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7. April 2017: Von Willi Fundermann an Bernd Noll Bewertung: +2.00 [2]

Das Problem hat sich offensichtlich erledigt. Das LBA hat am 04.04.2017, kurz vor "Toresschluss", auf seiner Homepage veröffentlicht, dass Deutschland der Europäischen Kommission und der EASA erklären wird, dass die deutschen, noch nach JAR-FCL 3 ausgestellten Tauglichkeitszuegnisse längstens bis zum 8.4.2018 gelten können. Viele andere EU Staaten würden ähnlich verfahren. Ein "reiner Umtausch" ist laut LBA aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich.

Ich vermute nur, dass keiner der Betroffenen die Nerven hatte, auf diese Lösung bis zum 04.04. zu warten.

7. April 2017: Von Sim L..... an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

So viele Nerven gehören gar nicht dazu: Man kann die Sache auch die längste Zeit gekonnt ignorieren, dann erst einen Termin beim AME Mitte Juni erhalten, mit Aussicht bei bestem Wetter gegroundet zu sein eine Weile Trübsal blasen - dann deinen Post lesen und erleichtert weiterfliegen. Klappt auch.

Den Termin kann ich jetzt ein halbes Jahr nach hinten schieben.

7. April 2017: Von RotorHead an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

In der Verordnung (EU) 1178/2011 steht nirgendwo, dass ältere Medical ungültig werden. Dort steht, dass die Mitgliedsstaaten bestehende Medicals auf das EU-Format bis zum Stichtag umstellen müssen. - Die Behörden sind also gefordert, nicht die Inhaber von älteren noch gültigen Dokumenten. Gerade der angeblich nicht mögliche Umtausch in das neue Format ist durch die Verordnung Gesetz.

7. April 2017: Von  an RotorHead
Beitrag vom Autor gelöscht
7. April 2017: Von Willi Fundermann an RotorHead

"Gerade der angeblich nicht mögliche Umtausch in das neue Format ist durch die Verordnung Gesetz."

Das mag so sein. Aber ich habe nur zitiert, was das LBA veröffentlicht hat! Ich bin dennoch der Meinung, dass das Problem sich für deutsche Piloten jetzt - nach dieser Veröffentlichlichung - erledigt hat und ein "Umtausch" damit ohnehin überflüssig wird, die Frage stellt sich also eigentlich nicht mehr. Und nach dem 08.04.2018 kann es hier ja keine gültigen Medicals, die noch nach JAR-FCL 3 ausgestellt wurden, mehr geben (außer möglicherweise noch bei "Luftsportgeräteführern").


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