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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Das klingt jetzt für mich in Richtung Reichsbürger.

Falsche Assoziation, Achim. Es gehört zu einem Rechtsstaat, dass man Behörden wie auch Gerichte kritisieren darf. Es ist auch nicht so schwer, hierzulande staatliche Missstände zu finden. Und erst recht nicht in Bayern, wo es für einen Richter folgenlos bleibt, in einer Strafsache die Verteidigungsschrift nicht zu lesen.

Im übrigen: wenn das hier diskutierte Urteil NICHT "Rechtsbeugung" war, dann haben wir halt eine "Schutzlücke" im Gesetz. Nur diesmal halt andersrum, als dieses Wort normalerweise benutzt wird. Nämlich im Sinne von "Schutz der Bürger vor Behörden".

Nachtrag: "Rechtsbeugung" wird übrigens äußerst selten festgestellt. Selbst wenn Urteile eklatant fehlerhaft sind. Meist fehlt es am Vorsatz bzw. dessen Nachweis. Dass ein Richter mal eben die Rechtslage nicht kennt und auch keine Lust hat nachzusehen, reicht nicht aus.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Dann führe doch einmal aus, warum die beiden Gerichte falsch entschieden haben.

Vorher solltest Du das Urteil gelesen haben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-22281?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

Und vergiss dabei nicht: für die Richter gilt das Gesetz.

Der Fall ist wirklich doof aber ich denke die Justiz hat korrekt gehandelt. Bereits in der Bibel wurden Schwierigkeiten mit dem Zoll ausführlich dargelegt...

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Achim, ich habe gerade nicht Rechtsbeugung behauptet, sondern von Rechtsmissbrauch geschrieben. Das ist fast das Gegenteil: nämlich die formal korrekte Nutzung des Gesetzes, um etwas Unmoralisches zu tun.

Beispiel: Cum-Ex-Geschäfte.

Zweites Beispiel: die vorliegende Art des Zolls, einem Rentner 20k Einfuhrumsatzsteuer etc. aus der Tasche zu ziehen, nur weil der sich über den Umstand geirrt hatte, dass Würzburg nicht (mehr) Zollflugplatz war.

Im übrigen muss ich bei "formal korrekten" aber im Ergebnis offensichtlich überaus harten Urteilen immer an Kafka denken.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____

Dann argumentiere bitte einmal anhand des damals geltenden Rechts wie der Richter im Sinne des Piloten hätte entscheiden können.

Übrigens hat bisher noch niemand Cum-Ex vor Gerichten als legitim durchbekommen...

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +4.00 [4]

Achim, ich habe das Urteil nicht gelesen und werde es auch nicht lesen.

Gestatte mir bitte dennoch die Meinung, dass 30k Kosten als Resultat des verständlichen Versehens dieses Piloten vollkommen kafkaesk sind.

Ob das nun am Gesetz oder dessen Anwendung liegt, ob Zoll oder Richter hier anders hätten handeln können, weiß ich nicht. Möglicherweise hätte der konkrete Zollbeamte eine Wahl gehabt, ein Auge zuzudrücken und den Fall einfach nicht zu protokollieren. Vielleicht ist das in ähnlichen Fällen auch schon passiert. Keine Ahnung.

Nachtrag: du selbst schreibst oben, "Zollrecht ist erbarmungslos und kaum verständlich". Das ist es, was ich kafkaesk und missbräuchlich nenne und einfach im Ergebnis falsch finde - ohne dem Richter Rechtsbeugung oder dem Zoll Rechtsbruch vorzuwerfen.

20. Dezember 2019: Von Robert Hartmann an Achim H.

Vorher solltest Du das Urteil gelesen haben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-22281?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

"Gegenstände gelangen insbesondere dann in den Wirtschaftskreislauf der EU, wenn ihre Verwendung die Güter-, Dienstleistungs- und Geldbewegungen zwischen den Wirtschaftssubjekten (insbesondere Unternehmen, private Haushalte, Banken und Versicherungen sowie staatliche Stellen) beeinflusst. Dies war vorliegend der Fall, weil das Flugzeug zur Personenbeförderung auf zwei Inlandsflügen von Würzburg nach Jena und zurück verwendet wurde. Andere Anbieter solcher Personenbeförderungen wurden damit ausgeschlossen."

Wirklich?

20. Dezember 2019: Von Markus Doerr an Chris _____

Man muss sich einfach informieren.

