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45 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Selbstkostenflüge wieder vollumfänglich erlaubt  
17. Juli 2013: Von Achim H. 
Na, Deutschland kann auch Positives erwirken bei der EASA.


Damit ist eigentlich alles wieder beim Alten, d.h. vor den EASA-Lizenzen. Sehr schön. 2 Tage zu spät für unser Flugplatzfest, das dieses Jahr zum ersten Mal ohne Rundflüge stattfinden musste :-/
17. Juli 2013: Von Adam Trzcinski an Achim H.
Nur für mich zum Verständnis: Die Regelung ist durch die Anweisung des BMVB bereits in Kraft getreten, wird allerdings von der EASA erst im September 2013 beschlossen und im Januar 2014 veröffentlicht? Oder worauf bezieht sich der Passus im Brief zur Verabschiedung und Veröffentlichung?
17. Juli 2013: Von Achim H. an Adam Trzcinski Bewertung: +0.00 [1]
Jo, das bedeutet Deutschland bricht EU-Recht bis dieses im Sinne von Deutschland geändert wird. Und die EU-Kommission (die klageberechtigt wäre) lässt Deutschland gewähren.
17. Juli 2013: Von Andreas Ni an Achim H.
Und nebenbei enthält es zwei kleine Besserstellungen: war doch nach altem deutschen LuftVG die Beschränkung für zulässige Selbstkostenflüge auf Luftfahrzeuge mit maximal 4 Sitzplätzen, sind es nun 6.
Das bedeutet, ich darf dann doch bald mal meinen Sohn zum Entrichten des Landeobulus auf das Provinztürmlein entsenden...

Dann war damals auch die Rede von Rundflügen: Rundflüge sind nicht geeignet zur Beförderung von einem Ort zum andern. Und nun spricht man lediglich von "Selbstkostenflügen" und "Beförderung von Fluggästen gegen Entgeld".

Die Gültigkeit dieses Beschlusses sollte ab Verabschiedung eintreten, und nicht erst ab Veröffentlichung. Allerdings steht da auch der 28. Oktober 2014 als Ende der Befreiung von der Genehmigung. Also eben dann doch nur ein kurzes Vergnügen.

17. Juli 2013: Von Achim H. an Andreas Ni
Die Gültigkeit dieses Beschlusses sollte ab Verabschiedung eintreten, und nicht erst ab Veröffentlichung. Allerdings steht da auch der 28. Oktober 2014 als Ende der Befreiung von der Genehmigung. Also eben dann doch nur ein kurzes Vergnügen.

Da sehe ich kein Problem. Es handelt sich um eine Übergangslösung bis zur Anpassung der EU-Rechtslage und da nennt das Ministerium eben ein konkretes Datum, unter der Annahme dass es bis dahin auf jeden Fall durch sein sollte. Man will ja nicht dauerhaft EU-Recht brechen. Das BMVBS-Schreiben gilt wie dort erwähnt sofort. Das angepasste EU-Recht gilt frühestens ab Veröffentlichung aber üblicherweise steht in den EU-Rechtsakten immer das Datum des Inkrafttretens explizit darunter.
17. Juli 2013: Von Wolff E. an Achim H.
Entweder lese ich falsch oder es steht da nichts von Rundfluegen. Wo ist die Rechtssicherheit bei Vereinen und den bei Flugplatzfesten angebotenen Rundfluegen? Muss dann der Verein bei Rundfluegen den Preis durch die Gäste plus den Piloten teilen?
17. Juli 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Der Pilot muss sich nur im ersten Fall (Passagierbeförderung) an den Kosten beteiligen.

Die Rundflüge benötigen erst einmal ein AOC und das ist auch richtig so, denn dort gibt es seit vielen Jahren Firmen die das machen. Im Rahmen von "Einweisungsflügen" durch Organisationen der Ausbildung und Förderung des Luftsports ist es möglich und das kann je nach Auslegung für das Flugplatzfest reichen. Muss man einmal abwarten. Vor zwei Wochen war die Aussage unseres RPs, dass Rundflüge auf dem Flugplatzfest nur mit AOC angeboten werden dürfen.
17. Juli 2013: Von  an Wolff E.
Wo ist die Rechtssicherheit bei Vereinen und den bei Flugplatzfesten angebotenen Rundfluegen? Muss dann der Verein bei Rundfluegen den Preis durch die Gäste plus den Piloten teilen?

