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Avionik | 18 EU-Staaten verschieben 8,33 Umstellung  
21. September 2017: Von Helmut Walter 

Auszug aus dem IAOPA Newsletter September 2017:

According to Eurocontrol the following 18 states have notified exemptions: Ireland, Latvia, Portugal, Sweden, Switzerland, Finland, Netherlands, Slovenia, Croatia, Hungary, Malta, Estonia, Poland, UK, Norway, France, Spain and Denmark. Normally the content and the details of these exemptions are supposed to be published in the national AIPs.

Und:

Feedback shows that in Switzerland, Germany and the Netherlands the avionics shops will clearly not be able to do all the conversions in time.
21. September 2017: Von Mark Juhrig an Helmut Walter

und nicht nur die "Avionic Shops" sind überlastet!

Beispiel: im Dezember 2016 habe ich den Antrag auf 8.33kHz-Frequenzzuteilung für eine Bodenfunkstelle eines Club-Flugplatzes gestellt. Der Mitarbeiter der Netzagentur sagte mir, dass es mindestens 6 Monate dauern würde, da er soviele Anträge zu bearbeiten hat und auch das BAF (Bundesamt für Flugsicherung) sehr lange braucht eine neue Flugplatzfrequenz zu vergeben. Schlussendlich kam die neue Urkunde dann Ende August 2017. Ich kann mir vorstellen, dass zum jetzigen Zeitpunkt viele Plätze noch gar keinen Antrag gestellt haben.

Ich vermute, dass in Deutschland Anfang 2018 auch noch „ganz überraschend“ eine Fristverlängerung kommt und alle Plätze ihre alte Frequenz erst einmal weiterbenutzen dürfen.

Weiterhin frohes Funken

Mark

21. September 2017: Von Markus Doerr an Mark Juhrig

Aber in Deutschland wird nix verschoben. Wir schlafen noch den Beamtenschlaf.

21. September 2017: Von Alexander Callidus an Helmut Walter

Als Halter eines PH-registrierten Fliegers müßte ich also nicht umrüsten. Muß ich ein 8.33- Funkgerät an Bord haben, wenn ich in einem Land fliege, das 8.33 für seine national geflaggten Flieger vorschreibt?

Entscheidet also Luftraum oder Registrierung?

Unsere tollen "Wir schaffen das"-Behörden ...

21. September 2017: Von Markus Doerr an Alexander Callidus

Entscheidet also Luftraum oder Registrierung?

In dem Fall Luftraum.

21. September 2017: Von Mark Juhrig an Alexander Callidus

es gibt auch heute schon Plätz in Europa, welche bereits (ausschließlich) über eine 8.33kHz-Frequenz verfügen (also außerhalb des 25kHz-Rasters). Diese Plätz kann ich schon heute nicht anfliegen, wenn ich noch nicht 8.33kHz ausgerüstet bin.

Siehe https://www.daec.de/news-details/item/auslandsfluege-ohne-833-das-kann-teuer-werden/

21. September 2017: Von Richard Georg an Mark Juhrig
21. September 2017: Von Sven Walter an Richard Georg

Und wer hat's verbockt? Meines Wissens nach GB, FR und D, die diese Frequenzvergabe nicht hochzonen wollte nach Brüssel. Was für ein Schwachsinn von kleinstaatlich denkenden Mittelmächten, das wäre Physikern wahrscheinlich nicht mal in den Sinn gekommen. Kleingeister, und dann wundert man sich über über Politikverdrossenheit. Und wahrscheinlich trifft sowas eher dann noch EU als den Nationalstaat. Absurd.

21. September 2017: Von Lennart Mueller an Mark Juhrig Bewertung: +1.00 [1]

Siehe https://www.daec.de/news-details/item/auslandsfluege-ohne-833-das-kann-teuer-werden/

Mal wieder eine sehr populistische Überschrift, die im Grunde heißen müsste: "Landen ohne Freigabe, ohne triftigen Grund, kann teuer werden".

Interessanter wäre gewesen, ob derjenige einen Versuch unternommen hat, den Flughafen zu kontaktieren. Die Frequenz kann mit einer 1/3-Chance nämlich sowohl im 8,33 kHz als auch im 25 kHz Kanalraster passend liegen und wäre somit entgegen dem DAeC-Text sehr wohl mit alten Geräten ansprechbar. Man würde dann allerdings beim Sprechen umliegende 8,33 kHz Kanäle stören.

118,005 MHz ist so ein Beispiel, entspricht technisch einer Mittenfrequenz von 118,000 MHz und liegt somit auch im 25 kHz Raster mittig. Leider macht man diesen Unsinn, statt die Frequenzen technisch korrekt mit 000 - 008 - 017 - 025 - 033 usw. zu benennen.

