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91 Beiträge Seite 1 von 4

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Sonstiges | Handfunkgerät im Flughafenrestaurant  
17. Februar 2019: Von  

Ich erlebe in diesem beginnenden Frühjahr immer mehr Kollegen mit angeschaltetem Handfunkgerät in den jeweiligen öffentlichen Flugplatzrestaurants. Wie ist eure Meinung dazu?

17. Februar 2019: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +1.00 [1]

Freut mich, daß ich nicht der Einzige bin den das nervt. Kann das nur verstehen, wenn der Fluglehrer sich eine Tasse Kaffee genehmigt und mithören will, während der Schüle Platzrunden schrubbt. Aber irgendwie scheint das ein Statussymbol zu sein. " Schaut her! Ich gehöre zu den Aktivisten!"

ich hab meinen S+H volksempfänger immer mit, immer dran an den news...hat niemanden bis jetzt gestört...

mfg

ifu

17. Februar 2019: Von Lutz D. an 

Meine Meinung dazu, dass das im Prinzip Privatsache, im öffentlichen Raum aber eine Frage der Höflichkeit ist. Man telefoniert ja auch nicht im Restaurant oder hört WDR2.

17. Februar 2019: Von Herbert SNKF Licenik an 

Flugfunk abhören ist in Österreich verboten, da nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Ob auch in D, weiß ich nicht, glaube aber schon.

Der Fluglehrer, der bei seinem Schüler reinhört, ist natürlich Ok, es geht um mithörende Außenstehende.
Somit sind eigentlich schon die am Nebentisch sitzenden betroffen.

17. Februar 2019: Von Wolff E. an Lutz D.

Lutz, leider telefonieren viele inzwischen im Restaurant und auf Freisprechen. Von öffentlichen Verkehrsmittel rede ich gar nicht erst ....

17. Februar 2019: Von Ernst-Peter Nawothnig an Wolff E.

Öffentliche Verkehrsmittel ... und ganz normales Gelaber in der Fußgängerzone, echt schlimm. Intime Sachen und völlig hemmungslos. DAS hätte die DSGVO verbieten müssen!

17. Februar 2019: Von Karpa Lothar an Ernst-Peter Nawothnig

... und manchmal geheime Konzern-Internas vom Vorstandsassi in der Bahn

17. Februar 2019: Von Rolf Winterscheidt an Karpa Lothar

Wenn ich mich recht erinnere, darf ein Lizenzinhaber ein Funkgerät nur zur Ausübung der Tätigkeit nutzen. Ein Reinhören einfach mal so wäre damit strenggenommen verboten.

17. Februar 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Lutz, gerne trete ich das bei. Leider muß ich oftmals feststellen das Höflichkeit nicht zum 21. JH. gehört.

17. Februar 2019: Von  an Herbert SNKF Licenik

Einmal völlig unabhängig davon, dass es von einer unbekannten Zahl als störend empfunden wird - wie vielen ist halt eine Frage - auch in Deutschland werden alle Scheininhaber auf das Telekommunikationsgeheimnis geprüft, "vereidigt" oder "eingeschworen" oder wie auch immer das korrekt betitelt wird. Das ist eines meiner Fragethemen. Ist hören nicht nur für Scheininhaber und auch nur bei gerade vorliegender Notwendigkeit erlaubt? Ob dann auch noch eine, vielleicht sogar in Deutschland verbotene?, Veröffentlichung im Restaurant stattfindet? Ich hatte das irgendwann einmal als Begründungen gelesen weshalb es in Europa keine Möglichkeit gibt Live-ATC abzuhören. Ich habe echt keine Ahnung, daher die offene Frage nach Meinungen in dieser Runde.

