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50 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | LAPL(A) Auffrischungsschulung = PIC-Zeit?  
31. März 2016: Von Martin M. 

Guten Morgen! Folgende Situation: Ich plane am kommenden Wochenende mit einer Echo-Maschine fliegen zu gehen. Ich bin Inhaber eines LAPL(A). In meinem Flugbuch stehen am geplanten Flugtag 12:06 Flugstunden aus den letzten 24 Monaten. Darin inkludiert sind 1:08 Stunden für die Auffrischungsschulung, die ich im vergangenen Monat mit einem FI gemacht habe.

Frage: Zählen die 1:08 Stunden als PIC-Zeit? Wenn ja, dann würde ich die 12-Stunden-Regelung in den letzten 24 Monaten erfüllen. Wenn nein, darf ich ohne FI oder mit FI-Flugauftrag nicht alleine fliegen.

31. März 2016: Von T. Magin an Martin M. Bewertung: +0.00 [5]

Bei den wenigen Stunden die Du hast, empfehle ich Dir so oder so ein paar Stunden mit FI!

Und solltest Du in Zukunft auch so hart an der Stundengrenze segeln empfehle ich Dir ein anderes Hobby, als fliegen. Wer nich wenigstens 12h pro Jahr schafft, besser 20+h, sollte sich überlegen, ob die Fliegerei die richtige Freizeitbeschäftigung ist.

Gruss, Thomas

31. März 2016: Von Malte Höltken an Martin M. Bewertung: +1.00 [1]

FCL.140.A regelt die Verlängerungsbedingungen. Demnacht braucht man für den LAPL(A) 12 Stunden Flugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und zusätzlich die Stunde Auffrischungsschulung. Für die Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten im PPL(A) ist die Auffrischungsschulung nach FCL.740.A in den 12 Stunden enthalten.

31. März 2016: Von Ingo Wolf an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

@Thomas: schöne Antwort, aber auf eine andere Frage. Ob es das 'richtige' Hobby ist, war nicht gefragt.

31. März 2016: Von Wolff E. an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

@Thomas, die niedrige Stundenzahl hat mich auch verwundert. So wenig Stunden in 2 Jahren sind eindeutig eher gefährlich für einen selbst und andere. Man ist schnell überfordert. Und mit rund 12 h sollte man sich in der Tat ein anderes Hobby suchen, was einem Spaß macht, genügend Zeit und Geld dafür hat. Ansonsten frustet es doch nur. Es gibt, gerade bei schönem Wetter genug "Überforderte Low-Time-Piloten" in der Luft. Übrigens am Wochenende wird das Wetter gut, also Vorsicht, Low-Time Piloten könnten unterwegs sein. (Armes FIS)

Man stelle sich mal vor, das man nur 12 H Auto pro zwie Jahre fährt und dann gleich einen GTI und diesen dann mit 220 km/h auf der Autobahn fährt.

Übrigens, wenn ich 4 Wochen nicht geflogen bin, merke ich deutlich höhere Belastung beim Fliegen und kleine Fehler. Und ich habe rund 2000h, wie muss das sein, wenn man nur 12:06 Flugstunden hat? Die Antwort kann sich jeder gern selber geben.

@M.M. Entweder du fliegst ab jetzt deutlich mehr pro Jahr (20 h oder mehr) oder suchst dir im Interesse an deinem und anderen Menschen ihr Leben ein anderes Hobby. Das mag dir jetzt nicht gefallen, aber gehe mal in dich und lies noch mal durch, was ich geschrieben habe. Fliegen heißt ein Leben lang lernen, aber wie will man lernem, wenn man nur in 2 Jahren 12 h fliegt? Du bist dann nicht mal in der Lage, den Ausbildungsstand zu halten, den du am Tag deiner LAPL Prüfung hattest. Da ist jeder Flugschüler, der sein Dreieck fliegt, in der Regel sicherer unterwegs....

31. März 2016: Von T. Magin an Ingo Wolf Bewertung: +2.00 [2]

Du hast völlig recht! Aber ich konnte nicht anders. Nenn es persönliche Schwäche ;-) Ich will die Frage auch unter diesen Umständen schlicht nicht beantworten.

31. März 2016: Von Malte Höltken an T. Magin Bewertung: +11.00 [11]

Nicht nur die Stunden sind entscheidend, sondern auch, wie man sie verbringt und wie sie verteilt werden. Es gibt viele Gründe zeitweise nur Scheinerhaltung zu fliegen und über die vorangegangene Flugerfahrung, die auch einen großen Einfluß hat, weißt Du auch nichts. Da jemandem -auch implizit - nahezulegen er solle die Fliegerei aufgeben halte ich für nicht angebracht.

