22. Dezember 2019: Von thomas _koch an Bernd Mann

Du bekommst es 40% billiger. Also noch eine Sonderregelung, welche Auswärtige benachteiligt.


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