Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

46 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

22. September 2017: Von Achim H. an Mark Juhrig Bewertung: +3.00 [3]

so würde das Display der Funke wenigstens immer eine "echte" Frequenz anzeigen und keinen "Kanal" der jeden nur verwirrt.

Und wen juckt das welche Frequenz tatsächlich verwendet wird und wie groß die Kanalbreite ist? Am Funkgerät stellt man die Zahl ein, die auf der Karte steht oder von ATC/FIS genannt wird und dann spricht und hört man.

Die 8.33kHz Umsetzung mit der Mischung von Frequenzen und Kanälen ist sehr elegant, da der Pilot dabei nichts beachten muss.

3. Dezember 2017: Von Oliver Bucher an Achim H.

Hallo,

ich habe ein IFD540.

Was muss ich bei Heubach EDTH einstellen, wenn ich 8.33KHz spacing eingestellt habe.

Die Frequenz laut der Anflugkarte beträgt 123,025MHz (lt. Karte geschrieben 123,02 :-) )

Muss ich nun 123,025 oder 123,030 einstellen?

Bei 25KHz spacing stelle ich doch 123,250 ein.

Wie geht das beim Garmin 430?

Werden ab dem 01.01.2018 alle Anflugblätter umgeschrieben (Frequenz zu Kanal)?

Bis jetzt hatt mir ein ATC immer einen Kanal gemeldet (8.33KHz Band - z.B. ein mal in der CSK), und ich habe dann kurz das Kanalraster im Gerät geändert und wieder zurückgeändert, weil ich mir einfach unsicher bin welchen "Wert" ich im Display einstellen soll, wenn ich danach wieder eine "alte" 25KHz Frequenz bekomme. Im Handbuch habe ich nichts gefunden.

Gruss

Oliver

(DA 40-180 - Stationiert Segelfluggelände Hornberg)

3. Dezember 2017: Von Achim H. an Oliver Bucher Bewertung: +2.00 [2]

Die AFIS-Frequenz von Heubach lautet 123.025 MHz. Die Jeppesen-Karte ist von 2011. Wenn sie wie dort als 123.02 angegeben ist, drehst Du in Deinem Funkgerät im 8.33-Modus (welchen Du auch gar nicht mehr verlässt, für den 25kHz-Modus gibt es keine Berechtigung mehr) einfach 123.025 ein, was die einzige Möglichkeit ist, 123.02 am Anfang stehen zu haben. Das Funkgerät weiß dann, dass es ein 25kHz-Kanal ist, denn der dazugehörige 8.33kHz-Kanal hieße nämlich auf dem Funkgerät 123.030 Mhz.

Bei 25KHz spacing stelle ich doch 123,250 ein.

Da ist wohl der Denkfehler. Heubach ist nicht 123.25, sondern 123.02(5) und auch auf alten Funkgeräten waren das schon immer 2 verschiedene Frequenzen.

(TR182, stationiert unten im Tal in Heubach)

3. Dezember 2017: Von Oliver Bucher an Achim H.

Hallo,

ich meinte 123,025 :-)

123,250 ist die Hahnweide :-)

Wenn ich 123,030 einstelle, sende und empfange ich dann auf der physikalischen Frequenz 123,025MHz? Da habe ich irgendwie mein „Denkproblem“. Ich kann nämlich 123,025 und 123,030 einstellen.

Es steht für meine Handquetsche (YAESU 750L)in der Bedienungsanleitung, dass man mit 8.33KHz spacing 123.030 anstatt 123.025 einstellen muss. Deswegen meine Frage wie es mit IFD und GNS ist.

Von meiner früheren Turboprop Zeit (10 Jahre her), hatte ich nur in Frankreich über FL200 Chanel’s, und diese dann eben eingestellt. Anschließend wieder zurück auf 25KHz spacing, war beim G530 sonst zu anstrengend mit der Dreherei. Mit dem IFD540 in meiner DA40 hatte ich es bis jetzt nur einmal in Tschechien.

Gruss Oliver



1 / 1

Frequenzen.JPG

3. Dezember 2017: Von Achim H. an Oliver Bucher Bewertung: +3.00 [3]

Ein 8.33kHz Funkgerät verfügt nicht über eine Frequenzeinstellung, sondern über eine Kanaleinstellung. Dadurch lässt sich die Kanalbreite sowohl auf 8.33Khz als auch 25kHz bei gleicher Trägerfrequenz einstellen. Für 8.33kHz-Kanalbreite auf durch 25kHz teilbaren Frequenzen wird der Trick "123.030" verwendet.

