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Flugzeugkauf | Jetzt noch N-registrierte Maschine kaufen?  
24. Mai 2012: Von GA Flyer 
Hallo,

wie denkt ihr darüber? Ist es sinnvoll, in Hinblick auf die aktuelle Diskussion um EASA und FAA noch eine gebrauchte N-Reg zu kaufen? Worin bestehen die Risiken, wenn man als JAR-FCL / EASA-PPL Lizenzinhaber ohne weitere Berechtigungen ein solches Flugzeug in Europa betreiben möchte? Nach meinem Kenntnisstand wird in diesem Fall zukünftig sowohl EASA als auch die US-Lizenz benötigt! Die aktuelle JAR-FCL Lizenz sollte problemlos in einen EASA-PPL umgewandelt werden, den US-PPL zunächst als Validation oder vollwertige Lizenz; was ist darüberhinaus zu beachten?

Schöne Grüße
24. Mai 2012: Von Achim H. an GA Flyer
Wenn man eine JAR-Lizenz hat, sollte man auf der sicheren Seite sein. Bisher gibt es noch keine konkreten Bestrebungen, das Betreiben von N-reg-Maschinen in Europa zu sabotieren. Die FAA-Lizenz benötigt man für Flüge außerhalb von Deutschland aber die gibt es fast geschenkt auf Basis der JAR-Lizenz.
25. Mai 2012: Von  an GA Flyer
Wo ist das Problem? Im Moment hast du noch die Vorteile der N-Registrierung, das Angebot für gute Maschinen aller Art ist in USA sehr hoch. Und falls sich die rechtlichen Voraussetzungen ändern, dann flaggst du halt nach D um. Nur Mut
25. Mai 2012: Von Andreas Riedel an GA Flyer

Sie können auch ohne Probleme mit einer Amerikanischen Anerkennung (validation) des Europäischen Führerscheins überall fliegen.

Falls es irgendwann Probleme gibt, wie der vorhergende Teilnehmer schrieb, ändern Sie die Registrierung. Beim Kauf in der US aufpassen das die eingebauten Teile/Änderungen im Flugzeug EASA - Konform sind sonst können die Kosten sehr hoch werden. Vergessen Sie auch nicht die Mwst bei der Einfuhr und die unabhängigen Vorkaufsinspektionen.

25. Mai 2012: Von GA Flyer an Andreas Riedel
Der Flieger, den ich im Blick habe, befindet sich bereits auf dieser Seite des Teiches, Unterlagen über die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer liegen vor.

Bezüglich der eingebauten Teile: gibt es da ein praktisches Vorgehen? Muss tatsächlich jede Antenne etc. geprüft werden, gibt es Anlaufstellen im Netz?

Thx
25. Mai 2012: Von Achim H. an GA Flyer
Bezüglich der eingebauten Teile: gibt es da ein praktisches Vorgehen? Muss tatsächlich jede Antenne etc. geprüft werden, gibt es Anlaufstellen im Netz?

Das ist der casus knaxus. Die meisten Flugzeuge haben diverse STCs und von denen wird nur ein geringer Teil bei uns anerkannt. Theoretisch sollte sich jede Modifikation im Bordbuch finden. Wenn das Flugzeug nicht relativ neu ist, dann hat es mindestens Avionikumbauten hinter sich und die sind bereits sehr problematisch beim Umflaggen, wenn z.B. ein Major Change notwendig ist. Gibt es noch Modifikationen nach Formular 337, dann sieht es ebenfalls schlecht aus.

Da es bisher noch keine Ambitionen seitens der EASA gibt, die Stationierung von N-reg-Maschinen einzuschränken, würde ich das Risiko einfach eingehen.
25. Mai 2012: Von Thore L. an GA Flyer
Ist es sinnvoll, in Hinblick auf die aktuelle Diskussion um EASA und FAA noch eine gebrauchte N-Reg zu kaufen?

Ein Flugzeug über die FAA anzumelden hat ausschliesslich Vorteile, es bei der EASA anzumelden hat auschliesslich Nachteile. Einziger Minihaken: man braucht eine US Validierung der EASA Lizenz, aber das ist kein Ding und für Fliegerurlaube weltweit ohnehin zu empfehlen. Auf die US Validierung kann man dann sogar noch ganz einfach das US IFR drauf setzen. Berechtigt zum IFR fliegen auf der ganzen Welt - ab 2014 nur nicht mehr in der EU wenn sich diese EASA Är*** tatsächlich durchsetzen sollten (was noch lange nicht gesagt ist).