Rundflüge sind "Einweisungsflüge von Organisationen zur Förderung des Luftsports". Was ja auch stimmt.

Bis das alles geltendes Recht ist (Januar 2014), ist man zwar vor einer Verfolgung durch die deutschen Behörden sicher, doch kann sich eine Versicherung weiter darauf berufen, dass gegen das geltende Recht verstoßen wurde und damit eine Deckung nicht erforderlich ist. Man braucht also auch noch eine anerkennende Bestätigung der Versicherung.
17. Juli 2013: Von Philipp Tiemann an Achim H. Bewertung: +0.33 [2]
Dass der englische Begriff "introductory flights" mit "Einweisungsflüge" übersetzt wurde, zeugt von großer Sach- und Sprachkenntnis des BMVBS...
17. Juli 2013: Von Achim H. an Philipp Tiemann
Ja, ich wäre auch für "Anfix-Flüge" gewesen.
17. Juli 2013: Von  an Philipp Tiemann Bewertung: +2.67 [4]
Dass der englische Begriff "introductory flights" mit "Einweisungsflüge" übersetzt wurde, zeugt von großer Sach- und Sprachkenntnis des BMVBS...

Ich glaube, jegliche Kritik am BMVBS ist in diesem Zusammenhang wirklich mehr als unangebracht. Sehr viel Lob und Ermutigung wäre der richtige Weg.

Im Ernst: Liebe Leute! Das sind Menschen, dort im Ministerium. Menschen, die dies im Zweifel lesen. Was erwartet Ihr, wie die beim nächsten Problem reagieren, wenn wir hier eine von ihnen extrem schnell und pragmatisch herbeigeführte Lösung mit dieser kleinkarierten, Klugsch...-Kritik bemäkeln? Einfach mal kurz nachdenken! Danke!
17. Juli 2013: Von Achim H. an  Bewertung: +0.33 [2]
Oha, die Obrigkeit hat das Volk erhört, wir sind glücklich und tanzen. Und zum Geburtstag von Kim Jung Un gibt es sogar eine Extraration Reis, gepriesen sei er für seine Großzügigkeit.

Anstatt hier mit dem Vorschlaghammer Europarecht zu brechen hätte sich unser liebes Ministerium auch bei EASA FCL einbringen können und nicht erst mit rechtlich sehr fragwürdigen Methoden aktiv werden wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. EASA FCL kam ja wirklich extrem überraschend...

Die ganze Sache zeigt jedoch, dass die Vereine und deren Lobby durchaus noch Einfluss besitzen. Die klassischen Privatpiloten können da nicht mithalten. Wäre schön wenn AOPA / DAEC / DULF etc. an einem Strang ziehen würden.
17. Juli 2013: Von  an Achim H.
Anstatt hier mit dem Vorschlaghammer Europarecht zu brechen hätte sich unser liebes Ministerium auch bei EASA FCL einbringen können und nicht erst mit rechtlich sehr fragwürdigen Methoden aktiv werden wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. EASA FCL kam ja wirklich extrem überraschend...

Hätte, hätte, Fahrradkette, heißt es wohl beim künftigen Nicht-Kanzler. Ich denke, insbesondere vor dem Hintergrund einiger wesentlicher Personalwechsel an entscheidenden Stellen lautet die Devise: Besser spät als nie.
18. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]
Mich wundert nur, dass wir inzwischen drei Gruppen von Luftfahrt-Recht haben: Die in deutschen Gesetzgebungsverfahren entschiedenen und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze , das "automatisch" wirksame Europäische Recht und das, was mal so eben durch Tür und Angel durch Briefe eines Ministeriums kommuniziert wird.
Wer soll da noch den Durchblick behalten........
18. Juli 2013: Von Achim H. an Johannes Göbel Bewertung: +1.00 [1]
Ich denke das ist ziemlich normal. Wir erleben gerade die Abgabe eines Regelungsbereiches von der nationalen Verantwortung an die EU. Die nationalen Behörden haben jahrzehntelang ihr Ding gemacht und müssen sich erst umstellen. Das LBA hat bis vor wenigen Wochen die LTAs der EASA auf nationales Papier noch einmal gedruckt, einfach weil man das schon immer so machte.

In den nächsten Jahren wird sich das sicherlich einschleifen. Wir haben als große und oft autistische Nation tendenziell das Problem, nicht genau hinzuschauen was außerhalb des Landes passiert und z.B. Dinge in Brüssel nicht ernst zu nehmen bis sie Tatsachen sind. Das Problem haben die kleineren Länder weniger.

