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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. August 2014: Von Erik N. an Stefan Jaudas
Ich denke, die meisten dieser Drohnenritter haben keine Ahnung davon, was möglicherweise passieren kann.
Man beachte die wirklich "interessante" Interpretation des deutschen Luftraums..... So einen Schwachsinn habe ich lange nicht gesehen.

https://www.youtube.com/watch?v=RmIMVl2qkI4

Die kommen uns lt. eigener Interpretation völlig legal auch in 2500ft entgegen. So muss man das leider sehen.

Aber ich sehe, Thore Laufenberg hat dort schon kommentiert - leider ohne Erfolg.
19. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Erik N.
Was mich bei der Diskussion immer wieder irritiert, ist die Grundannahme Drohnen würden unter die recht freizügigen Regelungen des Modellflugs fallen. Naiv würde ich bei "Modell"flug immer nach einem nachempfundenen großen "Original" suchen und dann würde eine Phantom Drohne sich eher nicht als Modell qualifizieren.
19. August 2014: Von Achim H. an Ursus Saxum-is
Vögel dürfen sich sogar in der Nähe von Flugplätzen aufhalten und es gibt keine wirksamen Sanktionen, wenn sie in kontrollierten Luftraum eindringen.

Sollen die Leute doch ihre Drohnen rumfliegen lassen. In der Nähe von Flugplätzen ist dies verboten und die meisten halten sich hoffentlich daran. Für den Rest gilt eben, dass der Himmel groß ist und die Wahrscheinlichkeit gering und das Leben meist tödlich endet.

Wir sollten uns lieber nicht zu sehr aufregen, wir sind viel weniger und im Gegensatz zum boomenden Drohnenmarkt sterben wir aus.
19. August 2014: Von Lutz D. an Achim H.
Im übrigen - wenn die Drohne groß genug ist, dass Sichtkontakt zum Bediener besteht, sehe ich nicht, was rechtlich gegen 2499ft AGL in airspace G spräche?
19. August 2014: Von TH0MAS N02N an Lutz D.
Hallo Lutz,

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__15a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16a.html

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten, wenn

1. er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt oder

2. die Gesamtmasse des Geräts mehr als 25 Kilogramm beträgt.

Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist.

Eigentlich steht nirgendwo, daß unbemannte Luftfahrtsysteme (= Modelle?) nicht in Luftraum E betrieben werden dürfen.

Einzig dürfte in der Höhe ein Modell das sichtbar ist mehr als 5kg wiegen und deshalb zulassungsbedürftig sein?

Korrektur: Danke Lutz, steht in §16a, Link eingefügt

19. August 2014: Von Lutz D. an TH0MAS N02N
16a (1),2. postuliert aber für den kontrollierten Luftraum eine Freigabepflicht für Modelle mit Eigenantrieb.
19. August 2014: Von Ursus Saxum-is an TH0MAS N02N
Wir kommen langsam in Gefilde, in denen ein Luftrechtexperte notwendig wird ... Habe gerade mal die YouTube Diskussion angeschaut und frage mich spontan: Wo stehen eigentlich die Positivdefinitionen die eine Abgrenzung eines "Flugmodell" von einem "unbemannten Luftfahrtsystem" erlauben? §16(1)7 LuftVO würde ja für ein "unbemanntes Luftfahrtsystem" die generelle Pflicht zur offiziellen Aufstiegserlaubnis setzen.
19. August 2014: Von TH0MAS N02N an Ursus Saxum-is Bewertung: +1.00 [1]
Habe ich mich auch schon gefragt. Google sei Dank:

https://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.html

"Unbemannte Luftfahrtsysteme sind Fluggeräte, die nicht ausschließlich zur Sport- oder Freizeitgestaltung betrieben werden, sondern die zu einem gewerblichen Zwecke genutzt werden. Zu denen zählt man auch die sogenannten Kameradrohnen (§1 Abs. 2 3. Satz LuftVG). Dient ein unbemanntes Luftfahrtsystem ausschließlich sportlichen oder die Freizeit gestaltenden Zwecken, so gelten sie als Flugmodelle im Sinne des § 1 Abs 2 Nummer 3 LuftVG.