17. Februar 2019: Von Tobias Schnell an  Bewertung: +7.00 [7]

Ob dann auch noch eine, vielleicht sogar in Deutschland verbotene?, Veröffentlichung im Restaurant stattfindet? Ich habe keine Ahnung, daher die offene Frage nach Meinungen in dieser Runde

Und was machst Du dann mit den Antworten? Also ich kann mich ja über viele Dinge aufregen, aber über Handfunkgeräte auf Flugplatzterrassen? Wenn ich als Laie dort meinen Kaffee trinken würde, fände ich das eher interessant als störend...

17. Februar 2019: Von Johannes König an Tobias Schnell

Tobi,

Bernd ging es glaub eher im die rechtliche Grundlage als um die gelebte Praxis. Die rechtliche Grundlage ist, dass der Flugfunk dem Fernmeldegeheimnis unterliegt. Das ist übrigens keine für die Luftfahrt spezifische Regel, sondern gilt grundsätzlich für alle Arten der elektronischen Kommunikation, vom Telefon bis zum Seefunk. Korrekt ist die Vermutung, dass dies das Hemmnis für Live-ATC und ähnliche Dienste darstellt.

Das da jeder drauf "eingeschworen" wird, war zumindest bei mir noch so. Auf meinem AZF vom 2014 steht der Satz "Der Inhaber dieses Zeugnisses ist zur Wahrung des Fernmedegeheimnisses verpflichtet". Entsprechend ist das Mithören von Flugfunk ohne sachlichen Grund ein Vergehen. Der Verfolgungsdruck dürfte, bezogen auf die Flugzeugterasse, wohl eher gering sein. In Spotter-Foren wird das Thema aber z.B. immer wieder diskutiert.

Beste Grüße

Johannes

17. Februar 2019: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

Johannes,

die rechtliche Situation ist mir natürlich bekannt. Ein sachlicher Grund kann aber bei einem Piloten auch außerhalb des Flugzeugs vorliegen, und Passagiere in GA-Flugzeugen hören auch regelmäßig den Flugfunk mit, ohne dass jemand nach dem TKG schreit. Von diversen YouTube-Videos ganz zu schweigen.

Sollen wir uns da jetzt in Flugplatzkneipen gegenüber unseren Fliegerkollegen zu Hilfspolizisten machen?

17. Februar 2019: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Ich sehe das Thema maximal entspannt und kann mich nur wundern ueber die Foristi, die das anders sehen.

Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht. In vielen Laendern kann man ATC im Internetradio mithoeren. Bei Flugunfaellen wird regelmaessig eine Aufnahme des Funkverkehrs mit analysiert.

Ausserdem: Flughafenrestaurant. Sagt das nicht alles? Wer geht denn in ein solches und stoert sich dann am Mithoeren von Tower und Traffic? Ich jedenfalls nicht.

PS. oder stoeren sich diejenigen daran, die regelmaessig schlecht funken?

17. Februar 2019: Von Johannes König an Chris _____

@Tobi: alles gut, ich will hier niemandem auf die Füße treten. Wie gesagt, der Grad der Verfolgung ist sicher nicht besonders hoch, egal ob Flugplatzrestaurant oder Youtube. Der wichtige Punkt ist aber, dass wenn man so ein Funkgerät auspackt, sich der Rechtslage bewusst ist. Und die ist in Deutschland nun mal sehr restriktiv. Dass die gelebte Praxis deutlich anders ausschaut, ist bekannt. Hilfspolizist muss natürlich niemand werden, aber denk einfach mal die Situation dass die Flughafenpolizei im Restaurant Mittag macht.

@Chris: Der Vergleich mit anderen Ländern hinkt, da deren TKG - sofern Sie denn eins haben - zum deutschen TKG unterschiedlich ist. Schweiz bekommst du bei Live-ATC problemlos rein, ebenso wie USA.

So, genug des Miesepeterns...

18. Februar 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
  1. ... kann mich nur wundern ueber die Foristi, die das anders sehen. Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht.

