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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Reise | Quote Düsseldorf  
24. März 2024 12:44 Uhr: Von Michael Söchtig  Bewertung: +1.00 [1]

Ich habe mir heute mal in Düsseldorf am GAT vom freundlichen Personal mal einen Kostenvoranschlag für Düsseldorf geben lassen.

160 Eur Brutto für eine C172R mit einigen Stunden Aufenthalt ohne Übernachtung. Die Safety Cones kosten 60 Euro netto (also 72 Eur brutto) und sind die mit Abstand teuerste Position. Man kann welche mitbringen, allerdings müssen sie der Benutzungsordnung entsprechen.

Ohne Cones wäre man bei 88 Euro zzgl. Anflugentgelt. Ohne paxe, da käme dann noch ein sicherheitsentgelt dazu.

Günstig ist es nicht - ohne die Hütchenspielerei fänd ichs ja noch halbwegs nachvollziehbar.

Parken am Executive Terminal dafür für 30min kostenlos. Beim Terminal 8 Euro ;)

24. März 2024 14:17 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Die anderen Gebühren sind m.E. völlig iO:

Parken: 20 EUR für ein Tag (ohne Übernachtung)

Airport Concession Fees: 7,20 EUR

MIC Mandatory Infrastructure Charge: 23 EUR

Airport fees: 23,68 (10,34 Starten, 10,34 Landen, 2 x 1,5 EUR NOX Fees, 0 EUR noise Fees).

Jeweils zzgl USt, und dann natürlich noch zuzüglich DFS-Anfluggebühr.

Aber wenn Safety Cones 45 % der Gesamtrechnung kosten, dann stimmt was nicht.

24. März 2024 15:19 Uhr: Von Andreas Trainer an Michael Söchtig

Vor allen Dingen braucht die Cones kein Mensch.
Nix wird mit den Dingern besser.
Wo wäre der Mehrwert?

24. März 2024 15:25 Uhr: Von Charlie_ 22 an Andreas Trainer

Der Umsatz! :-)

24. März 2024 15:27 Uhr: Von Michael Söchtig an Charlie_ 22

Ich hab mal die Aufsichtsbehörde angeschrieben, würde mich mal interessieren deren Position zu erfahren.

Die Mitarbeiterin meinte jedenfalls, sie selbst wären darüber auch nicht glücklich, schieben es auf den Flughafen. Nur, wofür gibt es denn die "Mandatory Infrastructure Charge"?

24. März 2024 15:30 Uhr: Von ch ess an Andreas Trainer

Das ist eine Vergraemungs-Methode :-)

Oder EDDL nutzt Kettcars auf dem Vorfeld , wo man aus dem Fahrersitz die Fluegel der Cessna nicht erkennen kann.

Als TB20 Pilot freut man sich, dass man wenigstens nicht mehr in den hohen Laermklassen einsortiert ist. Hat man wohl endlich gemerkt, wie dumm das war ;-)

24. März 2024 15:31 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

es gab vor rund zwei Jahren einen Vorfall, da wurde ein Wingtip bei einem Flugzeug auf dem Vorfeld beschädigt, niemand war's und der Flughafen bzw. der FBO (Jetaviation) blieb auf den Kosten sitzen...

Das ist m. E. der Grund für diesen Hütchenspieleraktionissmus, der danach eingeführt wurde...

24. März 2024 15:34 Uhr: Von Roland Schmidt an Wolfgang Lamminger

Rechtfertigt aber noch keine 18 Euronen pro Hütchen. Oder darf man die beim Abflug mitnehmen? :-)

Bin 2001 bis 2004 beim Hanseatischen Fliegerclub von DUS aus geflogen. Unsere Flugzeuge waren in der Lufthansa Halle hangariert. Heute frage ich mich, wie das damals überhaupt möglich war...

24. März 2024 16:49 Uhr: Von Wolff E. an Roland Schmidt

Was kostet den so ein EDDS approved Hütchen?

24. März 2024 17:37 Uhr: Von Michael Söchtig an Wolff E.

In der Flugbetriebsordnung steht der Passus unter 2.6.2.

