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Luftrecht und Behörden | LAPL-A nach SPL&TMG - Passagiere mitnehmen?  
2. April 2017: Von Jens V. 

Moin Moin,

hab vom SPL mit TMG auf LAPL A (SEP) umgeschult. TMG hab ich schon 20 Jahre und darf natütlich Gäste mitnehmen. Hab auf SEP keine 10h nach Schein. Wie muss ich den folgenden Passus lesen?

FCL.105.A LAPL(A) — Rechte und Bedingungen

b) Inhaber einer LAPL(A) dürfen nur Fluggäste befördern, wenn sie nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

1) Darf ich Gäste für SEP/TMG transportieren, weil ich nach Lizenz 10h habe? (Nach SPL TMG Lizenz)

2) Darf ich TMG aber nicht SEP Gäste transportieren, bis ich nach Austellungsdatum 10h auf TMG oder SEP absolviert habe.

3) Darf ich weder auf TMG noch SEP Gäste transportieren, bis ich 10h nach Ausstellungsdatum LAPL-A habe?

4) Darf ich erst Gäste in SEP mitnehmen, bis 10h auf SEP geflogen sind

(90Tage Regelung, Definition PIC usw. sind natürlich bekannt, wollte es aber nicht noch komplizierter machen)

Grüße

Jens

2. April 2017: Von Johannes König an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Die Rechte deiner SPL werden nicht eingeschränkt. Du darfst auf TMG also Gäste mitnehmen, so lange der SPL mit TMG gültig ist.

"nach Erteilung der Lizenz" bezieht sich auf den LAPL, alles andere würde ja keinen Sinn machen. Im SEP darfst du erst Gäste mitnehmen, wenn du 10h hast, das ist denke ich auch klar.

Der Knackpunkt ist nun: Darfst du diese 10h (nach Erzeilung deiner LAPL) auch auf TMG fliegen? Ich würde sagen: Nein, da ich denke, dass es die Intention des Gesetzgebers war, dass du nach der Prüfung 10h unter Ausübung deiner LAPL-Lizenz fliegst. In deinem Fall also SEP.

(Bin kein Fluglehrer, ist nur eine Einschätzung als Laie).

Grüsse Jo

2. April 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

Na klar, er braucht 10 h SEP für die Mitnahme von Paxen.

2. April 2017: Von Jens V. an Alfred Obermaier

Moin Moin,

na, denke so eindeutig ist es nicht...in anderen Bereichen z.B, Schleppberechtigung ist eindeutig beschrieben das nach Scheinerhalt 30h auf TMG bzw SEP (je nachdem für was die Schleppberechtigung gelten soll) geflogen werden muss....bei der Pax Frage steht TMG oder SEP.

Was ich bisher verstanden hab: Die Stunden gelten erst ab LAPL A Ausgabe...die Frage ist, ob die TMG Stunden nach LAPL A Ausgabe für SEP gelten.

Wie bekommt man eine eindeutige/verbindliche Antwort?

Grüße

Jens

3. April 2017: Von T. Magin an Jens V. Bewertung: +1.00 [1]

Wie wär's einfach die 10h auf SEP zu fliegen anstatt sich den Kopf über Juristrei zu zerbrechen? 10h sind doch nicht die Welt. Oder warum ist Dir die Mitnahme von Fluggästen auf SEP so brandwichtig bzw. brandeilig?

3. April 2017: Von Florian R. an Jens V.

Im Gesetz steht ja schwarz auf weiss, dass die 10 Stunden SEP oder TMG sein können.

3. April 2017: Von Alfred Obermaier an Jens V.

Hallo Jens, ja super. Machst LAPL dann 10 h TMG und dann ab in SEP A mit 3 Paxe vollbeladen. Leider gibt's für solche Vorgeschichten schon BfU Berichte.

Sorry 

3. April 2017: Von Jens V. an T. Magin

Ist zwar (glaub ich) für die Ausgangsfrage unerheblich, aber...

a) würde ich gerne gemeinsam mit einem Kumpel (PPL-A aber kein FI) gemeinsam kurzfristig quer durch die BRD...wir wollen uns die Strecken teilen. So wie es aussieht, darf ich ihn nicht mitnehmen, aber er mich :-(

b) Würde ich gerne ein Familienmitglied mitnehmen, der Gute wiegt aber 110kg...TMG und UL scheidet da aus, C172 geht aber...(kann aber warten)

Grüße

Jens

3. April 2017: Von Jens V. an Alfred Obermaier

Hallo Alfred,

Botschaft ist angekommen. Ich denke in die BFU Statistik möchte niemand und es ist völlig klar, das nicht alles was man darf auch sollte/kann und andersherum.

Auch eine Diskussion wie man 10h fliegt (auf TMG, LSA Echo oder als Gewaltsaktion 3+3,5h) oder welches Fluggerät komplexer ist, ist müssig.

Schließlich geht es doch darum, dass man sicher das Gerät beherscht und nicht umgekehrt.

Mich würde vor dem Hintergrund des Lernens die BFU Berichte interessieren, wo TMG Umsteiger mit einer Echo Klasse verunfallt sind. Hast du da konkretes im Auge?

Grüße

Jens

3. April 2017: Von Johannes König an Jens V.

Hallo Jens,

ich musste mir auch schon eine erhöhte Unfallgefahr nachsagen lassen, weil ich es gewagt habe, auf einer 2-sitzigen C150 das SEP-Rating zu machen.

Nix dabei denken. Du hast eine Prüfung zum Führen des entsprechenden Geräts erfolgreich absolviert. Den Rest findest du im Handbuch bzw. Erklärt dir der FI bei der Vertrautmachung mit dem Gerät.

Grüsse Jo

3. April 2017: Von Jens V. an Johannes König

Alles gut ;-)

Eine Frage stellen ist ja das eine und dann ergeben sich wohl halt Bilder warum diese Frage gestellt wurde (Insbesondere wenn man sich nicht wirklich vorgestellt hat)

Ein paar mahnende Worte sind ja durchaus o.k./erwünscht, insbesondere wenn Vorschläge/Anregngen kommen aus denen man lernen kann.

Grüße

Jens

3. April 2017: Von Alfred Obermaier an Johannes König

Nein Johannes, keine erhöhte Unfallgefahr sondern eine erhöhte Risikobereitschaft und das ist per se erstmal legitim.

Der Pilot muss wissen was er tut. Wüsste er das immer, gäbe es deutlich weniger Unfallberichte.

All the best

4. April 2017: Von Alfred Obermaier an Jens V. Bewertung: +3.00 [3]

Nun, ich kenne jetzt kein von Dir beschriebenes Szenario. Es gibt einen Unfallbericht bei dem es vier Tode gab und der/die PiC auf SEP ausgebildet war aber offensichtlich erstmals mit voller Zuladung viersitzig geflogen wurde.

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2012/Bericht_12_3X108_PA28_Coburg-Steinruecken.pdf?__blob=publicationFile

Unnötig dieser Unfall. Johannes hat insoweit recht, denn dieser Unfall wäre nicht passiert, hätte er/sie das POH gelesen und umgesetzt.

Die Lizenz zum fliegen, bedeutet lebenslanges Lernen.


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