Es ist ganz einfach: stelle die Zahl ein, die man Dir sagt bzw. die geschrieben steht und frage Dich nicht was passiert :-)

3. Dezember 2017: Von Ulrich Hagmann an Achim H.

Ich habe immer geglaubt, ich hätte es kapiert, aber irgendwie wird es wieder nebulös.

Also, bis 31.12. lasse ich mein Gerät im 25 kHz Raster. Dann kann ich, um beim Beispiel Heubach zu bleiben, 123,025 bzw. 123.02 rasten. Soweit alles klar.

Was aber passiert in der Silvesternacht? Ab 01.01.18 stellt Deutschland auf 8.33 kHz um. Also werde ich am Neujahrstag mein Funkgerät brav auf 8.33 umstellen. Und was passiert dann? Dann kann ich in Heubach 123.025 nicht mehr rasten, nur noch 123.030. Dieser jetzt Kanal genannt, nicht mehr Frequenz, ist aber am 01.01.18 bestimmt noch nirgends veröffentlicht. Jeppesen müsste in der Silvesternacht die Frequenzen auf allen Anflugblätter in Kanäle ändern...

Es wird ab 01.01. viele NORDO Anflüge geben.

3. Dezember 2017: Von Sebastian Reis an Ulrich Hagmann Bewertung: +1.00 [1]

Doch das funktioniert weil die Kanäle im 5 - 5 - 5 - 10 "System" vergeben werden.

Auf deinem 8,33 kHz Funkgerät kannst du also 123,000 - 123,005 - 123,010 - 123,015 und eben auch 123,025 rasten. Weiter gehts dann mit 123,030 - 123,035 - 123,040 - 123,050 usw.

Die ,000 - 0,025 - 0,050 und 0,075 Frequenzen aus dem 25 kHz Abstand sind also alle noch als Kanäle eindrehbar.

4. Dezember 2017: Von Mark Juhrig an Oliver Bucher

Unten eine Info der DFS, wie sie an alle Betreiber von Flugplätzen (=Bodenfunkstellen) ging.

Interessant ist es, dass der Betreiber der Bodenfunkstelle das Umstellungsdatum auf die neue Frequenz festlegt (muss lediglich vor dem 31.12.2018 sein). Daher wird 2018 funktechnisch ein "interessantes" Jahr.

Email der DFS:

Betreff: Umstellung auf 8.33 kHz - Frequenzen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fliegerfreunde,

zum 31.12.2017 müssen alle Bodenfunkstellen mit einem Funkgerät mit einem Kanalabstand von 8.33 kHz ausgestattet sein, zum 31.12.2018 muss die zugewiesene Frequenz benutzt werden. Da das Umstellungsdatum weitgehend dem Betreiber der Bodenfunkstelle überlassen bleibt, ist es der Deutschen Flugsicherung GmbH nicht bekannt. Die nächste Luftfahrtkarte ICAO 1:500 000 wird zum 29 MAR 2018 erscheinen. Soweit die neue Frequenz bereits zu diesem Datum veröffentlicht werden soll, bittet die Deutsche Flugsicherung GmbH um einen Hinweis. Weiterhin wird um die Mitteilung des Umstellungsdatums und um die Zusendung der vollständigen Frequenzurkunde gebeten.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine geänderte Frequenz bzw. einen vom 29 MAR 2018 abweichenden Umstellungstermin als Notam zu veröffentlichen (Anhang).

Als Anhang finden Sie ebenso ein für den 21.12.17 geplantes AIC VFR.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

AIM Aeronautical Information Management

Büro der Nachrichten für Luftfahrer / Aeronautical Publication Agency

Am DFS-Campus 7

63225 Langen, Germany

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Mark Juhrig

Interessant ist es, dass der Betreiber der Bodenfunkstelle das Umstellungsdatum auf die neue Frequenz festlegt (muss lediglich vor dem 31.12.2018 sein). Daher wird 2018 funktechnisch ein "interessantes" Jahr.

Wieso? Nur in wenigen Fällen werden Flugplätze eine neue Frequenz zugewiesen bekommen. Auch bisher gab es schon Frequenzänderungen, die über NOTAM etc. kommuniziert werden.

Die "Umstellung" bezieht sich nur darauf, dass es ab diesem Datum Frequenzen geben wird, die ein 8.33kHz Funkgerät erfordern. Bis zum Umstellungdatum kann man ohne ein solches Funkgerät fliegen, da man keine derartigen Frequenzen benutzen muss.

