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20. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
Ich war zugegen, als die EU Kom genau das der IAOPA zugesagt hat. Wenn das verabschiedet wird, dann muss es auch nicht mehr umgesetzt werden. Die deutschen Behörden betreiben ja eigentlich nur noch eine Auslegungssituation. Im Zweifel berufen muss man sich aber vor Gericht auf die Verordnung.
20. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]
Welche juristische Kraft hat die mündliche Aussage eines EU-Kommissars gegenüber einem in den USA registrierten Verein wie der IAOPA?
Da ist mir der als Fotokopie vorliegende Brief eines deutschen Bundesministeriums schon wesentlich rechtssicherer.
Schaut man sich die gravierenden Unterschiede in den deutschen und englischen Texten an (und wie sehen die franz., spanischen.... aus?), dann wird das mündliche Versprechen des Kommissars nicht "so", sondern so, oder so, oder so eingelöst.
Denn wie wir wissen, verabschiedet nicht der Kommissar, das BMVBS, die IAOPA, die AOPA oder der DAEC die Änderungen.
Da wird noch manche teure Reisekostenabrechnung in Brüssel vorgelegt, bis die Nationen sich auf Formulierungen geeinigt haben.
Denn so, wie heute, widersprechen sie sich. Und das ist kein Recht sondern Chaos.

Alle jubeln sie, dass sie etwas für die GA getan haben und fordern Streicheleinheiten für das Geleistete.
Aber ist das nicht seit Jahren die (selbstgewählte) Aufgabe der aufgeführten Organisationen?
Ich kann in das Frohlocken nicht einstimmen......


P.S.
Wenn alles europäisch verabschiedete sofort nationale Geltung hat, warum bestehen dann die Landesluftfahrtbehörden darauf, dass das deutsche LuftVG in der Fassung vom 11.6.2013(!!!) immer noch Gültigkeit hat. Dort steht in §20 weiterhin, dass nichtgewerbsmäßige Flüge mit LFZ mit max vier Sitzplätzen gegen Entgelt genehmgungsfrei sind.....
20. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
Das ist eine Frage der Rechtssystematik. Deutsche Behörden können lange auf irgendwas bestehen - am Ende entscheidet ein Gericht. Worauf Du bei der Frage der vier Plätze hinaus willst - diese neue Regelung (6 Plätze) ist ja tatsächlich noch nicht verabschiedet.

Ob Du in das Loblied einstimmst ist mir schlussendlich auch egal, solange Du den Champagner zahlst. Vorzugsweise einen Roederer. Schicke Dir im Zweifel selbigen. Deadline dann September?

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