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22. März 2017: Von Willi Fundermann an Christian F.

In der Verordnung (vom 03.11.2011) steht zwar in § 5 (1): "JAR-gemäße Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger, die von einem Mitgliedstaat vor Anwendbarkeit dieser Verordnung erteilt oder anerkannt wurden, gelten als gemäß dieser Verordnung erteilt."

Aber in Absatz 2 steht dann: "Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger spätestens bis 8. April 2017 durch Zeugnisse, die dem in Teil-ARA festgelegten Format entsprechen."

Der freundliche Hinweis des RP Kassel weist also lediglich auf die seit längerem bestehende Rechtslage hin. Bei mir z.B. wurde das Zeugnis erstmalig - und seitdem natürlich immer - bereits im August 2013 "gemäß Teil-MED" für eine "Teil-FCL-Lizenz" ausgestellt. Es können m.E. demnach nur noch wenige Zeugnisse betroffen sein (die für Klasse 2 und LAPL mit 60 Monaten Laufzeit die 2012 / evtl. Anfang 2013 ausgestellt wurden).


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