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43 Beiträge Seite 1 von 2

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Flugzeugkauf | Worin liegt der Charme einer N-reg?  
2. April 2018: Von Nicolas Nickisch 

Frohe Ostern allen Foristi!

Beim Herumschmökern nach Fliegern und Träumen stellt sich u.a. die Frage nach der Registrierung.

Bisher dachte ich , N.reg sei generell vorteilhafter wg. geringerer Kosten und flexiblerer Bürokratie was Wartung und AUsrüstungen angeht.

Parallel dazu stolpere ich immer häufiger über Meldungen z.T. "cheaper Avionics". Dieser Trend zu leistungsfähiger, dtl. billigerer Aviionik ist mit Sicherheit ein Effekt, der N-reg. Aircrafts vorbehalten bleibt, oder?

Es hat mich überrascht, daß in diesem Video https://www.youtube.com/watch?v=uR1sagkDSSY

die Kosten D-reg vs. N-reg vs- F-reg eigentlich überraschend nah beieinander lagen.

Möglicherweise werden aber eher kurzfristige Effekte sichtbar.

Gibt es irgendwo eine gute Gegenüberstellung der Pro's and Con's der Regsistrierungen mit "common pitfalls"?

Hier habe ich auf die Schnelle nichts gefunden.

Nico

2. April 2018: Von Wolff E. an Nicolas Nickisch

Bei N Reg stehen dir mehrere STC's zur Verfügung, neue Avionik ist meist eher genehmigt als easa, Bürokratie ist deutlich einfacher, keine CAMO, keine Überraschungen von LBA wie z. B. bei Jahresnachpruefungen alle LTA's nachgeprueft werden müssen, früher reichte es, wenn ein anderer prüfer dies einmal abzeichnete. Die eigentliche Wartung und Paperwork geht in Deutschland sehr gut, da genug FAA Prüfer vorhanden sind. Auch das ummelden eines N-Reg auf einen neuen Besitzer (trust) geht in der Regel schneller als beim LBA. Kurzum, es lohnt sich (noch), N Reg zu fliegen.

2. April 2018: Von  an Wolff E.
Beitrag vom Autor gelöscht
2. April 2018: Von Lutz D. an 

Ich vermute, Du meinst ‚CAMO+‘?

2. April 2018: Von  an Lutz D.
Beitrag vom Autor gelöscht
2. April 2018: Von Wolff E. an  Bewertung: +1.00 [1]

Das "Trustproblem" ist nicht wirklich eines, hat eher was mit einem "Kopfproblem" zu tun. Ich kenne keinen Fall von nahmhaften Trustanbieter, wo es Probleme gab. Was den Wartungsstau betrifft, dass gibt es genauso bei EASA Flugzeugen bzw ist eher ein Halterproblem. Die Lizenzen current zu halten ist nicht schwer, bei VFR alle zwei Jahre mit einem FAA Prüfer fliegen und es gibt Prüfer, die können FAA und EASA (z. B. Jan Brill), also nur ein Flug und beide Lizenzen sind current. Zollpapiere mitführen sehe ich eher als harmlos an, einmal im Flieger gelegt und "gut ist". Warum sollte man einen Flieger auf EASA ummelden? Ein Flieger mit N-Reg ist weltweit besser verkaufbar als EASA-Reg. Bleibt noch das Anerkennen von FAA Lizenzen bzw Zulassungen in Europa. Wie das ausgeht, weiß keiner, aber es kann gut sein, dass beide Behörden die Lizenzen der anderen ohne Validation anerkennen werden. Unter dem Strich kann ich für mich nach 9 Jahren N-Reg und zwei Flugzeugen versus 3 Flugzeuge unter EASA sagen, N-Reg ist praktischer und war bis letztes Jahr sogar dank Avionik nachprüfen unter EASA deutlich billiger.

2. April 2018: Von Lutz D. an  Bewertung: +1.00 [1]

CAMO und CAMO+ sind zwei verschiedene Dinge, ohne CAMO+ geht, ohne CAMO geht nicht.

2. April 2018: Von Wolfgang Lamminger an Wolff E.

Wolff: da gehe ich mit Dir 100% einig. Die aufgeführten Negativpunkte sind objektiv gesehen keine und die Vorteile überwiegen m. E. immer noch deutlich!

Anmerkung:

...bei VFR alle zwei Jahre mit einem FAA Prüfer fliegen und es gibt Prüfer, die können FAA und EASA...

kein "Prüfer" (Examiner) sondern FAA-Fluglehrer (CFI oder CFII) - mit einem Prüfer hat man bei der FAA i. d. R. nur bei Ersterwerb einer Lizenz ode rBerechtigung zu tun.

Ergo: der alle zwei Jahre erforderliche "Schulungsflug mit einem Fluglehrer" nach FCL und der "Flight-Review" nach FAA kann mit einem Fluglehrer, der EASA-Lehrberechtigung UND FAA-Lehrberechtigung hat, erledigt werden.