Meine Einschätzung zur EASA hat sich in den letzen Monaten massiv gebessert. Wir haben einige pro-GA-Initiativen und ich persönlich weine den verlorenen Zuständigkeiten des BMVBS und des LBA keine Träne nach. Der Laden hat für uns nicht viel getan in den letzten Jahren. Und Luftfahrt ist nun wirklich ein Bereich, in dem eine zentrale Regulierung in der EU sinnvoll ist. Über ICAO ist ja eigentlich fast eine weltweite Regulierung.
18. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Achim H.
Ich gebe Ihnen völlig recht, Herr Hasenmüller. Ich fliege seit Ewigkeiten quer durch Europa und auch darüber hinaus. Deshalb sind gleiche Regeln etwas wunderbares. Aber die Art, wie deutsche Politik die Umsetzung von Europa hinsichtlich der Fliegerei angeht, lässt mich glauben, man hätte dort erst gestern von der Existenz Europas erfahren.
19. Juli 2013: Von Adam Trzcinski an Philipp Tiemann
Ich glaube ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber wo genau kann ich mir den Originaltext auf Englisch auf der EASA Seite durchlesen?
19. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Adam Trzcinski
Na das oben verlinkte Schreiben ist doch ein Schreiben aus einem Deutschen Ministerium an Deutsche Landesbehörden. Die nutzen doch wohl die Amtssprache Deutsch. In diesem deutschen Schreiben beschreibt das Ministerium doch nur stolz seine Initiative in Brüssel und das, was wir nun in Deutschland abweichend von aktuellem EU-Recht tun dürfen, bis zu einer neuen Entscheidung in der EU.
Also glaube nicht nicht, dass Sie dazu etwas belastbares in englischer Sprache finden.
19. Juli 2013: Von Stefan Jaudas an Johannes Göbel
... letzten Endes ist der englische Text eigentlich ziemlich klar.

"Remuneration" ist der Arbeitslohn. Also, Fliegen gegen Selbstkosten, eigentlich kein Problem. Sonst hätten die im englischen originaltext "reimbursement" geschrieben.

Aber die schwammige / falsche deutsche Übersetzung und der Hang der deutschen Ämter und Gerichte, alles maximalrestriktiv zu interpretieren, macht das dann zum Problem.

Oder sehe ich da was falsch?

OK, Wiki ist keine Rechtsquelle, aber trotzdem:

Aber im Duden und im Oxford siehts auch nicht viel anders aus:

20. Juli 2013: Von  an Johannes Göbel
Allgemeine Frage an Alle (ist nicht als Frage an den Verfasser des letzten Beitrages gemeint)

Wer ist denn seit dem 8.4.2013 in dieser Rechtsfrage überhaupt zuständig?

A) die EU?
B) das deutsche Ministerium?
C) die deutschen Landesbehörden?
20. Juli 2013: Von  an 
Dazu diese Meldung:
https://www.nwzonline.de/friesland/politik/hobbyflieger-duerfen-wieder-gaeste-mitnehmen_a_7,2,2219900882.html

Einmal unabhängig von der begrüssenswerten Aktion dieser Auszug:

Lohn der Mühen: Die EU hat dem Wunsch Deutschlands entsprochen – ab sofort sind Gastflüge von Privatpiloten in Fliegern mit maximal sechs Sitzen gegen Erstattung der Selbstkosten durch die Passagiere wieder erlaubt. Wesselmann wertete dies als „einen tollen Erfolg“.

.....

Zwar soll die Änderung der Verordnung erst im September verabschiedet werden – laut Wesselmann sei aber vom Deutschen Aeroclub mitgeteilt worden, dass sie sofort umgesetzt werden dürfe. Darum wolle man nun schnell mit der Motorfluggruppe Wilhelmshaven-Friesland Kontakt suchen um zu klären, ob kurzfristig noch Rundflüge im Rahmen der Ferienpassaktionen stattfinden können.

Ich lese daraus: die EU hat dem Wunsch Deutschlands entsprochen.....ab sofort sind Gastflüge von Privatpiloten wieder erlaubt .... Soll aber erst im September verabschiedet werden ..... DAeC soll gesagt haben: darf sofort umgesetzt werden.

WER hat denn hier wirklich das Sagen?

1) die EU?

2) Deutschland?

3) der DAeC?

