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22. März 2017: Von Wolfgang Lamminger an Bernd Noll

geregelt in

VERORDNUNG (EU) Nr. 1178/2011

(das ist die mit Teil FCL und Teil MED, Inkraftgetreten für Deutschland 08.04.2013)

...

Artikel 5

Bestehende einzelstaatliche Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger

...

(2) Die Mitgliedstaaten ersetzen diese Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger spätestens bis 8. April 2017 durch Zeugnisse, die dem in Teil-ARA festgelegten Format entsprechen.

Mir ist nicht ganz klar, ob es überhaupt nach dem 08.04.2012 *) noch "alte" Medicals geben kann, da ein Medical längstens 5 Jahre ("60 Monate") gültig ist und die neue Verordnung zum o. g. Termin genau 5 Jahre alt ist... wenn, dann doch nur wenige Ausnahmefälle, wo ein altes Formular verwendet wurde, oder? *)

Wenn ich das richtig verstehe, müßte die Behörde (der Arzt?) das "alte" Medical gegn ein neues austauschen, sofern keine neue Untersuchung stattfindet...

Info auch hier ...

--------

*) EDIT: Danke für den Hinweis Willi!

Die VO trat ja in Deutschland erst 2013 in Kraft ... dadurch gibt es tatsächlich die Fälle von Medicals, die zwischen 08.04.12 und 08.04.13 ausgestellt und die 5 Jahre gültig sind (Medical Klasse 2 jünger als 40 Jahre), die umgetauscht werden müssten, auch wenn sie dann (nur) noch ein Jahr lang gültig sind.

Hier hat das Opt-Out vermutlich den Wortlaut der Verordnung überholt, da man im Ursprung sicher davon ausging, dass es nach 08.04.2017 keine "alten" Medicals mehr gibt.

--------

22. März 2017: Von Willi Fundermann an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

" ... ob es überhaupt nach dem 08.04.2012 noch "alte" Medicals geben kann ... "

Die VO ist zwar von 2011, trat aber in Deutschland ja erst zum 09.04.2013 in Kraft. Also sind alle, die bis zum 08.04.13 eines nach JAR-FCL mit 60 Monaten Laufzeit bekommen hat, betroffen.

" ... müßte die Behörde (der Arzt?) das "alte" Medical gegn ein neues austauschen ... "

Der RP Darmstadt hat eine ähnliche Info wie der RP Kassel herausgegeben. Auch darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Betroffene sich mit ihrem Fliegerarzt in Verbindung setzen sollen. Nur, wenn dieser nicht mehr als Fliegerarzt tätig ist, soll man sich an das LBA wenden. Es muss also offensichtlich nur der neue Vordruck - mit der alten Laufzeit - ausgefüllt werden.

24. März 2017: Von Bernd Noll an Willi Fundermann

Tauglichkeitszeugnisse Klasse II: Empfehlung des LBA

Datum 24.03.2017

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse II.

Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch entsprechend den bis zum 7.4.2013 geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 erteilt worden sind, bis zum 8.4.2017. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) rät den Luftfahrern, die noch Inhaber eines solchen Tauglichkeitszeugnisses sind, bei einem flugmedizinischen Sachverständigen die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses nach den Vorgaben des Part MED der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu beantragen und die ohnehin erforderliche Untersuchung der Flugtauglichkeit vorzuziehen. So können mögliche Probleme insbesondere bei Flügen ins Ausland vermieden werden.

In Bezug auf die Gültigkeit von Zeugnissen der Klasse 2, die noch nach JAR-FCL 3 ausgestellt worden sind, ausschließlich bei Flügen innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland wird eine Übergangslösung angestrebt, die aber noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bedarf. Grundsätzlich ist aber die Beantragung eines neuen, Teil-MED konformen Tauglichkeitszeugnisses bei einem flugmedizinischen Sachverständigen mit entsprechend neuer Gültigkeitsdauer empfehlenswert.

25. März 2017: Von Willi Fundermann an Bernd Noll

Diese "Empfehlungen" und die der RPs bringen die Betroffenen also auch nicht wirklich weiter, es sei denn, sie ziehen ihre nächste Untersuchung freiwillig vor. Denn, dass der Fliegerarzt jetzt "einfach so", ohne Untersuchung, das neue Formular ausstellt, ist nach diesen Ausführungen nicht zu erwarten, zumal JAR-FCL 3 und Teil-MED sich vermutlich zumindest in Teilen unterscheiden dürften.

Es scheint, als sei man - kurz vor dem Termin - von einer Regelung überrascht, die seit Ende 2011 so in der VO steht. Bleibt zu hoffen, dass nur relativ wenige betroffen sind und diese das jetzt hoffentlich noch rechtzeitig erfahren.

25. März 2017: Von Johannes König an Willi Fundermann

Das macht zumindest mein Fliegerarzt ohne Probleme. Ich war am 2.4.2013 beim Arzt, das Medical gabs auf dem "alten" Formular. Im Datum war dann ein Fehler drin, das korrigierte Medical war dann schon das neue.


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