2. April 2018: Von Wolff E. an Wolfgang Lamminger

Wolfgang, mit Prüfer meine ich immer den jeweiligen, der für das notwendig ist. Ich habe es aufgegeben, CRI CRI(E), IRI oder CRE zu unterscheiden, da ich mich damit nicht wirklich beschäftigt hatte. Bei "Prüfer" weiß fast jeder, was gemeint ist...

2. April 2018: Von Achim H. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

EASA hat auch handfeste Vorteile gegenüber N-reg in Europa. Dazu gehört z.B. das liberale Kostenteilungssystem, das Mitflugbörsen ermöglicht (nicht erlaubt mit N-reg) und es gibt im Wartungsbereich mit CS-STAN (EASA Standard Changes and Repairs) ein sehr pragmatisches Regime für kleinere Änderungen.

N-reg hat auch neben den angesprochenen Nachteilen weitere gravierende. Sind Wartungsmaßnahmen notwendig, die einen DAR erfordern, sieht es außerhalb von Europa schlecht aus und wenn dann nur zu horrenden Preisen. Benötigt man etwas von der FSDO, hat man es mit der unkooperativen New York IFO zu tun, während US-Residenten einfach Joe/Jim/etc. von der nächsten FSDO anrufen und alles abklären.

Ich denke EASA und N-reg sind nicht weit von einander entfernt in den meisten Fällen -- beides ist praktikabel in Europa. Ist ein Flugzeug N-reg, würde ich es wohl so lassen.

2. April 2018: Von  an Achim H.

Hallo Nicholas, einen namhaften Charmepunkt gibt es noch für N-Reg: es fällt keine (deutsche) Versicherungssteuer an. Selbst bei Gegenrechnen des Trust-Beitrags bleiben einige Hundert € auf der Habenseite.

blue skies,

Christian

2. April 2018: Von Alfred Obermaier an  Bewertung: +0.33 [2]

Christian, diese Ansicht ist schlicht falsch und wäre... (die Juristen kennen ein böses Wort dafür).

Das zu versichernde Risiko befindet sich im Inland (D) damit fällt nachdem sog. Belegenheitsprinzip deutsche Versicherungssteuer an (para 1 VStG). Entweder der Flieger ist nicht im EU Inland oder es fällt deutsche Vst an, die im übrigen selbst abzuführen ist.

2. April 2018: Von Sebastian S. an Alfred Obermaier

Laut Aussage sämtlicher Deutschen Versicherungsmakler mit denen ich in den letzten 4 Jahren zu tun hatte, ist N-reg steuerfrei.

2. April 2018: Von Alfred Obermaier an Sebastian S. Bewertung: +1.00 [1]

Schlicht falsch.

Kann mir keine gleichlautende Antwort aller ungefähr 125 deutschen Versicherungsmakler vorstellen, die im übrigen auch unverbindlich wäre.

Falls Dir die Steuerbefreiung vom zuständigen Finanzamt in belastbarer schriftlicher Form vorläge, bitte sehr gut über Jahrzehnte aufbewahren. Die Versicherungssteuer beläuft sich inzwischen auf rd 4% des gesamten Steueraufkommens, da kann auch schon mal geprüft werden.

2. April 2018: Von Karl Lang an Alfred Obermaier

Alfred

Deine Aussage (Belegenheitsprinzip) überrascht mich. Ich kann sie mangels Fachwissen nicht selbst prüfen, werde es aber verifizieren.

Ich frage mich nämlich, weshalb ich für mein D-reg Flugzeug dtsche 19% Versicherungssteuer bezahlen muss, obwohl dauernd und ausschliesslich in der Schweiz stationiert und dort Einfuhr-versteuert ist.

Im Umkehrschluss zu Deiner Aussage müsste mein Flugzeug von der dtschen Steuer befreit sein, resp nicht anwendbar.

2. April 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Alfred,

Steuerschuldner der Versicherungssteuer ist der Versicherungsverkäufer, hier der Makler. Glaubst Du die sind wirklich so doof und berechnen bei N-regs im Eigentum eines US-Trusts keine Versicherungssteuer, wenn diese doch fällig wäre? Und zahlen dann auf eigene Rechnung für alle Kunden über viele Jahren die Steuer nach, sobald es zur ersten Betriebsprüfung kommt?

Also erstens liegst Du falsch und zweitens wäre es nicht das Problem der Versicherungsnehmer.

2. April 2018: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, Steuerschuldner ist immer und überall der Versicherungsnehmer, kann man im VStG nachlesen.

Versicherer und Versicherungsagent oder -Makler sind lediglich Erfüllungsgehilfen der Finanzbehörden, auch das ist im VStG nachlesbar.

Soweit im Land der Registrierung bereits Versicherungssteuer erhoben wurde wäre ggfs ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar.

2. April 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Das Gesetz ist etwas komplexer. Unterm Strich muss der Versicherer die fällige Steuer abführen und nicht nur als Erfüllungsgehilfe, er haftet.

https://www.gesetze-im-internet.de/versstg/__7.html

2. April 2018: Von Alfred Obermaier an Achim H.

Achim, richtig, wie ich es bereits sagte: VStG Satz 1 besagt sinngemäß „Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer“. Die anderen Beteiligten haften für die Versicherungssteuer gesamtschuldnerisch.

