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35 Beiträge Seite 1 von 2

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31. März 2016: Von Malte Höltken an Frank Ulbricht Bewertung: +1.00 [1]

Die Frage hatte ich schon beantwortet. Hier die Texte der Verordnung:

FCL.140.A LAPL(A) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung

a) Inhaber einer LAPL(A) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:

(1) mindestens 12 Flugstunden als PIC einschließlich 12 Starts und Landungen und

(2) Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten.

b) Inhaber einer LAPL(A), die die Anforderungen gemäß Buchstabe a nicht erfüllen, müssen

(1) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer ablegen, bevor sie die Ausübung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte wieder aufnehmen, oder

(2) die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.

zum Vergleich:

FCL.740.A Verlängerung von Klassen- und Musterberechtigungen — Flugzeuge

[...]

b) Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten.

(1) Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk und TMG-Berechtigungen. Für die Verlängerung von Klassenberechtigungen und Musterberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und TMG-Berechtigungen muss der Bewerber:

i) innerhalb von 3 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung in der betreffenden Klasse gemäß Anlage 9 dieses Teils bei einem Prüfer absolvieren oder

ii) innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum der Berechtigung 12 Flugstunden in der betreffenden Klasse absolvieren, die Folgendes umfassen:

— 6 Stunden als PIC,

— 12 Starts und 12 Landungen sowie

— einen Schulungsflug von mindestens 1 Stunde Dauer mit einem Fluglehrer (FI) oder einem Lehrberechtigten für Klassenberechtigungen (CRI). Bewerbern wird dieser Flug erlassen, wenn sie eine Befähigungsüberprü­ fung für eine Klassen- oder Musterberechtigung oder eine praktische Prüfung in einer anderen Flugzeugklasse oder einem anderen Flugzeugmuster absolviert haben.

31. März 2016: Von Frank Ulbricht an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

die Regel sagt doch aber, das 12h PIC nötig sind - der Threaderöffner hat aber nur 10:58h PIC, denn 1:08h waren Auffrischungsschulung mit FI und da ist selbiger PIC.

ciao,

frank

31. März 2016: Von Malte Höltken an Frank Ulbricht Bewertung: +1.00 [1]

Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte das "nicht" in Deinem Beitrag überlesen. Zur Entwirrung habe ich den Teil bereits geändert.

31. März 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken

Hmm. Was macht man denn eigentlich, wenn man gestern den Schein erhalten hat. Dann habe ich heute 0h PIC. Darf ich dann nicht als PIC fliegen?

31. März 2016: Von Malte Höltken an Lutz D.

Ja, dann darfst Du fliegen, denn dann hast Du gerade die Befähigungsüberprüfung hinter dir, und die ist für 2 Jahre gültig.

31. März 2016: Von Lutz D. an Malte Höltken

Stimmt!

31. März 2016: Von Martin M. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Danke für die vielen und schnellen Antworten!

Soweit ich das verstanden habe, zählt also die Auffrischungsschulung nicht als PIC Zeit. So hatte ich das auch irgendwo mal gehört. Ich werde dann mal den FI meines Vertrauens bemühen, um wieder Flugpraxis zu sammeln.

12 Stunden in 24 Monaten sind definitiv sehr wenig. In den vergangenen Jahren bin ich im Schnitt immer auf +/- 40 Stunden/Jahr gekommen. Leider hatte ich in den letzten zwei Jahren kaum Zeit für den Motorflug.

31. März 2016: Von Andreas Trainer an Martin M. Bewertung: +4.00 [4]

Wenn Du jetzt noch schreibst, was Du sonst fliegst ("hatte wenig Zeit für Motorflug"), wie lange schon etc. dann werden einige erkennen, daß sie - aufgrund der dürftigen Fakten - wieder mal vorschnell ihr Urteil gefällt haben ...

31. März 2016: Von Werner Kraus an Martin M.

Vielleicht findest Du ja sogar einen FI mit dem Du Deinen geplanten Flug durchführen kannst. Sinnvolles mit nützlichem verbinden ;-)

31. März 2016: Von Gottfried S....k an Martin M.

Hallo!

Der Status in Österreich, damit es zu keinen Verwirrungen kommt:

Die "Scheinrettung" geht auch mit einem CRI(A) wohlgemerkt, wenn man einen FI(A) nicht bei der Hand hat oder dieser keine Zeit hat - Voraussetzung der Schein ist noch gültig, ansonsten ist man eine ATO gebunden und es wird richtig teuer.

