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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. April 2018: Von Alfred Obermaier an Karl Lang

Karl,

Danke für die Klarstellung. Nichts anderes habe ich gemeint „Belegenheitsprinzip“ meint den Ort an dem das Risiko vorhanden ist, bei Fahrzeugen eben die Registrierung. Zurück geht das „Belegenheitsprinzip“ auf das sog „Kvaerner“ Urteil des EuGH wonach immer die örtliche Versicherungssteuer anfällt

Aus Deinem Beitrag war die Gesamtlage nicht klar zu erkennen. Es gibt noch weitere Kriterien für die Besteuerung hier: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Versicherung_Feuerschutzsteuer/Merkblaetter/EU_EWR_Versicherer.pdf?__blob=publicationFile

Bei N-Registrierung und Kauf einer Police in den USA durch den US Trust fällt natürlich nur die US Versicherungssteuer an.

Um zum Ausgangspunkt zurückzukommen: Nein, es lässt sich für die Versicherung keine Versicherungssteuer einsparen. Das wäre möglicherweise nur dann der Fall würde sich der Flieger ausschließlich im internationalen Luftraum bewegen.

4. April 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt behauptest Du plötzlich das Gegenteil, Alfred?

Wenn es nach dem Belegenheitsprinzip geht, macht es keinen Unterschied ob der US Trust Versicherungsschutz erwirbt oder irgendeine Dritte Person, die in irgendeinem anderen Land residiert, denn das zu versicherende Risiko ist in allen Fällen dasselbe N-reg-Flugzeug. Der Versicherer muss auch nicht in den USA sitzen.

Fakt ist, dass bei der üblichen Konstruktion von US Trust und deutschem Staatsbürger als wirtschaftlichem Eigentümer und Betreiber des in Deutschland stationierten N-reg-Flugzeugs die Versicherungssteuer nach US-Recht anfällt, sprich nicht existiert. So ist das seit langem und es gibt keinerlei Hinweise, dass dies gegen geltendes Recht verstoßen könnte. Nenne bitte einen Fall mit AZ wo dies angegriffen und anders entschieden wurde.

Bei Luftfahrtzeugen wird das Land der Registrierung für die Steuer herangezogen. Vielleicht greifen sie das irgendwann einmal an aber bis dato ist dies nicht geschehen. FUD bringt nichts.

4. April 2018: Von Alfred Obermaier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim, vielleicht wäre es sinnvoller sich in das Thema zu vertiefen. Es wird auch zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Übrigens, US Recht kennt sehr wohl Versicherungssteuer.

Nein, ich kenne bisher keinen Fall in dem konkret dieses Thema von der Finanzbehörde aufgegriffen und entschieden wurde. Vermutlich sind die Beträge im Einzelfall zu gering oder man hat sich geeinigt ohne öffentlich wirksame Erscheinung.

Dieses Forum verstehe ich auch für Hinweise zur Legalität, zB in Steuerfragen und eine verbindliche Auskunft erteilt lediglich die Finanzbehörde Eine solche Auskunft gibt’s bisher hier im Forum nicht.

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Versicherung_Feuerschutzsteuer/Merkblaetter/EU_EWR_Versicherer.pdf?__blob=publicationFile

4. April 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier Bewertung: +3.00 [3]

Meiner Ansicht nach sollte man solche Behauptungen nicht aufstellen, ohne Substanz zu liefern, d.h. konkrete Fälle, in denen dieses angebliche Problem zu einem realen wurde.

Ansonsten ist es nur diffuse Angstmache.

4. April 2018: Von Alfred Obermaier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim, Nein, es ist keine „diffuse Angstmache“. Es ist der Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen mit denen mE mitunter locker umgegangen wird. Die damit verbundenen Risiken werden gerne ausgeblendet.

4. April 2018: Von Alfred Obermaier an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim, man kann auch durch einfache Logik auf ein Ergebnis kommen. Versicherungssteuern sind Verkehrssteuern, diese fallen immer und überall an. Ausgenommen Fälle, die ausdrücklich deklariert sind. Diede sind im VStG abschließend geregelt. Luftfahrtversicherung gehört jedenfalls nicht dazu

„Das Regelwerk holt jeden irgendwann ein“, so auch hier. Versicherungssteuern sind seit Jahren keine Bagatellsteuern mehr inzwischen sogar Bundessteuern.

Weil früher alles anders gemacht wurde und damals seine Berechtigung hatte, muss das heute längst nicht mehr so sein. Wer Versicherung in diesem unserem Lande kauft muss Versicherungssteuer bezahlen. Nicht der Versicherer, nicht der Makler oder Agent ist für eine rechtsverbindliche Auskunft zuständig, sondern ausschließlich die Finanzbehörde. Diese Auskunft liegt bis zur Stunde nicht vor.

4. April 2018: Von Karpa Lothar an Alfred Obermaier

Ich hab noch nie Versicherungssteuern abgeführt- dies hat bislang immer der Versicherer getan. M.E. ist dies auch gesetzlich so geregelt.

4. April 2018: Von Achim H. an Alfred Obermaier

Achim, man kann auch durch einfache Logik auf ein Ergebnis kommen.

Das heißt alle in der BRD tätigen Makler und Versicherer für N-reg sind nicht zu einfacher Logik fähig? Deren ganze Armada an Juristen sind nicht in der Lage, ein Problem zu erkennen für das sie sogar nach Deiner Interpretation gesamtschuldnerisch haften? Würden Sie wie Du in vorauseilendem Gehorsam und maximalem Vorsichtsprinzip handeln, hätten sie keine Nachteile, da jeder von den 19% gleichermaßen betroffen wäre. Warum tun sie es trotzdem nicht? Vielleicht weil Sie wissen, was Sache ist?

5. April 2018: Von Andreas Müller an Achim H. Bewertung: +0.67 [1]

Ich finde auch komisch, was Alfred hier für einen Larry macht. Ich fliege schon lange N-Reg und habe noch nie Steuern bezahlt, eben weil es N-Reg ist. Und das bei 2 Broker.


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