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4. Dezember 2017: Von Frank Naumann an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

In Ergänzung zu Achims Antwort:

Im 25-kHz-Raster könnten Funkgeräte mit den vollen 25 kHz Bandbreite senden und damit Sprachsignale bis 12,5 kHz übertragen (Doppelseitenband-Amplitudenmodulation), tun sie aber in aller Regel nicht. Das hat zwei Gründe:

  1. Je breiter die Seitenbänder, um so mehr Sendeenergie ist erforderlich.
  2. Sprachfrequenzanteile oberhalb 3 kHz sind für die verbale Kommunikation unerheblich.

Auch "alte" Funkgeräte belegen daher aus Effizienzgründen in der Praxis selten mehr als 6 kHz Bandbreite. Der Unterschied 8,33 vs 25 kHz Gerät liegt wohl mehr in der Zertifizierung: Ein 8,33 kHz Gerät hält vom Hersteller garantiert die Seitenbandbeschränkung ein, ein 25 kHz Gerät tut das aus den genannten Gründen quasi "freiwillig", ohne zertifizierungsmäßig dazu verpflichtet zu sein.

Ob ein altes Gerät in der Praxis zukünftig Probleme bereiten wird, kann man übrigens sehr einfach selbst feststellen: Mit dem Altgerät auf einer beliebigen 25-kHz-Frequenz senden, mit dem Neugerät einen benachbarten 8,33-kHz-Kanal abhören. Kommt es zum "Übersprechen", sendet das Altgerät mit mehr als 8,33 kHz Bandbreite. Wenn nicht, dann nicht.


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