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Klar ist es das ! Mit Videobrille über die Dächer und den Nachbarn beim Frühstücken beobachten :)
Mir auch egal, solange sie einem nicht wie bereits passiert in Höhen von >500 Fuß oder im Anflug/Abflug entgegenkommen.
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Es scheint so, als ob einige Quadrocopter Eigentümer zunehmend der Meinung sind, ausgerechnet in der Nähe von Flughäfen fliegen zu müssen ... hier ein aktuelles Beispiel aus Giebelstadt EDQG https://www.youtube.com/watch?v=HjYmcQKbgRg
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Hm.
Ob der wohl die nötige Erlaubnis nach LuftVO §16 Abs. (1) Satz 1.d hatte? Ich habe da meine Zweifel.
Und wenn nein, findet sich jemand, der diesen &%§$"%! anzeigt?
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Ich denke, die meisten dieser Drohnenritter haben keine Ahnung davon, was möglicherweise passieren kann. Man beachte die wirklich "interessante" Interpretation des deutschen Luftraums..... So einen Schwachsinn habe ich lange nicht gesehen.
https://www.youtube.com/watch?v=RmIMVl2qkI4
Die kommen uns lt. eigener Interpretation völlig legal auch in 2500ft entgegen. So muss man das leider sehen.
Aber ich sehe, Thore Laufenberg hat dort schon kommentiert - leider ohne Erfolg.
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Was mich bei der Diskussion immer wieder irritiert, ist die Grundannahme Drohnen würden unter die recht freizügigen Regelungen des Modellflugs fallen. Naiv würde ich bei "Modell"flug immer nach einem nachempfundenen großen "Original" suchen und dann würde eine Phantom Drohne sich eher nicht als Modell qualifizieren.
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Vögel dürfen sich sogar in der Nähe von Flugplätzen aufhalten und es gibt keine wirksamen Sanktionen, wenn sie in kontrollierten Luftraum eindringen.
Sollen die Leute doch ihre Drohnen rumfliegen lassen. In der Nähe von Flugplätzen ist dies verboten und die meisten halten sich hoffentlich daran. Für den Rest gilt eben, dass der Himmel groß ist und die Wahrscheinlichkeit gering und das Leben meist tödlich endet.
Wir sollten uns lieber nicht zu sehr aufregen, wir sind viel weniger und im Gegensatz zum boomenden Drohnenmarkt sterben wir aus.
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Im übrigen - wenn die Drohne groß genug ist, dass Sichtkontakt zum Bediener besteht, sehe ich nicht, was rechtlich gegen 2499ft AGL in airspace G spräche?
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Hallo Lutz,
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__15a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16a.html
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn
1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder
2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.
Eigentlich steht nirgendwo, daß unbemannte Luftfahrtsysteme (= Modelle?) nicht in Luftraum E betrieben werden dürfen.
Einzig dürfte in der Höhe ein Modell das sichtbar ist mehr als 5kg wiegen und deshalb zulassungsbedürftig sein?
Korrektur: Danke Lutz, steht in §16a, Link eingefügt
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16a (1),2. postuliert aber für den kontrollierten Luftraum eine Freigabepflicht für Modelle mit Eigenantrieb.
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Wir kommen langsam in Gefilde, in denen ein Luftrechtexperte notwendig wird ... Habe gerade mal die YouTube Diskussion angeschaut und frage mich spontan: Wo stehen eigentlich die Positivdefinitionen die eine Abgrenzung eines "Flugmodell" von einem "unbemannten Luftfahrtsystem" erlauben? §16(1)7 LuftVO würde ja für ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" die generelle Pflicht zur offiziellen Aufstiegserlaubnis setzen.
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Habe ich mich auch schon gefragt. Google sei Dank:
https://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html
"Unbemannte Luftfahrtsysteme sind Fluggeräte, die nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern die zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden. Zu denen zählt man auch die sogenannten Kameradrohnen (§1 Abs. 2 3. Satz LuftVG). Dient ein unbemanntes Luftfahrtsystem ausschließlich sportlichen oder die Freizeit gestaltenden Zwecken, so gelten sie als Flugmodelle im Sinne des § 1 Abs 2 Nummer 3 LuftVG.
Folglich bedarf die Nutzung des Luftraums mit diesen Geräten nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO, privat oder gewerblich, der Erlaubnis durch örtlich zuständige Behörde des Landes."
Also vereinfacht:
Gewerblich: unbemanntes Luftfahrtsystem
Luftsport: Flugmodell
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Allerdings scheint das z.B. Rheinland-Pfalz wieder anders als NRW auszulegen:
Entscheidend ist, dass die Drohne – rechtstechnisch auch als unbemanntes Luftfahrtsystem bezeichnet – nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird
Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden.
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Interessanter Fund. Hat schon etwas von Kleinstaaterei.
