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18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht.

Wenn Du ein BZF oder AZF hast, solltest Du das wissen.

Aber ich stimme Dir zu. Mich persönlich(!) stört Flugfunk im Restaurant am Platz wenig. Ich halte mich dort auch meist nur auf, wenn ich selbst kurz vor dem Flug bin (dann hätte ich sogar in dem Moment im Rahmen der Vorbereitung des Flugs ein Recht darauf, mir durch Reinhören - nicht Reinsprechen - ein Bild des aktuellen Platzbetriebs zu machen) oder noch kurz vor der Heimfahrt meinen after landing coffee trinke.

@Florian: der "interessierte Laie" zwei Tische weiter darf ja gar nichts verstehen. Es gilt ja das Fernmeldegeheimnis ;-)

Passagiere in der GA, die den Flugfunk während des Fluges mitbekommen, sind direkt betroffen/beteiligt; für sie gilt das Fernmeldegeheimnis so nicht.

Und die Analyse des aufgezeichneten Flugfunks nach einem Unfall wird in Deutschland durch eine Behörde (BFU)vorgenommen, die in diesem Fall dann auch das Recht dazu hat. Auch hier greift das Fernmeldegeheimnis nicht.

Das mit dem "andere Länder, andere Gesetze" wurde ja schon genannt.

Olaf

18. Februar 2019: Von Chris _____ an Olaf Musch

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die Polizei darf jedenfalls nicht so ohne weiteres dein Telefon abhoeren. Da gibt es einen Richtervorbehalt.

Ich sehe das aber unabhaengig von der Rechtsprechung ziemlich pragmatisch-entspannt. Fuer mich sind Controller das Luftfahrtpendant zu Verkehrsampeln und Polizisten, die zB an einer Kreuzung den Verkehr regeln. Und die Funksprueche sind dafuer da, dass man diese (und den Verkehr selbst) ueberhaupt wahrnimmt.

Und deshalb ist das fuer mich "oeffentlich". Auch wenn die Rechtslage anders ist.

Ach ja, mein AZF habe ich 2000 (oder so) gemacht. Da weiss ich nix mehr von, und irgendwie fehlt mir da auch nichts :-)

off-topic, aber angrenzend:

Also wenn schon Telekommunikationsgeheimnis, dann wundert mich viel mehr, dass die Transponder die volle Flugzeugkennung uebermitteln, obwohl gerade das fuer die Verkehrslenkung eben gerade nicht benoetig wird (siehe Mode C, das anderswo ja ausreicht).

Und dass Metadaten fuer eine Auswertung noch interessanter sind als der eigentliche Inhalt von Kommunikation, ist jedem klar, der die letzten Jahre aufgepasst hat.

18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die BfU hört ja nicht dauernd bei Bremen Information oder Bremen Radar mit.
Es ist in den AIP (AD 1-7) veröffentlicht, welche Plätze (über RADAR und INFORMATION hinaus) den Flugfunk aufzeichnen. Zusätzlich ist für bestimmte Typen und Operationen auch die Aufzeichnung des Flugfunks und des Cockpit-Intercoms (CVR) vorgeschrieben (man liest ja auch in den BFU-Berichten immer mal "...CVR war nicht installiert und auch nicht vorgeschrieben"). Ich selbst könnte Dir jetzt nicht sagen, wie lange diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden müssen/dürfen, bis sie gelöscht werden.
Im Falle eines Unfalles hat die BFU ja den Auftrag zur Ursachenermittlung. Meines Wissens hat sie dafür (NICHT aber zur Klärung von Straf-/OWI-/Versicherungs-Sachverhalten, das wäre Sache der Staatsanwaltschaft/Polizei bzw. Versicherungen) auch das Recht, auf verfügbare Aufzeichnungen (jeweils nur der betroffenen Fluggeräte/Stationen im bilateralen Funk für den fraglichen Flug, nicht alles, was an dem Tag von der Station gebrabbelt wurde) zuzugreifen, oder bekommt es jeweils im Einzelfalle zumindest zugesprochen.

Olaf


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