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17. Februar 2019: Von Johannes König an Chris _____

@Tobi: alles gut, ich will hier niemandem auf die Füße treten. Wie gesagt, der Grad der Verfolgung ist sicher nicht besonders hoch, egal ob Flugplatzrestaurant oder Youtube. Der wichtige Punkt ist aber, dass wenn man so ein Funkgerät auspackt, sich der Rechtslage bewusst ist. Und die ist in Deutschland nun mal sehr restriktiv. Dass die gelebte Praxis deutlich anders ausschaut, ist bekannt. Hilfspolizist muss natürlich niemand werden, aber denk einfach mal die Situation dass die Flughafenpolizei im Restaurant Mittag macht.

@Chris: Der Vergleich mit anderen Ländern hinkt, da deren TKG - sofern Sie denn eins haben - zum deutschen TKG unterschiedlich ist. Schweiz bekommst du bei Live-ATC problemlos rein, ebenso wie USA.

So, genug des Miesepeterns...


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