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20. Dezember 2019: Von Tobias Schnell an Achim H.

Richter entscheiden anhand des Gesetzes übrigens

In dem Urteil (vom 09.04.2019) heißt es, dass das HZA bislang noch nicht über den vom Kläger gestellten Billigkeitsantrag entschieden hat und dieser deshalb nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei.

Ist das denn inzwischen passiert? Das würde irgendwie besser zur Gesamtstory passen, und bei Ablehnung wäre auch ein Einspruch möglich, der dann nicht die rechtliche Lage, sondern den Ermessensgebrauch der Behörde überprüft. Klingt für mich im vorliegenden Fall erfolgversprechender.


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