Übereinstimmungen mit dem 25 kHz Raster sind somit bei allen veröffentlichten Frequenzen mit...

  • ***,*05 (= *00)
  • ***,*30 (= *25)
  • ***,*55 (= *50)
  • ***,*80 (= *75)

...gegeben. Das kann interessant sein, falls man mal bei Störungen des 8,33-Funkgeräts sein altes Zweitfunkgerät verwenden muss.

21. September 2017: Von Mark Juhrig an Lennart Mueller Bewertung: +2.00 [2]

als ich mich zum ersten Mal mit der 8.33kHz-Thematik beschäftigt habe, konnte ich es als Ingenieur der Elektrotechnik, auch nicht fassen, dass man in Zukunft am Funkgerät keine Frequenz mehr einstellt, sondern einen Kanal. Dabei hätte man auch deutlich besser verständlichere Darstellungen zur Unterscheidung zwischen Frequenzen im 8.33kHz- bzw. 25kHz-Raster wählen können.

118.008 für die physikalische Frequenz 118,0083 MHz im 8.33kHz-Raster (wie auch von Lennart angeregt)

118.000 (drei Stellen hinter dem Dezimalpunkt) für die physikalische Frequenz 118,0 MHz im 8.33kHz-Raster

und

118.00 (nur zwei Stellen hinter dem Dezimalpunkt) für die physikalische Frequenz 118,0 MHz im 25kHz-Raster

so würde das Display der Funke wenigstens immer eine "echte" Frequenz anzeigen und keinen "Kanal" der jeden nur verwirrt.

Viele Grüße

Mark

21. September 2017: Von Lennart Mueller an Mark Juhrig

als ich mich zum ersten Mal mit der 8.33kHz-Thematik beschäftigt habe, konnte ich es als Ingenieur der Elektrotechnik, auch nicht fassen, dass man in Zukunft am Funkgerät keine Frequenz mehr einstellt, sondern einen Kanal.

Oh ja. Ich hatte bei einer Implementierung zuerst (wie zuvor beschrieben) die technische Frequenz auf dem Display angezeigt. Die kartenkonforme "Berechnung" der "Frequenz"anzeige aus der internen Kanalnummer sah stattdessen in etwa so aus:

ui_com_mhz = 118 + (com_chan / 120);
ui_com_khz25 = 25 * ((com_chan % 120) / 3);
ui_com_khz833 = ui_com_khz25 + 5 + (5 * (com_chan % 3));

22. September 2017: Von Achim H. an Mark Juhrig Bewertung: +3.00 [3]

so würde das Display der Funke wenigstens immer eine "echte" Frequenz anzeigen und keinen "Kanal" der jeden nur verwirrt.

Und wen juckt das welche Frequenz tatsächlich verwendet wird und wie groß die Kanalbreite ist? Am Funkgerät stellt man die Zahl ein, die auf der Karte steht oder von ATC/FIS genannt wird und dann spricht und hört man.

Die 8.33kHz Umsetzung mit der Mischung von Frequenzen und Kanälen ist sehr elegant, da der Pilot dabei nichts beachten muss.

3. Dezember 2017: Von Oliver Bucher an Achim H.

Hallo,

ich habe ein IFD540.

Was muss ich bei Heubach EDTH einstellen, wenn ich 8.33KHz spacing eingestellt habe.

Die Frequenz laut der Anflugkarte beträgt 123,025MHz (lt. Karte geschrieben 123,02 :-) )

Muss ich nun 123,025 oder 123,030 einstellen?

Bei 25KHz spacing stelle ich doch 123,250 ein.

Wie geht das beim Garmin 430?

Werden ab dem 01.01.2018 alle Anflugblätter umgeschrieben (Frequenz zu Kanal)?

Bis jetzt hatt mir ein ATC immer einen Kanal gemeldet (8.33KHz Band - z.B. ein mal in der CSK), und ich habe dann kurz das Kanalraster im Gerät geändert und wieder zurückgeändert, weil ich mir einfach unsicher bin welchen "Wert" ich im Display einstellen soll, wenn ich danach wieder eine "alte" 25KHz Frequenz bekomme. Im Handbuch habe ich nichts gefunden.

Gruss

Oliver

(DA 40-180 - Stationiert Segelfluggelände Hornberg)

3. Dezember 2017: Von Achim H. an Oliver Bucher Bewertung: +2.00 [2]

Die AFIS-Frequenz von Heubach lautet 123.025 MHz. Die Jeppesen-Karte ist von 2011. Wenn sie wie dort als 123.02 angegeben ist, drehst Du in Deinem Funkgerät im 8.33-Modus (welchen Du auch gar nicht mehr verlässt, für den 25kHz-Modus gibt es keine Berechtigung mehr) einfach 123.025 ein, was die einzige Möglichkeit ist, 123.02 am Anfang stehen zu haben. Das Funkgerät weiß dann, dass es ein 25kHz-Kanal ist, denn der dazugehörige 8.33kHz-Kanal hieße nämlich auf dem Funkgerät 123.030 Mhz.

