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Sonstiges | Logging im Flugbuch  
17. April 2013: Von Claudius Wagner 
Ich habe mal eine kurze Frage in die Runde. Und zwar geht es um Einträge ins Flugbuch nach JAR-FCL. Genauer gesagt geht es um die Tätigkeit (PIC, PICUS, usw.), welche ich im Flugbuch loggen muss, bei den folgenden beiden Szenarien:

1. Szenario: Der Winter ist vorbei und ich bin lange nicht geflogen. Weil ich auf Nummer Sicher gehen will, nehme ich zum ersten Flug im neuen Jahr einen Fluglehrer mit. Wir machen ein bißchen Airwork und drehen ein paar Platzrunden. Ich fliege die ganze Zeit und er gibt ab und zu einen Tipp oder Hinweis.

2. Szenario: Ich steige um auf eine Maschine mit SLPC und benötige ein Difference Training. Ich mache dies bei einem befreundetem Fluglehrer und bin NICHT an einer Flugschule dafür angemeldet. Also gehe ich davon aus, dass ich nicht als SPIC fliege.

Was logge ich nun im Flugbuch? Bin ich im ersten Szenario noch PIC? Und wenn ja, was trage ich beim Fluglehrer ein? Oder bin ich vielleicht PICUS währen der Fluglehrer als "FI" geloggt wird? Ich weiß es nicht.

Ich hab mehrere leute gefragt und den besagten Fluglehrer und mindestens genauso viele Meinungen gehört. Vielleicht kann mir einer von euch helfen....
17. April 2013: Von Achim H. an Claudius Wagner
Steht alles in JAR-FCL 1.080 geschrieben.

PICUS gibt es nur bei Maschinen, die eine Mindestbesatzung von 2 haben, das scheidet also aus.

Alles wofür Du lizenziert bist und als verantwortlicher Pilot agierst, ist PIC-Zeit. Dein Winterflug ist also PIC.

1.080 (c) (1) (i) sagt:

Der Inhaber einer Lizenz kann alle Flugzeiten in denen er als verantwortlicher Pilot tätig ist unter Flugzeit als verantwortlicher Pilot eintragen.

Du hast ja eine Lizenz für die Diamond, somit gilt der Wortlaut. Für einen PPLer gibt es nach der Ausbildung eigentlich nur PIC-Zeit. Die einzige mir bekannte Ausnahme ist dieser Fall mit dem simulierten IFR wo der rechts Sitzende die Luftraumbeobachtung übernimmt und beide die Zeit aufschreiben.

SPIC gibt der Wortlaut nur für Flugausbildung ("Bewerber für eine Lizenz") her. Wenn der FI daneben in seiner Funktion als Fluglehrer tätig wird, dann kann er die Zeit ebenfalls loggen.

Wenn Du links sitzt und nicht Flugschüler bist ("Bewerber für eine Lizenz"), dann muss es zwingend PIC-Zeit sein.
17. April 2013: Von Philipp Tiemann an Claudius Wagner
Der von dir unter Nummer eins geschilderte Fall wurde vor einiger Zeit ja einmal ich glaube von der AOPA kritisch aufgegriffen. Der Argumentationsstrang (welchen ich nicht ganz nachvollziehen kann): dieser Flug sei laut aktueller Auslegung der Behörden illegal. Denn wie Achim schrieb, bist du auf einem Flug, zu dem du lizenztechnisch berechtigt bist und bei dem du nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehst, der PIC. Der Fluglehrer könne - und dies ist der etwas strittige Punkt - ohne Ausbildungsverhältnis dann auch formal nicht als solcher "tätig" sein. Ergo sei er Passagier. Und einen solchen darfst du, nach Ablauf der 90-Tage-Regel, nicht mitnehmen...

Dies wurde kritisiert nach dem Motto "wieso darf man mit Fluglehrer nicht fliegen, ohne aber schon?" Weiß aber nicht, was da letztlich bei heraus gekommen ist...
17. April 2013: Von RotorHead an Achim H.
Seit 8.4.2013 gelten auch in Deutschland die JAR-FCL 1, 2 und 3 nicht mehr!!! - Mal sehen wie viele Jahre es braucht, bis sich das herumgesprochen hat.