2. April 2018: Von ch ess an Alfred Obermaier

Bin kein Steuerexperte, aber bei Versicherung eines offiziell in D stationierten F-Reg. Fliegers hat mir ein deutscher Spezial-Versicherer mit Hinweis auf F-Reg. eine Rechnung ohne dt VerSt gestellt.

Haben die keine Ahnung oder gibt ws da Ausnahmen ?

;-)

2. April 2018: Von Alfred Obermaier an ch ess Bewertung: +1.00 [2]

ch.ess, Versicherungssteuer für Luftfahrzeuge ist ein relativ kompliziertes Regelwerk in einem Spezialbereich. Der Makler hat allenfalls unvollständig beraten und wird letztlich eine Haftung für die Steuer ablehnen, weil er es vielleicht nicht besser wusste / wissen konnte. Natürlich haftet er gesamtschuldnerisch für die Steuer der Finanzbehörde ggü., das greift aber mE auch nur dann soweit der Versicherungsnehmer die fälligen Steuern nicht bezahlen kann.

vielleicht hat in Deinem Fall der Versicherer die deutsche Versicherungssteuer unter Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen (weil F-Registrierung) nicht erhoben, ggfs fällt dann die französische Versicherungssteuer an, für deren Abführung der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich wäre.

Seit dem Kvaerner Urteil werden Versicherungssteuern innerhalb der EU nach dem sog Belegenheitsprinzip besteuert. Auf keinen Fall kann es sein, dass gar keine Versicherungssteuer anfällt.

Eine Verbindliche, das meint, eine rechtswirksame Auskunft kann nur das zuständige Finanzamt erteilen. Eine solche liegt vermutlich nirgends vor. Vermutlich hat auch bisher noch keine Betriebsprüfung zu dem Thema stattgefunden.

3. April 2018: Von René Schneider an Lutz D.

Ich vermute du meinst "überwachte Umgebung" und "nicht überwachte Umgebung" ? ;-)

3. April 2018: Von Alfred Obermaier an Karl Lang

Karl,

Dein Flieger ist in der Schweiz (Nicht EU Staat) stationiert. Die Police vermutlich bei einem deutschen Versicherer. Dein Wohnort vermutlich in D. Folglich fällt deutsche Versicherungssteuer von 19% an. Wesentlich ist hier Dein Interesse am Einkauf einer Versicherung für den Flieger.

Im Zweifelsfall einfach die zuständige Finanzbehörde fragen.

Von der Versicherungssteuer befreit sind nur ganz wenige Versicherungsarten, die im VStG abschließend aufgezählt sind.

3. April 2018: Von Karl Lang an Alfred Obermaier

Alfred

Deine Annahmen, „Dein Flieger ist in der Schweiz (Nicht EU Staat) stationiert. Die Police vermutlich bei einem deutschen Versicherer. Dein Wohnort vermutlich in D“, treffen nicht zu. Mein Wohnort und sogg. Lebensmittelpunkt ist 100% in CH. Die Flugzeugversicherung ist in England.

Das ist jedoch unerheblich. Vermutlich interpretierst Du das Belegenheitsprinzip falsch.

In ganz Europa gilt das Risikobelegenheitsprinzip, d.h. bei einem D-registrierten Luftfahrzeug kommt die deutsche Versicherungssteuer zur Anwendung, bei einem OE-registrierten A/C die österreichische Steuer etc.

Registrierung, dh Zulassungsstaat, ist das entscheidende Kriterium.

Abweichend von, und im Gegensatz zu Immobilien-Versicherungen, gilt bei Flugzeuge, ebenso wie anderen Mobilien, dass entspr dem Risikobelegenheitsprinzip, bei der Versicherung von zugelassenen Fahrzeugen aller Art, der Zulassungsmitgliedstaat maßgebend ist. Also D-reg bedingt dtsche Versicherungssteuer. N-reg => keine dtsche (oder sonstige EU) Versicherungssteuer.

4. April 2018: Von Alfred Obermaier an Karl Lang

Karl,

Danke für die Klarstellung. Nichts anderes habe ich gemeint „Belegenheitsprinzip“ meint den Ort an dem das Risiko vorhanden ist, bei Fahrzeugen eben die Registrierung. Zurück geht das „Belegenheitsprinzip“ auf das sog „Kvaerner“ Urteil des EuGH wonach immer die örtliche Versicherungssteuer anfällt

Aus Deinem Beitrag war die Gesamtlage nicht klar zu erkennen. Es gibt noch weitere Kriterien für die Besteuerung hier: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Versicherung_Feuerschutzsteuer/Merkblaetter/EU_EWR_Versicherer.pdf?__blob=publicationFile

Bei N-Registrierung und Kauf einer Police in den USA durch den US Trust fällt natürlich nur die US Versicherungssteuer an.

Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Nein, es lässt sich für die Versicherung keine Versicherungssteuer einsparen. Das wäre möglicherweise nur dann der Fall würde sich der Flieger ausschließlich im internationalen Luftraum bewegen.


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