Ob das auf immer so bleiben wird? Wer weiss das schon. Aber heute ist es so, und wenn ich nur 5 Minuten EASA frei fliegen kann, wär's mir das schon wert.
25. Mai 2012: Von Achim H. an Thore L.
Ein Flugzeug über die FAA anzumelden hat ausschliesslich Vorteile, es bei der EASA anzumelden hat auschliesslich Nachteile.

Man benötigt eine Werft mit FAA-Zulassung, das kann ein Problem sein in der Praxis. Und zur Erhaltung seines FAA-Scheins bedarf es alle 24 Monate eines Überprüfungsflugs mit einem FAA Examiner, auch die sind bei uns teilweise dünn gesät. Dazu kommt in Deutschland mitunter das Problem des fehlenden Lärmzeugnisses (die FAA hat ein Formular mit dem man sich das selbst bescheinigen kann, wird nur nicht immer akzeptiert).
25. Mai 2012: Von Thore L. an Achim H.
Man benötigt eine Werft mit FAA-Zulassung, das kann ein Problem sein in der Praxis.

Ich flog bisher eine N-Reg 172, eine N-Reg 182, und eine N-Reg Cirrus SR22. Bei allen 3 Floiegern hatte ich nie ein problem mit den Prüfern oder Werften. War immer alles verfügbar.

Und zur Erhaltung seines FAA-Scheins bedarf es alle 24 Monate eines Überprüfungsflugs mit einem FAA Examiner, auch die sind bei uns teilweise dünn gesät.

Hmm, ich kenne 3. Ist bei mir aber in der tat nicht so das Ding, weil ich ja eh recht häufig drüben in den USA bin und das dann rechtzeitig neu erledigen kann.

Dazu kommt in Deutschland mitunter das Problem des fehlenden Lärmzeugnisses (die FAA hat ein Formular mit dem man sich das selbst bescheinigen kann, wird nur nicht immer akzeptiert).

Bei mir wurde das FAA Formular bislang immer akzeptiert. selbst auf großen Plätzen: kein Thema.

Aber die wesentlichen Unterschiede sollten wir dann auch mal kurz darstellen: keine CAMO, Halter ist verantwortlich für die Wartung, keine zwingenden Wartungsintervalle neben dem Annual, IFR Nachprüfung nicht nur DEUTLICH günstiger, sondern auch pragmatisch und schnell gemacht.
25. Mai 2012: Von Bernhard Tenzler an Achim H.
Für die Verlängerung bedarf es nur eines Biannual Flight Review, den kann ein FAA CFI durchführen und die sind auch bei uns zahlreich vorhanden.
25. Mai 2012: Von Sebastian Vögel an Thore L.
Hallo Thore,

Kannst du mal den Link posten, wo ich das Formular für den Lärmschutz finde? Vielen Dank.

Sebastian
25. Mai 2012: Von Tim Harris an Sebastian Vögel
25. Mai 2012: Von  an Bernhard Tenzler
Konstrukt: Man hat einen JAR PPL-IR-MEP, macht seinen jährlichen IR-Checkflug, hat einen FAA PPL-IR-MEP based on JAR-Lizenz. Fliegt eine N-Maschine IR in Europa. Braucht man dann immer noch den Bi-Annual-Check-Ride?
25. Mai 2012: Von Achim H. an 
Konstrukt: Man hat einen JAR PPL-IR-MEP, macht seinen jährlichen IR-Checkflug, hat einen FAA PPL-IR-MEP based on JAR-Lizenz. Fliegt eine N-Maschine IR in Europa. Braucht man dann immer noch den Bi-Annual-Check-Ride?

Sofern Du die Maschine außerhalb von D fliegst, ja.
25. Mai 2012: Von  an 

>Konstrukt: Man hat einen JAR PPL-IR-MEP, macht seinen jährlichen IR-Checkflug, hat einen FAA PPL-IR-MEP based on JAR-Lizenz. Fliegt eine N-Maschine IR in Europa. Braucht man dann immer noch den Bi-Annual-Check-Ride?