Aber ganz abgesehen von der (seit Jahrzehnten klaren) Rechtslage. Auch wenn Chris sich wundert finde ich das hier beschriebene Verhalten absolut egozentrisch. Es ist völlig egal, ob jemand am Tisch in Restaurant Youtube-Videos, Spiele, Telefongespräche oder eben Flugfunk laut laufen läßt. Auch in einer Flugplatzbeiz will ich etwas Ruhe und Entspannung.

Es ist ja nicht so, dass hier als Service für die interessiewrte Öffentlichkeit der Flugfunk verständlich über Lautsprecher übertragen wird (was nicht geht, weil es eben verboten ist). Man hört nur aus verschiedenen Ecken gleichzeitig undefinierbaren Lärm. Schon zwei Tische weiter kann der „interessierte Laie“ eben nix mehr verstehen.

Der Fluglehrer der am Funk mithören will, wie sein Schützling Platzrunden fliegt kann (unabhängig von der Frage, ob er eigentlich seiner Aufsichtspflicht genüge tut, wenn er in der Beiz hockt) das wunderbar mit einem Stöpsel im Ohr machen. Genauso, wie jeder, der am Tisch Musik hören will...

18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht.

Wenn Du ein BZF oder AZF hast, solltest Du das wissen.

Aber ich stimme Dir zu. Mich persönlich(!) stört Flugfunk im Restaurant am Platz wenig. Ich halte mich dort auch meist nur auf, wenn ich selbst kurz vor dem Flug bin (dann hätte ich sogar in dem Moment im Rahmen der Vorbereitung des Flugs ein Recht darauf, mir durch Reinhören - nicht Reinsprechen - ein Bild des aktuellen Platzbetriebs zu machen) oder noch kurz vor der Heimfahrt meinen after landing coffee trinke.

@Florian: der "interessierte Laie" zwei Tische weiter darf ja gar nichts verstehen. Es gilt ja das Fernmeldegeheimnis ;-)

Passagiere in der GA, die den Flugfunk während des Fluges mitbekommen, sind direkt betroffen/beteiligt; für sie gilt das Fernmeldegeheimnis so nicht.

Und die Analyse des aufgezeichneten Flugfunks nach einem Unfall wird in Deutschland durch eine Behörde (BFU)vorgenommen, die in diesem Fall dann auch das Recht dazu hat. Auch hier greift das Fernmeldegeheimnis nicht.

Das mit dem "andere Länder, andere Gesetze" wurde ja schon genannt.

Olaf

18. Februar 2019: Von Chris _____ an Olaf Musch

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die Polizei darf jedenfalls nicht so ohne weiteres dein Telefon abhoeren. Da gibt es einen Richtervorbehalt.

Ich sehe das aber unabhaengig von der Rechtsprechung ziemlich pragmatisch-entspannt. Fuer mich sind Controller das Luftfahrtpendant zu Verkehrsampeln und Polizisten, die zB an einer Kreuzung den Verkehr regeln. Und die Funksprueche sind dafuer da, dass man diese (und den Verkehr selbst) ueberhaupt wahrnimmt.

Und deshalb ist das fuer mich "oeffentlich". Auch wenn die Rechtslage anders ist.

Ach ja, mein AZF habe ich 2000 (oder so) gemacht. Da weiss ich nix mehr von, und irgendwie fehlt mir da auch nichts :-)

off-topic, aber angrenzend:

Also wenn schon Telekommunikationsgeheimnis, dann wundert mich viel mehr, dass die Transponder die volle Flugzeugkennung uebermitteln, obwohl gerade das fuer die Verkehrslenkung eben gerade nicht benoetig wird (siehe Mode C, das anderswo ja ausreicht).

Und dass Metadaten fuer eine Auswertung noch interessanter sind als der eigentliche Inhalt von Kommunikation, ist jedem klar, der die letzten Jahre aufgepasst hat.

