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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Juli 2013: Von Achim H. an Wolff E.
Der Pilot muss sich nur im ersten Fall (Passagierbeförderung) an den Kosten beteiligen.

Die Rundflüge benötigen erst einmal ein AOC und das ist auch richtig so, denn dort gibt es seit vielen Jahren Firmen die das machen. Im Rahmen von "Einweisungsflügen" durch Organisationen der Ausbildung und Förderung des Luftsports ist es möglich und das kann je nach Auslegung für das Flugplatzfest reichen. Muss man einmal abwarten. Vor zwei Wochen war die Aussage unseres RPs, dass Rundflüge auf dem Flugplatzfest nur mit AOC angeboten werden dürfen.

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