Pragmatisch gesehen, fliege auf jeden Fall mit einem FI(A) oder CRI(A) - Stressreduktion für Dich, Auffrischung der Kenntnisse, und der Versicherung wegen. 12 Stunden kann man in einem bis zwei Wochenenden mit gutem Wetter und Langstreckenflügen locker durchbringen, damit die Behörde zufrieden ist. Dann macht man ein Landetraining mit 10-15 T/Gos und man ist wieder on-top.

Solltest Du wirklich so firm sein und "prüfflugbereit" sein, kannst Du alternativ zu einem Prüfer gehen, ohne in den letzten 24 Monaten geflogen zu sein - relevant für ATPLer und Co, die ihre SEP verlängern wollen.

Liebe Grüsse und viel Erfolg,

Gottfried

1. April 2016: Von Alfred Obermaier an Gottfried S....k

Danke Gottfried für den Hinweis auf die gelebte Praxis im Nachbarland.

EASA Regelwerk ist da nicht so eindeutig für die "Auffrischungsschulung" für LAPL (A) / PPL (A).

Während für LAPL (A) ein "Lehrberechtigter" erforderlic ist, darf es für PPL (A) auch ein FI oder Lehrberechtigter für die Klassenberechtigung (CRI ) sein.

Die Landesbehörden haben das dann auf Anfragen hin schriftlich klargestellt. Also auch bei uns darf ein CRI das tun für den LAPL Inhaber.

4. April 2016: Von Martin M. an Alfred Obermaier

Tatsächlich bin ich im letzten Jahr an die 100 Stunden geflogen, allerdings überwiegend UL und Segelflug. Bedingt durch einen Umzug hatte ich zeitweilig keine Echo-Maschine mehr im Zugriff.

4. April 2016: Von Wolff E. an Martin M. Bewertung: +0.33 [2]

@M.M dann wäre es gut gewesen, dies zu erwähnen, damit das Geamtbild stimmt...

4. April 2016: Von Adam Trzcinski an Wolff E. Bewertung: +12.00 [12]

Warum braucht es zur Beantwortung einer einfachen Frage, wie der aus den Ausgangsbeitrag, ein Gesamtbild?
Alle nennenswerten Fakten waren doch gelistet?

Ich fand die Belehrungen in den ersten Antworten basierend auf Vermutungen und Spekulationen, dass sei nicht das richtige Hobby, fast schon unverschämt.

4. April 2016: Von Wolff E. an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]

@Adam, es lass sich leider so, das es ein Anfänger war, der gerade seine Pflichtstunden nach Schein gemacht hat und das in 24 Monaten. Das kann man nicht unkommentiert lassen, ich habe genug low-Time Piloten gesehen, die für sich und andere eine Gefahr darstellen und ich denke, das ich damit nicht allein bin. Und wenn einer in 24 Monaten nur 12 Stunden fliegt, ist das mehr als "nur wenig" und es stellt sich fast automatisch die Frage, ob es das richtige Hobby ist. Zumal man mit so wenig Stunden eher sehr ungebübt ist.

4. April 2016: Von Adam Trzcinski an Wolff E. Bewertung: +3.00 [3]

Inhaltlich bin ich ja auch vollkommen deiner Meinung. Wer ingesamt wenig fliegt, ist ungeübt, keine Frage. Einen bitteren Beigeschmack hat hinterlassen, dass jeder sofort Schlussfolgerungen angestellt hat und in den Oberlehrermodus gewechselt ist, anstatt einfach die Frage inhaltlich zu beantworten und im Nebensatz zu fragen:

Du, hör mal: Ist das deine Gesamtflugerfahrung in dem Jahr?

Das hätte ich eleganter gefunden, darauf kann man einen Kommentar zur Flugerfahrung und time-building aufbauen. Wenn ich beim Anhängerverleih frage, ob ich mit meinem Wagen einen Anhänger ziehen DARF, erwarte ich ja auch nicht die Antwort, ich solle mir lieber einen SUV kaufen. Das Beispiel hinkt ein wenig, aber den Eindruck hatte ich bei den Antworten. :)

4. April 2016: Von Lennart Mueller an Adam Trzcinski
Beitrag vom Autor gelöscht
4. April 2016: Von Lennart Mueller an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]

ich habe genug low-Time Piloten gesehen, die für sich und andere eine Gefahr darstellen und ich denke, das ich damit nicht allein bin.

Es ist trotzdem kein Grund, alle Low-Timer über einen Kamm zu scheren und in jedem eine Gefahrenquelle zu sehen.

