geregelt in
VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011
(das ist die mit Teil FCL und Teil MED, Inkraftgetreten für Deutschland 08.04.2013)
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Artikel 5
Bestehende einzelstaatliche Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger
...
(2) Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger spätestens bis 8. April 2017 durch Zeugnisse, die dem in Teil-ARA festgelegten Format entsprechen.
Mir ist nicht ganz klar, ob es überhaupt nach dem 08.04.2012 *) noch "alte" Medicals geben kann, da ein Medical längstens 5 Jahre ("60 Monate") gültig ist und die neue Verordnung zum o. g. Termin genau 5 Jahre alt ist... wenn, dann doch nur wenige Ausnahmefälle, wo ein altes Formular verwendet wurde, oder? *)
Wenn ich das richtig verstehe, müßte die Behörde (der Arzt?) das "alte" Medical gegn ein neues austauschen, sofern keine neue Untersuchung stattfindet...
Info auch hier ...
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*) EDIT: Danke für den Hinweis Willi!
Die VO trat ja in Deutschland erst 2013 in Kraft ... dadurch gibt es tatsächlich die Fälle von Medicals, die zwischen 08.04.12 und 08.04.13 ausgestellt und die 5 Jahre gültig sind (Medical Klasse 2 jünger als 40 Jahre), die umgetauscht werden müssten, auch wenn sie dann (nur) noch ein Jahr lang gültig sind.
Hier hat das Opt-Out vermutlich den Wortlaut der Verordnung überholt, da man im Ursprung sicher davon ausging, dass es nach 08.04.2017 keine "alten" Medicals mehr gibt.
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