Folglich bedarf die Nutzung des Luftraums mit diesen Geräten nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO, privat oder gewerblich, der Erlaubnis durch örtlich zuständige Behörde des Landes."

Also vereinfacht:

Gewerblich: unbemanntes Luftfahrtsystem

Luftsport: Flugmodell

19. August 2014: Von Ursus Saxum-is an TH0MAS N02N
Allerdings scheint das z.B. Rheinland-Pfalz wieder anders als NRW auszulegen:


Entscheidend ist, dass die Drohne – rechtstechnisch auch als unbemanntes Luftfahrtsystem bezeichnet – nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird

Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden.
19. August 2014: Von Sim L..... an Ursus Saxum-is
Interessanter Fund. Hat schon etwas von Kleinstaaterei.

Wie sieht es eigentlich mit den UAS aus, die in Universitäten zu Vorschungszwecken im Einsatz sind? Das passt m.E. weder in die Kategorien "Freizeit" noch "Gewerbe".
19. August 2014: Von Claudius Wagner an Ursus Saxum-is
Hier mal passend zum Thema:

https://www.youtube.com/watch?v=McceNXTA6hs

Mitten in der ED-R 146 & CTR von Berlin und schön geflogen über Mensch und fahrenden Autos und das ganze hübsch verpackt auf Youtube hochgeladen. *Kopfschüttel*
19. August 2014: Von Sim L..... an Claudius Wagner
Naja, falls er an dieser Stelle für uns als Piloten eine Gefahr darstellt, dann darf man aber auch über unsere Flugplanung ebenfalls den Kopf schütteln. :-P

Andererseits, nur wenige Monate später und er wäre haarscharf am Siegerflieger vorbeigeschrammt. Ist ja gerade noch einmal gut gegangen.
19. August 2014: Von Ursus Saxum-is an Claudius Wagner
In der inneren Sicherheitszone des Regierungsviertels ... krass. Einziger Vorteil für uns: wir sind da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unterwegs. Der Kollege hat übrigens mehrere solcher Videos in der ED-R146 "im Angebot".
19. August 2014: Von Malte Höltken an Sim L.....
Der Kritikpunkt ist glaube ich eher, daß sich einige der Operatoren keine Gedanken darüber machen, ob sie Dritte gefährden, z.Bsp. bei Drohnenaufstiegen durch die Wolken in der Nähe von IFR-Anflügen. Denn da hört bei mir der Spaß auf.

(PS: Gibt es eigentlich eine GPS-Datenbank von Modellflugplätzen in D? Da ich gerne meinen Schülern unvermittelt mal das Gas rausziehe zur Notlandeübung, möchte ich dabei doch diese Plätze weitestgehend meiden. Mittlerweile kenne ich ein paar, aber die se kleinen Felder sind noch schlechter auszumachen als mancher Gras-UL-Platz.)
19. August 2014: Von Erik N. an Malte Höltken
In New York ist ein Polizeihubschrauber durch so ein Ding fast zum Absturz gekommen. Die sind der Drohne dann hinterher und haben die Inhaber festgenommen.
25. September 2014: Von Urs Wildermuth an Claudius Wagner
https://youtu.be/GfxdeRx2fLA

noch so einer. Und wenn man dann die Kommentare liest, dann glaubt der auch noch das sei toll. Na ja, eine Drohne weniger.
25. September 2014: Von reiner jäger an Urs Wildermuth
Aus seiner Sicht ist das bestimmt toll. Und wenn er mit einem Flugzeug zusammengestossen wäre würde er sich fragen ob der Pilot das toll findet da zu fliegen und sein Toy zu zerstören in Kauf nimmt.
8. Oktober 2014: Von Sim L..... an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]
Hier ist doch vor einigen Monaten die Frage nach einer Modellflugplatz-Datenbank aufgetaucht. Ich bin soeben über genau das gestolpert:

https://ma-db.com/

Auf der Seite gibt es auch Links zu der entsprechenden App. Ist gut gemacht.

Die Rohdaten (Koordinaten) sind hier zu finden: https://arnobertz.de/


Simon
8. Oktober 2014: Von Malte Höltken an Sim L.....
Perfekt! Danke!

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