Bei 25KHz spacing stelle ich doch 123,250 ein.

Da ist wohl der Denkfehler. Heubach ist nicht 123.25, sondern 123.02(5) und auch auf alten Funkgeräten waren das schon immer 2 verschiedene Frequenzen.

(TR182, stationiert unten im Tal in Heubach)

3. Dezember 2017: Von Oliver Bucher an Achim H.

Hallo,

ich meinte 123,025 :-)

123,250 ist die Hahnweide :-)

Wenn ich 123,030 einstelle, sende und empfange ich dann auf der physikalischen Frequenz 123,025MHz? Da habe ich irgendwie mein „Denkproblem“. Ich kann nämlich 123,025 und 123,030 einstellen.

Es steht für meine Handquetsche (YAESU 750L)in der Bedienungsanleitung, dass man mit 8.33KHz spacing 123.030 anstatt 123.025 einstellen muss. Deswegen meine Frage wie es mit IFD und GNS ist.

Von meiner früheren Turboprop Zeit (10 Jahre her), hatte ich nur in Frankreich über FL200 Chanel’s, und diese dann eben eingestellt. Anschließend wieder zurück auf 25KHz spacing, war beim G530 sonst zu anstrengend mit der Dreherei. Mit dem IFD540 in meiner DA40 hatte ich es bis jetzt nur einmal in Tschechien.

Gruss Oliver



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Frequenzen.JPG

3. Dezember 2017: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Es gibt fuer jede physikalische Frage eine juristische Antwort...

3. Dezember 2017: Von Achim H. an Oliver Bucher Bewertung: +3.00 [3]

Ein 8.33kHz Funkgerät verfügt nicht über eine Frequenzeinstellung, sondern über eine Kanaleinstellung. Dadurch lässt sich die Kanalbreite sowohl auf 8.33Khz als auch 25kHz bei gleicher Trägerfrequenz einstellen. Für 8.33kHz-Kanalbreite auf durch 25kHz teilbaren Frequenzen wird der Trick "123.030" verwendet.

Es ist ganz einfach: stelle die Zahl ein, die man Dir sagt bzw. die geschrieben steht und frage Dich nicht was passiert :-)

3. Dezember 2017: Von Ulrich Hagmann an Achim H.

Ich habe immer geglaubt, ich hätte es kapiert, aber irgendwie wird es wieder nebulös.

Also, bis 31.12. lasse ich mein Gerät im 25 kHz Raster. Dann kann ich, um beim Beispiel Heubach zu bleiben, 123,025 bzw. 123.02 rasten. Soweit alles klar.

Was aber passiert in der Silvesternacht? Ab 01.01.18 stellt Deutschland auf 8.33 kHz um. Also werde ich am Neujahrstag mein Funkgerät brav auf 8.33 umstellen. Und was passiert dann? Dann kann ich in Heubach 123.025 nicht mehr rasten, nur noch 123.030. Dieser jetzt Kanal genannt, nicht mehr Frequenz, ist aber am 01.01.18 bestimmt noch nirgends veröffentlicht. Jeppesen müsste in der Silvesternacht die Frequenzen auf allen Anflugblätter in Kanäle ändern...

Es wird ab 01.01. viele NORDO Anflüge geben.

3. Dezember 2017: Von Sebastian Reis an Ulrich Hagmann Bewertung: +1.00 [1]

Doch das funktioniert weil die Kanäle im 5 - 5 - 5 - 10 "System" vergeben werden.

Auf deinem 8,33 kHz Funkgerät kannst du also 123,000 - 123,005 - 123,010 - 123,015 und eben auch 123,025 rasten. Weiter gehts dann mit 123,030 - 123,035 - 123,040 - 123,050 usw.

Die ,000 - 0,025 - 0,050 und 0,075 Frequenzen aus dem 25 kHz Abstand sind also alle noch als Kanäle eindrehbar.

4. Dezember 2017: Von Mark Juhrig an Oliver Bucher

Unten eine Info der DFS, wie sie an alle Betreiber von Flugplätzen (=Bodenfunkstellen) ging.

Interessant ist es, dass der Betreiber der Bodenfunkstelle das Umstellungsdatum auf die neue Frequenz festlegt (muss lediglich vor dem 31.12.2018 sein). Daher wird 2018 funktechnisch ein "interessantes" Jahr.