4) alle drei?

OK, es ist einfach nur eine Pressemeldung.

20. Juli 2013: Von Johannes Göbel an 
Zu den "üblichen Verdächtigen" würde ich auch die AOPA zählen....
Dort ist als post von dem Geschäftsführer der AOPA zum Thema 6-sitzige Flugzeuge tatsächlich zu lesen:
"....es darf zwischen 6 Personen geteilt werden, also Pilot+5, auch wenn es mehr Sitzplätze gibt......"
Ich setze eine dicke Flasche Champagner, dass dies nie so umgesetzt wird.

Apropos umgesetzt:
Ich bin der immer gefestigteren Meinung, dass europäisches Recht verpflichtend ist. Ja, für die nationalen Staaten dieses EU-Recht in nationales umzusetzen. Deshalb sind auch alle deutschen Gesetze und Verordnungen, die "Selbstkostenflüge" regeln, weiterhin gültig. Bis neue Umsetzungen erfolgt und veröffentlicht werden. Agieren Ministerien plötzlich nicht durch ordentliche Gesetzgebungsverfahren, sondern durch Briefe an wen auch immer und versprechen die Duldung von Regelungen, dann wird ds kritisch, wie man sieht. So ich informiert bin, hat sich noch kein deutsches Gericht mit den beiden Briefen des BMVBS befasst. Ich bin sicher, das wäre "lustig".

Eine Frage an die, die sagen, europäisches Recht sei sofort national gültig. Wenn ein Pilot sich nun z.B. an deutsches Recht oder an einen Brief des Bundesministerium hält, einen privaten Rundflug gegen Geld macht, dies aber (noch) nicht durch die EU so genehmigt wurde, welches europäische Gericht zerrt den Piloten vor die juristischen Schranken? Recht kann nur Recht sein, wenn Verstösse dagegen auch sanktionabel sind.
20. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
Ich war zugegen, als die EU Kom genau das der IAOPA zugesagt hat. Wenn das verabschiedet wird, dann muss es auch nicht mehr umgesetzt werden. Die deutschen Behörden betreiben ja eigentlich nur noch eine Auslegungssituation. Im Zweifel berufen muss man sich aber vor Gericht auf die Verordnung.
20. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Welche juristische Kraft hat die mündliche Aussage eines EU-Kommissars gegenüber einem in den USA registrierten Verein wie der IAOPA?
Da ist mir der als Fotokopie vorliegende Brief eines deutschen Bundesministeriums schon wesentlich rechtssicherer.
Schaut man sich die gravierenden Unterschiede in den deutschen und englischen Texten an (und wie sehen die franz., spanischen.... aus?), dann wird das mündliche Versprechen des Kommissars nicht "so", sondern so, oder so, oder so eingelöst.
Denn wie wir wissen, verabschiedet nicht der Kommissar, das BMVBS, die IAOPA, die AOPA oder der DAEC die Änderungen.
Da wird noch manche teure Reisekostenabrechnung in Brüssel vorgelegt, bis die Nationen sich auf Formulierungen geeinigt haben.
Denn so, wie heute, widersprechen sie sich. Und das ist kein Recht sondern Chaos.

Alle jubeln sie, dass sie etwas für die GA getan haben und fordern Streicheleinheiten für das Geleistete.
Aber ist das nicht seit Jahren die (selbstgewählte) Aufgabe der aufgeführten Organisationen?
Ich kann in das Frohlocken nicht einstimmen......


P.S.
Wenn alles europäisch verabschiedete sofort nationale Geltung hat, warum bestehen dann die Landesluftfahrtbehörden darauf, dass das deutsche LuftVG in der Fassung vom 11.6.2013(!!!) immer noch Gültigkeit hat. Dort steht in §20 weiterhin, dass nichtgewerbsmäßige Flüge mit LFZ mit max vier Sitzplätzen gegen Entgelt genehmgungsfrei sind.....
20. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
Das ist eine Frage der Rechtssystematik. Deutsche Behörden können lange auf irgendwas bestehen - am Ende entscheidet ein Gericht. Worauf Du bei der Frage der vier Plätze hinaus willst - diese neue Regelung (6 Plätze) ist ja tatsächlich noch nicht verabschiedet.

Ob Du in das Loblied einstimmst ist mir schlussendlich auch egal, solange Du den Champagner zahlst. Vorzugsweise einen Roederer. Schicke Dir im Zweifel selbigen. Deadline dann September?

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