Die Bodenfunkstellen müssen ein 8.33kHz-Funkgerät besitzen, da sie in Zukunft eine solche Frequenz zugewiesen bekommen können. Da ist aber wohl das letzte Wort nicht gesprochen, denn bis sie eine solche Frequenz bekommen (wovon nicht auszugehen ist), bringt ihnen ein neues Funkgerät überhaupt keinen Mehrwert.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Ulrich Hagmann

Es ist ja egal, ob dir dein Funkgerät nun 123,030 oder 123,025 anzeigt (je nachdem, wie es eingestellt ist, 8,33 oder 25 kHz Abstand). Physikalisch wird es auf 123,025 MHz senden und empfangen und du wirst gehört werden und du wirst auch was hören in Heubach. Es ist auch nicht so, dass in der Silvesternacht irgendwo ein Schalter von 25kHz auf 8,33kHz umgelegt wird. Es kommen im unteren Luftraum nur ein paar mehr (3x) nutzbare Frequenzen (physikalisch)/ Kanäle (juristisch) dazu.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H.

Das Problem bei den "alten" Funkgeräten ist, dass eine Einhaltung der 8,33kHz Bandbreite für einen Kanal nicht gewährleistet ist. Damit müssen auch die Bodenstationen, die eigentlich noch ins 25kHz Raster passen würden, ausgetauscht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die auf vielleicht 3 Kanälen gleichzeitig senden.

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Jürgen Boxberger Bewertung: +2.00 [2]

Nein, das ist nicht richtig.

Die alten Frequenzen sind und bleiben 25kHz-Frequenzen. Soll eine Bodenstation in Zukunft auf einem 8.33kHz-Kanal senden, wird ihr eine neue "Frequenz" (durch die Fake-Frequenzen ist das nicht ganz korrekt) zugewiesen, sprich die auf dem Funkgerät im Flugzeug einzustellende "Zahl" ändert sich.

Übrigens selbst auf einem 8.33kHz-Kanal, der einen 25kHz-Kanal ersetzt (also bspw. 123.030 statt bisher 123.025) kann man mit dem alten Funkgerät auf 123.025 weitersenden und wirklich Probleme zu erwarten, da die Bandbreite von Sprache in jedem Fall deutlich unter 8.33kHz liegt, eher so bei 4kHz. Das Problem wäre eher die Empfängerempfindlichkeit aber das nur am Rande, denn 123.025 bleibt ein 25kHz-Kanal und würde nur ein 8.33kHz Kanal, wenn es in Zukunft 123.030 hieße.

4. Dezember 2017: Von Daniel K. an Achim H.

passend zur Umstellung wird Ansbach-Petersdorf bald unter der 123.790 erreichbar sein ;)

4. Dezember 2017: Von TH0MAS N02N an Daniel K.

Hier ist das schön erklärt: (upload der Dokumente geht bei mir in Chrome/Firefox leider weiterhin nicht)

https://www.eurocontrol.int/833

bzw. hier die Zuordnung zu 25 bzw. 8,33khz :

https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/article/content/documents/communications/2016-03-frequency%20table.pdf

Die Frage die sich mir nach der Lektüre stellte war:

Senden 8,33 khz Funkgeräte bei "Rasten" einer Frequenz im 25khz Raster auch mit 25khz Breite wurde oben ja bereits mit: ja beantwortet...

Muss man erstmal verstanden haben:

118,000 heisst: 118,000 im 25khz-Raster,

118,005 heisst: 118,000 im 8,33khz Raster.

4. Dezember 2017: Von Achim H. an TH0MAS N02N

Senden 8,33 khz Funkgeräte bei "Rasten" einer Frequenz im 25khz Raster auch mit 25khz Breite wurde oben ja bereits mit: ja beantwortet...

Nicht ganz. Auf die Trägerfrequenz wird ein Audiosignal moduliert aber das hat keine 25kHz-Bandbreite, nicht einmal 8.33kHz, maximal 4kHz. Auf der Sendeseite ändert sich also nichts, auf der Empfangseite kann sich etwas ändern durch angepasste Empfindlichkeit.

4. Dezember 2017: Von Wolff E. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Machen wir es doch mal einfach. Nur die 025, 050, 075 und 000 Frequenzen rechts vom Komma sind wirklich die "echten" Frequenzen. Alles andere dazwischen ist zur Vermeidung von Mißverständnissen gemacht worden und nur "ungefähr" die echte Frequenz (trotzdem etwas irreführend). Zumal es im 25 khz kein 030, 035, 040, 055, 060, 065, 080, 085, 090. So kann es unter dem Strich keine Probleme im Mixbetrieb geben. Einfach das reindrehen, was auf dem Blatt steht oder was einem der Controller ab dem 1.1.2018 sagt.