Die Absicherung eines abgestellten Luftfahrzeuges obliegt dem Luftfahrzeughalter/Betreiber. Zur Absicherung sind mindestens vier Leitkegel (Lübecker Hüte/Gummihüte gemäß BAST-Zulassung mit einer Mindesthöhe von 750 mm, Typ 2, Klasse III, Folientyp B) oder ersatzweise vier Lampen (Mindestlichtstärke 10 Candela [cd/m²]) zu verwenden. Bei unzureichender Absicherung des Luftfahrzeuges behält sich die FDG vor, die Absicherung auf Kosten des Halters selbst vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Luftfahrzeughalter dafür verantwortlich, dass sein Luftfahrzeug jederzeit ausreichend gegen ein Wegrollen, Versetzen durch Windlasten sowie gegen Starkwinde/Sturm gesichert ist.

Ich habe mal geschaut, gibt es für 86 EUR brutto pro Stück. Macht also 265 EUR brutto, oder nach dem vierten Flieger haben sie die Kosten schon wieder drin.

24. März 2024 18:36 Uhr: Von ch ess an Michael Söchtig

Welche Anforderungen gelten wohl fuer die alternativen Warnleuchten ? 10 cd/m2 ist nicht die Welt, sollte mit LED-Leuchten und Akkus/Batterien darstellbar sein - gelb oder rot ?

Ist auch potentiell billiger...

24. März 2024 18:52 Uhr: Von Michael Söchtig an ch ess

Also da steht soweit nichts.

Was sie wohl sagen wenn man mit vier Campinggaz-Glühstrumpfgaslaternen da aufkreuzen würde, kann ich mir aber denken :D.

24. März 2024 19:36 Uhr: Von Sebastian L. an ch ess

Baustellenleuchten gibts günstig gebraucht auf den üblichen Kleinanzeigen-Seiten, die sollten ja passen. Hatte auch schon überlegt ein Set anzuschaffen für eine Runde NVFR übers Rheinland mit Landung in Düsseldorf.

24. April 2024 15:16 Uhr: Von Michael Söchtig an Sebastian L. Bewertung: +7.00 [7]

Vom Verkehrsministerium Düsseldorf habe ich eine - wenn auch leider nicht zufriedenstellende - Antwort erhalten:

(...) Wie von Ihnen vermutet, beschränkt sich unser gesetzlicher Handlungsrahmen als Landesluftfahrtbehörde insoweit auf die Genehmigung von Flughafenentgeltordnungen gemäß § 19b LuftVG. Die darin vorgesehenen Flughafenentgelte beziehen sich nach der EU Flughafenentgelterichtlinie 2009/12/WG auf die Nutzung von Einrichtungen und Dienstleistungen, die ausschließlich vom Flughafenbetreiber, im konkreten Fall der Flughafen Düsseldorf GmbH - bereitgestellt werden. Demgegenüber existiert keine Rechtsgrundlage für eine luftverkehrsbehördliche Überwachung von Kostenpositionen, die private Dritte mit ihren Vertragspartnern für die Erbringung luftverkehrsbezogener Dienstleistungen vereinbaren.

Ich bitte daher um Verständnis, dass ein Tätigwerden der Landesluftfahrtbehörde im konkret geschilderten Fall gesetzlich nicht vorgesehen ist. Ob privatrechtlich berechnete Kostenpositionen eventuell zu einer unagemessenen Benachteiligung führen, kann ggf. im Rahmen einer zivilgerichtlichen Überprüfung ziwschen Vertragsparteien festgestellt werden".

Unabhängig davon, dass mich das nicht ganz überzeugt im Gesamtkontext - ein Flughafen hat schließlich Betriebspflicht, daher müsste m.E. dann ja auch bei der Verpachtung des GAT eine Möglichkeit geschaffen werden, ohne GAT Nutzung den Flughafen zu nutzen - versuche ich es jetzt einmal mit einer Anfrage beim Bundeskartellamt und der Missbrauchsaufsicht. Problematisch dürfte hier die Abgrenzung des relevanten Marktes sein - m.E. hat aber der Betreiber eines GAT definitiv eine marktbeherrschende Stellung am jeweiligen Flughafen.

Ich schau mal was dabei rum kommt und berichte weiter.

Hier mal ein schönes Video (ich kenne den Urheber nicht), das die "Hütchenspielerei" bei 0:30 in Farbe und bunt zeigt.

https://www.youtube.com/watch?v=4xtlpwrICzw&t=548s

Gestern 10:45 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Söchtig

Vom BKartA wurde das jetzt erst mal an die NRW Landeskartellbehörde abgegeben. Mal sehen was da für eine Antwort kommt.


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