Die Regel für das Flugbuch haben sich aber nicht geändert. Wer als Flugschüler den Flug selbständig wie ein PIC ausführt, kann diese Zeit als SPIC loggen, sofern der Fluglehrer das im Flugbuch abzeichnet.

Nach Teil-FCL muss zur Ausbildung eine ATO aufgesucht werden. Übrigens auch bei jeder Erneuerung, um die notwendige Nachschulung festzulegen und durchzuführen.

Wer Passagier ist und wer nicht, entscheidet nicht die Behörde, sondern ausschließlich die Betroffenen und ggf. der Halter. Kabinenbesatzung im Airliner sind auch keine Passagiere. Es ist weder verboten in z.B. einer C172 mehr als einen Piloten als Crew zu haben, noch ist es verboten eine Kabinenbesatzung mit zu nehmen. Allerdings kann niemand gegen seinen Willen zum Besatzungsmitglied erklärt werden. Dazu gibt es übrigens BGH-Rechtsprechung (sehr alt). - Wie sich die Luftämter Sololandungen eines COP-rated Pilotem in einer 747 vorstellen bleibt weiter rätselhaft.
17. April 2013: Von Uwe Kaffka an Achim H.
„Die einzige mir bekannte Ausnahme ist dieser Fall mit dem simulierten IFR wo der rechts Sitzende die Luftraumbeobachtung übernimmt und beide die Zeit aufschreiben."


Schreiben beide die Zeit als PIC?
17. April 2013: Von Pelle Goran an Claudius Wagner Bewertung: +1.00 [1]
Ich hab da mal eine ganz blöde Frage zu - wer schreibt denn die Tätigkeit überhaupt mit auf? Ich kenne bislang nur Flugbücher in denen die Spalte gar nicht ausgefüllt ist ...
17. April 2013: Von Hubert Eckl an Pelle Goran
Danke! Das wollte ich grad auch fragen. Wer schreibt, vom Charterer abgesehen, eigentlich die Blockzeit auf? Wer muss das eigentlich?
17. April 2013: Von Lutz D. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
Ich schreibe PIC de facto auf, ist aber ein durchlaufender Posten mit Gänsefüßchen...
Was die Blockzeit angeht - wieso 'müssen'? Dürfen! Kann bei zusätzlichen Ausbildungen, zB NVFR den Preis senken, wenn die Schule/der Vercharterer nach Flugzeit abrechnet. Das gleiche gilt für Wenigflieger - da kann Blockzeit statt Flugzeit einen Unterschied hinsichtlich der Lizenzgültigkeit machen. Schreibe aber auch keine Blockzeiten...der wahre Erfahrungsgewinn beim Warmlaufenlassen ist ja eher vernachlässigbar.
17. April 2013: Von Olaf Musch an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]
In der Helifliegerei sind Blockzeiten durchaus relevant, nicht nur m Warm-/Kaltlauf des Tiebwerks.
Einige Vercharterer rechnen nach Blockzeiten ab, die aber auch etwas anders definiert ist, als bei den Flächenfliegern.
Für uns Rotorköpfe ist Blockzeit von dem Zeitpunkt, wenn sich die Rotorblätter in Bewegung setzen, an bis zu
dem Moment des Abhebens. Am Flugende dann vom Aufsetzen bis zum Rotorstillstand.
Mit einem Kufenheli rollt sich halt so schlecht ;-)
Und Blockzeit ist PIC-Zeit.

Fazit: In meinem Flugbuch ist praktisch jedes Kästchen immer ausgefüllt.

Olaf
17. April 2013: Von Claudius Wagner an Pelle Goran
Ich hab da mal eine ganz blöde Frage zu - wer schreibt denn die Tätigkeit überhaupt mit auf? Ich kenne bislang nur Flugbücher in denen die Spalte gar nicht ausgefüllt ist ...