Allerdings sind die alten 25 khz ab 1.1.18 nur noch als Notgerät erlaubt, um zu vermeiden, das Nebenfrequenzen gestört werden. Ich weiß jetzt nicht, wie breit der 8.33 Khz Kanal bzw. der 25 Khz Kanal ist. Wie Achim bereit meinte, so ca 4 khz, was ich mir auch vorstellen kann. Es kann sein, das alte 25 khz Geräte da etwas "breiter" senden und so den Nachbarkanal stören könnten. Der Kanal wird auch nicht breiter oder ändert seine Frequenz, wenn man was aufmoduliert (Sprache). Es ändert sich, da Amplitudenmodulation, lediglich der Sendepegel/Amplitude.

Man hätte natürlich auch mit 120,0000 120,0833 120,1666, 120,2499, 120,3332 usw machen können oder einfach 120.00, 120,08, 120,16, 120,24, 120,33 usw machen können (einfach die dritte Stelle abschneiden), aber man hat halt diesen "Kunstgriff" genommen. Aber unter dem Strich ja egal, solange alle das selben drehen, sagen und drucken.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H.

"Nein, das ist nicht richtig."

Kannst du das konkretisieren?

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Jürgen Boxberger Bewertung: +1.00 [1]

Habe ich doch schon mehrfach :-)

Eine Bodenstation im 25kHz Raster (also eine Bodenstation, deren Frequenz Du in ein 25kHz-Funkgerät eindrehen kannst) bleibt eine Bodenstation im 25kHz Raster, außer die veröffentlichte Frequenz ändert sich. 8.33kHz-Kanäle auf derselben Trägerfrequenz wie bisherige 25kHz-Kanäle heißen anders. Das ist der "Trick" an der ganzen Sache und erlabut die Koexistenz von alten und neuen Funkgeräten.

Aus dem schönen Eurocontrol-Dokument von Thomas:

Was draus folgt: solange die 118.000 als offizielle Frequenz vergeben ist, können 118.005, 118.010 und 118.015 nicht verwendet werden, da 25kHz blockiert sind. Sobald 005/010/015 vergeben sind, ist dann folglich 000 nicht mehr vergeben. Das natürlich jeweils auf ein geographisches Ausbreitungsgebiet beschränkt.

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H.

Ich suche immernoch den Widerspruch.

4. Dezember 2017: Von Frank Naumann an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

In Ergänzung zu Achims Antwort:

Im 25-kHz-Raster könnten Funkgeräte mit den vollen 25 kHz Bandbreite senden und damit Sprachsignale bis 12,5 kHz übertragen (Doppelseitenband-Amplitudenmodulation), tun sie aber in aller Regel nicht. Das hat zwei Gründe:

  1. Je breiter die Seitenbänder, um so mehr Sendeenergie ist erforderlich.
  2. Sprachfrequenzanteile oberhalb 3 kHz sind für die verbale Kommunikation unerheblich.

Auch "alte" Funkgeräte belegen daher aus Effizienzgründen in der Praxis selten mehr als 6 kHz Bandbreite. Der Unterschied 8,33 vs 25 kHz Gerät liegt wohl mehr in der Zertifizierung: Ein 8,33 kHz Gerät hält vom Hersteller garantiert die Seitenbandbeschränkung ein, ein 25 kHz Gerät tut das aus den genannten Gründen quasi "freiwillig", ohne zertifizierungsmäßig dazu verpflichtet zu sein.

Ob ein altes Gerät in der Praxis zukünftig Probleme bereiten wird, kann man übrigens sehr einfach selbst feststellen: Mit dem Altgerät auf einer beliebigen 25-kHz-Frequenz senden, mit dem Neugerät einen benachbarten 8,33-kHz-Kanal abhören. Kommt es zum "Übersprechen", sendet das Altgerät mit mehr als 8,33 kHz Bandbreite. Wenn nicht, dann nicht.

4. Dezember 2017: Von TH0MAS N02N an Wolff E.

"Der Kanal wird auch nicht breiter oder ändert seine Frequenz, wenn man was aufmoduliert (Sprache). Es ändert sich, da Amplitudenmodulation, lediglich der Sendepegel/Amplitude."

Hallo Wolf,

wie ändert sich denn die übertragbare Frequenz?