Mir wurde vor 2 Jahren ein Mietwagen (gemietet in Lugano) and der italienischen Grenze von den Zöllnern dort konfisziert. Ersatzlos. Bei der Ausreise aus der EU in die Schweiz. Es waren dort noch mehr Mietwagen mit schweizer Nummer.

Ich hatte mich halt nicht ausreichend informiert. Blöd gelaufen

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Markus Doerr

Ja, blöd gelaufen, und aus dem Kontext vermute ich mal, das war für dich zwar blöd aber nicht ruinös. Im vorliegenden Fall war die Summe für diesen Betroffenen wohl deutlich härter.

Und es mag ja alles "korrekt gelaufen" sein. Nur wirst du es bei mir nicht erleben, dass ich dann Zoll und Gericht applaudiere und mich beruhigt schlafen lege, weil im Land ja alles korrekt läuft. Ich find's halt im Ergebnis falsch. Punkt.

(Sacht mal, vertretet ihr alle jetzt Florian S., weil er selbst nicht mehr postet? Der hätte das wohl genauso gesehen wie ihr)

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Die Textstelle ist ja wirklich "priceless". Vielleicht lese ich das Urteil doch noch.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Wirklich?

Ja, leider wirklich. Die Rechtsfrage war, ob das Flugzeug im Wirtschaftskreislauf war und der Inlandsflug war dann der zwingende Grund, diese Frage zu bejahen. Ohne diesen Anschlussflug wäre es besser für den Piloten ausgegangen aber das wusste er natürlich nicht.

21. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Also Achim, man meint, du hättest noch nie vor Gericht gestanden. Vertrittst du wirklich die Meinung, ein Richter hätte praktisch keinen Ermessensspielraum?

Mein Eindruck ist genau umgekehrt: nachdem erstmal Urteilsvermeidung versucht wird (Vergleichs"anregung"), wird sich dann für ein Urteil entschieden und danach Begründungsfindung betrieben. Überraschungen sind jederzeit möglich, aus einer Gesetzeslage heraus sich "sicher" fühlen ist naiv.

21. Dezember 2019: Von B. Quax F. an Chris _____

Keine Ahnung wie oft Achim vor Gericht stand, aber aus meiner Erfahrung wird oft „unrecht“ gesprochen gerade weil das Gericht nicht so was hat wie „Ermessensspielraum“ in der Art wie Du es die vorstellst hat! Wenn das Strafmaß 5.000-50.000€ ist geht man halt mit 5.000€ da raus. Alles andere ist Naiv!

21. Dezember 2019: Von Chris _____ an B. Quax F.

Dann lebe ich in einem Paralleluniversum.

HIER ist der bekannte Spruch "Auf hoher See und vor Gericht..." definitiv wahr. Überraschungen jedweder Art nicht ausgeschlossen. Dass Richter nach der Rechtslage "gezwungenermaßen" so oder so urteilen - das würde ja bedeuten, dass man da etwas mit Sicherheit vorhersagen könnte - nö. Höchstens Wahrscheinlichkeiten kann man da abschätzen.

Es gibt allerdings statistische Regeln. Eine davon lautet: zwingst du einen Richter zu urteilen, indem du dich partout nicht vergleichen willst, dann könnte es sein, dass das Verfahren ausufert, Rechtsfragen an Sachverständige delegiert werden und am Ende ein Urteil rauskommt, das beide Parteien maximal ärgert.

Sorry, so ist das hier in meiner Welt. Leider.

PS. Ich beziehe mich auf Zivilrecht.

22. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____

Dann argumentiere doch bitte einmal anhand des für diesen Fall gültigen Zollrechts wie ein "Freispruch" des Piloten juristisch möglich gewesen wäre. Die erwähnte Billigkeit ausgenommen, auf diesem Weg versucht er anscheinend noch weiterzukommen.

22. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Na, du sagst es doch bereits, im Verfahren auf die Billigkeit hinwirken.

Die oben zitierte Textstelle liest sich allerdings genau umgekehrt, nämlich dass man verurteilen WOLLTE. Ich glaube es einfach nicht, dass ein Inlandsflug mit (privater, unentgeltlicher) Passagierbeförderung zwingend (!) gleichzusetzen ist mit "Einführen in den Wirtschafts(!)kreislauf.

Gerichtsverfahren laufen NIE ab wie ein Computerprogramm.

Meine Meinung ist übrigens auch nur das, Meinung. Bin weder Experte noch war ich beim Vorfall oder bei der Hauptverhandlung dabei, von daher könnte ich deine Frage, Achim, auch nicht beantworten, selbst wenn ich Fachanwalt im betreffenden Gebiet wäre.


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