Email der DFS:

Betreff: Umstellung auf 8.33 kHz - Frequenzen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fliegerfreunde,

zum 31.12.2017 müssen alle Bodenfunkstellen mit einem Funkgerät mit einem Kanalabstand von 8.33 kHz ausgestattet sein, zum 31.12.2018 muss die zugewiesene Frequenz benutzt werden. Da das Umstellungsdatum weitgehend dem Betreiber der Bodenfunkstelle überlassen bleibt, ist es der Deutschen Flugsicherung GmbH nicht bekannt. Die nächste Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000 wird zum 29 MAR 2018 erscheinen. Soweit die neue Frequenz bereits zu diesem Datum veröffentlicht werden soll, bittet die Deutsche Flugsicherung GmbH um einen Hinweis. Weiterhin wird um die Mitteilung des Umstellungsdatums und um die Zusendung der vollständigen Frequenzurkunde gebeten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine geänderte Frequenz bzw. einen vom 29 MAR 2018 abweichenden Umstellungstermin als Notam zu veröffentlichen (Anhang).

Als Anhang finden Sie ebenso ein für den 21.12.17 geplantes AIC VFR.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

AIM Aeronautical Information Management

Büro der Nachrichten für Luftfahrer / Aeronautical Publication Agency

Am DFS-Campus 7

63225 Langen, Germany

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Mark Juhrig

Interessant ist es, dass der Betreiber der Bodenfunkstelle das Umstellungsdatum auf die neue Frequenz festlegt (muss lediglich vor dem 31.12.2018 sein). Daher wird 2018 funktechnisch ein "interessantes" Jahr.

Wieso? Nur in wenigen Fällen werden Flugplätze eine neue Frequenz zugewiesen bekommen. Auch bisher gab es schon Frequenzänderungen, die über NOTAM etc. kommuniziert werden.

Die "Umstellung" bezieht sich nur darauf, dass es ab diesem Datum Frequenzen geben wird, die ein 8.33kHz Funkgerät erfordern. Bis zum Umstellungdatum kann man ohne ein solches Funkgerät fliegen, da man keine derartigen Frequenzen benutzen muss.

Die Bodenfunkstellen müssen ein 8.33kHz-Funkgerät besitzen, da sie in Zukunft eine solche Frequenz zugewiesen bekommen können. Da ist aber wohl das letzte Wort nicht gesprochen, denn bis sie eine solche Frequenz bekommen (wovon nicht auszugehen ist), bringt ihnen ein neues Funkgerät überhaupt keinen Mehrwert.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Ulrich Hagmann

Es ist ja egal, ob dir dein Funkgerät nun 123,030 oder 123,025 anzeigt (je nachdem, wie es eingestellt ist, 8,33 oder 25 kHz Abstand). Physikalisch wird es auf 123,025 MHz senden und empfangen und du wirst gehört werden und du wirst auch was hören in Heubach. Es ist auch nicht so, dass in der Silvesternacht irgendwo ein Schalter von 25kHz auf 8,33kHz umgelegt wird. Es kommen im unteren Luftraum nur ein paar mehr (3x) nutzbare Frequenzen (physikalisch)/ Kanäle (juristisch) dazu.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H.

Das Problem bei den "alten" Funkgeräten ist, dass eine Einhaltung der 8,33kHz Bandbreite für einen Kanal nicht gewährleistet ist. Damit müssen auch die Bodenstationen, die eigentlich noch ins 25kHz Raster passen würden, ausgetauscht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die auf vielleicht 3 Kanälen gleichzeitig senden.

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Jürgen Boxberger Bewertung: +2.00 [2]

Nein, das ist nicht richtig.

Die alten Frequenzen sind und bleiben 25kHz-Frequenzen. Soll eine Bodenstation in Zukunft auf einem 8.33kHz-Kanal senden, wird ihr eine neue "Frequenz" (durch die Fake-Frequenzen ist das nicht ganz korrekt) zugewiesen, sprich die auf dem Funkgerät im Flugzeug einzustellende "Zahl" ändert sich.

Übrigens selbst auf einem 8.33kHz-Kanal, der einen 25kHz-Kanal ersetzt (also bspw. 123.030 statt bisher 123.025) kann man mit dem alten Funkgerät auf 123.025 weitersenden und wirklich Probleme zu erwarten, da die Bandbreite von Sprache in jedem Fall deutlich unter 8.33kHz liegt, eher so bei 4kHz. Das Problem wäre eher die Empfängerempfindlichkeit aber das nur am Rande, denn 123.025 bleibt ein 25kHz-Kanal und würde nur ein 8.33kHz Kanal, wenn es in Zukunft 123.030 hieße.

4. Dezember 2017: Von Daniel K. an Achim H.

passend zur Umstellung wird Ansbach-Petersdorf bald unter der 123.790 erreichbar sein ;)


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