Hintergrund: Für IFR wird ja immer noch Reintonaudiogramm gefordert. Welche Frequenzen kommen denn überhaupt an? 0-4000/8000/12000 Hz?

Ist da ein Unterschied zwischen 25/8,33 khz?

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Jürgen Boxberger

Der Widerspruch liegt hier:

Das Problem bei den "alten" Funkgeräten ist, dass eine Einhaltung der 8,33kHz Bandbreite für einen Kanal nicht gewährleistet ist. Damit müssen auch die Bodenstationen, die eigentlich noch ins 25kHz Raster passen würden, ausgetauscht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die auf vielleicht 3 Kanälen gleichzeitig senden.

Auf einem alten Funkgerät lässt sich kein 8.33kHz Kanal rasten, da es die dafür vorgesehene Frequenzeinstellung nicht gibt. Ein altes Funkgerät sendet nur auf 25kHz Kanälen, die es auch weiterhin gibt und die nur jeweils zurückgezogen werden, wenn eine danebenliegende 8.33kHz-Frequenz vergeben wird.

Man kann mit einem 25kHz-Funkgerät nur dann einen 8.33kHz-Kanal stören, wenn man eine andere als die angegebene Frequenz eindreht. Ist die publizierte Frequenz z.B. 118.005 MHz und man weiß, dass es sich dabei in Wirklichkeit um 118.000 handelt, so könnte man mit einem 25kHz Funkgerät benachbarte Kanäle stören (das ist aber sehr theoretisch, da die Bandbreite auch bei 25kHz-Funkgeräten bei weit unter 8.33kHz liegt) oder Sendungen auf benachbarten 8.33kHz-Kanälen versehentlich mit empfangen (schon deutlich wahrscheinlicher).

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Alles klar, danke dir, verstehe was du meinst.

Die Probleme sind halt sehr theoretisch. Viel wichtiger sind da unsere ganz praktischen Probleme mit den immensen verursachten Kosten bei den Endanwendern. Meiner Meinung nach von Grund auf unnötig, aber da müssen wir nun durch.

4. Dezember 2017: Von Wolff E. an TH0MAS N02N

@Thomas. Man kann auf dem AM Band, das wir nutzen überhaupt nicht 12000 hz (12 khz) übertragem, da der Kanal deutlich schmäler (vermutlich +/- 3-4 Khz) ist. Bei Sprachübertragung ist so bei 3-4 Khz Schluß (reicht auch), daher ist der Kanal auch dementsprechend schmal. Was meinst du mit "Reintonaudiogramm " bzw. was soll das mit normalen AM Funk zu tun haben?Wenn wir eine Tonübertragung haben von ca 200 hz- 3.000 hz reicht das zur Verständnig völlig aus. Das alte analoge Telefon mit Kupferleitung hatte auch nicht mehr....

Du kannst den Flugfunk mit CB-Funk (auch wenn da die Frequenz anders ist) vergleichen. Kanalraster ist da ca 4-5 khz (-/+). Die Frequenz, die da genannt wird (auch im Flugfunk) ist die Mittenfrequenz und geht immer "nach unten" und "nach oben", daher +/- 3-4 khz (manchmal auch 5 khz). Je breiter die Sendefrequenz ist, desto besser ist die Sprachübertragung. Z.B. UKW hat 100 khz Frequenzbreite, daher klingt es besser und kann Stereo (im Prinzip wird das UKW-Radio 3 x übertragen, Mono, Links, rechts und dann noch ein paar Infos, RDS/TMC usw)

4. Dezember 2017: Von TH0MAS N02N an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Wolf,

genau darum geht es mir: welche SprachFrequenzen werden im 25khz Raster übertragen, welche im 8,33? Gleich? Weniger?

MED.B.080 Otorhino-laryngology

(c) Examination

(1) Hearing shall be tested at all examinations.

(i) In the case of Class 1 medical certificates and Class 2 medical certificates, when an instrument rating is to be added to the licence held, hearing shall be tested with pure tone audiometry at the initial examination and, at subsequent revalidation or renewal examinations, every 5 years until the age 40 and every 2 years thereafter.

(ii) When tested on a pure-tone audiometer, initial applicants shall not have a hearing loss of more than 35 dB at any of the frequencies 500, 1 000 or 2 000 Hz, or more than 50 dB at 3 000 Hz, in either ear separately. Applicants for revalidation or renewal, with greater hearing loss shall demonstrate satisfactory functional hearing ability.


46 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang