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17. Februar 2019: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Ich sehe das Thema maximal entspannt und kann mich nur wundern ueber die Foristi, die das anders sehen.

Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht. In vielen Laendern kann man ATC im Internetradio mithoeren. Bei Flugunfaellen wird regelmaessig eine Aufnahme des Funkverkehrs mit analysiert.

Ausserdem: Flughafenrestaurant. Sagt das nicht alles? Wer geht denn in ein solches und stoert sich dann am Mithoeren von Tower und Traffic? Ich jedenfalls nicht.

PS. oder stoeren sich diejenigen daran, die regelmaessig schlecht funken?

17. Februar 2019: Von Johannes König an Chris _____

@Tobi: alles gut, ich will hier niemandem auf die Füße treten. Wie gesagt, der Grad der Verfolgung ist sicher nicht besonders hoch, egal ob Flugplatzrestaurant oder Youtube. Der wichtige Punkt ist aber, dass wenn man so ein Funkgerät auspackt, sich der Rechtslage bewusst ist. Und die ist in Deutschland nun mal sehr restriktiv. Dass die gelebte Praxis deutlich anders ausschaut, ist bekannt. Hilfspolizist muss natürlich niemand werden, aber denk einfach mal die Situation dass die Flughafenpolizei im Restaurant Mittag macht.

@Chris: Der Vergleich mit anderen Ländern hinkt, da deren TKG - sofern Sie denn eins haben - zum deutschen TKG unterschiedlich ist. Schweiz bekommst du bei Live-ATC problemlos rein, ebenso wie USA.

So, genug des Miesepeterns...

18. Februar 2019: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]
  1. ... kann mich nur wundern ueber die Foristi, die das anders sehen. Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht.

Aber ganz abgesehen von der (seit Jahrzehnten klaren) Rechtslage. Auch wenn Chris sich wundert finde ich das hier beschriebene Verhalten absolut egozentrisch. Es ist völlig egal, ob jemand am Tisch in Restaurant Youtube-Videos, Spiele, Telefongespräche oder eben Flugfunk laut laufen läßt. Auch in einer Flugplatzbeiz will ich etwas Ruhe und Entspannung.

Es ist ja nicht so, dass hier als Service für die interessiewrte Öffentlichkeit der Flugfunk verständlich über Lautsprecher übertragen wird (was nicht geht, weil es eben verboten ist). Man hört nur aus verschiedenen Ecken gleichzeitig undefinierbaren Lärm. Schon zwei Tische weiter kann der „interessierte Laie“ eben nix mehr verstehen.

Der Fluglehrer der am Funk mithören will, wie sein Schützling Platzrunden fliegt kann (unabhängig von der Frage, ob er eigentlich seiner Aufsichtspflicht genüge tut, wenn er in der Beiz hockt) das wunderbar mit einem Stöpsel im Ohr machen. Genauso, wie jeder, der am Tisch Musik hören will...

18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Telekommunikationsgeheimnis? Wusste ich gar nicht.

Wenn Du ein BZF oder AZF hast, solltest Du das wissen.

Aber ich stimme Dir zu. Mich persönlich(!) stört Flugfunk im Restaurant am Platz wenig. Ich halte mich dort auch meist nur auf, wenn ich selbst kurz vor dem Flug bin (dann hätte ich sogar in dem Moment im Rahmen der Vorbereitung des Flugs ein Recht darauf, mir durch Reinhören - nicht Reinsprechen - ein Bild des aktuellen Platzbetriebs zu machen) oder noch kurz vor der Heimfahrt meinen after landing coffee trinke.

@Florian: der "interessierte Laie" zwei Tische weiter darf ja gar nichts verstehen. Es gilt ja das Fernmeldegeheimnis ;-)

Passagiere in der GA, die den Flugfunk während des Fluges mitbekommen, sind direkt betroffen/beteiligt; für sie gilt das Fernmeldegeheimnis so nicht.

Und die Analyse des aufgezeichneten Flugfunks nach einem Unfall wird in Deutschland durch eine Behörde (BFU)vorgenommen, die in diesem Fall dann auch das Recht dazu hat. Auch hier greift das Fernmeldegeheimnis nicht.

Das mit dem "andere Länder, andere Gesetze" wurde ja schon genannt.

Olaf

18. Februar 2019: Von Chris _____ an Olaf Musch

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die Polizei darf jedenfalls nicht so ohne weiteres dein Telefon abhoeren. Da gibt es einen Richtervorbehalt.

Ich sehe das aber unabhaengig von der Rechtsprechung ziemlich pragmatisch-entspannt. Fuer mich sind Controller das Luftfahrtpendant zu Verkehrsampeln und Polizisten, die zB an einer Kreuzung den Verkehr regeln. Und die Funksprueche sind dafuer da, dass man diese (und den Verkehr selbst) ueberhaupt wahrnimmt.

Und deshalb ist das fuer mich "oeffentlich". Auch wenn die Rechtslage anders ist.

Ach ja, mein AZF habe ich 2000 (oder so) gemacht. Da weiss ich nix mehr von, und irgendwie fehlt mir da auch nichts :-)

off-topic, aber angrenzend:

Also wenn schon Telekommunikationsgeheimnis, dann wundert mich viel mehr, dass die Transponder die volle Flugzeugkennung uebermitteln, obwohl gerade das fuer die Verkehrslenkung eben gerade nicht benoetig wird (siehe Mode C, das anderswo ja ausreicht).

Und dass Metadaten fuer eine Auswertung noch interessanter sind als der eigentliche Inhalt von Kommunikation, ist jedem klar, der die letzten Jahre aufgepasst hat.

18. Februar 2019: Von Olaf Musch an Chris _____

Ist das so, dass die BFU den Flugfunk analysieren darf und dieser (anlasslos) fuer diesen Zweck aufgenommen und vorgehalten werden darf?

Die BfU hört ja nicht dauernd bei Bremen Information oder Bremen Radar mit.
Es ist in den AIP (AD 1-7) veröffentlicht, welche Plätze (über RADAR und INFORMATION hinaus) den Flugfunk aufzeichnen. Zusätzlich ist für bestimmte Typen und Operationen auch die Aufzeichnung des Flugfunks und des Cockpit-Intercoms (CVR) vorgeschrieben (man liest ja auch in den BFU-Berichten immer mal "...CVR war nicht installiert und auch nicht vorgeschrieben"). Ich selbst könnte Dir jetzt nicht sagen, wie lange diese Aufzeichnungen aufbewahrt werden müssen/dürfen, bis sie gelöscht werden.
Im Falle eines Unfalles hat die BFU ja den Auftrag zur Ursachenermittlung. Meines Wissens hat sie dafür (NICHT aber zur Klärung von Straf-/OWI-/Versicherungs-Sachverhalten, das wäre Sache der Staatsanwaltschaft/Polizei bzw. Versicherungen) auch das Recht, auf verfügbare Aufzeichnungen (jeweils nur der betroffenen Fluggeräte/Stationen im bilateralen Funk für den fraglichen Flug, nicht alles, was an dem Tag von der Station gebrabbelt wurde) zuzugreifen, oder bekommt es jeweils im Einzelfalle zumindest zugesprochen.

Olaf


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