18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die BfU hört ja nicht dauernd bei Bremen Information oder Bremen Radar mit.
Es ist in den AIP (AD 1-7) veröffentlicht, welche Plätze (über RADAR und INFORMATION hinaus) den Flugfunk aufzeichnen. Zusätzlich ist für bestimmte Typen und Operationen auch die Aufzeichnung des Flugfunks und des Cockpit-Intercoms (CVR) vorgeschrieben (man liest ja auch in den BFU-Berichten immer mal "...CVR war nicht installiert und auch nicht vorgeschrieben"). Ich selbst könnte Dir jetzt nicht sagen, wie lange diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden müssen/dürfen, bis sie gelöscht werden.
Im Falle eines Unfalles hat die BFU ja den Auftrag zur Ursachenermittlung. Meines Wissens hat sie dafür (NICHT aber zur Klärung von Straf-/OWI-/Versicherungs-Sachverhalten, das wäre Sache der Staatsanwaltschaft/Polizei bzw. Versicherungen) auch das Recht, auf verfügbare Aufzeichnungen (jeweils nur der betroffenen Fluggeräte/Stationen im bilateralen Funk für den fraglichen Flug, nicht alles, was an dem Tag von der Station gebrabbelt wurde) zuzugreifen, oder bekommt es jeweils im Einzelfalle zumindest zugesprochen.

Olaf

18. Februar 2019: Von Malte Höltken an Karel A.J. ADAMS Bewertung: +7.00 [7]

Karel: Lutz, gerne trete ich das bei. Leider muß ich oftmals feststellen das Höflichkeit nicht zum 21. JH. gehört.

Gehört denn zur Höflichkeit auch, in Unkenntnis einer Sachlage erstmal pauschal Entwicklern Inkompetenz und Geldgier vorzuwerfen? Ich gebe zu Bedenken, daß die Höflichkeit, die einem entgegengebracht wird auch sehr eng mit der Höflichkeit korrelliert, it der man Anderen begnegnet.

Florian: Der Fluglehrer der am Funk mithören will, wie sein Schützling Platzrunden fliegt kann (unabhängig von der Frage, ob er eigentlich seiner Aufsichtspflicht genüge tut, wenn er in der Beiz hockt) das wunderbar mit einem Stöpsel im Ohr machen.

Unabhängig davon, ob er dies mit einem Headset tut oder nicht, kann das sehr gut funktionieren, auf der Terasse zu sitzen, den Funk mitzuhören, und dann bei Bedarf aufzustehen und die Landung/ den Start / den Anflug zu beobachten. Außerhalb dieser Phasen kann der Fluglehrer ohnehin nichts gewinnen, wenn er woanders steht. Ohne Erreichbarkeit über Funk ist der Aufsichtspflicht nicht immer genüge getan.

18. Februar 2019: Von Karel A.J. ADAMS an Malte Höltken

Nur dies, lieber Malte: der Unterschied zwischen UND und ODER kennst du doch, darf ich hoffen?

18. Februar 2019: Von Malte Höltken an Karel A.J. ADAMS

Ja, diesen Unterschied kenne ich.

Karel: Scheint mir entweder Inkompetenz der Programmierer oder Suche nach Geldgewinn. Oder beides, natürlich.

Aber macht er einen Unterschied?

18. Februar 2019: Von Andreas KuNovemberZi an  Bewertung: +7.00 [7]

Wer sich im Flughafenrestaurant durch Flugfunk gestört fühlt, der fühlt sich beim Flugtag wahrscheinlich auch durch Fluglärm belästigt.

18. Februar 2019: Von  an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +1.00 [1]

Wie schon mehrfach von verschiedenen Leuten geschrieben geht es ja nicht darum, dass irgendwo hörbar Flugfunk läuft, sondern das von verschiedenen Tischen unverständlicher Lärm kommt.

Ich fühle mich auch gestört, wenn Leute sich dort laut gegenseitig Youtube-Videos vorspielen - selbst wenn diese von Flugzeugen sind...


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