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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2019: Von thomas _koch an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Das Problem sind die Schweizer und deren Vorstellungen über ihre Verortung in Europa und in der EU.

Sie wollen nicht der EU beitreten, aber wie ein Mitglied „erster Klasse“ mit allen möglichen Sonderrechten behandelt werden.

Ich wundere mich jedesmal, wenn ich zu einem kleinen schweizer Flugplatz fliegen möchte: Auslandsein- und ausflüge nur für platzansässige Flugzeuge, aberwitzige Gebühren (Zoll) von bis zu 100 CHF und irrsinnige Regeln für die Zollkontrolle, welche dann nur stichprobenartig erfolgt.

Schweizer Flugzeuge fliegen aber gerne zum Training ins benachbarte Ausland, nur wir sind nicht sehr willkommen in der Schweiz.

Man sollte hier mal den Hebel ansetzen und dieses Land GA-freundlicher machen.

20. Dezember 2019: Von Helmut Franz an thomas _koch Bewertung: +2.00 [2]

Guter Punkt den Du hier ansprichst. EU, nein, aber alle Rosinen rauspicken, ja. Die Strafhöhe empfinde ich trotzdem als Frechheit. Für Durschnittsverdiener ist das existenzbedrohend.

Es sei nochmal gesagt dass die AIP aus INFORMATIONEN besteht und nicht rechtlich verbindlich ist. Letzteres sind nur Gesetze. Ich sags nur weil viele Fliegerkollegen glauben die AIP ist alles was man checken muss...

Bestes Beispiel die unleidliche Handhabe mit Naturschutzgebieten in Österreich. Da setzt es richtig böse Strafen. Es handelt sich um Landesgesetze (Föderalismus) die kein Mensch außerhalb Österreichs kennen kann.

20. Dezember 2019: Von ch ess an Helmut Franz

Exkurs AT und Naturschutzgebiete.

Hast Du mal einen Bescheid mit Betrag gesehen (in nature oder Kopie oder scan) ? Ich weiss , dass die Strafbewehrung enorm ist, aber trotz intensiver Nachforschung höre ich immer nur von jemandem der jemanden kennt, der wirklich hart betraft wurde.

Nachweis der Flughöhe ?

Ich flieg öfter durch den Korridor am Grossglockner und wäre an der tatsächlichen Situation ernsthaft interessiert.

20. Dezember 2019: Von Helmut Franz an ch ess

Ich kenne persönlich niemanden der betroffen ist. Hier eine gute Zusammenfassung Link

Unter RIS BKA GV AT ist evtl. Judikatur dazu zu finden.

22. Dezember 2019: Von Bernd Mann an thomas _koch Bewertung: +3.00 [3]

Ich lebe seit 4 Jahren in der Schweiz, meine SR22 steht in Altenrhein, und kann über den Schweizer Zoll nur gutes sagen.

Als ich umgezogen bin hat man mich problemlos meinen Flieger für 22 CHF einführen lassen, obwohl er nicht mir direkt sondern einer Firma gehört. Kurz das Flugbuch gechecked, gesehen dass ich ihn persönlich fliege und gut wars. Umgekehrt wäre das viel schwieriger gewesen. Auch ansonsten kann ich nichts schlechtes über die Schweizer Behörden sagen.

Seitdem fliege ich im Schnitt 2x Monat zwischen Deutschland, Holland und der Schweiz hin und her. Auch der deutsche Zoll war immer sehr kooperativ, solange man sich an die Vorschriften hält und vorher eine Befreiung beantragt.

Die Regeln sind nun mal wie sie sind und wenn ich aus der Schweiz fliege sollte ich mich mit EU Zollrecht auskennen. Im konkreten Fall war der Pilot meiner Meinung nach (und ich habe nur das Urteil gelesen, keinen weiteren Hintergrund) juristisch schlecht beraten, zu klagen. Die Rechtslage war klar und ohne das Verfahren hätte er vermutlich seine Billigkeitsentscheidung schon ...

Just my 5 cent,

Bernd

22. Dezember 2019: Von thomas _koch an Bernd Mann Bewertung: +1.00 [1]

Was kostet denn eine Landegebühr zu Zollzwecken in Altenrhein für eine SR22?

Ausserden rede ich nicht von Verkehrsflughäfen, sondern von Regeln und Verfahren an vielen kleinen schweizer Flugplätzen, die ausländische Piloten gezielt benachteiligen oder mit überhöhten Gebühren abschrecken sollen.

Mein Mitleid mit dem betroffenen Piloten hält sich in Grenzen.

Beispiel 1: www.lsze.ch/fuer_piloten/zoll/page9.html

"Einflüge aus dem Ausland und Ausflüge ins Ausland sind nur möglich für (alle folgenden Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein):

- Piloten mit in Bad Ragaz ansässigen Flugzeugen! "

Beispiel 2: www.flugplatzwangen.ch/piloten/zoll-lspv

"Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung werden mit einer separaten Gebühr zusätzlich zur Lande- und Parkgebühr verrechnet. Für auswärtige Piloten gilt: Bitte die separate(n) Zollgebühr(en) von CHF 50.-- (Ankunftszoll) resp. CHF 25.-- (Abflugzoll) vor dem Start oder nach der Landung in bar im Landetaxen-Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!"

22. Dezember 2019: Von Bernd Mann an thomas _koch

"Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung werden mit einer separaten Gebühr zusätzlich zur Lande- und Parkgebühr verrechnet. Für auswärtige Piloten gilt: Bitte die separate(n) Zollgebühr(en) von CHF 50.-- (Ankunftszoll) resp. CHF 25.-- (Abflugzoll) vor dem Start oder nach der Landung in bar im Landetaxen-Couvert beim Eingang ins C-Büro in den gelben C-Briefkasten einwerfen!"

Na ja, in Deutschland kostet die Abfertigung an einem nicht Zollflughafen für alle 50-100 EUR - auswärtig oder nicht. So richtig kann ich Aufregung nicht verstehen, dass die Schweizer es für ihre eigenen Piloten günstiger hin bekommen. Ein Grund mag sein, dass der durchschnittliche Schweizer ehrlich anmeldet, der durchschnittliche Deutsche sich freut, dem Zoll ein Schnippchen zu schlagen (Anwesende natürlich ausgenommen)

Eine typische SEP (SR22, <1600 kg) kostet in Altenrhein 65 CHF incl. Skyguide. Dazu kommen 3.30 CHF "emission" und ein Zuschlag, der von der Lärmklasse abhängt. Flugzeuge <3t zahlen weder Handling noch Security oder ähnliches. Finde ich für einen richtigen Flugplatz mit Winterdienst, Zoll und ILS nicht zu teuer.

Als platzansässiges Flugzeug zahle ich weniger - egal ob Schweizer oder Ausländer.

Bernd

22. Dezember 2019: Von thomas _koch an Bernd Mann

Du bekommst es 40% billiger. Also noch eine Sonderregelung, welche Auswärtige benachteiligt.


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