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4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H.

Ich suche immernoch den Widerspruch.

4. Dezember 2017: Von Achim H. an Jürgen Boxberger

Der Widerspruch liegt hier:

Das Problem bei den "alten" Funkgeräten ist, dass eine Einhaltung der 8,33kHz Bandbreite für einen Kanal nicht gewährleistet ist. Damit müssen auch die Bodenstationen, die eigentlich noch ins 25kHz Raster passen würden, ausgetauscht werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die auf vielleicht 3 Kanälen gleichzeitig senden.

Auf einem alten Funkgerät lässt sich kein 8.33kHz Kanal rasten, da es die dafür vorgesehene Frequenzeinstellung nicht gibt. Ein altes Funkgerät sendet nur auf 25kHz Kanälen, die es auch weiterhin gibt und die nur jeweils zurückgezogen werden, wenn eine danebenliegende 8.33kHz-Frequenz vergeben wird.

Man kann mit einem 25kHz-Funkgerät nur dann einen 8.33kHz-Kanal stören, wenn man eine andere als die angegebene Frequenz eindreht. Ist die publizierte Frequenz z.B. 118.005 MHz und man weiß, dass es sich dabei in Wirklichkeit um 118.000 handelt, so könnte man mit einem 25kHz Funkgerät benachbarte Kanäle stören (das ist aber sehr theoretisch, da die Bandbreite auch bei 25kHz-Funkgeräten bei weit unter 8.33kHz liegt) oder Sendungen auf benachbarten 8.33kHz-Kanälen versehentlich mit empfangen (schon deutlich wahrscheinlicher).

4. Dezember 2017: Von Jürgen Boxberger an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Alles klar, danke dir, verstehe was du meinst.

Die Probleme sind halt sehr theoretisch. Viel wichtiger sind da unsere ganz praktischen Probleme mit den immensen verursachten Kosten bei den Endanwendern. Meiner Meinung nach von Grund auf unnötig, aber da müssen wir nun durch.


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