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19. Juli 2013: Von Stefan Jaudas an Johannes Göbel
... letzten Endes ist der englische Text eigentlich ziemlich klar.

"Remuneration" ist der Arbeitslohn. Also, Fliegen gegen Selbstkosten, eigentlich kein Problem. Sonst hätten die im englischen originaltext "reimbursement" geschrieben.

Aber die schwammige / falsche deutsche Übersetzung und der Hang der deutschen Ämter und Gerichte, alles maximalrestriktiv zu interpretieren, macht das dann zum Problem.

Oder sehe ich da was falsch?

OK, Wiki ist keine Rechtsquelle, aber trotzdem:

Aber im Duden und im Oxford siehts auch nicht viel anders aus:

22. Juli 2013: Von Georg Garrecht an Stefan Jaudas
im Grunde ist die Problematik der Übersetzungsfehler nicht unbekannt, und stellt ein häufiges Problem dar:

siehe auch Link-1 und Link-2

In der Vergangenheit hatten wir mal ein Auslegungsproblem mit dem LBA bzgl. der Deutschen Übersetzung von EU Regulation 2042/2003 (Maintenance)

Das LBA meinte einfach, man braucht für die Wartung von Ausrüstungsteilen, die prinzipiell auch in gewerblichem Fluggerät einsetzbar sind, eben deswegen einen 145er Betrieb. Weils so sinngemäß in der deutschen Übersetzung steht.

Nach der englischen und auch den meisten anderen Sprachversionen der Regulation war dies nicht notwendig, ein Part-M Subpart-F Betrieb reichte aus (mit der Einschränlung, daß die Teile danach nicht gewerblich verwendet werden dürften).

Die deutsche Fassung enthielt eindeutig einen Übersetzungsfehler.

Wir haben dann aber, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, schlußendlich einen Part-145 Betrieb gemacht - ist auch im Nachhinein gesehen besser so...

Aber eine Klage hätten wir hochwahrscheinlich gewonnen, mit folgenden Aussagen eines EASA Mitarbeiters in der Hand:

Q:
... handling of translation errors ...

A:
EASA's opinion about this issue

It is true that sometimes translation errors appear. This happens during the translation of the original text (written in English by EASA). Such translation takes place at the European Commission and we don't have control over them.

The fact that there is a translation error in the German version of M.A.201(g) should not entitle to deviate from the intention of the rule, which is clearly stated in other language versions plus also in the German version of 2042/2003 Article 4.

The intention of the rule is clear: only those specific components that are going to be installed in aircraft used in commercial air transport aircraft need to be maintained in a Part-145 organisations.

Furthermore, paragraphs M.A.502(a), M.A.613, M.A.802 and Appendix IV clearly show that a Subpart F organisation can maintain components without the need of a Part-145 approval.


Q:
In case of translation errors, which language edition, if any, is the definite "law", or original edition?

A:
All translations have the same value and none of them takes precedence. However, a translation error should not entitle to deviate form the intent of the rule.
22. Juli 2013: Von Stefan Jaudas an Georg Garrecht
... OK, und woher bekommt man jetzt die "intent of the rule" bei Verwendung des Wortes "remuneration"? Plus dem Thema der gewerblichen Wartung?

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