31. März 2016: Von Wolff E. an Malte Höltken Bewertung: +0.67 [1]

@Malte, wenn ich in 24 Monaten nur 12 h und dann der Meinung bin, ich bin fit, alleine zu fliegen (ich meine mich mit 2000h und pro Jahr ca 70h), grenzt das an Selbstüberschätzung. Ich selber würde das nicht machen. Bin letztes Jahr zum ersten mal SR20 geflogen (1,5 h). Der Lehrer meinte, ich könne die doch dann auch alleine fliegen. Ich selber sah/sehe das anders. Ich kannte/kenne die Systeme kaum, suche/suchte immer noch Knöpfe und bin nie vorher Sidestick geflogen. Ich mache das nicht, da ich viel zu risikobewusst bin.

31. März 2016: Von T. Magin an Malte Höltken

Sollten die 12h tatsächlich in die letzten Monate erbracht worden sein (damit im Winter, wirklich wahr?), nehme ich meine Aussage zu einem anderen Hobby zurück.

So oder so: ein so niedriges Kontigent schreit nach ein paar FI-Stunden. Nicht nach nur einer Stunde. Und danach erst wieder solo.

@Wolf: ja, das nächste verspricht auf FIS spannend zu werden ;-)

31. März 2016: Von Wolff E. an T. Magin

@Thomas, es sind laut Post von M.M 12.06 h incl FI-Flug in der letzten 24 Monaten...

31. März 2016: Von Frank Ulbricht an Martin M. Bewertung: +1.00 [1]

Servus,

um mal auf die Frage zu antworten: bei der Auffrischungsschulung ist der Fluglehrer PIC, d.h. Du kannst die Zeit beim LAPL(A) nicht auf Deine 12h anrechnen. Ansonsten stimme ich natürlich allen bisher gemachten Aussagen zu...

ciao,

frank

31. März 2016: Von Markus Doerr an T. Magin Bewertung: +9.00 [9]

Das kann ja nur mal eine Phase sein (Kind, Umzug, Studium....)

Ich hab auch mehrere Jahre, in denen ich nur die Mindeststunden geflogen bin. Später wieder mehr. Sowas muss man wirklich nicht verurteilen. Lieber den Schein verfallen lassen? Und es ist dann wieder einer weniger.

31. März 2016: Von Malte Höltken an Frank Ulbricht Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage hatte ich schon beantwortet. Hier die Texte der Verordnung:

FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung

a) Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:

(1) mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und

(2) Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.

b) Inhaber einer LAPL(A), die die Anforderungen gemäß Buchstabe a nicht erfüllen, müssen

(1) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen, bevor sie die Ausübung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte wieder aufnehmen, oder

(2) die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.

zum Vergleich:

FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen — Flugzeuge

[...]

b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

(1) Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der Bewerber:

i) innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9 dieses Teils bei einem Prüfer absolvieren oder

ii) innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:

— 6 Stunden als PIC,

— 12 Starts und 12 Landungen sowie

— einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprü­ fung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.

31. März 2016: Von Andreas Trainer an Martin M.

Was ist mit der 90-Tage-Regel? War bisher nicht thematisiert worden.

Unabhängig davon: bei so wenig Flugzeit am Tag des Fluges eine oder mehrere Runden alleine drehen. Dann merkt man, ob man an diesem Tag fit ist, um Paxe dabei zu haben. Denn die lenken ab und kosten somit Kapazität, die man evtl. zum pilotieren brauchen würde.

Ob das dann bei der geringen Erfahrung (selbst nach Befähigungsüberprüfung und Auffüllen auf die vorgeschriebenen Stunden und Starts) Safe ist, ist eine andere Frage!

31. März 2016: Von Frank Ulbricht an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

die Regel sagt doch aber, das 12h PIC nötig sind - der Threaderöffner hat aber nur 10:58h PIC, denn 1:08h waren Auffrischungsschulung mit FI und da ist selbiger PIC.

ciao,

frank

31. März 2016: Von T. Magin an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

"Sowas muss man wirklich nicht verurteilen. Lieber den Schein verfallen lassen? "

Natürlich kann es solche Phasen geben und natürlich soll man deswegen nicht den Schein verfallen lassen. Aber sollten dies die Umstände sein, nehme ich mir nen Fluglehrer für ein paar Tage, der mich durch's komplette Programm jagt (inkl. FIS-Funk ;-). Und gebe mich nicht mit 1h zufrieden die scheinbar nur deshalb geleistet wurde, da sie vorgeschrieben ist.