Nun ja, Hintergrund ist folgender: Ich möchte modular weiter machen mit meinen Lizenzen. Nun schreibt der Gesetzgeber Mindeststunden diverser Art vor. Und genau das möchte meine Flugschule nun von mir nachgewiesen haben. Bsp.: 50h Cross-Country Erfahrung als PIC. Ich sitze jetzt also vor meinem Flugbuch und überlege nun, ob meine Flüge mit Fluglehrer(Variante 1) als PIC Zeiten gelten. Genauso die Zeiten, für das Difference Training(Variante 2). Das lief ja auch nicht nur in der Platzrunde ab. Oder wie sieht es mit den Flügen aus, wo ich ein mich mit einem neuen Muster vertrautmachen musste. Der Vercharter verlangte einen Flug mit Fluglehrer, auch wenn ich defacto ausreichend Lizenziert bin. Solche Dinge eben. Genauso die NVFR Ausbildung? Bin ich da wirklich SPIC? Ich erlange ja nur eine Berechtigung und keine Lizenz.

@Achim: Gute Erklärung! Das mit Variante 1 hab ich mir nach langer Recherche auch schon fast gedacht. Aber bei Variante 2 mit dem Difference Training oder z.b. das Vertrautmachen auf neuem Muster oder die NVFR Ausbildung.... Alles so schwammig. Ich bin doch nicht wirklich PIC, während der Fluglehrer mir ein Difference Training gibt, oder etwa doch?

Danke für eure Unterstützung.
17. April 2013: Von Justus SJ an Olaf Musch
Ist doch beim Flugzeug genauso- nur ist es da halt
kein Rotor;-) Aber auch hier: Blockzeit zählt- Flugschüler können hier bares Geld
sparen, wenn die 45h effektiv nur z.B. 42h bezahlte Flugzeit sind..
18. April 2013: Von RotorHead an Lutz D.
Blockzeit ist identisch mit Flugzeit, weil letzere per Definition nichts anderes ist!

In das Bordbuch des Luftfahrzeugs wird i.d.R. die reine "Airtime" (= Start bis Landung) eingetragen, um Kosten zu senken. Das hat aber mit der Flugzeit im Flugbuch sowie für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen überhaupt nichts zu tun.

Die gesetzliche Regelung, dass Flugzeit mit Blockzeit identisch ist - auch für den nicht gewerblichen Betrieb von kleinen Luftfahrzeugen -, gibt es in Deutschland natürtlich erst seit 2003. Deshalb ist das wohl noch nicht jedem Piloten bekannt.
18. April 2013: Von Heiko L. an Lutz D.
"Schreibe aber auch keine Blockzeiten...der wahre Erfahrungsgewinn beim Warmlaufenlassen ist ja eher vernachlässigbar."

Das "Warmlaufenlassen" ist auch nicht Teil der Blockzeit.
Sie beginnt erst mit der ersten Bewegung des Flugzeugs beim Verlassen seiner Parkposition zum Zweck des Abflugs. Auch wenn das nicht nur die reine Zeit in der Luft, sondern auch Rollzeiten am Boden umfasst, kann man dabei neue Erfahrungen machen. Insbesondere an größeren Plätzen/Flughäfen, im Ausland oder bei ungewohnten Rahmenbedingungen (Schnee, Rollen über eine Landstraße wie in Schw.-Hall etc. ;-). Davon abgesehen ist "offiziell" Blockzeit zu schreiben, aus welchem Grund sollte man davon abweichen und eigene Regelungen erfinden?

EDIT (Ergänzung):
Ich finde es hilfreich, immer direkt in den aktuell gültigen offiziellen Regelwerken nachzuschauen. Hier die Definition der Flugzeit laut der seit letzter Woche auch in DE geltenden VO Nr. 1178/2011, Abschnitt FCL.010 ;-) :

"Flugzeit":
Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt;

bei Hubschraubern bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die Rotorblätter des Hubschraubers zu drehen beginnen, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Hubschrauber am Ende des Fluges endgültig zum Stillstand kommt und die Rotorblätter angehalten werden;...

Dort finden sich auch noch weitere für diesen Thread interessante, teilweise in früheren Posts bereits genannte Definitionen, u.a. diese:

„Verantwortlicher Pilot“ (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.

„Kopilot“ bezeichnet einen Piloten, der nicht der verantwortliche Pilot ist, in einem Luftfahrzeug, für das mehr als ein Pilot erforderlich ist, jedoch mit Ausnahme eines Piloten, der sich zum ausschließlichen Zweck des Absolvierens einer Flugausbildung für eine Lizenz oder eine Berechtigung an Bord des Luftfahrzeugs befindet.

„Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht“ (PICUS) bezeichnet einen Kopiloten (Anm.: PICUS also nur bei 2-Mann-Cockpits!) , der unter Aufsicht des verantwortlichen Piloten die Aufgaben und Funktionen eines verantwortlichen Piloten ausführt.

„Verantwortlicher Pilot in Ausbildung“ (Student Pilot-in-Command, SPIC) bezeichnet einen Flugschüler (Anm.: SPIC also nicht bei Lizenzinhabern!) , der bei einem Flug mit einem Lehrberechtigten als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Lehrberechtigte den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug des Luftfahrzeugs nimmt oder diesen kontrolliert.

„Ausbildungszeit mit einem Lehrberechtigten“ bezeichnet Flugzeit oder Instrumenten-Bodenzeit, während der eine Person Flugausbildung von einem ordnungsgemäß autorisierten Lehrberechtigten erhält.
18. April 2013: Von RotorHead an Justus SJ
Beim Hubschrauber beginnt die Flugzeit, sobald der oder die Rotoren das Drehen anfangen, während beim Flugzeug die Flugzeit dann beginnt, wenn dieses zum Zwecke des Startens aus eigener Kraft das Rollen beginnt. Die Flugzeit endet in beiden Fällen mit dem Stillstand des oder der Rotoren bzw. des oder der Triebwerke.
18. April 2013: Von Flieger Max Loitfelder an RotorHead
Das "aus eigener Kraft" stimmt wohl nicht ganz, macht aber in der GA keinen Unterschied. In der gewerblichen Luftfahrt schon, wenn Pushback durchgeführt wird das meist nicht aus eigener Kraft erfolgt mit Ausnahme mancher Turboprops auf den Kanaren und früher einzelne Jets in den USA.
18. April 2013: Von Pelle Goran an Heiko L.
Alles schön und gut, aber leider versäumt auch die VO Nr. 1178/2011 eine Definition von "Flug" zu treffen, womit die Aussage: "Flugzeit":
Bei Flugzeugen, Reisemotorseglern und Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit bezeichnet dies die Gesamtzeit ab dem Zeitpunkt, zu dem sich ein Luftfahrzeug in Bewegung setzt, um zu starten, bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es am Ende des Fluges zum Stillstand kommt;
den altbekannten Schönheitsfehler hat. Was ist denn das "Ende des Fluges" - wenn ich am Rollhalt nach der Landung auf Taxifreigabe warte, wenn ich 30min auf dem Taxiway in Lübeck stehe, weil mich der Tower während der Abfertigung von FR nicht übers Vorfeld rollen lässt, wenn ich nach der Landung erst zum Tanken und dann in den Hangar rolle ???
18. April 2013: Von RotorHead an Flieger Max Loitfelder
Push-Back habe ich bisher nicht geloggt, sondern erst Taxi. Beim Push-Back laufen die Triebwerke (außer APU) meistens noch nicht.
18. April 2013: Von Lutz D. an RotorHead
Ja ja, komm mal wieder runter. Es war doch eindeutig, was hier mit Flugzeit gemeint war, wenn Dir ein deutsches Wort für "airtime" einfällt, kannst Du es mir ja mitteilen. Dass Blockzeit = Flugzeit im Sinne der gesetzlichen Regelung ist, ist in der Tat auch mir seit 2003 bekannt, sonst hätte ich kaum geschrieben, dass sie sich für Ausbildungszeiten kostensparend auswirkt...
18. April 2013: Von Heiko L. an Pelle Goran
Ja, ist nicht ganz genau definiert. Ich interpretiere es als Zeitraum zwischen Lösen der Feststellbremse (=Abblocken) und erstmaligem Feststellen der Bremse nach der Landung (=Anblocken). In Deinem Beispiel wären das Warten am Rollhalt und auf dem Taxiway also enthalten. Das Rollen nach dem Tanken nicht mehr.

Ich finde die Diskussion aber eher akademisch. In der Praxis kräht eh kein Hahn danach ob es nun ein paar Minuten mehr oder weniger sind. Gerade weil die Definition Interpretationsspielraum lässt.

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