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20. Dezember 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Im Recht ist es jedoch so, dass es überhaupt keine Rolle spielt, unter welchen Umständen die Verletzung erfolgte.

Im ZOLLrecht mag das so sein. (in anderen Rechtsgebieten ganz und gar nicht)

Aber es verstört schon ganz gewaltig, dass - wenn ich das richtig verstehe - ein einfacher Formfehler vom Zoll dazu (rechtsmissbräuchlich) benutzt wird, einen "Flugzeugimport" zu unterstellen, so als ob die "Ware" danach im Land verbleiben sollte.

Und dass das Finanzgericht dabei Beihilfe leistet, ist m.E. ein Skandal. Und das hier. "Rechtsmittel wurde seitens des Finanzgerichts nicht zugelassen, ..." ist eines Rechtsstaates unwürdig.

Wie wäre es wohl ausgegangen, wenn es sich hier um einen Jet im Wert von mehreren Mio. EUR gehandelt hätte?

Das Flugplanargument ist einfach ein Versuch, rein formal zu argumentieren, es habe doch eine "Anmeldung" gegeben. So dumm ist dieser Versuch gar nicht, auch wenn er hier leider nicht funktioniert hat.

Mich erinnert das an einen glücklicherweise glimpflich verlaufenen Flug von Calgary nach Glacier Park vor Jahren mit der Club-C210L. Ich hatte eine Anleitung der AOPA zu Flügen von/nach Kanada gelesen und befolgt. Da sollte man, wenn ich mich richtig erinnere, eine Zollanfrage per Fax (oder war's online?) schicken und bekam dann per Email ein OK des US-Zolls, dass man losfliegen dürfte.

Das hab ich erhalten und bin losgeflogen. Und dabei übersehen, dass Sonntag war. Ich hätte den Zoll nochmal anrufen müssen. Hab mich halt auf die Email verlassen.

Der Tower in Glacier Park war hilfsbereit. Er rief den Zoll an und riet mir, das Flugzeug nicht zu verlassen, bis der Zoll käme. Als ein freundlicher Beamter schließlich da war, dachte der dann erstmal laut darüber nach, ob ich nun 500 Dollar Strafe zahlen müsste. Und unter den Argumenten, die ich dann vorbrachte, gefiel ihm am besten, dass der Tower mir "Cleared to Land" gesagt hatte. Es war ihm auch klar, dass das eigentlich ein Quatschargument war, aber er wiederholte es im Telefonat mit seinem Vorgesetzten. Und die Sache blieb für mich folgenlos.

Naja, fast. Denn jetzt bin ich tatsächlich auf ewig in irgendeiner Datenbank des Grenzschutzes drin. Wurde auch schon drauf angesprochen. Ebenfalls ohne Konsequenzen.


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