Mir geht's um die Grundeinstellung zur fliegerischen Fitness um jetzt wieder alleine oder mit Paxen loszuziehen.

31. März 2016: Von Malte Höltken an Frank Ulbricht Bewertung: +1.00 [1]

Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte das "nicht" in Deinem Beitrag überlesen. Zur Entwirrung habe ich den Teil bereits geändert.

31. März 2016: Von Malte Höltken an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß man auch mit einer Stunde in 24 Monaten fit ist für den Alleinflug (Dann aber mit Flugauftrag, weil die Lizenzrechte nicht ausgeübt werden dürfen). Zum Beispiel, wenn die vorangegangene Stunde als Training mit Fluglehrer verbracht wurde, oder wenn man viel UL geflogen hat und nur die Stunden auf SEP fehlen. Dann ist es noch ein Unterschied, ob ich an einem ruhigen Tag in einer C150 an einem Platz mit 800 Meter Bahn fliege, oder eine Tigermoth auf 300 Metern in 15G25KT Seitenwind. In 12 Stunden kann man auch etwa 70 F-Schlepps machen. Das hilft für den Erhalt der fliegerischen Fertigkeit auch mehr als 70 Stunden hinterm Autopiloten mit nur 20 Landungen bei schönem Wetter. Es kommt halt auch immer drauf an, wie man seine Stunden verbringt und wann man sie geflogen ist.

Letztlich hat der Gesetzgeber vorgesehen, daß man eigenverantwortlich fliegen kann, wenn die Bedingungen erüllt sind. Ich wüsste nicht, wieso man da (sozialen) Druck aufbauen sollte, um letztlich zu verhindern, daß auch Wenigflieger fliegen.

31. März 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken

Hmm. Was macht man denn eigentlich, wenn man gestern den Schein erhalten hat. Dann habe ich heute 0h PIC. Darf ich dann nicht als PIC fliegen?

31. März 2016: Von Malte Höltken an Lutz D.

Ja, dann darfst Du fliegen, denn dann hast Du gerade die Befähigungsüberprüfung hinter dir, und die ist für 2 Jahre gültig.

31. März 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken

Stimmt!

31. März 2016: Von Martin M. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die vielen und schnellen Antworten!

Soweit ich das verstanden habe, zählt also die Auffrischungsschulung nicht als PIC Zeit. So hatte ich das auch irgendwo mal gehört. Ich werde dann mal den FI meines Vertrauens bemühen, um wieder Flugpraxis zu sammeln.

12 Stunden in 24 Monaten sind definitiv sehr wenig. In den vergangenen Jahren bin ich im Schnitt immer auf +/- 40 Stunden/Jahr gekommen. Leider hatte ich in den letzten zwei Jahren kaum Zeit für den Motorflug.

31. März 2016: Von Andreas Trainer an Martin M. Bewertung: +4.00 [4]

Wenn Du jetzt noch schreibst, was Du sonst fliegst ("hatte wenig Zeit für Motorflug"), wie lange schon etc. dann werden einige erkennen, daß sie - aufgrund der dürftigen Fakten - wieder mal vorschnell ihr Urteil gefällt haben ...

31. März 2016: Von Werner Kraus an Martin M.

Vielleicht findest Du ja sogar einen FI mit dem Du Deinen geplanten Flug durchführen kannst. Sinnvolles mit nützlichem verbinden ;-)

31. März 2016: Von Gottfried S....k an Martin M.

Hallo!

Der Status in Österreich, damit es zu keinen Verwirrungen kommt:

Die "Scheinrettung" geht auch mit einem CRI(A) wohlgemerkt, wenn man einen FI(A) nicht bei der Hand hat oder dieser keine Zeit hat - Voraussetzung der Schein ist noch gültig, ansonsten ist man eine ATO gebunden und es wird richtig teuer.

Pragmatisch gesehen, fliege auf jeden Fall mit einem FI(A) oder CRI(A) - Stressreduktion für Dich, Auffrischung der Kenntnisse, und der Versicherung wegen. 12 Stunden kann man in einem bis zwei Wochenenden mit gutem Wetter und Langstreckenflügen locker durchbringen, damit die Behörde zufrieden ist. Dann macht man ein Landetraining mit 10-15 T/Gos und man ist wieder on-top.

Solltest Du wirklich so firm sein und "prüfflugbereit" sein, kannst Du alternativ zu einem Prüfer gehen, ohne in den letzten 24 Monaten geflogen zu sein - relevant für ATPLer und Co, die ihre SEP verlängern wollen.

Liebe Grüsse und viel Erfolg,

Gottfried


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