5. April 2016: Von T. Magin an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Adam,

ich gebe zu, dass Dein Wording "Du, hör mal: Ist das deine Gesamtflugerfahrung in dem Jahr?" deutlich diplomatischer ist, als meine Antwort. Und versuche es bei meiner nächsten Reaktion zu berücksichtigen ;-)

Trotzdem habe ich einen Konjunktiv an den Satzanfang gestellt: "... solltest Du in Zukunft auch so hart an der Stundengrenze segeln ...". Ich hab nicht geschrieben, dass hier jemand sofort seine Lizenz abgeben soll.

Gruß, Thomas

5. April 2016: Von T. Magin an Lennart Mueller Bewertung: +1.00 [1]

"Es ist trotzdem kein Grund, alle Low-Timer über einen Kamm zu scheren und in jedem eine Gefahrenquelle"

So, und jetzt gleich wieder undiplomatisch von mir: nein, natürlich soll man nie Dinge über einen Kamm scheren. Dann darf aber niemand mehr irgendeine Meinung äußern, da Meinungen (fast) immer Verallgemeinerungen beinhalten. Mir sind pointierte und undiplomatische Kommentare lieber, die um 20% daneben liegen, als 100% korrekte und ausgewogene Allgemeinplätze.

Und ich behaupte jetzt einfach mal, dass 80% der LowTimer ein Gefahrenquelle darstellen. Und 20% der HighTimer auch.

Die größte Gefahr, die ich für mich (als Midtimer ;-) sehe ist, dass ich glaube Dinge zu beherrschen, weil ich sie schon so oft gemacht habe. Und daher lass ich mir jedes Jahr für 1h bis 2h von einem FI auf die Finger schauen. Und zwar für beide Muster, die ich fliege. Und diese Awareness, sein Können von Dritten regelmäßig überprüfen zu lassen, fehlt mir bei so einigen Piloten. Und da schau ich insbesondere auf die LowTimer, die zwar 12h- und 90Tage-Regel einhalten, trotzdem aber an ihren Limits (und darüberhinaus) fliegen.

Grüsse, Thomas

5. April 2016: Von Wolff E. an T. Magin

@Thomas, genau so. Ich hätte es nicher besser (eher schlechter) formulieren können. Da ich IFR und MEP habe muss ich sowieso jedes Jahr unters "Messer" der Checkflüge, da wird mir jedesmal klar, was ich nicht mehr so richtig kann.

5. April 2016: Von Lennart Mueller an T. Magin Bewertung: +2.00 [2]

Und da schau ich insbesondere auf die LowTimer, die zwar 12h- und 90Tage-Regel einhalten, trotzdem aber an ihren Limits (und darüberhinaus) fliegen.

Und trotzdem ist es rechtlich einwandfrei. Daher ist es für mich unverständlich, dass solche Leute durch andere "Fliegerfreunde" künstlich unter Druck gesetzt werden, obwohl sie die Anforderungen (die ja nicht aus den Fingern gesogen worden sind) erfüllen. Als wenn der Personenkreis der GA noch mehr ausgedünnt werden müsste und konsequenterweise noch mehr Leute auf die unschöne Idee kommen sollen, die Subvention von öffentlich bezuschussten Flugplätzen in Frage zu stellen.

5. April 2016: Von Wolff E. an Lennart Mueller

@Lennardt, alles hat immer zwei Seiten. Das gesetzliche Minimas bezüglich Stundenzahl innerhalb der letzen 24 Monate mit 2 Stunden sehr gering ist, sollte jedem klar sein und ist eher für die Teilnehmer der Luftfahrt gefährlich (Meistens).

Nur mal konstruiert. Ich fliege im April 2016 13 Stunden en block VFR 1-Mot, mache dann vollkommene Pause bis März 2018, fliege sofort los und bin legal unterwegs, mache drei Platzrunden und darf dann auch wieder Paxe mit nehmen. Sorry, da graut es mir bei dieser Vorstellung.

5. April 2016: Von Roland Schmidt an Wolff E.

Aber kann man uns Piloten nicht diese Eigenverantwortung zutrauen (der Gesetzgeber bejaht das ja)?

Fühle ich mich unsicher, fliege ich mit einem FI - und nehme schon gar keine Passagiere mit.

5. April 2016: Von Wolff E. an Roland Schmidt

@Roland, da gebe ich dir völlig recht. Aber es gibt leider genug, die nicht so selbstkritsch sind. Das sind immer die mit der grö... Klappe....


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