Ja (außerhalb des Ausstellerlandes des JAR PPL, um genau zu sein). Hat übrigens mit IR nichts zu tun.

26. Mai 2012: Von Sebastian Vögel an Tim Harris
Cool, danke.
30. Mai 2012: Von Hansjörg Pacher an GA Flyer

So einfach ist das alles nicht.

Da ist zunächst zu unterscheiden zwischen Eigentümer und Halter/Betreiber. Wer ein N-registriertes Flugzeug permanent außerhalb der USA betreiben will, muss im Besitz der US-Staatsbürgerschaft sein. Einzelheiten dazu sind unter dieser WEB-Adresse nachzulesen.

https://www.agcorp.com/lba_us.cfm

Dieses Unternehmen ist auf die legale Abwicklung von N-registrierten Flugzeugen für Ausländer spezialisiert. Ich bin selbst seit mehreren Jahren deren Kunde und kann diese Firma vorbehaltlos empfehlen.

Nehmen wir nun an, dass ihr N-registriertes Wunschflugzeug bereits in Europa von einem Herrn Meier, einem Nicht-US-Bürger, permanent betrieben wird – der ist also der Halter- , so ist zu klären, wer der Eigentümer ist. Wenn Herr Meier erklärt, dass der Eigentümer ein Freund mit US-Staatsbürgerschaft ist, dann ist das nach US-Gesetz illegal, und es ist auch sehr fraglich, ob der besagte Freund weiterhin bereit ist, auch für Sie den Strohmann zu spielen (denn nichts anderes ist das). Dazu der nachstehende Beitrag aus einem Pilotenforum.

With regard to the general process of having a 'US Friend' own the aircraft, they really are the owner with all of the rights, privileges, and risks associated with it. Unless you are reasonably careful in drafting an agreement, you have issues if they decide to walk off with the plane, if they die, and I have heard of the US taking a view in some cases that this is not a legal registration (I believe this involved a non-pilot 'owning' an aircraft, but clearly having nothing to do with its operation, maintenance, management, etc.)

Daher ist von der “Freund-Variante” dringend abzuraten.

Wenn Herr Meier aber sagt (und nachweisen kann), dass sein N-registriertes Flugzeug legal registriert ist – und das ist meistens mit Hilfe eines US-Trusts – dann müssten Sie nur die Konditionen des Trusts übernehmen.

Wenn Sie ihr Wunschflugzeug aus den USA importieren, dann wird die Sache kompliziert (Einfuhrbestimmungen, Export Certificate of Airworthiness, Aircraft Radio Station License etc.). Auf alle Fälle benötigen Sie ebenfalls einen „legalen Eigentümer“.

Und jetzt zu den Lizenzvorschriften. Nach den Bestimmungen der FAA darf man, sofern man keine gültige US-Pilotenlizenz besitzt, ein N-registriertes Flugzeug nur in jenem Land pilotieren, in welchem die JAR-Lizenz ausgestellt wurde. In Ihrem Fall wäre das also Deutschland. Wenn Sie mit dem N-registrierten Flugzeug ins Ausland fliegen wollen, benötigen Sie eine

Verification of Authenticity of Foreign License. Der Antrag dazu kann mit Hilfe eines Download-Formulars erfolgen. Hier der Link https://www.faa.gov/licenses_certificates/airmen_certification/foreign_license_verification