Wie sieht es eigentlich mit den UAS aus, die in Universitäten zu Vorschungszwecken im Einsatz sind? Das passt m.E. weder in die Kategorien "Freizeit" noch "Gewerbe".
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Hier mal passend zum Thema:
https://www.youtube.com/watch?v=McceNXTA6hs
Mitten in der ED-R 146 & CTR von Berlin und schön geflogen über Mensch und fahrenden Autos und das ganze hübsch verpackt auf Youtube hochgeladen. *Kopfschüttel*
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Naja, falls er an dieser Stelle für uns als Piloten eine Gefahr darstellt, dann darf man aber auch über unsere Flugplanung ebenfalls den Kopf schütteln. :-P
Andererseits, nur wenige Monate später und er wäre haarscharf am Siegerflieger vorbeigeschrammt. Ist ja gerade noch einmal gut gegangen.
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In der inneren Sicherheitszone des Regierungsviertels ... krass. Einziger Vorteil für uns: wir sind da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unterwegs. Der Kollege hat übrigens mehrere solcher Videos in der ED-R146 "im Angebot".
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Der Kritikpunkt ist glaube ich eher, daß sich einige der Operatoren keine Gedanken darüber machen, ob sie Dritte gefährden, z.Bsp. bei Drohnenaufstiegen durch die Wolken in der Nähe von IFR-Anflügen. Denn da hört bei mir der Spaß auf.
(PS: Gibt es eigentlich eine GPS-Datenbank von Modellflugplätzen in D? Da ich gerne meinen Schülern unvermittelt mal das Gas rausziehe zur Notlandeübung, möchte ich dabei doch diese Plätze weitestgehend meiden. Mittlerweile kenne ich ein paar, aber die se kleinen Felder sind noch schlechter auszumachen als mancher Gras-UL-Platz.)
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In New York ist ein Polizeihubschrauber durch so ein Ding fast zum Absturz gekommen. Die sind der Drohne dann hinterher und haben die Inhaber festgenommen.
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ein ewig altes Thema neu erfunden...
...dieses Mal DHL
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daher ja auch dieses NOTAM
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https://youtu.be/GfxdeRx2fLA
noch so einer. Und wenn man dann die Kommentare liest, dann glaubt der auch noch das sei toll. Na ja, eine Drohne weniger.
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Aus seiner Sicht ist das bestimmt toll. Und wenn er mit einem Flugzeug zusammengestossen wäre würde er sich fragen ob der Pilot das toll findet da zu fliegen und sein Toy zu zerstören in Kauf nimmt.
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Ab morgen wird es dann wohl regelmäßig Trigger-NOTAMs geben: Heise-Meldung zur DHL-Drohne
Ich finde ja, den Luftraum bis 300 ft sollte man ohne Murren den Drohnen überlassen - Hauptsache, sie bleiben da unten.
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Möchte mal wissen, welche Auswirkungen das auf (rastende) Wasservögel hat. Die sind mit ein Grund (und ich finde das völlig okay), dass wir in vielen Bereichen mindestens 2000 ft über's Wattenmeer fliegen sollen. Aber auch das wird man bei dem Test bestimmt alles herausfinden wollen. Wir sind zwar um einiges lauter, dafür aber auch um einiges höher.
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Ich finde ja, den Luftraum bis 300 ft sollte man ohne Murren den Drohnen überlassen - Hauptsache, sie bleiben da unten.
Wirst Du auch noch so denken, wenn Du auf der Autobahn liegst, und der Rettungshubschrauber nicht kommt, weil zufällig genau dort bis 300ft Drohnen-Luftraum ist? In der Flächen-Fliegerei mag das mit den Drohnen einfach sein, wenn man nur die Lufträume ein wenig separiert. Für die Rotor-Fraktion geht das einfach nicht: - Rettung/Löschung - Polizei - Katastrophenschutz - Arbeitseinsätze (Kalkung, Sägen, Transport, Montage) - Ausbildung Das findet alles zwischen 0 und 1000ft AGL auch außerhalb von Platzrunden statt, wo sich der "gemeine Flächenpilot" nur übergangsweise aufhält. Wir Rotorköpfe gehören halt zu den Tieffliegern. Und ich persönlich möchte einen Quadcopter wirklich nicht in meinen Rotor, Heckrotor oder Kabine einschlagen haben. Ich bin wirklich gespannt, wie die autonomen Testflüge auf Juist so laufen. Aber wenn hinterher rauskommt, dass das flächendeckend erlaubt werden kann, und das dann im Luftraum G die personentragenden Flieger den autonomen Drohnen ausweichen müssen, weil die ja schließlich ihr Umfeld (noch) nicht wahrnehmen können, sehe ich ein bis zwei Probleme auf uns zu kommen... Und der erste Dronestrike (statt Birdstrike) wird heftigste Diskussionen auslösen.
Olaf
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