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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. Dezember 2019: Von Robert Hartmann an Achim H.

Vorher solltest Du das Urteil gelesen haben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-22281?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1

"Gegenstände gelangen insbesondere dann in den Wirtschaftskreislauf der EU, wenn ihre Verwendung die Güter-, Dienstleistungs- und Geldbewegungen zwischen den Wirtschaftssubjekten (insbesondere Unternehmen, private Haushalte, Banken und Versicherungen sowie staatliche Stellen) beeinflusst. Dies war vorliegend der Fall, weil das Flugzeug zur Personenbeförderung auf zwei Inlandsflügen von Würzburg nach Jena und zurück verwendet wurde. Andere Anbieter solcher Personenbeförderungen wurden damit ausgeschlossen."

Wirklich?

20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Die Textstelle ist ja wirklich "priceless". Vielleicht lese ich das Urteil doch noch.

20. Dezember 2019: Von Achim H. an Robert Hartmann Bewertung: +1.00 [1]

Wirklich?

Ja, leider wirklich. Die Rechtsfrage war, ob das Flugzeug im Wirtschaftskreislauf war und der Inlandsflug war dann der zwingende Grund, diese Frage zu bejahen. Ohne diesen Anschlussflug wäre es besser für den Piloten ausgegangen aber das wusste er natürlich nicht.

21. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Also Achim, man meint, du hättest noch nie vor Gericht gestanden. Vertrittst du wirklich die Meinung, ein Richter hätte praktisch keinen Ermessensspielraum?

Mein Eindruck ist genau umgekehrt: nachdem erstmal Urteilsvermeidung versucht wird (Vergleichs"anregung"), wird sich dann für ein Urteil entschieden und danach Begründungsfindung betrieben. Überraschungen sind jederzeit möglich, aus einer Gesetzeslage heraus sich "sicher" fühlen ist naiv.

21. Dezember 2019: Von B. Quax F. an Chris _____

Keine Ahnung wie oft Achim vor Gericht stand, aber aus meiner Erfahrung wird oft „unrecht“ gesprochen gerade weil das Gericht nicht so was hat wie „Ermessensspielraum“ in der Art wie Du es die vorstellst hat! Wenn das Strafmaß 5.000-50.000€ ist geht man halt mit 5.000€ da raus. Alles andere ist Naiv!

21. Dezember 2019: Von Chris _____ an B. Quax F.

Dann lebe ich in einem Paralleluniversum.

HIER ist der bekannte Spruch "Auf hoher See und vor Gericht..." definitiv wahr. Überraschungen jedweder Art nicht ausgeschlossen. Dass Richter nach der Rechtslage "gezwungenermaßen" so oder so urteilen - das würde ja bedeuten, dass man da etwas mit Sicherheit vorhersagen könnte - nö. Höchstens Wahrscheinlichkeiten kann man da abschätzen.

Es gibt allerdings statistische Regeln. Eine davon lautet: zwingst du einen Richter zu urteilen, indem du dich partout nicht vergleichen willst, dann könnte es sein, dass das Verfahren ausufert, Rechtsfragen an Sachverständige delegiert werden und am Ende ein Urteil rauskommt, das beide Parteien maximal ärgert.

Sorry, so ist das hier in meiner Welt. Leider.

PS. Ich beziehe mich auf Zivilrecht.

22. Dezember 2019: Von Achim H. an Chris _____

Dann argumentiere doch bitte einmal anhand des für diesen Fall gültigen Zollrechts wie ein "Freispruch" des Piloten juristisch möglich gewesen wäre. Die erwähnte Billigkeit ausgenommen, auf diesem Weg versucht er anscheinend noch weiterzukommen.

22. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Na, du sagst es doch bereits, im Verfahren auf die Billigkeit hinwirken.

Die oben zitierte Textstelle liest sich allerdings genau umgekehrt, nämlich dass man verurteilen WOLLTE. Ich glaube es einfach nicht, dass ein Inlandsflug mit (privater, unentgeltlicher) Passagierbeförderung zwingend (!) gleichzusetzen ist mit "Einführen in den Wirtschafts(!)kreislauf.

Gerichtsverfahren laufen NIE ab wie ein Computerprogramm.

Meine Meinung ist übrigens auch nur das, Meinung. Bin weder Experte noch war ich beim Vorfall oder bei der Hauptverhandlung dabei, von daher könnte ich deine Frage, Achim, auch nicht beantworten, selbst wenn ich Fachanwalt im betreffenden Gebiet wäre.


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