Diese Lizenz ist nur in Verbindung mit Ihrem Pilotenschein gültig. Das ausgefüllte Formular kann man per Post oder Fax an die angegebene Stelle schicken. Was geschieht jetzt? Die FAA überprüft Ihre Angaben beim Deutschen Luftfahrtamt. Wenn dieses die Richtigkeit bestätigt, erhalten Sie nach ca. drei Wochen ein Schreiben, in welchem Sie aufgefordert werden, bei der zuständigen Stelle der FAA (für Ausländer ist das das FAA Flight Standards District Office in New York) um einen persönlichen Termin mit einem zugelassenen (designated) Flight Examiner anzusuchen. Dazu hat man 6 Monate Zeit. Also auf nach New York?. Nicht unbedingt. Es gibt zwei FAA-designierte Examiners in Europa. Beide sind Engländer: Adam House und Tom Hughston. Die AOPA Germany organisiert für AOPA-Mitglieder von Zeit zu Zeit Termine mit einem der beiden Examiners in Deutschland. Sonst muss man persönlich einen Termin vereinbaren, der u. U. mit einem Flug nach England verbunden ist. Die beiden Herren sind sehr beschäftigt, kommt es schließlich zum persönlichen Treffen, werden die Angaben nochmals in einem in Englisch gehaltenen Gespräch überprüft. Ist das erledigt, erhält man eine provisorische Verification, mit der man dann legal im Ausland fliegen darf. In der Zwischenzeit hat der Examiner den Antrag an die FAA weitergeleitet und nach einigen Wochen erhält man direkt von der FAA die ersehnte Lizenz in Form einer recht ansprechend gestalteten Scheckkarte. Gültig „for your lifetime“.

Die Wartung Ihres Flugzeugs kann jeder Wartungsbetrieb übernehmen, der von der FAA autorisiert ist. Falls nicht, muss das Flugzeug von einem lizenzierten Prüfer abgenommen werden. Vorgeschrieben ist eine jährliche Inspektion (annual) ohne Rücksicht auf die geflogenen Stunden. Was die Verlängerung Ihres Pilotenscheins betrifft, so gelten die Bestimmungen der ausstellenden Behörde, in Ihrem Fall also des Deutschen Luftfahrtamtes.

30. Mai 2012: Von  an Hansjörg Pacher
Hallo Herr Pacher, Soweit alles Standard. Eins noch: Für bestimmte Arbeiten (z.B. Pilot, Stativ, xpdr Check) muss es eine FAA repair Station sein.
30. Mai 2012: Von GA Flyer an Hansjörg Pacher
Hallo, vielen Dank, tolle Übersicht! Sicherlich kann man sich die Infos auch mühselig aus zig Threads zusammensuchen, hier ist alles schön aufgeführt. Klasse!
2. Juni 2012: Von Dieter Kleinschmidt an Hansjörg Pacher
Soweit ich weiss kann man sich das FSDO (Flight Standards District Office) aussuchen. Wenn man in Florida Urlaub macht wären dies Orlando oder F. Lauderdale ( vielleicht gibts noch weitere).

Gruss
Dieter Kleinschmidt
6. Juni 2012: Von Hansjörg Pacher an Dieter Kleinschmidt

Das ist richtig. Da habe ich wohl eine nicht mehr ganz aktuelle Information in meinen Unterlagen. Hier die entsprechende Textpassage der FAA:

Foreign applicants who require a visit to a FAA Flight Standards District Office or are applying for the issuance or replacement of an airman certificate in accordance with 14 CFR 61.75 must contact their selected Flight Standards District Office upon receipt of this verification letter to schedule an appointment with a FAA Inspector or authorized certifying official. Do not anticipate an appointment earlier than two weeks after this initial contact, due to enhanced security procedures.

Einen Urlaub in Florida damit zu verbinden ist eine gute Idee. Zu beachten ist, dass man bereits beim Antrag das gewünschte (selected) FSD Office angeben muss. Danke für den Hinweis.

Gruß Hansjörg

7. Juni 2012: Von GA Flyer an GA Flyer
noch mal eine Frage: wie läuft eigentlich ein Kauf eines N-Reg-Fliegers ab. Was ist neben der Auswahl eines geeigneten Trusts noch zu beachten, welche Dokumente etc. sind auszufüllen, wo gibt es (gute) englischsprachige Kaufverträge usw.? Escrow, Bill of Sale, Lien, alles ein bisschen undurchsichtig für mich.

Bin für jeden Tipp dankbar.
7. Juni 2012: Von Bernhard Tenzler an GA Flyer
AOPA USA
8. Juni 2012: Von Joachim Boll an Bernhard Tenzler

Hello Capt bernyt.

The AOPA USA ist ein guter Start. Zum Anfang gleich fragen nach dem TITLE SEARCH, wegen Liens gegen das Flugzeug/Eigentümer. AOPA weiß was das bedeutet und es ist ein billiges, aber gutes Investment.

Good Luck and Happy Flying. Joe Whoo


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